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Anonymer Teilnehmer schrieb:
finde ich nicht im Rahmenvertrag für Primärkassen Berlin,ist es also nicht möglich das zu Ändern nach Absprache?
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Tempelritter schrieb:
Wenn das nicht im Rahmenvertrag steht, ist es nicht möglich und kann abgesetzt werden.
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Oder gibt es einen neueren Rahmenvertrag, den ich verpaßt habe und in dem die Regelung nicht mehr drinsteht?
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Sabine Rabbel schrieb:
Berliner Rahmenvertrag vom 31.3.2008, § 10 Absatz 4 Punkt 1. Steht zwar noch was von 10 Tagen drin, hat aber bisher niemanden gekratzt.
Oder gibt es einen neueren Rahmenvertrag, den ich verpaßt habe und in dem die Regelung nicht mehr drinsteht?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Du hast keine Probleme,wenn das Rezept ohne Stempel vom Arzt eingereicht wird? Reicht es aus, als Begründung: Therapieziel wird trotz späterem Behandlungsbeginn erreicht?
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guest schrieb:
Die Wochenenden werden (wahrscheinlich) nicht mitgezählt. Ich hatte diesbezüglich noch nie Probleme.
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mbone schrieb:
Es heißt: 14Kalendertage!
Berliner Rahmenvertrag vom 31.3.2008, § 10 Absatz 4 Punkt 1. Steht zwar noch was von 10 Tagen drin, hat aber bisher niemanden gekratzt.
Oder gibt es einen neueren Rahmenvertrag, den ich verpaßt habe und in dem die Regelung nicht mehr drinsteht?
die 10 Tagesregelung ist durch die HMR ungültig - 14 Kalendertage.
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Tempelritter schrieb:
Sabine Rabbel schrieb am 29.3.16 12:24:
Berliner Rahmenvertrag vom 31.3.2008, § 10 Absatz 4 Punkt 1. Steht zwar noch was von 10 Tagen drin, hat aber bisher niemanden gekratzt.
Oder gibt es einen neueren Rahmenvertrag, den ich verpaßt habe und in dem die Regelung nicht mehr drinsteht?
die 10 Tagesregelung ist durch die HMR ungültig - 14 Kalendertage.
Du hast keine Probleme,wenn das Rezept ohne Stempel vom Arzt eingereicht wird? Reicht es aus, als Begründung: Therapieziel wird trotz späterem Behandlungsbeginn erreicht?
Jedenfalls schon seit längerem keine Probleme mehr mit sowas gehabt. Die von Dir vorgeschlagene Begründung geht vermutlich auch durch; eleganter finde ich - sofern wahrheitsgemäß! - einleuchtende Begründungen wie "Vorrezept hatte erst am
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Sabine Rabbel schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 29.3.16 12:33:
geendet", "Beginn erst am möglich wg. Brechdurchfall des Pat.", "Beginn erst am möglich bei urlaubsbedingtem Terminengpaß" etc.; immer dazuschreiben, daß im Einverständnis mit der Arztpraxis so spät begonnen wurde - und die Absprache sollte tatsächlich stattgefunden haben.
Du hast keine Probleme,wenn das Rezept ohne Stempel vom Arzt eingereicht wird? Reicht es aus, als Begründung: Therapieziel wird trotz späterem Behandlungsbeginn erreicht?
Jedenfalls schon seit längerem keine Probleme mehr mit sowas gehabt. Die von Dir vorgeschlagene Begründung geht vermutlich auch durch; eleganter finde ich - sofern wahrheitsgemäß! - einleuchtende Begründungen wie "Vorrezept hatte erst am
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guest schrieb:
Nein, für Berlin nicht möglich. 14 Tage bis Behandlungsbeginn andernfalls verfällt die Verordnung. Vor Beginn unbedingt ändern lassen.
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