Hast du Lust, dich mit deinem
eigenen Behandlungsschwerpunkt bei
uns zu verwirklichen oder deinen
Weg bei uns zu finden?
Wir suchen ab sofort eine/n nette/n
Physiotherapeutin/ en für unsere
vielseitige und warmherzigen Praxis
mit hochmotiviertem, lustigem und
sehr professionellem Team in
Giesing/ Harlaching (U1 ).
Wir bieten alle Schwerpunkte,
-orthopädisch, chirurgisch,
sporttraumatologisch und
neurologisch, auch Kindertherapie
gehört wesentlich zu unserem
Kompetenzbereich. Zusätzlic...
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wer zahlt denn dann , wie weiter?
Mit den ersten 4 Wochen das hatte ich auch so mit meinem Stb. besprochen.
Zählt die zeit Zeit durchgehend zu den 6 Wochen bis 60 Prozent die Kr.kasse weiterbezahlt?
dDanke für Eure Tipps es ist eine völlig bescheuerte Sitruation.
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canna41 schrieb:
Hallo Mab. Versuche dir eine PDF als PN zu schicken. Falls dies nicht funktioniert bitte googlen mit den Begriffen : Wartezeit Arbeitsentgeld Krankheit Arbeitnehmer. So bin ich auf die Seite der TK gekommen. Meine Angestellte damals war bei der AOK. Ob es bei den KK in solchen Fällen Unterschiede gibt weiss ich nicht.
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canna41 schrieb:
Sorry. Habe gerade gesehen dass man Dir als MAB gar keine PN schicken kann. Also viel Spaß beim googlen.
1. wozu zahlst Du einen Steuerberater, der sollte das wissen
2. einen Anruf bei der Krankenkasse und Du bist schlauer
3. zahle doch einfach nicht
Ich hoffe nur Du hast bereits gekündigt.
LG.....B.
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MarieClaire1307 schrieb:
Meine Güte.........
1. wozu zahlst Du einen Steuerberater, der sollte das wissen
2. einen Anruf bei der Krankenkasse und Du bist schlauer
3. zahle doch einfach nicht
Ich hoffe nur Du hast bereits gekündigt.
LG.....B.
Entgeltfortzahlung greift erst nach 28 Tagen Beschäftigungszeit.
Wird der MA in den ersten 4 Wochen krank, muss der AG nichts bezahlen für den Ausfall. Der MA kann sich aber Krankengeld von seiner Krankenkasse holen.
Steuerberater und Rechtsanwälte sind gut, sie wollen aber auch Ihr Geld verdienen....Mit etwas unternehmerischen Denken klappt auch vieles.
Man muss nicht alles wissen, nur wo man gucken muss.
(Dies ist keine Rechtsberatung, es stellt nur meine Meinung dar!)
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TheStonie schrieb:
Entgeltfortzahlunggesetz. (Ich kann immer nur empfehlen, mal die Gesetzestexte auch zu lesen! z.B. dejure . org)
Entgeltfortzahlung greift erst nach 28 Tagen Beschäftigungszeit.
Wird der MA in den ersten 4 Wochen krank, muss der AG nichts bezahlen für den Ausfall. Der MA kann sich aber Krankengeld von seiner Krankenkasse holen.
Steuerberater und Rechtsanwälte sind gut, sie wollen aber auch Ihr Geld verdienen....Mit etwas unternehmerischen Denken klappt auch vieles.
Man muss nicht alles wissen, nur wo man gucken muss.
(Dies ist keine Rechtsberatung, es stellt nur meine Meinung dar!)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo canna,
wer zahlt denn dann , wie weiter?
Mit den ersten 4 Wochen das hatte ich auch so mit meinem Stb. besprochen.
Zählt die zeit Zeit durchgehend zu den 6 Wochen bis 60 Prozent die Kr.kasse weiterbezahlt?
dDanke für Eure Tipps es ist eine völlig bescheuerte Sitruation.
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idefix- schrieb:
hoffentlich hast du noch keinen Lohn überwiesen.
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