Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
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Du bringst mit:
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Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
Hat jemand von euch es schonmal erlebt, dass eine Verordnung mit Indikationsschlüssel Ex2a 6xKG bei einer Frequenz von 1-2 pro Woche von der Krankenkasse nicht bezahlt wurde?
Laut Heilmittelrichtlinie ist bei diesem Indikationsschlüssel doch nur mindestens 2x pro Woche erlaubt und nicht weniger. Mein THEORG-Programm meckert da auch immer, der Arzt weigert sich aber vehement, es zu ändern, weil angeblich ich der erste Physio wäre, der das geändert haben möchte.
Bislang sind die Verordnungen auch so durchgegangen, aber wahrscheinlich ist es nur eine Frage der Zeit, bis einem neuen Sachbearbeiter das auffällt und es als Grund ansieht, keinen Cent zu bezahlen, da die verordnung nicht korrekt ausgefüllt wurde.
Aber wenn auf der Straße ein absoltues Halteverbotsschild steht und noch keiner abgeschleppt wurde, bedeutet das doch auch nicht, dass es nach der Straßenverkehrsordnung richtig ist. Irgendwann wird doch einer abgeschleppt oder bekommt einen Strafzettel.
Ich habe einfach keinen Bock mehr, das Risiko einzugehen, kostenlos behandelt zu haben, nur weil der Arzt meint, er "kenne den Heilmittelkatalog in- und auswendig und er wird nichts ändern".
Was ist daran so schwer, im PC statt "1-2" nur "2" einzugeben? Ist sogar kürzer!
Und haben die Ärzte eigentlich einen anderen Heilmittelkatalog als wir und wieso läßt deren Software es eigentlich noch immer zu, falsche Verordnungen auszudrucken?
Es war doch mal im Gespräch, dass ab August 2016 alle Arztpraxen verpflichtet sind, die neue Software zu verwenden, die es verhindert, falsch ausgestellte Verordnungen zu drucken.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Hat jemand von euch es schonmal erlebt, dass eine Verordnung mit Indikationsschlüssel Ex2a 6xKG bei einer Frequenz von 1-2 pro Woche von der Krankenkasse nicht bezahlt wurde?
Laut Heilmittelrichtlinie ist bei diesem Indikationsschlüssel doch nur mindestens 2x pro Woche erlaubt und nicht weniger. Mein THEORG-Programm meckert da auch immer, der Arzt weigert sich aber vehement, es zu ändern, weil angeblich ich der erste Physio wäre, der das geändert haben möchte.
Bislang sind die Verordnungen auch so durchgegangen, aber wahrscheinlich ist es nur eine Frage der Zeit, bis einem neuen Sachbearbeiter das auffällt und es als Grund ansieht, keinen Cent zu bezahlen, da die verordnung nicht korrekt ausgefüllt wurde.
Aber wenn auf der Straße ein absoltues Halteverbotsschild steht und noch keiner abgeschleppt wurde, bedeutet das doch auch nicht, dass es nach der Straßenverkehrsordnung richtig ist. Irgendwann wird doch einer abgeschleppt oder bekommt einen Strafzettel.
Ich habe einfach keinen Bock mehr, das Risiko einzugehen, kostenlos behandelt zu haben, nur weil der Arzt meint, er "kenne den Heilmittelkatalog in- und auswendig und er wird nichts ändern".
Was ist daran so schwer, im PC statt "1-2" nur "2" einzugeben? Ist sogar kürzer!
Und haben die Ärzte eigentlich einen anderen Heilmittelkatalog als wir und wieso läßt deren Software es eigentlich noch immer zu, falsche Verordnungen auszudrucken?
Es war doch mal im Gespräch, dass ab August 2016 alle Arztpraxen verpflichtet sind, die neue Software zu verwenden, die es verhindert, falsch ausgestellte Verordnungen zu drucken.
dann nix wie Widerspruch einlegen...ach wenn es eine andere Kasse / Rechenzentrum ist
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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ich fragte, ob jemand es schonmal erlebt hat...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@ Jürgen:
ich fragte, ob jemand es schonmal erlebt hat...
