Ich verkaufe meine Praxis. Gehören die Patientenakten der letzten Jahre, die ich ja 10 Jahre aufbewahren muss zur Praxis und müssen hier bleiben oder zu mir als Heilmittelerbringer und ich muss sie bei mir im Keller lagern?
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Ich verkaufe meine Praxis. Gehören die Patientenakten der letzten Jahre, die ich ja 10 Jahre aufbewahren muss zur Praxis und müssen hier bleiben oder zu mir als Heilmittelerbringer und ich muss sie bei mir im Keller lagern?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich verkaufe meine Praxis. Gehören die Patientenakten der letzten Jahre, die ich ja 10 Jahre aufbewahren muss zur Praxis und müssen hier bleiben oder zu mir als Heilmittelerbringer und ich muss sie bei mir im Keller lagern?
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Wenn Du die Akten mitverkaufen willst, brauchst Du die Einwilligung jedes einzelnen Pat.
Die Aufbewahrungspflicht über 10 Jahre bei nicht Volljährigen beginnt erst mit Eintritt der Volljährigkeit!
Also schnell ein Formular zur Unterschrift entwerfen, dass die Unterlagen an die Nachfolgepraxis gehen dürfen!!
mfg hgb :wink:
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• L2009
Die Frage stellt sich etwas anders:
Wenn Du die Akten mitverkaufen willst, brauchst Du die Einwilligung [b]jedes einzelnen[/b] Pat.
Die [b]Aufbewahrungspflicht[/b] über 10 Jahre bei nicht Volljährigen beginnt erst mit Eintritt der Volljährigkeit!
Also schnell ein Formular zur Unterschrift entwerfen, dass die Unterlagen an die Nachfolgepraxis gehen dürfen!!
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sorry soll ich dann alle meine 8465 Patienten anschreiben? Wenn ich meine Praxis verkaufe dann muss der Kollege bei null anfangen mit den Karteikarten., Außgenommen vlt. die noch aktuell laufenden, die kann man ja fragen, alles andere wandert auf den Dachboden.
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sorry soll ich dann alle meine 8465 Patienten anschreiben? Wenn ich meine Praxis verkaufe dann muss der Kollege bei null anfangen mit den Karteikarten., Außgenommen vlt. die noch aktuell laufenden, die kann man ja fragen, alles andere wandert auf den Dachboden.
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idefix- schrieb:
sorry soll ich dann alle meine 8465 Patienten anschreiben? Wenn ich meine Praxis verkaufe dann muss der Kollege bei null anfangen mit den Karteikarten., Außgenommen vlt. die noch aktuell laufenden, die kann man ja fragen, alles andere wandert auf den Dachboden.
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idefix- schrieb am 12.4.16 07:47:
sorry soll ich dann alle meine 8465 Patienten anschreiben? Wenn ich meine Praxis verkaufe dann muss der Kollege bei null anfangen mit den Karteikarten., Außgenommen vlt. die noch aktuell laufenden, die kann man ja fragen, alles andere wandert auf den Dachboden.
so wäre es nach meiner Info korrekt. Da ich die Unterlagen bis zu 10 Jahren aufbewahren muss, würden diese bei mir verbleiben.
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[zitat]idefix- schrieb am 12.4.16 07:47:
sorry soll ich dann alle meine 8465 Patienten anschreiben? Wenn ich meine Praxis verkaufe dann muss der Kollege bei null anfangen mit den Karteikarten., Außgenommen vlt. die noch aktuell laufenden, die kann man ja fragen, alles andere wandert auf den Dachboden.[/zitat]
so wäre es nach meiner Info korrekt. Da ich die Unterlagen bis zu 10 Jahren aufbewahren muss, würden diese bei mir verbleiben.
