Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Corona vorbei, Ärger beginnt.
Ich hatte gerade ein Arzttelefonat. Der Arzt meinte, ich würde auf Kosten des Patienten leben. Wieso?
Er hätte am 4.3.20 ein 10 er Rezept ausgestellt und ich hätte nur 1 mal behandelt. Patient ist nach dem 5.3 bis jetzt nicht erschienen. Es war auch unklar, wie lange er pausieren will. Jetzt will er sofort wieder.
Der Arzt war wirklich im Glauben, das wir auch 10 mal abrechnen dürfen, selbst bei nur einer Unterschrift ???????
Als ich den Arzt davon überzeugen konnte, Fax mit nur einer Unterschrift auf der Rückseite, sagte er, dann bekommt der Patient halt nur 21 Behandlungen. Er dürfte 2 Folgeverordnungen aufschreiben. Ich sagte:
Nein,sie dürfen Max 10 Einheiten pro Rezept. Max 30 in diesem Regelfall.
Er meinte: ja meine ich ja, ein Rezept mit eins ist ja schon weg.
Ich sagte: dann schrieben sie doch eine dritte Folgeverordnung mit 9 mal auf.
1+10+10+9= 30
Er meinte: ich würde mich nur bereichern wollen.
Der IFK ist mal wieder im Corona Modus. Also unerreichbar.
Mittlerweile bin ich mir selbst nicht mehr sicher.
Habt ihr Hilfe für mich. Rahmenvertrag sagt, siehe Heilmittelkatalog. Heilmittelkatalog ist hier aber nicht detailliert genug.
Danke für all die Guten Ratschläge und Danke Tom, für alle dummen unqualifizierten Kommentare von dir. Ihr seit super
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Problem beschreiben
Andreas Bock schrieb:
Moin zusammen,
Corona vorbei, Ärger beginnt.
Ich hatte gerade ein Arzttelefonat. Der Arzt meinte, ich würde auf Kosten des Patienten leben. Wieso?
Er hätte am 4.3.20 ein 10 er Rezept ausgestellt und ich hätte nur 1 mal behandelt. Patient ist nach dem 5.3 bis jetzt nicht erschienen. Es war auch unklar, wie lange er pausieren will. Jetzt will er sofort wieder.
Der Arzt war wirklich im Glauben, das wir auch 10 mal abrechnen dürfen, selbst bei nur einer Unterschrift ???????
Als ich den Arzt davon überzeugen konnte, Fax mit nur einer Unterschrift auf der Rückseite, sagte er, dann bekommt der Patient halt nur 21 Behandlungen. Er dürfte 2 Folgeverordnungen aufschreiben. Ich sagte:
Nein,sie dürfen Max 10 Einheiten pro Rezept. Max 30 in diesem Regelfall.
Er meinte: ja meine ich ja, ein Rezept mit eins ist ja schon weg.
Ich sagte: dann schrieben sie doch eine dritte Folgeverordnung mit 9 mal auf.
1+10+10+9= 30
Er meinte: ich würde mich nur bereichern wollen.
Der IFK ist mal wieder im Corona Modus. Also unerreichbar.
Mittlerweile bin ich mir selbst nicht mehr sicher.
Habt ihr Hilfe für mich. Rahmenvertrag sagt, siehe Heilmittelkatalog. Heilmittelkatalog ist hier aber nicht detailliert genug.
Danke für all die Guten Ratschläge und Danke Tom, für alle dummen unqualifizierten Kommentare von dir. Ihr seit super
Aber wenn du im Regelfall vier Verordnungen machst wie von dir angedacht (1+10+10+9), dann würde das ja den Patienten einen Zehner mehr an Rezeptgebühr kosten als regulär.
Bereichert nicht dich, aber die Kk schon.
Falls dein angefangenes einUnterschriftenrezept noch nicht abgerechnet ist, gäbe es evtl. folgende Möglichkeit: gib es an den Arzt zur Vernichtung zurück, lass es aktuell neu ausstellen und übertrage die eine Behandlung (klär das mit dem Patienten vorher ab) aufs neue Rezept.
Dann kann der Arzt eigentlich nichts sagen.
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Ich konnte nicht 6 Monate warten, bis alle Kunden zurück kommen.
Also hab ich bei jedem 2 Monate gewartet und dan abgerechnet. Ist ja auch Geld was dort liegt
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Andreas Bock schrieb:
Es ist abgerechnet.
Ich konnte nicht 6 Monate warten, bis alle Kunden zurück kommen.
Also hab ich bei jedem 2 Monate gewartet und dan abgerechnet. Ist ja auch Geld was dort liegt
Auf der Rezeptrückseite unterschreibt der Patient ja jede Behandlung mit dem jeweiligen Datum. Evtl. ist das ja ne Argumentationshilfe beim Arzt?
Pro Behandlung eine Unterschrift mit Datum, also von wegen einmal unterschreiben und alles abrechnen können. Evtl. rückt er dann ja die anderen neun noch raus.
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Sarah Gerbert schrieb:
Dann wirds schwierig...
Auf der Rezeptrückseite unterschreibt der Patient ja jede Behandlung mit dem jeweiligen Datum. Evtl. ist das ja ne Argumentationshilfe beim Arzt?
Pro Behandlung eine Unterschrift mit Datum, also von wegen einmal unterschreiben und alles abrechnen können. Evtl. rückt er dann ja die anderen neun noch raus.
Das glaubt der Arzt.
