Wir sind ein junge und moderne
Praxis und legen großen Wert
darauf, dass sich unsere
Mitarbeiter bei uns wohlfühlen.
Zu einem gutem Gehalt, gehören
geregelte Arbeitszeiten sowie
Unterstützung bei Fortbildungen
bei uns dazu.
Als Mitarbeiter unserer Praxis
profitierst du zusätzlich über
ein Deutschlandticket sowie der
Nutzung des Well Passes und einiges
mehr.
Wir legen großen Wert auf ein
harmonisches Arbeitsumfeld mit
einem kollegialen Umgang in unserem
familiären Unternehmen. ...
Praxis und legen großen Wert
darauf, dass sich unsere
Mitarbeiter bei uns wohlfühlen.
Zu einem gutem Gehalt, gehören
geregelte Arbeitszeiten sowie
Unterstützung bei Fortbildungen
bei uns dazu.
Als Mitarbeiter unserer Praxis
profitierst du zusätzlich über
ein Deutschlandticket sowie der
Nutzung des Well Passes und einiges
mehr.
Wir legen großen Wert auf ein
harmonisches Arbeitsumfeld mit
einem kollegialen Umgang in unserem
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müssen sich alle Mitarbeiter/Innen regelmäßig vom Betriebsarzt untersuchen lassen? Oder auch bei Neueinstellungen zu Vertragsbeginn?
Danke für Eure Hilfe,
schönen Abend,
BanKan
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BanKan schrieb:
Hallo,
müssen sich alle Mitarbeiter/Innen regelmäßig vom Betriebsarzt untersuchen lassen? Oder auch bei Neueinstellungen zu Vertragsbeginn?
Danke für Eure Hilfe,
schönen Abend,
BanKan
Eine Untersuchung zu Vertragsbeginn bietet sich unter anderem dann an, wenn das Gefahr an Berufserkrankungen zu erkranken besonders hoch ist bzw. um zu dkumentieren das eine eventuelle Erkrankung bereits vor Tätigkeitsbeginn bestanden hat (oder, andersrum: Um "Gesundheit" bei Tätigkeitsbeginn festzuhalten). Im Erkrankungsfall kann dann auf das Gutachten vom Beginn der Tätigkeit verwiesen werden: Lag eine bestimmte Erkrankunge bereits vor oder eben nicht?
[1] ArbMedVV - Einzelnorm
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Papa Alpaka schrieb:
Regelmäßige Untersuchungen sind verpflichtend durchzuführen wenn du dich bzw. deine Arbeitnehmer im Abschnitt "Pflichtvorsorge" (jeweils in Teil 1, 2, 3 und 4) des Anhangs zur ArbMedVV wiederfindest[1].
Eine Untersuchung zu Vertragsbeginn bietet sich unter anderem dann an, wenn das Gefahr an Berufserkrankungen zu erkranken besonders hoch ist bzw. um zu dkumentieren das eine eventuelle Erkrankung bereits vor Tätigkeitsbeginn bestanden hat (oder, andersrum: Um "Gesundheit" bei Tätigkeitsbeginn festzuhalten). Im Erkrankungsfall kann dann auf das Gutachten vom Beginn der Tätigkeit verwiesen werden: Lag eine bestimmte Erkrankunge bereits vor oder eben nicht?
[1] ArbMedVV - Einzelnorm
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