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Tempelritter schrieb:
idefix- schrieb am 12.4.16 07:47:
sorry soll ich dann alle meine 8465 Patienten anschreiben? Wenn ich meine Praxis verkaufe dann muss der Kollege bei null anfangen mit den Karteikarten., Außgenommen vlt. die noch aktuell laufenden, die kann man ja fragen, alles andere wandert auf den Dachboden.
so wäre es nach meiner Info korrekt. Da ich die Unterlagen bis zu 10 Jahren aufbewahren muss, würden diese bei mir verbleiben.
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.. so ist das eben mit dem Datenschutz. Eine Anzeige in der Zeitung ist nicht ausreichend!
Meinen Pat. gebe ich Unterlagen mit, aber nicht die Karteikarte, meine Praxis läuft aus.
Alles, was die gesetzliche Aufbewahrungsfrist überschritten hat, wird geschreddert.
mfg hgb :wink:
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.. so ist das eben mit dem Datenschutz. Eine Anzeige in der Zeitung ist [b]nicht[/b] ausreichend!
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hgb schrieb:
.. so ist das eben mit dem Datenschutz. Eine Anzeige in der Zeitung ist nicht ausreichend!
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Wir sind inzwischen voll digital. Originalunterlagen werden gescannt und wieder mitgegeben. Für alle, die in die Zukunft planen, vielleicht eine Option.
LG,
m.
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michael933 schrieb:
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Die Kosten von Speicherplatz sind ehrlich gesagt heutzutage zu vernachlässigen...
Die Weitergabe von Daten kann und muss natürlich im Vorfeld geklärt werden. Aufnahmebögen mit entsprechender Klausel helfen hier.
Schwerwiegender finde ich allerdings, wenn Praxen für 10 Jahre eine Garage anmieten müssen, damit sie die alten Papier-Akten aufbewahren können...
Bei uns in der Stadt hat ein alteingesessenes Hausarzt-Ehepaar eben dieses Problem, da keine Übernahme erfolgte...
Von daher plane ich eher für die Zukunft...
LG,
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Die Kosten von Speicherplatz sind ehrlich gesagt heutzutage zu vernachlässigen...
Die Weitergabe von Daten kann und muss natürlich im Vorfeld geklärt werden. Aufnahmebögen mit entsprechender Klausel helfen hier.
Schwerwiegender finde ich allerdings, wenn Praxen für 10 Jahre eine Garage anmieten müssen, damit sie die alten Papier-Akten aufbewahren können...
Bei uns in der Stadt hat ein alteingesessenes Hausarzt-Ehepaar eben dieses Problem, da keine Übernahme erfolgte...
Von daher plane ich eher für die Zukunft...
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michael933 schrieb:
Die Kosten von Speicherplatz sind ehrlich gesagt heutzutage zu vernachlässigen...
Die Weitergabe von Daten kann und muss natürlich im Vorfeld geklärt werden. Aufnahmebögen mit entsprechender Klausel helfen hier.
Schwerwiegender finde ich allerdings, wenn Praxen für 10 Jahre eine Garage anmieten müssen, damit sie die alten Papier-Akten aufbewahren können...
Bei uns in der Stadt hat ein alteingesessenes Hausarzt-Ehepaar eben dieses Problem, da keine Übernahme erfolgte...
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dazu hilft die zuständige Ärztekammer normalerweise. Garagen sind zur Archivierung von Papier wegen der Feuchtigkeit nicht geeignet. Papier ist bei mir sehr überschaubar, da ich eine kleine Spezialpraxis habe. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Das Specihern in einem öffentlichen Server ist nicht unproblematisch, im eignen sind die Kosten von hardware, die am Strom bleiben muss, auch nicht ohne.
mfg hgb :wink:
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dazu hilft die zuständige Ärztekammer normalerweise. Garagen sind zur Archivierung von Papier wegen der Feuchtigkeit nicht geeignet. Papier ist bei mir sehr überschaubar, da ich eine kleine Spezialpraxis habe. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Das Specihern in einem öffentlichen Server ist nicht unproblematisch, im eignen sind die Kosten von hardware, die am Strom bleiben muss, auch nicht ohne.
