Wir sind eine moderne
physiotherapeutische Praxis im
Herzen von Frechen-Königsdorf.
Wir betreuen alle Fachbereiche, als
auch Heime und Hausbesuche.
Unser freundliches und engagiertes
Team sucht ein neues Mitglied in
Vollzeit/Teilzeit oder auf
Minijob-Basis.
Was wir uns wünschen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung
als Physiotherapeut*in (m/w/d)
- Wünschenswert, aber nicht
vorausgesetzt sind Fortbildungen in
Manueller Lymphdrainage, Manueller
Therapie und/oder PNF/Bobath
- PKW Führer...
physiotherapeutische Praxis im
Herzen von Frechen-Königsdorf.
Wir betreuen alle Fachbereiche, als
auch Heime und Hausbesuche.
Unser freundliches und engagiertes
Team sucht ein neues Mitglied in
Vollzeit/Teilzeit oder auf
Minijob-Basis.
Was wir uns wünschen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung
als Physiotherapeut*in (m/w/d)
- Wünschenswert, aber nicht
vorausgesetzt sind Fortbildungen in
Manueller Lymphdrainage, Manueller
Therapie und/oder PNF/Bobath
- PKW Führer...
müssen sich alle Mitarbeiter/Innen regelmäßig vom Betriebsarzt untersuchen lassen? Oder auch bei Neueinstellungen zu Vertragsbeginn?
Danke für Eure Hilfe,
schönen Abend,
BanKan
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BanKan schrieb:
Hallo,
müssen sich alle Mitarbeiter/Innen regelmäßig vom Betriebsarzt untersuchen lassen? Oder auch bei Neueinstellungen zu Vertragsbeginn?
Danke für Eure Hilfe,
schönen Abend,
BanKan
Eine Untersuchung zu Vertragsbeginn bietet sich unter anderem dann an, wenn das Gefahr an Berufserkrankungen zu erkranken besonders hoch ist bzw. um zu dkumentieren das eine eventuelle Erkrankung bereits vor Tätigkeitsbeginn bestanden hat (oder, andersrum: Um "Gesundheit" bei Tätigkeitsbeginn festzuhalten). Im Erkrankungsfall kann dann auf das Gutachten vom Beginn der Tätigkeit verwiesen werden: Lag eine bestimmte Erkrankunge bereits vor oder eben nicht?
[1] ArbMedVV - Einzelnorm
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Papa Alpaka schrieb:
Regelmäßige Untersuchungen sind verpflichtend durchzuführen wenn du dich bzw. deine Arbeitnehmer im Abschnitt "Pflichtvorsorge" (jeweils in Teil 1, 2, 3 und 4) des Anhangs zur ArbMedVV wiederfindest[1].
Eine Untersuchung zu Vertragsbeginn bietet sich unter anderem dann an, wenn das Gefahr an Berufserkrankungen zu erkranken besonders hoch ist bzw. um zu dkumentieren das eine eventuelle Erkrankung bereits vor Tätigkeitsbeginn bestanden hat (oder, andersrum: Um "Gesundheit" bei Tätigkeitsbeginn festzuhalten). Im Erkrankungsfall kann dann auf das Gutachten vom Beginn der Tätigkeit verwiesen werden: Lag eine bestimmte Erkrankunge bereits vor oder eben nicht?
[1] ArbMedVV - Einzelnorm
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