Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
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Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
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DAK und angeblich im Heim gewesen. Therapeutin ist nie ins Heim gefahren, dahin kam sie erst nach den Terminen, da gestürzt. Zwischenzeitlich verstorben.
Man kann es ja versuchen.
Bei uns beißen sie auf Granit. rage
Rechnung der 40€ nicht vergessen, ist schließlich unberechtigt die Differenz
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Shia schrieb:
Wir hatten jetzt genau das selbe
DAK und angeblich im Heim gewesen. Therapeutin ist nie ins Heim gefahren, dahin kam sie erst nach den Terminen, da gestürzt. Zwischenzeitlich verstorben.
Man kann es ja versuchen.
Bei uns beißen sie auf Granit. rage
Rechnung der 40€ nicht vergessen, ist schließlich unberechtigt die Differenz
Sofort Widerspruch und 40 Euronen Strafgebühr.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@kapha Auch wir hatten das inzwischen 2x bei verstorbene Patienten (ähnlich wie auch @Shia ). Das ist eine neue Machenschaft der DAK. rage
Sofort Widerspruch und 40 Euronen Strafgebühr.
Kann nur hoffen, dass sich alle wehren
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Shia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij unglaublich
Kann nur hoffen, dass sich alle wehren
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kapha schrieb:
Habe ein Absetzungsschreiben der Davaso erhalten in dem behauptet wird , dass die Hausbesuchsposition falsch abgerechnet wurde. Die Behandlungen wären in einer stationären Einrichtung erfolgt. Die damals tätige Therapeutin behauptet aber, sie sei niemals im Heim gewesen um diesen Patienten zu behandeln. Auf Nachfrage teilte die Davaso mir mit, dass die großen Krankenkassen in meinem Fall die DAK den Auftrag erteilt haben, rückwirkend durch Rechtsanwälte Abrechnungen zu prüfen , um Geld zurückzufordern. Der damals behandelte Patient ist längst verstorben. Was also tun , natürlich Einspruch einlegen, aber es kann jetzt wohl so weiter gehen mit den Absetzungen. Habt ihr auch schon ähnliches erlebt?
„Kranke, pflegebedürftige und behinderte Menschen, die ins Krankenhaus oder Pflegeheim ziehen, müssen sich nicht ummelden, solange sie noch auf eine Wohnung im Inland angemeldet sind. Ist dies nicht der Fall, müssen sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von 3 Monaten überschreitet."
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Okal Wie üblich, wieder vollkommen am Thema vorbei.
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Okal schrieb:
Wenn auf der Verordnung die Heimadresse drauf ist, wird auch dort behandelt worden sein. Alternativ war die Patientin in der Kurzzeitpflege zu der Zeit. Damals konnte dafür nur Heimhausbesuch abgerechnet werden ( X9922 gibt es erst seit 01.01.23 ).
Und genau diese Masche hat der DAK bei uns und Shia auch schon versucht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Okal Wie gut sind seine Lesefähigkeiten eigentlich? Lies doch mal die Angaben in Ursprungsbeitrags. 🤦♂️
Und genau diese Masche hat der DAK bei uns und Shia auch schon versucht.
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Shia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij nicht aufregen, einfach ignorieren bouquetbeers
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia Hast recht. Habe den Fehler gemacht ihn auf "nicht ignorieren" zu stellen. Hab ich jetzt geändert: @Okal steht wieder auf "ignorieren". 😇🤣
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Okal schrieb:
Im Eingangspost steht nur „die behaupten" und „sie behauptet". Deshalb meine Hilfe die Angelegenheit mal auf sichere Beine zu stellen. Absetzungen haben in der Regel einen Anlass.
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die neue schrieb:
@Okal "Absetzungen haben in der Regel einen Anlass" .... joyjoyjoy .... der war gut ....
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tinki schrieb:
Ich finde: "Deshalb meine Hilfe die Angelegenheit mal auf sichere Beine zu stellen." als Aussage von unserem Überflieger Ooooo fast noch besser ;-)
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Okal schrieb:
Klärt sich vielleicht über die Adresse auf der Verordnung?
„Kranke, pflegebedürftige und behinderte Menschen, die ins Krankenhaus oder Pflegeheim ziehen, müssen sich nicht ummelden, solange sie noch auf eine Wohnung im Inland angemeldet sind. Ist dies nicht der Fall, müssen sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von 3 Monaten überschreitet."
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kapha schrieb:
Ich habe mit dem Berufsverband gesprochen. Es gibt dort einige Fälle, die ähnlich liegen. Die Kassen versuchen mit System alte Abrechnungen auf Fehler zu prüfen, sicher geht es nur darum , bereits bezahlte Gelder zurückzubekommen mittels dieser zweifelhaften Methoden. Das geht wirklich zu weit .
nach zu gehen. Warum erlaubt man das Berufsbild, wenn es nur ehrenamtlich ohne steuervergünstigung tätig sein soll.
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Turnbruderinnin schrieb:
kann es sein das wir gegen die staatlichen Organe kämpfen müssen ,statt unserer Berufung
nach zu gehen. Warum erlaubt man das Berufsbild, wenn es nur ehrenamtlich ohne steuervergünstigung tätig sein soll.
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