Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
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wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
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die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
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- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Ich überlege, meine bisherige geringfügige Anstellung als Physio in einer Praxis zu ändern in eine Freie Mitarbeit. Meine Motive sind das Ausprobieren der Selbständigkeit ggf. mit späterer Ausweitung in eine FM von ca. 20 Std. wöchentlich als auch ein höherer Stundenlohn (hier fehlen mir noch ein wenig die Zahlen für einen realistischen Vergleich der Verdienstmöglichkeiten).
Ursprünglich hatte ich vor, Wellnessmassagen als Gewerbe anzubieten. In einem zweiten Schritt habe ich für mich die Möglichkeit überprüft, Freie Mitarbeiterin zu werden - allerdings nach wie vor in einem kleinen Rahmen.
Bekannt sind mir mittlerweile die Risiken der Scheinselbständigkeit, was wohl besonders schwierig werden könnte, wenn ich in der gleichen Praxis vorher angestellt war. Ich würde auf jeden Fall ein Statusfeststellungsverfahren veranlassen. Hier wird wiederum vor einer Betriebsprüfung "gewarnt". Mittlerweile stelle ich mir folgende Fragen:
- macht es Sinn (oder warum macht es evtl. keinen Sinn), im Ertragsrahmen der vormals geringfügigen Beschäftigung zu arbeiten, also ca. 450 EUR monatlich zu verdienen? Wie sieht in diesem Fall die Rentenversicherungspflicht aus? Bin ich dann befreit?
- schätze ich die Situation richtig ein, wenn ich vermute, dass ich eigene Werbung für meine Leistungen machen sollte und es schwierig werden könnte, in dem alten Umfeld zu arbeiten, in dem mich einige Patienten bereits länger kennen und die Gefahr besteht, wie angestellt zu arbeiten?
- Wäre es geschickter, mir eine andere Praxis zu suchen, um dort als Freie Mitarbeiterin zu arbeiten?
- Ist es korrekt, dass ich nur zu 5/6 der Gesamttätigkeit in einer Praxis arbeiten darf und 1/6 außerhalb organisieren muss? Wenn ja, geht das in Form von Hausbesuchen?
Ich finde es sehr schwer, mir einen rechtlichen Überblick zu verschaffen. Kann mir hier ein Fachanwalt für Sozialrecht weiterhelfen oder wer wäre geeignet? Außerdem fehlt mir die Erfahrung, welche Arbeitsmodelle Sinn machen und welche nicht. Hat jemand spontan eine Idee dazu?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Ich überlege, meine bisherige geringfügige Anstellung als Physio in einer Praxis zu ändern in eine Freie Mitarbeit. Meine Motive sind das Ausprobieren der Selbständigkeit ggf. mit späterer Ausweitung in eine FM von ca. 20 Std. wöchentlich als auch ein höherer Stundenlohn (hier fehlen mir noch ein wenig die Zahlen für einen realistischen Vergleich der Verdienstmöglichkeiten).
Ursprünglich hatte ich vor, Wellnessmassagen als Gewerbe anzubieten. In einem zweiten Schritt habe ich für mich die Möglichkeit überprüft, Freie Mitarbeiterin zu werden - allerdings nach wie vor in einem kleinen Rahmen.
Bekannt sind mir mittlerweile die Risiken der Scheinselbständigkeit, was wohl besonders schwierig werden könnte, wenn ich in der gleichen Praxis vorher angestellt war. Ich würde auf jeden Fall ein Statusfeststellungsverfahren veranlassen. Hier wird wiederum vor einer Betriebsprüfung "gewarnt". Mittlerweile stelle ich mir folgende Fragen:
- macht es Sinn (oder warum macht es evtl. keinen Sinn), im Ertragsrahmen der vormals geringfügigen Beschäftigung zu arbeiten, also ca. 450 EUR monatlich zu verdienen? Wie sieht in diesem Fall die Rentenversicherungspflicht aus? Bin ich dann befreit?
- schätze ich die Situation richtig ein, wenn ich vermute, dass ich eigene Werbung für meine Leistungen machen sollte und es schwierig werden könnte, in dem alten Umfeld zu arbeiten, in dem mich einige Patienten bereits länger kennen und die Gefahr besteht, wie angestellt zu arbeiten?
- Wäre es geschickter, mir eine andere Praxis zu suchen, um dort als Freie Mitarbeiterin zu arbeiten?
- Ist es korrekt, dass ich nur zu 5/6 der Gesamttätigkeit in einer Praxis arbeiten darf und 1/6 außerhalb organisieren muss? Wenn ja, geht das in Form von Hausbesuchen?
Ich finde es sehr schwer, mir einen rechtlichen Überblick zu verschaffen. Kann mir hier ein Fachanwalt für Sozialrecht weiterhelfen oder wer wäre geeignet? Außerdem fehlt mir die Erfahrung, welche Arbeitsmodelle Sinn machen und welche nicht. Hat jemand spontan eine Idee dazu?
