Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Ich massiv frustriert:
Ich möchte in unserem Eigenheim (EFH) einen Raum im OG als Privatpraxis (Masseur) nutzen. Die Anträge beim Gesundheitsamt und Bauamt sind erfolgt und alles ging bisher reibungslos durch - nun hat sich irgendwie auf der Zielgeraden der "Amtsärztliche Hygienedienst" aus Oranienburg eingeschaltet und verwehrt die Zulassung komplett, da ich in dem Behandlungsraum kein Waschbecken habe.
Zur Erläuterung: Das Waschbecken ist 2m nebenan im WC-Bereich, und durch 2 Türen getrennt, aber eben nicht im gleichen Zimmer. Soweit ich aber weiß, ist für die reine Massagetätigkeit, ohne invasive Techniken, ohne Fango etc. überhaupt kein Waschbecken erforderlich, oder? Und selbst in den GKV-Zulassungbedingungen steht dazu nichts, nur, wenn man Packungen aufbereiten muss - wenn ich sogar via GKV konform wäre, das Bauamt/Gesundheitsamt sich aber dann dagegen stellen, wer ist dem Fall die "Höhere Instanz"?
Und: Ein mobiles Waschbecken mit Kalt-/Warmwasser hat die Dame gleich am Telefon gesagt, wird sie niemals zulassen, wenn ich auf die Idee kommen würde... bin ratlos!
Wer kann helfen oder hat ähnliche Erfahrung?
Danke und LG, Uli
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hgb schrieb:
Das Gesundheitsamt ist Herr des Verfahrens, meines kam garnicht, Auskünfte nur telefonisch, Bauplan hingeschickt, getrennte Räume und eigene Toilette wollten sie bei mir, Handwaschbecken spielten keine Rolle. Die Dame für Dich wirst Du aber nicht bekehren, also ist zu überlegen, wie das Problem zu lösen ist. Gibt es im EG einen Raum, der die Bedingungen erfüllt oder sonst im Haus? Wenn nicht, kann die Wand vom WC durchbrochen und Leitungen in dienen massageraum gelegt werden. Ein einfacher Durchbruch wäre natürlich günstig, meterlange Leitungten auch >Aufputz machen keine Freude. Falls Du einen anderen Raum benennen und einrichten kannst, würde ich das tun und die Besichtigung zur Abnahme fordern. Die >Wahrscheinlichkeit eines zweiten besuchs liegt bei 0%, Schlüsse darfst Du selber ziehen. Was Du in dem Raum machst, ist für die Hygieneregeln beim Umgang mit Pat. m. K. n. wurscht, aber auch das ist Landesrecht und die Kontrolle örtl. GA. mfg hgbblush
Prüfung durch das GA war in 36 Jahren einmal und das im 2. Jahr des Bestehens. BL: Bayern
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idefix- schrieb:
Warum die bei dir so spinnen, keine Ahnung. Habe meine Kassenpraxis zum März abgemeldet und gleichzeitig eine Privatpraxis angemeldet. Ging ohne Probleme durch das GA. Drei Tage später kam ein Schreiben über Ab- und Anmeldung. Habe auch keine Waschbecken im Behandlungsraum, ist im WC daneben.
Prüfung durch das GA war in 36 Jahren einmal und das im 2. Jahr des Bestehens. BL: Bayern
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hgb schrieb:
@idefix- .. das GA istr eben immer örtlich und es gibt immer Wichtigtuer! mfg hgbblush
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UliBulli schrieb:
Hallo Leute!
Ich massiv frustriert:
Ich möchte in unserem Eigenheim (EFH) einen Raum im OG als Privatpraxis (Masseur) nutzen. Die Anträge beim Gesundheitsamt und Bauamt sind erfolgt und alles ging bisher reibungslos durch - nun hat sich irgendwie auf der Zielgeraden der "Amtsärztliche Hygienedienst" aus Oranienburg eingeschaltet und verwehrt die Zulassung komplett, da ich in dem Behandlungsraum kein Waschbecken habe.
Zur Erläuterung: Das Waschbecken ist 2m nebenan im WC-Bereich, und durch 2 Türen getrennt, aber eben nicht im gleichen Zimmer. Soweit ich aber weiß, ist für die reine Massagetätigkeit, ohne invasive Techniken, ohne Fango etc. überhaupt kein Waschbecken erforderlich, oder? Und selbst in den GKV-Zulassungbedingungen steht dazu nichts, nur, wenn man Packungen aufbereiten muss - wenn ich sogar via GKV konform wäre, das Bauamt/Gesundheitsamt sich aber dann dagegen stellen, wer ist dem Fall die "Höhere Instanz"?
Und: Ein mobiles Waschbecken mit Kalt-/Warmwasser hat die Dame gleich am Telefon gesagt, wird sie niemals zulassen, wenn ich auf die Idee kommen würde... bin ratlos!
