Für die PhysioSport 360"° GmbH in
Ratingen suchen wir zum
schnellstmöglichen Zeitpunkt einen
PHYSIOTHERAPEUT - MANUELLE THERAPIE
(W/M/D) VOLL- ODER TEILZEIT, FESTE
ANSTELLUNG.
WIR BIETEN DIR:
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Einen Willkommensbonus von bis zu
3.000€ für das erste Besch...
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ich beginne ab diesem Monat eine geringfügige Selbstständigkeit als Physiotherapeut.
Mein Steuerberater meinte, dass ich meine Telefonkosten sowie Internetkosten, Fachbücher, Spritgeld, PCs und Smartphones von der Steuer absetzen kann.
Was bedeutet dies eigentlich konkret? Wenn ich 100€ verdiene muss ich insgesamt etwa 30% versteueren. Heißt dies, dass von den 30€ die versteuert werden ich mir verschiedene Materialien bestellen kann und quasi keine Ausgaben habe oder dass ich für ein Buch dass 100€ kostet anschließend 30€ wieder bekomme?
Auch wäre ich dankbar, wenn ich den ein oder anderen Tipp bekommen könnte, was ich sonst noch absetzen kann.
Vielen lieben Dank für hilfreiche Antworten und einen schönes Restwochenende.
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ich beginne ab diesem Monat eine geringfügige Selbstständigkeit als Physiotherapeut.
Mein Steuerberater meinte, dass ich meine Telefonkosten sowie Internetkosten, Fachbücher, Spritgeld, PCs und Smartphones von der Steuer absetzen kann.
Was bedeutet dies eigentlich konkret? Wenn ich 100€ verdiene muss ich insgesamt etwa 30% versteueren. Heißt dies, dass von den 30€ die versteuert werden ich mir verschiedene Materialien bestellen kann und quasi keine Ausgaben habe oder dass ich für ein Buch dass 100€ kostet anschließend 30€ wieder bekomme?
Auch wäre ich dankbar, wenn ich den ein oder anderen Tipp bekommen könnte, was ich sonst noch absetzen kann.
Vielen lieben Dank für hilfreiche Antworten und einen schönes Restwochenende.
LG
Bei "geringfügiger Selbständigkeit als Physio" schwer vorstellbar.
Oder hast du vielleicht ein paar wesentliche Eckdaten vergessen zu nennen?
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Natürlich muss ich Steuern zahlen. Da sämztliche Dienstleistungen ja auch versteuert werden.
Welche Eckdaten würden den noch fehlen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das verstehe ich nicht?
Natürlich muss ich Steuern zahlen. Da sämztliche Dienstleistungen ja auch versteuert werden.
Welche Eckdaten würden den noch fehlen?
wenn du jetzt aber ein Buch kaufst das 40 euro kostet zahlst du nur naoch auf die restlichen 60 euro steuern, also 18 euro
du must generell erst ab einer gewissen menge gewinn überhaupt steuern zahlen - also macht es sinn den gewinn (einnahmen minus ausgaben) so klein wie möglich zu halten
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Esra Luise schrieb:
Also wenn du 100 euro Gewinn hast und 30% steuern zahlen must zahlst du 30 euro
wenn du jetzt aber ein Buch kaufst das 40 euro kostet zahlst du nur naoch auf die restlichen 60 euro steuern, also 18 euro
du must generell erst ab einer gewissen menge gewinn überhaupt steuern zahlen - also macht es sinn den gewinn (einnahmen minus ausgaben) so klein wie möglich zu halten
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Papa Alpaka schrieb:
Esra Luise, warum einfach wenn es auch kompliziert geht?
Das verstehe ich nicht?
Natürlich muss ich Steuern zahlen. Da sämztliche Dienstleistungen ja auch versteuert werden.
Welche Eckdaten würden den noch fehlen?
...die Umsatzsteuer zahlt der Endkunde ;)
Steuern zahlen muss nur wer keine Ahnung vom Steuerrecht hat. Steuerbefreiungen erlangt man v.a. durch Beschäftigung mit der dazugehörigen Gesetzgebung. Was glaubst du, warum die größten Bürogebäude Europas überwiegend von Steuerrechtlern bewohnt werden?
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 13.11.16 20:21:
Das verstehe ich nicht?