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JürgenK schrieb:
...an und für sich quatsch...aber ich denke mal DAK-Sytella???
dann nix wie Widerspruch einlegen...ach wenn es eine andere Kasse / Rechenzentrum ist
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Ab 2017 bekommen die Ärzte ein neue zertifiziert Software zum Ausfüllen der Heilmittelformulare.
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Ab 2017 bekommen die Ärzte ein neue zertifiziert Software zum Ausfüllen der Heilmittelformulare.
Was bedeutet wieder "ab"? Ist es auch eine"Empfehlung" für die Ärzte, also kein Muss?
Oder bezahlen die Krankenkassen diese neue Software für die Ärzte?
Wenn die Ärzte es selbst zahlen sollen, weigern sich doch bestimmt viele, es überhaupt zu kaufen oder was passiert mit den Ärzten, die nicht die neue Software verwenden?
Ich wäre sehr froh, wenn diese neue Software verpflichtend für die Ärzte wäre und es keine Möglichkeit mehr gibt, falsche Verordnungen auszudrucken.
Aber dann heißt es von den Sprechstundehilfen, die zu blöd sind, Verordnungen korrekt auszufüllen:"Tut mir leid, ab 2017 dürfen wir keine Physio-Verordnungen mehr ausstellen."
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
morpheus-06 schrieb am 12.10.16 12:58:
Ab 2017 bekommen die Ärzte ein neue zertifiziert Software zum Ausfüllen der Heilmittelformulare.
Was bedeutet wieder "ab"? Ist es auch eine"Empfehlung" für die Ärzte, also kein Muss?
Oder bezahlen die Krankenkassen diese neue Software für die Ärzte?
Wenn die Ärzte es selbst zahlen sollen, weigern sich doch bestimmt viele, es überhaupt zu kaufen oder was passiert mit den Ärzten, die nicht die neue Software verwenden?
Ich wäre sehr froh, wenn diese neue Software verpflichtend für die Ärzte wäre und es keine Möglichkeit mehr gibt, falsche Verordnungen auszudrucken.
Aber dann heißt es von den Sprechstundehilfen, die zu blöd sind, Verordnungen korrekt auszufüllen:"Tut mir leid, ab 2017 dürfen wir keine Physio-Verordnungen mehr ausstellen."
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morpheus-06 schrieb:
Ab 01.01.2017 ist die Verwendung dieser Software ein Muss. Steht so im Gesetzestext.
Umändern tun zum Glück die meisten, aber dann gibt es leider auch Unverbesserliche, die meinen, sie hätten alles richtig gemacht und ändern die Verordnung nicht. Ich nehme solche Verordnungen auch nicht mehr an, wo man schon weiß, die Kassen werden es nicht bezahlen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dann bin ich ja gespannt, was das für Probleme den Arztpraxen bereiten wird. Die hatten 12 Jahre Zeit, mit dem Heilmittelkatalog sich zu beschäftigen und die meisten haben es nicht getan oder nur überflogen mit dem Ergebnis, dass bei uns hier 40% der Verordnungen falsch ausgestellt werden.
Umändern tun zum Glück die meisten, aber dann gibt es leider auch Unverbesserliche, die meinen, sie hätten alles richtig gemacht und ändern die Verordnung nicht. Ich nehme solche Verordnungen auch nicht mehr an, wo man schon weiß, die Kassen werden es nicht bezahlen.
Das obige Beispiel zeigt - wie von morpheus-06 schon lange klargestellt, dass auch bei dieser Frage ein fehlerhaftes Denken vorliegt: die Frequenz-Vorgaben im Heilmittelkatalog stellen doch tatsächlich nur Frequenz-Empfehlungen dar, die der Arzt... (siehe HeilM-RL § 12 Abs. 1)
abhängig machen und entsprechend verordnen soll.