Es geht nun darum, ob er immer nur 3x10er Rezepte ausfüllen kann oder ob er auch
1+10+10+9=30 ausstellen könnte
Es findet sich lediglich der Hinweis Max 10 pro Rezept und Max 30 pro Regelfall. Wo steht den Max 3 Rezepte. Warum kann er nicht die 30 auf 4-5 Rezepte splitten
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Andreas Bock schrieb:
Nein das ist geklärt.
Das glaubt der Arzt.
Es geht nun darum, ob er immer nur 3x10er Rezepte ausfüllen kann oder ob er auch
1+10+10+9=30 ausstellen könnte
Es findet sich lediglich der Hinweis Max 10 pro Rezept und Max 30 pro Regelfall. Wo steht den Max 3 Rezepte. Warum kann er nicht die 30 auf 4-5 Rezepte splitten
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Sabine Rabbel schrieb:
Laut HMK Verordnungsmenge auf RegelfallVO maximal (mathematisches Zeichen: kleiner-gleich) 10, d.h. wenn der Arzt richtig fies drauf wäre, könnte er auch 30 VOen à jeweils 1 Behandlung ausstellen. 1+10+10+9 also kein Problem.
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Problem beschreiben
Sarah Gerbert schrieb:
Kann dir keinen Rahmen- oder Heilmittelkatalograt geben.
Aber wenn du im Regelfall vier Verordnungen machst wie von dir angedacht (1+10+10+9), dann würde das ja den Patienten einen Zehner mehr an Rezeptgebühr kosten als regulär.
Bereichert nicht dich, aber die Kk schon.
Falls dein angefangenes einUnterschriftenrezept noch nicht abgerechnet ist, gäbe es evtl. folgende Möglichkeit: gib es an den Arzt zur Vernichtung zurück, lass es aktuell neu ausstellen und übertrage die eine Behandlung (klär das mit dem Patienten vorher ab) aufs neue Rezept.
Dann kann der Arzt eigentlich nichts sagen.
(9) 1 Folgeverordnungen im Regelfall können nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs bis zur
Erreichung der Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls ausgestellt werden.
2 Sofern mehrere Heilmittel verordnet werden, ist die Verordnungsmenge des vorrangigen Heilmittels
entscheidend für die Gesamtverordnungsmenge
Somit ist nur die Gesamtverordnungsmenge relevant. Die Anzahl der VO ist irrelevant.
Übrigens sind die Vertragsärzte verpflichtet, die HMR im Detail genau zu kennen und zusätzlich:
§3 (6) HMR
(6) Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte stellen sicher, dass für sie tätig werdende
Vertreterinnen und Vertreter sowie ärztliche Assistentinnen und Assistenten diese Richtlinie
kennen und beachten.
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wir haben oft VO´s von Hausärzten, die schreiben z.B. bei ZN2 je 6er Rezepte aus, bis 30 Einheiten erreicht sind. Und dann weiter mit VdaR.
Kopier doch die entsprechende Seite des HeilM-RL_ZweiterTeil_Heilmittelkatalog und gib sie Deinem Arzt.
Oft sind die Praxen dankbar für solche kleinen Tipps.
Viel Erfolg!
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WinnieE schrieb:
Hallo Andreas,
wir haben oft VO´s von Hausärzten, die schreiben z.B. bei ZN2 je 6er Rezepte aus, bis 30 Einheiten erreicht sind. Und dann weiter mit VdaR.
Kopier doch die entsprechende Seite des HeilM-RL_ZweiterTeil_Heilmittelkatalog und gib sie Deinem Arzt.
Oft sind die Praxen dankbar für solche kleinen Tipps.
Viel Erfolg!
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Andreas Bock schrieb:
Winnie hab ich gerade auch gemacht! Danke
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LeviathanPT schrieb:
§7 (9) HMR
(9) 1 Folgeverordnungen im Regelfall können nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs bis zur
Erreichung der Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls ausgestellt werden.
2 Sofern mehrere Heilmittel verordnet werden, ist die Verordnungsmenge des vorrangigen Heilmittels
entscheidend für die Gesamtverordnungsmenge
Somit ist nur die Gesamtverordnungsmenge relevant. Die Anzahl der VO ist irrelevant.
Übrigens sind die Vertragsärzte verpflichtet, die HMR im Detail genau zu kennen und zusätzlich:
§3 (6) HMR
(6) Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte stellen sicher, dass für sie tätig werdende
Vertreterinnen und Vertreter sowie ärztliche Assistentinnen und Assistenten diese Richtlinie
kennen und beachten.
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Ganz ehrlich, ich verstehe nicht warum man mit einem Arzt solche Diskussionen führt. Das kostet Zeit, Nerven und der Arzt hat auch nicht wirklich Lust dazu. Soll er doch "dumm" bleiben, wenn er sich nicht belehren lassen will. Wenn er 2 Folgeverordnungen ausstellt ist das doch prima. Viele Ärzte verordnen gar nichts mehr. Warum musst der Patient 30 Behandlungen bekommen? Ist es ein Drama wenn er dann 12 Wochen mal auf andere Art etwas für sich tut, wenn es ggf. dann keine a. d. R. Verordnungen gibt? Ist es nicht auch Sache des Patienten, sich darum zu kümmern, dass er ausreichend viele Behandlungen bekommt? Aber sorry, die Frage war ja eher HMK-abrechnungstechnischer Natur. War nur so ein spontaner Gedanke.
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