Hier das Beispiel aus meiner Praxis: IK: Ex3d Heilmittel: 6x KG ( wäre eigentlich eine D1) Leitsymptomatik: komplexe Schädigungen
Dar ich nun den IK korrigieren - hier auf Ex3a , damit das Heilmittel dazu passt und auch die Leitsymptomatik korrigieren oder geht das nur durch den Arzt selbst. Bei vorheriger Verordnung hab ich es selbst gemacht und auf der Rückseite dokumentiert, wurde bezahlt ohne Probleme. Aber da jetzt wieder die Verordnung mit dem selben gekommen ist , bin ich mir nicht sicher -auch Nachfrage bei KK war nicht zielführend.
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Darf den Indikationsschlüssel selbst ändern?
Hier das Beispiel aus meiner Praxis: IK: Ex3d Heilmittel: 6x KG ( wäre eigentlich eine D1) Leitsymptomatik: komplexe Schädigungen
Dar ich nun den IK korrigieren - hier auf Ex3a , damit das Heilmittel dazu passt und auch die Leitsymptomatik korrigieren oder geht das nur durch den Arzt selbst. Bei vorheriger Verordnung hab ich es selbst gemacht und auf der Rückseite dokumentiert, wurde bezahlt ohne Probleme. Aber da jetzt wieder die Verordnung mit dem selben gekommen ist , bin ich mir nicht sicher -auch Nachfrage bei KK war nicht zielführend.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Darf den Indikationsschlüssel selbst ändern?
Hier das Beispiel aus meiner Praxis: IK: Ex3d Heilmittel: 6x KG ( wäre eigentlich eine D1) Leitsymptomatik: komplexe Schädigungen
Dar ich nun den IK korrigieren - hier auf Ex3a , damit das Heilmittel dazu passt und auch die Leitsymptomatik korrigieren oder geht das nur durch den Arzt selbst. Bei vorheriger Verordnung hab ich es selbst gemacht und auf der Rückseite dokumentiert, wurde bezahlt ohne Probleme. Aber da jetzt wieder die Verordnung mit dem selben gekommen ist , bin ich mir nicht sicher -auch Nachfrage bei KK war nicht zielführend.
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Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.8.18 11:21:
Mein Rahmenvertrag ist gültig für Bayern. KK ist die Barmer
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.8.18 11:21:
Mein Rahmenvertrag ist gültig für Bayern. KK ist die Barmer [/zitat]
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ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.8.18 11:21:
Mein Rahmenvertrag ist gültig für Bayern. KK ist die Barmer
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Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.8.18 08:23:
Darf den Indikationsschlüssel selbst ändern?
Hier das Beispiel aus meiner Praxis: IK: Ex3d Heilmittel: 6x KG ( wäre eigentlich eine D1) Leitsymptomatik: komplexe Schädigungen
Hinweis: Das Kürzel IK steht in der Gesundheitsbranche für Institutionskennzeichen.
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Hinweis: Das Kürzel IK steht in der Gesundheitsbranche für Institutionskennzeichen.
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W. Stangner schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.8.18 08:23:
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Hinweis: Das Kürzel IK steht in der Gesundheitsbranche für Institutionskennzeichen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Darf den Indikationsschlüssel selbst ändern?
Hier das Beispiel aus meiner Praxis: IK: Ex3d Heilmittel: 6x KG ( wäre eigentlich eine D1) Leitsymptomatik: komplexe Schädigungen
Dar ich nun den IK korrigieren - hier auf Ex3a , damit das Heilmittel dazu passt und auch die Leitsymptomatik korrigieren oder geht das nur durch den Arzt selbst. Bei vorheriger Verordnung hab ich es selbst gemacht und auf der Rückseite dokumentiert, wurde bezahlt ohne Probleme. Aber da jetzt wieder die Verordnung mit dem selben gekommen ist , bin ich mir nicht sicher -auch Nachfrage bei KK war nicht zielführend.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.8.18 11:21:
Mein Rahmenvertrag ist gültig für Bayern. KK ist die Barmer
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morpheus-06 schrieb:
Barmer = VdEK = bundesweit gleich = nach FAQ Anlage zum RV kann das nach tel. RS mit dem Arzt geändert werden.
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FFGG schrieb:
KT unterschiedlich, kann nicht pauschal beantwortet werden.
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W. Stangner schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.8.18 08:23:
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