Natürlich muss ich Steuern zahlen. Da sämztliche Dienstleistungen ja auch versteuert werden.
Welche Eckdaten würden den noch fehlen?
...die Umsatzsteuer zahlt der Endkunde ;)
Steuern zahlen muss nur wer keine Ahnung vom Steuerrecht hat. Steuerbefreiungen erlangt man v.a. durch Beschäftigung mit der dazugehörigen Gesetzgebung. Was glaubst du, warum die größten Bürogebäude Europas überwiegend von Steuerrechtlern bewohnt werden?
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RoFo schrieb:
:smile:
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eim schrieb:
Wenn du doch schon einen STB hast warum hast du ihn dass nicht gefragt?????
Steuern zahlen muss nur wer keine Ahnung vom Steuerrecht hat.
Leider gibt es durchaus Konstellationen wo man auch als Selbstständiger nicht (im Bereich des Legalen) drumherum kommt Steuern zu zahlen :grin:
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mbone schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 13.11.16 21:00:
Steuern zahlen muss nur wer keine Ahnung vom Steuerrecht hat.
Leider gibt es durchaus Konstellationen wo man auch als Selbstständiger nicht (im Bereich des Legalen) drumherum kommt Steuern zu zahlen :grin:
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RoFo schrieb:
Du musst erst mal Steuern zahlen um etwas absetzen zu können.
Bei "geringfügiger Selbständigkeit als Physio" schwer vorstellbar.
Oder hast du vielleicht ein paar wesentliche Eckdaten vergessen zu nennen?
Dank des Forumszeitstempels kann ich mich bei früheren Einträgen auf die damalige Nichtstrafbarkeit meiner Beiträge berufen, heutzutage bin ich mir nicht mehr sicher ob ich nicht Merkmale wie "bösartig intelligente Nutzung von Kommunikation" (sic!) erfülle die von Exekutivorganen ohne rechtliche Grundlage entfernt und deren Urheber zu einer saftigen Geldbuße verdonnert werden kann (hey, das war für einen guten Zweck. Interessanterweise ruft gerade ein guter Teil der "Ich habe nichts zu verbergen"-Fraktion in den USA, es mögen doch per presidential order möglichst viele Datensätze gelöscht werden bevor sie Trump in die Hände fallen...).
Die Grundzüge sind simpel:
(1) Ein AN macht Umsatz, von dem ihm nach Abzug aller Kosten und Rücklagen ein Gehalt gewährt wird (reiß dich zusammen Tom, da hab ich heute keine Lust drauf). Etwa 35% davon fallen unter die Lohnnebenkosten die vom AG zusätzlich einkalkuliert werden müssen; von 100% des Bruttogehaltes werden Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuer abgezogen. Für arbeitsrelevante Besorgungen können Kosten gegenüber der Einkommenssteuer geltend gemacht werden (-> Lohnsteuerjahresausgleich; Steuerrückerstattung), Sozialversicherungsbeiträge sind erstattungsbefreit. Mist.
(2) Ein Unternehmer macht Umsatz. Davon kann er sich nach Abzug aller Betriebskosten und Rücklagen ein Unternehmergehalt gewähren, auf welches Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden (das ist etwas höher, dafür gibt's keinen Arbeitgeber der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung trägt; statt 8% GKV und 9% DRV fallen dann 15,5% und 18,schlagmichtot% und, je nach Geschick, 0-42% Einkommenssteuer an). Der Clou: Der Unternehmer kann unternehmensrelevante Ausgaben abziehen _bevor_ GKV und DRV und Finanzamt zugreifen.
D.h. eine Fortbildung für €3.000 "all inclusive" kostet nicht mehr €2.500 wie es der gemeine AN von seinen €2.200 Nettogehalt berappen muss weil er seine Sozialabgaben schon gezahlt hat und einzig das Finanzamt sich erbarmt €500 Steuern zurückzuzahlen sondern es geht eine andere Rechnung auf:
€10.000 (Monats)Umsatz abzüglich €3.000 Fortbildungskosten abzgl. €25 Telefonvertrag abzgl. €400 KFZ-Miete (Leasingraten sind nach oben nicht begrenzt...) abzgl. €200 Spritgeld abzgl. €200 sonstige KFZ-Kosten abzgl. €40 Internetanschlussgebühr abzgl. €500 Bürokosten abzgl. €200 Fachliteratur abzgl. €10 Verbandsbeitrag (anteilig) abzgl €542 Rentenversicherungsbeitrag "pauschal" in die steuerliche und sozialversicherungstechnische Betrachtung einfließen: €4883 in die Berechnung einfließen* - erhöht um 1%** des Bruttolistenpreises des KFZ, aber was du fahren willst weißt du selbst am Besten.