Wer kann helfen oder hat ähnliche Erfahrung?
Danke und LG, Uli
Du kannst dir aber die Ablehnung des GA schriftlich geben lassen und dann vor das Verwaltungsgericht gehen.
Aber mein Tipp:
Bau dir ein Waschbecken in den Raum so wie die das wollen und fertig.
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Halbtitan schrieb:
Ja mobiles Waschbecken kannst du vergessen. Das kriegst du nie hygienisch durch.
Du kannst dir aber die Ablehnung des GA schriftlich geben lassen und dann vor das Verwaltungsgericht gehen.
Aber mein Tipp:
Bau dir ein Waschbecken in den Raum so wie die das wollen und fertig.
Dennoch bestimmt das GA die Spielregeln, wie @hgb treffend beschrieben hat. Du hast also keine andere Wahl als ein Waschbecken da hin zu bekommen. Oder dich andere Räume zu suchen.
Ich frage mich nur, warum hast du für eine reine private Praxis am Haus überhaupt die schlafende Hunde geweckt?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Vorgeschrieben nach Zulassungsrichtlinien ist lediglich die Möglichkeit zur Händedesinfektion. Persönlich möchte ich aber ein Händewaschbecken im Behandlungstrakt nicht vermissen, gerade auch wenn ich mit Öl massiert habe.
Dennoch bestimmt das GA die Spielregeln, wie @hgb treffend beschrieben hat. Du hast also keine andere Wahl als ein Waschbecken da hin zu bekommen. Oder dich andere Räume zu suchen.
Ich frage mich nur, warum hast du für eine reine private Praxis am Haus überhaupt die schlafende Hunde geweckt?
Grüße
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UliBulli schrieb:
Ich möchte es schon legal und korrekt machen - sonst gibt es im Nachgang Ärger... :-(
schlechter Tip...es sei denn, du trägst die entstehenden Folgekosten wenn doch geprüft wird. ):
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hi,Michael Woelky,
schlechter Tip...es sei denn, du trägst die entstehenden Folgekosten wenn doch geprüft wird. ):
JürgenK ;)
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kvet schrieb:
@JürgenK Prüft doch eh keiner.
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@kvet ....dann hast du den Eingangsbeitrag nur überflogen ....da kann man sich nur eine neue strenge Prüfung vorstellen
JürgenK ;)
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kvet schrieb:
@JürgenK Für mich ist das nur Angstmacherei. Na, ja, die Kanzlei Alt profitiert davon.
vielleicht bin ich blind, aber ich kann in keinem Beitrag was von RA Alt lesen aber es ist eben ein guter RA der viele Prozesse gegen KK erfolgreich vertreten hat ...
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@kvet
vielleicht bin ich blind, aber ich kann in keinem Beitrag was von RA Alt lesen aber es ist eben ein guter RA der viele Prozesse gegen KK erfolgreich vertreten hat ...
JürgenK ;)
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Michael Woelky schrieb:
Wenn eh keiner kontrollieren kommt,einfach ein WB ohne Anschluss also nur mit Wasserhahn installieren.....Foto machen und fertig ist die Laube.Wenn einer kommt....Pech gehabt.
Grüße
Bei der Begehung - ca. 45Min. - wurden durch 2 MA's Auflagen stichpunktartig abgearbeitet. Es wurde die Waschmaschine, hier insbesondere die Waschmittelschublade und die Gummidichtung, sowie die Mikrowelle inspiziert. Die Trennung von Dienst- und privater Wäsche sowie das Management von reiner und unreiner Wäsche, die Verwendung geeigneter Desinfektions- und Waschmittel wurde ebenfalls kontrolliert. Die fachgerechte Müllentsorgung der entsprechenden Abfallklasse wurde auch geprüft.
Auf diesen Termin habe ich mich akribisch vorbereitet, weil mir bereits im Vorfeld bewusst war, das das GA an den Betrieb einer Praxis in den eigenen Räumen besondere Maßstäbe anlegen würde.
Die Handwaschgelegenheit befindet sich außerhalb des durch mobile textile Abtrennung gelegenen Therapietrakts im Bereich der Zubereitung von Warmpackungen und wurde so akzeptiert.
Ein Therapietrakt im OG wäre mir wegen des obligatorischen behindertengerechten Zugangs vom Bauamt nicht genehmigt worden, auch die Auflage von mindestens 2 Stellplätzen musste ich erfüllen.
Ein weiterer, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgender Kontrolltermin durch das GA wurde bereits angekündigt. Bundesland ist NDS.