Vielleicht wäre eine etwas respektvollere Sicht für die umfangreichen Vorgaben, die ein Arzt in seinem Praxisalltag immer wieder aktualisiert einhalten soll, angemessen - auch, weil auch wir Therapeuten bereits 12 Jahre Zeit hatten, uns mit den Regelungen vertraut zu machen ("und die meisten haben es nicht getan oder nur überflogen") und dennoch verbreitet fehlerhafte Interpretationen vorliegen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Wenn 40 Prozent der Verordnungen scheinbar falsch ausgestellt sind, könnte es zusätzlich auch an einem teils falschen Verständnis der Heilmittel-Richtlinie liegen! :unamused:
von Ausprägung und Schweregrad der Erkrankung (funktionelle/strukturelle Schädigung, Beeinträchtigung der Aktivitäten unter Berücksichtigung der individuellen Kontextfaktoren) sowie von dem mit dieser Verordnung angestrebten Ziel (Therapieziel) [...]
Das obige Beispiel zeigt - wie von morpheus-06 schon lange klargestellt, dass auch bei dieser Frage ein fehlerhaftes Denken vorliegt: die Frequenz-Vorgaben im Heilmittelkatalog stellen doch tatsächlich nur Frequenz-Empfehlungen dar, die der Arzt... (siehe HeilM-RL § 12 Abs. 1)
abhängig machen und entsprechend verordnen soll.
Vielleicht wäre eine etwas respektvollere Sicht für die umfangreichen Vorgaben, die ein Arzt in seinem Praxisalltag immer wieder aktualisiert einhalten soll, angemessen - auch, weil auch wir Therapeuten bereits 12 Jahre Zeit hatten, uns mit den Regelungen vertraut zu machen ("und die meisten haben es nicht getan oder nur überflogen") und dennoch verbreitet fehlerhafte Interpretationen vorliegen.
Gruß
Nora
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
;)...na ja, ich würde mich über 40% falsch ausgestellter VO freuen ...es sind bei uns immer noch über 30% mehr..
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Hitliste gaaanz oben. EV statt FV ist doch neues Quartal.....
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ali schrieb:
mir reichen 10%,
Hitliste gaaanz oben. EV statt FV ist doch neues Quartal.....
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morpheus-06 schrieb:
dann mal die HMR richtig lesen, die Frequenz im HMK ist eine Empfehlung kein muss !!!
Ab 2017 bekommen die Ärzte ein neue zertifiziert Software zum Ausfüllen der Heilmittelformulare.
lg, Secretary
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Secretary schrieb:
@ morpheus-06: ich hoffe, diese Software kommt auch bei allen Ärzten an! Wir haben hier einen Arzt, der konsequent jedes mal MT bei WS2b verordnet. Habe denen schon die entsprechende Seite aus der HMR kopiert, aber hilft alles nix. Da frag ich mich nur, warum denn deren Software das zulässt. Aber wahrscheinlich wurde die vor 50 Jahren mit dem PC angeschafft, und seit dem nicht mehr aktualisiert :kissing_closed_eyes:
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Secretary schrieb:
Es handelt sich doch nur um eine Frequenz Empfehlung, nicht um eine festgeschriebene Frequenz! Auf welcher Grundlage sollte da abgesetzt werden? Wir sind ganz froh, wenn der Arzt anstatt einer starren 2 auch mal 1-2 einträgt, ist doch oft bei der Terminplanung einfacher...?!
lg, Secretary
Bei 1 oder 1 - 2 noch nie von einer Absetzung gehört. Falls doch -> siehe Jürgen
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Pat2 schrieb:
Habe schon mal eine Absetzung gehabt bei 1-2 mal. Reden mit der KK hilf nichts; am Ende habe ich das Rezept ändern lassen beim A. Das ging damals noch.
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Tempelritter schrieb:
wenn reden nichts hilft, hilft der Anwalt. Wo kommen wir denn dahin?
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ali schrieb:
BITTE: warum wurde abgesetzt ?! Da gibt es keine elevante Begründung
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morpheus-06 schrieb:
Ich nenne sowas vorauseilenden Gehorsam.
