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Ergotherapeuten und behandel...
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Bitte, bitte seit nicht so gutgläubig wie ich ( ja es grenzt im Nachherein schon an Naivität !!) u. macht prinzipiell eine Probezeit aus.
Es sollte eine schwarze Liste geben mit solchen Bewerbern, er wird ja dann wieder eingestellt........
Meine Erfahrung: die Grundeinstellung eines AN zu seiner Arbeit ändert sich nicht.( Im Positiven und Negativen.)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe einen MA eingestellt welcher sich nach 3 Arbeitstagen nun bereits 4 Wochen krank meldet. Seine Arbeit war mehr als unzureichend u. meine Abmahnung erfolgte am 2.Tag. Wahrscheinlich wäre bald die Kündigung gekommen. Leider, leider habe ich eine Probezeit nicht in Anspruch genommen weil er einen guten Eindruck machte.
Bitte, bitte seit nicht so gutgläubig wie ich ( ja es grenzt im Nachherein schon an Naivität !!) u. macht prinzipiell eine Probezeit aus.
Es sollte eine schwarze Liste geben mit solchen Bewerbern, er wird ja dann wieder eingestellt........
Meine Erfahrung: die Grundeinstellung eines AN zu seiner Arbeit ändert sich nicht.( Im Positiven und Negativen.)
lass dir doch in zukunft die ARBEITZEUGNISSE der vorherigen Arbeitgeber VORLEGEN ! Eine kurzen RÜCKRUF und........... :smile: NICHT EINGESTELLT :sunglasses:
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Lars Christiansen schrieb:
bei meinen Bewerbern habe ich mich immer gewundert, wieso die überhaupt keine Zeugnisse von anderen Arbeitgebern mehr in ihren Unterlagen haben. Ich hatte in 2 Jahren nur Bewerber ohne Zeugnisse von vorherigen Arbeitgebern. Ich habe auch erstmal die Nase voll von unzuverlässigen Mitarbeitern, die dauernd krank sind. Es gibt natürlich genügend disziplinierte gute Mitarbeiter, aber die sind meistens nicht auf Jobsuche.
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bernd221 schrieb:
hallo mab,
lass dir doch in zukunft die ARBEITZEUGNISSE der vorherigen Arbeitgeber VORLEGEN ! Eine kurzen RÜCKRUF und........... :smile: NICHT EINGESTELLT :sunglasses:
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Ramona Völlkopf schrieb:
Du kannst fristgerecht kündigen.
Ach wie doof, sollte eigentlich als Nichthifreich markiert werden.
[bearbeitet am 28.06.14 14:04]
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Jörg Imbach schrieb:
Nimm es nicht zu schwer. Solche Versäumnisse haben den größten Lerneffekte. Falls es Deine Betriebsgröße zulässt, fristgerecht kündigen und damit abfinden, dass das Umlageverfahren dazu beiträgt, den finanziellen Verlust zu begrenzen. Sollte der AN ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, würde ich das mit dem Hinweis darauf, dass eine 3-tägige Tätigkeit im Betrieb leider für eine belastbare Leistungsbewertung nicht ausreicht, verweigern.
Innerhalb der ersten 4 Wochen gibt es direkt Krankengeld!!! Nix mit Lohnfortzahlung a la Umlage 1!!!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Umlageverfahren?
Innerhalb der ersten 4 Wochen gibt es direkt Krankengeld!!! Nix mit Lohnfortzahlung a la Umlage 1!!!
MFG
Meitao
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crz schrieb:
...und ein arbeitszeugnis gibt es auch erst nach 6 monaten...vorher nur arbeitsbestätigung
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Superbiene schrieb:
Na aber genauso sollte es wohl auch eineschwarze Liste von AG geben. :rage:
Ach wie doof, sollte eigentlich als Nichthifreich markiert werden.
[bearbeitet am 28.06.14 14:04]
Für Kündigungen des Arbeitnehmers: 4 Wochen (zum Monatsende oder 15. eines Monats)
Bei Kündigungen des Arbeitgebers ist die Frist abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses:
a) bei einer Dauer bis 2 Jahre: 4 Wochen (zum Monatsende oder 15. eines Monats)
b) ab 2 Jahren: 1 Monat
c) ab 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende
d) ab 8 Jahren: 3 Monate
e) ab 10 Jahren: 4 Monate. Usw.
Ob nur solche Zeiten ab dem 25. Lebensjahr des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, ist streitig.
Hinweis: Meine Antwort ersetzt keine und ist keine Rechtsberatung.