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PT-Surferin schrieb:
Meine Erfahrungen mit dem Gesundheitsamt in vergleichbarer Situation ( kleine Privatpraxis im eigenen EFH):
Bei der Begehung - ca. 45Min. - wurden durch 2 MA's Auflagen stichpunktartig abgearbeitet. Es wurde die Waschmaschine, hier insbesondere die Waschmittelschublade und die Gummidichtung, sowie die Mikrowelle inspiziert. Die Trennung von Dienst- und privater Wäsche sowie das Management von reiner und unreiner Wäsche, die Verwendung geeigneter Desinfektions- und Waschmittel wurde ebenfalls kontrolliert. Die fachgerechte Müllentsorgung der entsprechenden Abfallklasse wurde auch geprüft.
Auf diesen Termin habe ich mich akribisch vorbereitet, weil mir bereits im Vorfeld bewusst war, das das GA an den Betrieb einer Praxis in den eigenen Räumen besondere Maßstäbe anlegen würde.
Die Handwaschgelegenheit befindet sich außerhalb des durch mobile textile Abtrennung gelegenen Therapietrakts im Bereich der Zubereitung von Warmpackungen und wurde so akzeptiert.
Ein Therapietrakt im OG wäre mir wegen des obligatorischen behindertengerechten Zugangs vom Bauamt nicht genehmigt worden, auch die Auflage von mindestens 2 Stellplätzen musste ich erfüllen.
Ein weiterer, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgender Kontrolltermin durch das GA wurde bereits angekündigt. Bundesland ist NDS.
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Eva schrieb:
man könnte meinen ihr wolltet OPs am offenen Schädel machen...
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Inche schrieb:
@Eva nö ist einfach nur Praktich u man könnte Räumlich bei bedarf anders Vermieten oder als Hp arbeiten ohne umzubauen
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hgb schrieb:
Da das GA Herr des Verfahrens ist, sollte ein Gespräch mit Protokoll aller Forderungen geführt werden. Danach Entscheid, ob an dem Plan festgehalten werden soll. Der andere Weg ist, mit einer klappbaren Massagebank durch die Lande zu ziehen. mfg hgb
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Halbtitan schrieb:
@hgb Ja, schon krass, was ich alles bei Hausbesuchen tun darf. Spritzen im Wohnzimmer. :D
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Inche schrieb:
Beachte auch die Brandschutzbestimmungen hier zb eine Rauchschutz Tür zum Treppenhaus oder zb bei einem Geländer im Ausenbereich das kein Kinderkopf stecken bleibt.Die Korekte Kenzeichnung der Feuerlöscher Rettungs u Fluchtwege.Achja die Obere Landesbehörde RLP hat bei uns im Okt auch in den Elektrokasten geschaut u die Liegen usw Überprüft.Denk an den Brandschutzhelferschein.Ich habe 2 Toiletten 1x Pat u 1x MA und in 2 Beh Waschbecken plus 1 im Fangoraum.Im Großen Trainingsraum muss Desinfektion bereit stehen.
Ich werde mir rechtlichen Beistand holen und das Thema anfechten, denn ich hab nirgendwo in den Gesetzen gefunden, dass ein Waschbecken im Behandlungszimmer Pflicht ist - das kommt nur bei Ärzten vor... demnach darf das GA das eigentlich nicht fordern.
LG, Uli
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hgb schrieb:
.. hol Dir erst deren Anforderungen schriftlich, dann hat der RA auch etwas zum Angreifen! mfg hgb -aber lohnt sich das wirklich??thinking_face
Naja, die Ehefrau ist Anwältin. ;-) Ich bin dadurch etwas mutiger geworden die letzten Jahre. Sollte daher kein Gesetz das Waschbecken vorschreiben und das GA hier mit Willkür am Werk sein, klagen wir... zur Not bis zum Ende
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UliBulli schrieb:
@hgb
Naja, die Ehefrau ist Anwältin. ;-) Ich bin dadurch etwas mutiger geworden die letzten Jahre. Sollte daher kein Gesetz das Waschbecken vorschreiben und das GA hier mit Willkür am Werk sein, klagen wir... zur Not bis zum Ende
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UliBulli schrieb:
Vielen Dank Euch allen - das ist doch ein "gemischter Strauß" an Erfahrungen!
Ich werde mir rechtlichen Beistand holen und das Thema anfechten, denn ich hab nirgendwo in den Gesetzen gefunden, dass ein Waschbecken im Behandlungszimmer Pflicht ist - das kommt nur bei Ärzten vor... demnach darf das GA das eigentlich nicht fordern.
LG, Uli
Grässlich diese Steuerzahler , wo wir doch so wieso davon zuviel haben.
Vieleicht lieber lassen , irgendwann lohnt sich dann auch nicht mehr der Landesmitarbeiter und seine Kontrollen.
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Turnbruderinnin schrieb:
ich finds spannend ,möchte man keine Praxen mehr und schon gar privat ?
Grässlich diese Steuerzahler , wo wir doch so wieso davon zuviel haben.
Vieleicht lieber lassen , irgendwann lohnt sich dann auch nicht mehr der Landesmitarbeiter und seine Kontrollen.
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