Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
müssen sich alle Mitarbeiter/Innen regelmäßig vom Betriebsarzt untersuchen lassen? Oder auch bei Neueinstellungen zu Vertragsbeginn?
Danke für Eure Hilfe,
schönen Abend,
BanKan
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
BanKan schrieb:
Hallo,
müssen sich alle Mitarbeiter/Innen regelmäßig vom Betriebsarzt untersuchen lassen? Oder auch bei Neueinstellungen zu Vertragsbeginn?
Danke für Eure Hilfe,
schönen Abend,
BanKan
Eine Untersuchung zu Vertragsbeginn bietet sich unter anderem dann an, wenn das Gefahr an Berufserkrankungen zu erkranken besonders hoch ist bzw. um zu dkumentieren das eine eventuelle Erkrankung bereits vor Tätigkeitsbeginn bestanden hat (oder, andersrum: Um "Gesundheit" bei Tätigkeitsbeginn festzuhalten). Im Erkrankungsfall kann dann auf das Gutachten vom Beginn der Tätigkeit verwiesen werden: Lag eine bestimmte Erkrankunge bereits vor oder eben nicht?
[1] ArbMedVV - Einzelnorm
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Regelmäßige Untersuchungen sind verpflichtend durchzuführen wenn du dich bzw. deine Arbeitnehmer im Abschnitt "Pflichtvorsorge" (jeweils in Teil 1, 2, 3 und 4) des Anhangs zur ArbMedVV wiederfindest[1].
Eine Untersuchung zu Vertragsbeginn bietet sich unter anderem dann an, wenn das Gefahr an Berufserkrankungen zu erkranken besonders hoch ist bzw. um zu dkumentieren das eine eventuelle Erkrankung bereits vor Tätigkeitsbeginn bestanden hat (oder, andersrum: Um "Gesundheit" bei Tätigkeitsbeginn festzuhalten). Im Erkrankungsfall kann dann auf das Gutachten vom Beginn der Tätigkeit verwiesen werden: Lag eine bestimmte Erkrankunge bereits vor oder eben nicht?
[1] ArbMedVV - Einzelnorm
Mein Profilbild bearbeiten