Das Wenigersozialabgabenzahlenspiel findet seine obere Grenze an dem Punkt an dem Grundstück und daraufstehende Immobilie im Wert mehrerer hundert Millionen Euro (sorry, kann ich mir nicht leisten. Meine erste vergesellschaftete Immobilie kostet keine Million...) im Grundbuch eine GmbH oder günstigere Gesellschaftsform als Eigentümer stehen haben - soll nun die Immobilie veräußert werden wird nicht die Immobilie selbst sondern Anteile an der haltenden Gesellschaft verkauft und es entfällt die sonst übliche Grunderwerbssteuer. Praktischerweise findet der Deal zwischen zwei benachbarten aber steuerrechtlich vertretenen Briefkästen in Delaware (USA) oder Luxemburg statt...
* schon komisch, die Zahlen oben sind aus der Luft gegriffen. Passt aber im Endeffekt zu einem durchschnittlichen Angestelltenverhältnis unserer Branche, wenn der Angestellte bereit wäre 50 Stunden die Woche hinzulegen...
**außer dein Fahrtenbuch sagt es ist günstiger Fahrtenbuch zu führen als die 1%-Regel anzuwenden
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Papa Alpaka schrieb:
Frag nochmal deinen Steuerberater. Lass dich 'ne Stunde von ihm in die finsteren Machenschaften derer einweihen die ein bisschen was von der Steuergesetzgebung verstanden haben ;)
Dank des Forumszeitstempels kann ich mich bei früheren Einträgen auf die damalige Nichtstrafbarkeit meiner Beiträge berufen, heutzutage bin ich mir nicht mehr sicher ob ich nicht Merkmale wie "bösartig intelligente Nutzung von Kommunikation" (sic!) erfülle die von Exekutivorganen ohne rechtliche Grundlage entfernt und deren Urheber zu einer saftigen Geldbuße verdonnert werden kann (hey, das war für einen guten Zweck. Interessanterweise ruft gerade ein guter Teil der "Ich habe nichts zu verbergen"-Fraktion in den USA, es mögen doch per presidential order möglichst viele Datensätze gelöscht werden bevor sie Trump in die Hände fallen...).
Die Grundzüge sind simpel:
(1) Ein AN macht Umsatz, von dem ihm nach Abzug aller Kosten und Rücklagen ein Gehalt gewährt wird (reiß dich zusammen Tom, da hab ich heute keine Lust drauf). Etwa 35% davon fallen unter die Lohnnebenkosten die vom AG zusätzlich einkalkuliert werden müssen; von 100% des Bruttogehaltes werden Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuer abgezogen. Für arbeitsrelevante Besorgungen können Kosten gegenüber der Einkommenssteuer geltend gemacht werden (-> Lohnsteuerjahresausgleich; Steuerrückerstattung), Sozialversicherungsbeiträge sind erstattungsbefreit. Mist.
(2) Ein Unternehmer macht Umsatz. Davon kann er sich nach Abzug aller Betriebskosten und Rücklagen ein Unternehmergehalt gewähren, auf welches Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden (das ist etwas höher, dafür gibt's keinen Arbeitgeber der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung trägt; statt 8% GKV und 9% DRV fallen dann 15,5% und 18,schlagmichtot% und, je nach Geschick, 0-42% Einkommenssteuer an). Der Clou: Der Unternehmer kann unternehmensrelevante Ausgaben abziehen _bevor_ GKV und DRV und Finanzamt zugreifen.