Ich hoffe nur, die Sprechstundenhilfen werden in der Lage sein, die software auch zu bedienen und nicht aus Frust den Patienten sagen "ab jetzt dürfen wir Ihnen nichts mehr ausstelen, das sagt sogar das neue Programm."
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wird die neue Software für die Ärzte dann die Frequenzangabe "1-2" bemängeln und das Ausdrucken der Verordnung somit verhindern?
Ich hoffe nur, die Sprechstundenhilfen werden in der Lage sein, die software auch zu bedienen und nicht aus Frust den Patienten sagen "ab jetzt dürfen wir Ihnen nichts mehr ausstelen, das sagt sogar das neue Programm."
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Tempelritter schrieb:
Die Frequenz wird, wie bisher, frei wählbar sein. Ohne Angabe einer Frequenz wird das Formular nicht ausgedruckt.
Die Frequenz wird, wie bisher, frei wählbar sein. Ohne Angabe einer Frequenz wird das Formular nicht ausgedruckt.
anders ist das bei der BG. Hier muss es eine (1) Frequenzangabe geben, keine Wahlmöglichkeit und das Rezept MUSS innerhalb von 4 Wochen abgearbeitet sein, wonach der Patient dann neu zum Arzt muss
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stefan 302 schrieb:
Tempelritter schrieb am 14.10.16 11:28:
Die Frequenz wird, wie bisher, frei wählbar sein. Ohne Angabe einer Frequenz wird das Formular nicht ausgedruckt.
anders ist das bei der BG. Hier muss es eine (1) Frequenzangabe geben, keine Wahlmöglichkeit und das Rezept MUSS innerhalb von 4 Wochen abgearbeitet sein, wonach der Patient dann neu zum Arzt muss
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ali schrieb:
Der Arzt ist Chef und darf die Empfehlung frei wählen. Berechtigte Absetzungen nur bei unabgesprochener FrequenzÜBERSCHREITUNG
Bei 1 oder 1 - 2 noch nie von einer Absetzung gehört. Falls doch -> siehe Jürgen
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Papa Alpaka schrieb:
Widersprechen! Und den Patienten in Regress nehmen, das hast du dir doch in deinem Behandlungsvertrag ausbedungen? :)
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ali schrieb:
Widersprechen, die AOK kann ja den Arzt in Regress nehmen....
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Horatio72 schrieb:
Habe bei AOK Abetzung nach nem Jahr bei Bobath HB gehabt. Rezept stand 1-2 mal. Ich war 2 mal die Woche da. Absetzung mit der Begründung der AOK: Medizinischer Dienst hat 1 mal die Woche empfohlen. Arzt wusste das, Pat wusste das, Therapeut wusste es nicht. Behandlungen ausgeführt, Pat zufrieden, Arzt zufrieden (nix aufs Budget) Therapeut ging leer aus!
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michael933 schrieb:
Anrufen und klarmachen, dass rechtlich eindeutig die verordnete Leistung durchgeführt wurde. Ggf. Klage einreichen und zukünftig einfach JEDE VO der AOK faxen mit Bitte um schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme. So kann man auch den Arbeitsplatz der Sachbearbeiterin blockieren und gleichzeitig sicherstellen, dass man zukünftig argumentieren kann, die Prüfplicht mehr als genau zu nehmen.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Unabhängig davon was der MdK sagt - es liegt für den Patienten ein gültiges Rezept vor. Die Vergütungspflicht gibts trotz der Differenzen. Setze die AOK in Verzug. Der nächste der den Vorgang prüft hat in der Regel mehr Hirn. Solche fatalen Absetzungsfehler sind in der Regel grobe Patzer von Doofies die dann eben fürs Doofsein bestraft werden.
MfG
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idefix- schrieb:
warum wenn 1-2 mal drauf steht und du 2 Behandlungen in der Woche machst, kann doch nichts passieren? Alles andere würde ich einklagen und dem Patienten in Rechnung stellen, ob erlaubt oder nicht egal, oder noch besser dem Arzt in Rechung stellen, da er das Rezept nicht ausstellen will und du so einen Einnahmenverlust hast
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