Gruß Britt
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danke für deine Antwort. Ich habe bereits viel über die Suchfunktion gefunden. Trotzdem hab ich gehofft, dass mich entweder jemand in meinem Eindruck unterstützen kann, dass mein Vorhaben in der bisherigen Praxis wenig Sinn macht, wenn ich es auch nicht für völlig unmöglich halte (was du ja sehr charmant gemacht hast) oder eine Alternative - z.B. durch eigene Erfahrungen - anbieten kann.
vg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Britt,
danke für deine Antwort. Ich habe bereits viel über die Suchfunktion gefunden. Trotzdem hab ich gehofft, dass mich entweder jemand in meinem Eindruck unterstützen kann, dass mein Vorhaben in der bisherigen Praxis wenig Sinn macht, wenn ich es auch nicht für völlig unmöglich halte (was du ja sehr charmant gemacht hast) oder eine Alternative - z.B. durch eigene Erfahrungen - anbieten kann.
vg
Da bleibt der Minijob unschlagbar.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Wozu der ganze Aufwand, wenn du sowieso nur so wenig arbeiten wirst.
Da bleibt der Minijob unschlagbar.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Weil ich später ausweiten möchte, wenn es mir gefällt, derzeit geht das noch nicht wegen eines Studiums.
als fm brauche ich da nur knapp 10 std. , habe aber alle kosten selbst zu tragen und bekomme null bei kzh.
bin aber seit jahren net krank, als fb. und seit drei jahren würden als fm 2 std/wo+mobile pt 3 tage/woche a 6 std völlig ausreichen.
aber mach dein hochschulstudium als priorität, was studierst du eigentlich?
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kai bütow schrieb:
wenn man wirtschaftlich arbeitet dann erreicht man in knapp 18 std. seinen verdienst von 450,-- netto.
als fm brauche ich da nur knapp 10 std. , habe aber alle kosten selbst zu tragen und bekomme null bei kzh.
bin aber seit jahren net krank, als fb. und seit drei jahren würden als fm 2 std/wo+mobile pt 3 tage/woche a 6 std völlig ausreichen.
aber mach dein hochschulstudium als priorität, was studierst du eigentlich?
als fm brauche ich da nur knapp 10 std. , habe aber alle kosten selbst zu tragen und bekomme null bei kzh.
bin aber seit jahren net krank, als fb. und seit drei jahren würden als fm 2 std/wo+mobile pt 3 tage/woche a 6 std völlig ausreichen.
aber mach dein hochschulstudium als priorität, was studierst du eigentlich?
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kai bütow schrieb:
wenn man wirtschaftlich arbeitet dann erreicht man in knapp 18 std. seinen verdienst von 450,-- netto.
als fm brauche ich da nur knapp 10 std. , habe aber alle kosten selbst zu tragen und bekomme null bei kzh.
bin aber seit jahren net krank, als fb. und seit drei jahren würden als fm 2 std/wo+mobile pt 3 tage/woche a 6 std völlig ausreichen.
aber mach dein hochschulstudium als priorität, was studierst du eigentlich?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für deinen Erfahrungswert Kai! Was meinst du denn mit "seit drei Jahren"? Und die Aufteilung FM 2 Std und mobile PT 18 h/Woche meinst du als mögliche Aufteilung?
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Körnchen schrieb:
Welcher Arbeitgeber zahlt seiner 450€-Kraft einen Stundenlohn von 25€? :confused:
wenn du als "Aushilfe" auf 450,-- Basis Arbeitest kommt es darauf an was du pro Std. erwirtschaftest.
Wenn du überwiegend PKV hast und einen Stundenumsatz von 100 bis 180,-- € erarbeitest dann sind 25,-- /Std. unangebracht.
Wennn du 80,-- bis 90,-- € Umasatz bringst dann sind 20 bis 25,-- € die Std OK.
Als Richtwert kannst du immer mit 3,5 rechnen.
Ein Mitarbeiter muss mind. 3,5 mal sein Bruttogehalt erwirtschaften.
ABER!!! Urlaub und Feiertage und Kranktage einrechnen nicht vergessen!!!
Natürlich auch ob dem Patienten die Therapie es wert ist den Stundensatz zu bezahlen den man verlangt.
Ich meine das meine Behandlung pro Minute 1,50 € wert ist. Dazu kommt noch Naturmoor. Bei MLD + 2 mal Bandage verlange ich weniger, 65,-- plus 2 mal 15,-- für die Bandage.
Wem es dies auch wert ist der zahlt das auch.
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kai bütow schrieb:
Guten morgen Anonymer ,
wenn du als "Aushilfe" auf 450,-- Basis Arbeitest kommt es darauf an was du pro Std. erwirtschaftest.
Wenn du überwiegend PKV hast und einen Stundenumsatz von 100 bis 180,-- € erarbeitest dann sind 25,-- /Std. unangebracht.
