Wir suchen ab sofort oder zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten/(-innen),
in Vollzeit oder Teilzeit.
Wenn du selbstständiges Arbeiten
liebst, dann bist du bei uns genau
richtig. Wir sind flexibel und
geben dir Freiheiten dein Arbeiten
selbst zu gestalten, möchten uns
aber auch auf dich verlassen
können.
Neben der klassischen Arbeit als
Physiotherapeut/-in in unserem
12-köpfigem jungen und dynamischem
Team, bieten wir dir auf Wunsch die
Möglichkeit, dich als
Kursleiter-...
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten/(-innen),
in Vollzeit oder Teilzeit.
Wenn du selbstständiges Arbeiten
liebst, dann bist du bei uns genau
richtig. Wir sind flexibel und
geben dir Freiheiten dein Arbeiten
selbst zu gestalten, möchten uns
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Neben der klassischen Arbeit als
Physiotherapeut/-in in unserem
12-köpfigem jungen und dynamischem
Team, bieten wir dir auf Wunsch die
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müssen sich alle Mitarbeiter/Innen regelmäßig vom Betriebsarzt untersuchen lassen? Oder auch bei Neueinstellungen zu Vertragsbeginn?
Danke für Eure Hilfe,
schönen Abend,
BanKan
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BanKan schrieb:
Hallo,
müssen sich alle Mitarbeiter/Innen regelmäßig vom Betriebsarzt untersuchen lassen? Oder auch bei Neueinstellungen zu Vertragsbeginn?
Danke für Eure Hilfe,
schönen Abend,
BanKan
Eine Untersuchung zu Vertragsbeginn bietet sich unter anderem dann an, wenn das Gefahr an Berufserkrankungen zu erkranken besonders hoch ist bzw. um zu dkumentieren das eine eventuelle Erkrankung bereits vor Tätigkeitsbeginn bestanden hat (oder, andersrum: Um "Gesundheit" bei Tätigkeitsbeginn festzuhalten). Im Erkrankungsfall kann dann auf das Gutachten vom Beginn der Tätigkeit verwiesen werden: Lag eine bestimmte Erkrankunge bereits vor oder eben nicht?
[1] ArbMedVV - Einzelnorm
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Papa Alpaka schrieb:
Regelmäßige Untersuchungen sind verpflichtend durchzuführen wenn du dich bzw. deine Arbeitnehmer im Abschnitt "Pflichtvorsorge" (jeweils in Teil 1, 2, 3 und 4) des Anhangs zur ArbMedVV wiederfindest[1].
Eine Untersuchung zu Vertragsbeginn bietet sich unter anderem dann an, wenn das Gefahr an Berufserkrankungen zu erkranken besonders hoch ist bzw. um zu dkumentieren das eine eventuelle Erkrankung bereits vor Tätigkeitsbeginn bestanden hat (oder, andersrum: Um "Gesundheit" bei Tätigkeitsbeginn festzuhalten). Im Erkrankungsfall kann dann auf das Gutachten vom Beginn der Tätigkeit verwiesen werden: Lag eine bestimmte Erkrankunge bereits vor oder eben nicht?
[1] ArbMedVV - Einzelnorm
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