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LogoMijo schrieb:
Da nichts vereinbart wurde, gilt die Kündigungsfrist nach BGB § 622. Das bedeutet:
Für Kündigungen des Arbeitnehmers: 4 Wochen (zum Monatsende oder 15. eines Monats)
Bei Kündigungen des Arbeitgebers ist die Frist abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses:
a) bei einer Dauer bis 2 Jahre: 4 Wochen (zum Monatsende oder 15. eines Monats)
b) ab 2 Jahren: 1 Monat
c) ab 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende
d) ab 8 Jahren: 3 Monate
e) ab 10 Jahren: 4 Monate. Usw.
Ob nur solche Zeiten ab dem 25. Lebensjahr des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, ist streitig.
Hinweis: Meine Antwort ersetzt keine und ist keine Rechtsberatung.
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LogoMijo schrieb:
Wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde, muss man die Kosten für den Arbeitnehmer eben als "Lehrgeld" verbuchen. Bei Krankheit gibt es, wie Herr Imbach schon bemerkte, wenigstens etwas Ersatz.
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Daß es solche Arbeitgeber gibt ist mir ebenso klar.
Superbiene hat leider das Thema verfehlt würde mein alter lehrer sagen, darum ging es hier nicht. Euch anderen herzlichen Dank und es is völligt richtig: wenn es richtig weh tut lerne ich am meisten. Das passiert mir nicht noch einmal !!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Natürlich ist mein beitrag subjektiv, das ist mir bewusst.
Daß es solche Arbeitgeber gibt ist mir ebenso klar.
Superbiene hat leider das Thema verfehlt würde mein alter lehrer sagen, darum ging es hier nicht. Euch anderen herzlichen Dank und es is völligt richtig: wenn es richtig weh tut lerne ich am meisten. Das passiert mir nicht noch einmal !!
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Wonderwoman schrieb:
Es hätte mich sehr enttäuscht, wenn es diesbezüglich mal einen brauchbaren Beitrag von Dir gegeben hätte. Oh Mann... :angry:
@mab Leider mußt du in diesem Fall wohl Lehrgeld zahlen. Ich würde niemals jemand unter 6 Monaten Probezeit einstellen. Sich in 6 Monaten zu verstellen, ist schon relativ schwierig.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
:smile: Wenn 484 nicht sein Gift gegen die AG versprühen kann, fühlt er oder sie sich nicht wohl. Muss mächtig frustriert in seinem Leben sein.
@mab Leider mußt du in diesem Fall wohl Lehrgeld zahlen. Ich würde niemals jemand unter 6 Monaten Probezeit einstellen. Sich in 6 Monaten zu verstellen, ist schon relativ schwierig.
Gruß Britt
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484 schrieb:
Das gleiche sollte man auch mal hier machen mit AG eine Liste. Die wäre bestimmt sehr lang. Aber das spricht sich auch unter den AN rum, wenn ein AG scheiße ist.
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Wonderwoman schrieb:
Also ich habe in der Probezeit reduzierte Kündigungsfristen...
Es gibt auf allen Seiten Leute, die sich sehr gut verkaufen können....
Beim Arbeiten lernt man sich aber ziemlich gut kennen...
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ali schrieb:
Probezeit ist für beide Seiten gut....UNBEDINGT vereinbaren.
Es gibt auf allen Seiten Leute, die sich sehr gut verkaufen können....
Beim Arbeiten lernt man sich aber ziemlich gut kennen...
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canna41 schrieb:
Hallo MAB. Bevor Du Deinem Angestellten für die ersten 4 Wochen Lohn zahlst solltest Du Dich mit Deinem Steuerberater kurz schließen. Hatte so einen Fall nämlich auch schon mal. Die Kollegin war aber nur 2 Tage krank und war ansonsten sehr korrekt. Als ich dann den ausgezahlten Betrag von der Krankenkasse zurück erstattet bekommen wollte stellte sich heraus das dieses nicht ging, da die Umlagen ja erst am Ende des 1. Beschäftigungsmonats gezahlt werden und der Schutz für Arbeitgeber erst zum Folgemonat greift. Die freundliche Dame von der Krankenkasse hat mir dann einen Schrieb zukommen lassen in dem stand, dass ich das Gehalt auch nicht hätte zahlen müssen und das Gehalt somit erst nach den 4 Wochen zu fließen hat. Somit hat der Arbeitnehmer also Pech. Wenn sich da in den letzten 3 Jahren nichts geändert hat wäre dies in Deinem Fall auch so. Also vorher schauen ob Du das Geld ausbezahlst.
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