Wennn du 80,-- bis 90,-- € Umasatz bringst dann sind 20 bis 25,-- € die Std OK.
Als Richtwert kannst du immer mit 3,5 rechnen.
Ein Mitarbeiter muss mind. 3,5 mal sein Bruttogehalt erwirtschaften.
ABER!!! Urlaub und Feiertage und Kranktage einrechnen nicht vergessen!!!
Natürlich auch ob dem Patienten die Therapie es wert ist den Stundensatz zu bezahlen den man verlangt.
Ich meine das meine Behandlung pro Minute 1,50 € wert ist. Dazu kommt noch Naturmoor. Bei MLD + 2 mal Bandage verlange ich weniger, 65,-- plus 2 mal 15,-- für die Bandage.
Wem es dies auch wert ist der zahlt das auch.
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Britt schrieb:
Hier hat bestimmt keiner Lust zum xxxxxxxten Mal die Gefahren des FM aufzuzeigen und dir zu erklären, warum du gar nicht in der gleichen Praxis, in der du AN warst, jetzt als FM arbeiten kannst. Schau in die Suchfunktion, da hast du Lesestoff für die nächsten 10 Jahre.
Gruß Britt
wenn Sie als geringfügig Beschäftige/r (Minijob) arbeiten möchten, dürfen Sie seit 1.1.2015 maximal durchschnittlich 12,31 Stunden pro Woche (52,9 Stunden pro Monat) arbeiten. Sonst fallen Sie aus der geringfügigen Beschäftigung raus, weil Sie weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde verdienen. Hier haben wir ein Merkblatt Link erstellt mit Informationen zu Teilzeitjobs (Mini-, Midijobs) und zu Vollzeitjobs.
Im Minijob zahlt Ihr Arbeitgeber 15 % pauschal in die Rentenversicherung ein, wofür Ihnen die Rentenversicherung dann 4 Monate bei 12 Monaten Arbeit anrechnet und Sie genießen nicht den vollen Versicherungsschutz der Rentenversicherung. Sofern Sie den Eigenbeitrag 3,7% im Minijob zuzahlen, rechnet Ihnen die Rentenversicherung 12 Monate für die Rente an und Sie genießen vollen Versicherungsschutz bzgl. Erwerbsminderungsrente, Rehas und Kuren. Seit einigen Jahren wird das Studium selbst nicht mehr bei der Rente angerechnet. Auch was das Statusfeststellungsverfahren angeht, ist die Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner, schauen Sie mal hier : Link oder direkt dort nachfragen.
Wichtig ist auch zu klären, wie Sie als Student krankenversichert sind. Die Krankenkasse bewertet, wieviel Sie als Student nebenbei verdienen dürfen, um den Status als Student oder familienversichert nicht zu verlieren. So schreibt die Techniker Krankenkasse, dass die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden (bei nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit 19,25 Stunden) nicht überstiegen werden darf. Link. Zur Klärung des Sachverhalts können Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse informieren.
Ich hoffen, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Viele Grüße vom Team Joboption Berlin
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Stephanie Thiel schrieb:
Hallo anonymer Teilneher,
wenn Sie als geringfügig Beschäftige/r (Minijob) arbeiten möchten, dürfen Sie seit 1.1.2015 maximal durchschnittlich 12,31 Stunden pro Woche (52,9 Stunden pro Monat) arbeiten. Sonst fallen Sie aus der geringfügigen Beschäftigung raus, weil Sie weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde verdienen. Hier haben wir ein Merkblatt Link erstellt mit Informationen zu Teilzeitjobs (Mini-, Midijobs) und zu Vollzeitjobs.
Im Minijob zahlt Ihr Arbeitgeber 15 % pauschal in die Rentenversicherung ein, wofür Ihnen die Rentenversicherung dann 4 Monate bei 12 Monaten Arbeit anrechnet und Sie genießen nicht den vollen Versicherungsschutz der Rentenversicherung. Sofern Sie den Eigenbeitrag 3,7% im Minijob zuzahlen, rechnet Ihnen die Rentenversicherung 12 Monate für die Rente an und Sie genießen vollen Versicherungsschutz bzgl. Erwerbsminderungsrente, Rehas und Kuren. Seit einigen Jahren wird das Studium selbst nicht mehr bei der Rente angerechnet. Auch was das Statusfeststellungsverfahren angeht, ist die Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner, schauen Sie mal hier : Link oder direkt dort nachfragen.
Wichtig ist auch zu klären, wie Sie als Student krankenversichert sind. Die Krankenkasse bewertet, wieviel Sie als Student nebenbei verdienen dürfen, um den Status als Student oder familienversichert nicht zu verlieren. So schreibt die Techniker Krankenkasse, dass die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden (bei nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit 19,25 Stunden) nicht überstiegen werden darf. Link. Zur Klärung des Sachverhalts können Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse informieren.
Ich hoffen, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Viele Grüße vom Team Joboption Berlin
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