D.h. eine Fortbildung für €3.000 "all inclusive" kostet nicht mehr €2.500 wie es der gemeine AN von seinen €2.200 Nettogehalt berappen muss weil er seine Sozialabgaben schon gezahlt hat und einzig das Finanzamt sich erbarmt €500 Steuern zurückzuzahlen sondern es geht eine andere Rechnung auf:
€10.000 (Monats)Umsatz abzüglich €3.000 Fortbildungskosten abzgl. €25 Telefonvertrag abzgl. €400 KFZ-Miete (Leasingraten sind nach oben nicht begrenzt...) abzgl. €200 Spritgeld abzgl. €200 sonstige KFZ-Kosten abzgl. €40 Internetanschlussgebühr abzgl. €500 Bürokosten abzgl. €200 Fachliteratur abzgl. €10 Verbandsbeitrag (anteilig) abzgl €542 Rentenversicherungsbeitrag "pauschal" in die steuerliche und sozialversicherungstechnische Betrachtung einfließen: €4883 in die Berechnung einfließen* - erhöht um 1%** des Bruttolistenpreises des KFZ, aber was du fahren willst weißt du selbst am Besten.
Das Wenigersozialabgabenzahlenspiel findet seine obere Grenze an dem Punkt an dem Grundstück und daraufstehende Immobilie im Wert mehrerer hundert Millionen Euro (sorry, kann ich mir nicht leisten. Meine erste vergesellschaftete Immobilie kostet keine Million...) im Grundbuch eine GmbH oder günstigere Gesellschaftsform als Eigentümer stehen haben - soll nun die Immobilie veräußert werden wird nicht die Immobilie selbst sondern Anteile an der haltenden Gesellschaft verkauft und es entfällt die sonst übliche Grunderwerbssteuer. Praktischerweise findet der Deal zwischen zwei benachbarten aber steuerrechtlich vertretenen Briefkästen in Delaware (USA) oder Luxemburg statt...
* schon komisch, die Zahlen oben sind aus der Luft gegriffen. Passt aber im Endeffekt zu einem durchschnittlichen Angestelltenverhältnis unserer Branche, wenn der Angestellte bereit wäre 50 Stunden die Woche hinzulegen...
**außer dein Fahrtenbuch sagt es ist günstiger Fahrtenbuch zu führen als die 1%-Regel anzuwenden
eins verstehe ich nicht: Warum hast Du einen Steuerberater, wenn Du jetzt erst eine geringfügige selbstständige Tätigkeit beginnst? :tired_face:
Entweder hast DU noch einen anderen JOB ODER ANDERE WESENTLICHE EINKÜNFTE oder Du hast einen ERNÄHRER; DER EINEN SOLCHEN Berater braucht.
Der GRUNDFREIBETRAG bleibt immer steuerfrei, wie sein Name sagt, er liegt für Unverheiratete bei 8T.~€, für Verheiratete bei rund 17.500€. Falls weitere Einkünfte vorliegen, soll der StB. Dich vernünftig aufklären. :sunglasses:
Wikipädia und google helfen Dir für den Anfang recht gut, insbesondere, wenn man die fehlenden Kenntnisse vermuten muss, die Deine Fragen offenbaren. :unamused:
Grundsätzlich ist es sinnvoll, eine Liste zu fertigen, auf der steht, was alles bei der Arbeit ausgegeben wird, mit den Räumen, deren Pflege und Versicherung fängt es an. Ebenso dann mit den Arbeitsmitteln.
mfg + viel Erfolg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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hgb schrieb:
Hallo mab,
eins verstehe ich nicht: Warum hast Du einen Steuerberater, wenn Du jetzt erst eine geringfügige selbstständige Tätigkeit beginnst? :tired_face:
Entweder hast DU noch einen anderen JOB ODER ANDERE WESENTLICHE EINKÜNFTE oder Du hast einen ERNÄHRER; DER EINEN SOLCHEN Berater braucht.
Der GRUNDFREIBETRAG bleibt immer steuerfrei, wie sein Name sagt, er liegt für Unverheiratete bei 8T.~€, für Verheiratete bei rund 17.500€. Falls weitere Einkünfte vorliegen, soll der StB. Dich vernünftig aufklären. :sunglasses:
Wikipädia und google helfen Dir für den Anfang recht gut, insbesondere, wenn man die fehlenden Kenntnisse vermuten muss, die Deine Fragen offenbaren. :unamused:
Grundsätzlich ist es sinnvoll, eine Liste zu fertigen, auf der steht, was alles bei der Arbeit ausgegeben wird, mit den Räumen, deren Pflege und Versicherung fängt es an. Ebenso dann mit den Arbeitsmitteln.
mfg + viel Erfolg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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