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hgb schrieb:
dazu hilft die zuständige Ärztekammer normalerweise. Garagen sind zur Archivierung von Papier wegen der Feuchtigkeit nicht geeignet. Papier ist bei mir sehr überschaubar, da ich eine kleine Spezialpraxis habe. :stuck_out_tongue_winking_eye:
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.. da empfehle ich, die Kennntnisse zu aktualisieren.
mfg hgb :hushed:
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• Papa Alpaka
.. da empfehle ich, die Kennntnisse zu aktualisieren.
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hgb schrieb:
.. da empfehle ich, die Kennntnisse zu aktualisieren.
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Die Aufbewahrungspflicht über 10 Jahre bei nicht Volljährigen beginnt erst mit Eintritt der Volljährigkeit!
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mfg hgb :wink:
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idefix- schrieb:
sorry soll ich dann alle meine 8465 Patienten anschreiben? Wenn ich meine Praxis verkaufe dann muss der Kollege bei null anfangen mit den Karteikarten., Außgenommen vlt. die noch aktuell laufenden, die kann man ja fragen, alles andere wandert auf den Dachboden.
sorry soll ich dann alle meine 8465 Patienten anschreiben? Wenn ich meine Praxis verkaufe dann muss der Kollege bei null anfangen mit den Karteikarten., Außgenommen vlt. die noch aktuell laufenden, die kann man ja fragen, alles andere wandert auf den Dachboden.
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Tempelritter schrieb:
idefix- schrieb am 12.4.16 07:47:
sorry soll ich dann alle meine 8465 Patienten anschreiben? Wenn ich meine Praxis verkaufe dann muss der Kollege bei null anfangen mit den Karteikarten., Außgenommen vlt. die noch aktuell laufenden, die kann man ja fragen, alles andere wandert auf den Dachboden.
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Alles, was die gesetzliche Aufbewahrungsfrist überschritten hat, wird geschreddert.
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hgb schrieb:
.. so ist das eben mit dem Datenschutz. Eine Anzeige in der Zeitung ist nicht ausreichend!
Meinen Pat. gebe ich Unterlagen mit, aber nicht die Karteikarte, meine Praxis läuft aus.
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michael933 schrieb:
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hgb schrieb:
Speicherkapazität kostet auch Geld und ohne Einwilligung geht auch hier die Weitergabe aller Daten nicht!
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Von daher plane ich eher für die Zukunft...
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Die Kosten von Speicherplatz sind ehrlich gesagt heutzutage zu vernachlässigen...
Die Weitergabe von Daten kann und muss natürlich im Vorfeld geklärt werden. Aufnahmebögen mit entsprechender Klausel helfen hier.
Schwerwiegender finde ich allerdings, wenn Praxen für 10 Jahre eine Garage anmieten müssen, damit sie die alten Papier-Akten aufbewahren können...
Bei uns in der Stadt hat ein alteingesessenes Hausarzt-Ehepaar eben dieses Problem, da keine Übernahme erfolgte...
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Das Specihern in einem öffentlichen Server ist nicht unproblematisch, im eignen sind die Kosten von hardware, die am Strom bleiben muss, auch nicht ohne.
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dazu hilft die zuständige Ärztekammer normalerweise. Garagen sind zur Archivierung von Papier wegen der Feuchtigkeit nicht geeignet. Papier ist bei mir sehr überschaubar, da ich eine kleine Spezialpraxis habe. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Das Specihern in einem öffentlichen Server ist nicht unproblematisch, im eignen sind die Kosten von hardware, die am Strom bleiben muss, auch nicht ohne.
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eim schrieb:
Soweit mir bekannt ist muß man Patientenakten nur noch 3 Jahre aufheben aber Steuerunterlagen 10 Jahre.
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.. da empfehle ich, die Kennntnisse zu aktualisieren.
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Wenn Du die Akten mitverkaufen willst, brauchst Du die Einwilligung jedes einzelnen Pat.
Die Aufbewahrungspflicht über 10 Jahre bei nicht Volljährigen beginnt erst mit Eintritt der Volljährigkeit!
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