- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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katrin 207 schrieb:
Hattet Ihr schon mal Absetzungen von Rezepten bei einem fehlenden/falschen ICD10 Code? Letztens wurde mir ein Rezept deswegen nicht bezahlt von der AOK. MUSS der ICD 10 drauf sein? Lt. Rahmenvertrag bzw HMR ja eigentlich schon....Ich schicke zur Zeit fast jedes zweite Rezept zurück zum Arzt weil er fehlt :confused: das NERVT!!! Ich wünsche Euch einen wunderschönen Feiertag und danke für Eure Antworten!!
http://www.physio.de/forum5/abrechnung/icd10-code-reicht-aus-/8/87943/87952#msg-87952
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das steht aber dort anders....
"Für eine gültige Diagnose-Angabe ist die Angabe des therapierelevanten ICD-Schlüssels ausreichend, eine ausgeschriebene Diagnose wird nicht benötigt. Der therapierelevante ICD-Schlüssel ist dabei in das entsprechende Formularfeld einzutragen"
So rum stimmts. :stuck_out_tongue:
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
öhmmm...
das steht aber dort anders....
"Für eine gültige Diagnose-Angabe ist die Angabe des therapierelevanten ICD-Schlüssels ausreichend, eine ausgeschriebene Diagnose wird nicht benötigt. Der therapierelevante ICD-Schlüssel ist dabei in das entsprechende Formularfeld einzutragen"
So rum stimmts. :stuck_out_tongue:
stefan 302
Eine Diagnose muss drauf, das kann der ICD10 Code, eine Klartextdiagnose oder beides sein. Eine Vo. ohne Diagnose war schon immer ungültig.
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morpheus-06 schrieb:
Templer hat schon recht und zitiert die Vereinbarung zw. GKV-SV und KBV, quasi den Quelltext.
Eine Diagnose muss drauf, das kann der ICD10 Code, eine Klartextdiagnose oder beides sein. Eine Vo. ohne Diagnose war schon immer ungültig.
Link
KBV - Heilmittelverordnungen: ab 1. Juli immer ICD-10-GM-Code angeben
Die Kassen und KV´en mögen es etwas intransparent.
Bei mir ist grundsätzlich der ICD10 Pflicht, da ich nicht die "Klartextdiagnose" mit einem -oder fehlenden- ICD10 Code abgleichen möchte, was ich aber tun müsste um das richtige dann zu machen.
Bei mir ist der ICD10 immer drauf, passt zu dem Ind.-schlüssel und seither keine Absetzung oder irgendeine Diskussion.
[kaputter Link]
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
siehe hier: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: Heilmittel
Link
KBV - Heilmittelverordnungen: ab 1. Juli immer ICD-10-GM-Code angeben
Die Kassen und KV´en mögen es etwas intransparent.
Bei mir ist grundsätzlich der ICD10 Pflicht, da ich nicht die "Klartextdiagnose" mit einem -oder fehlenden- ICD10 Code abgleichen möchte, was ich aber tun müsste um das richtige dann zu machen.
Bei mir ist der ICD10 immer drauf, passt zu dem Ind.-schlüssel und seither keine Absetzung oder irgendeine Diskussion.
[kaputter Link]
stefan 302
Es gibt Ärzte, die die halbe Krankengeschichte als ICD10 kodieren und dann sind auf der VO schon mal 5 Stück drauf.
ICH schicke deshalb die Patienten nicht zum Arzt, um einen "fehlenden" ICD10 zu ergänzen.
Und nebenbei... wo steht bitte, dass man den ICD10 mit der Klartextdiagnose abgleichen muss. Die Stelle zeigt mir mal...
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Wonderwoman schrieb:
Dann zählst Du zu den "Kassenhörigen". :stuck_out_tongue_winking_eye:
Es gibt Ärzte, die die halbe Krankengeschichte als ICD10 kodieren und dann sind auf der VO schon mal 5 Stück drauf.
ICH schicke deshalb die Patienten nicht zum Arzt, um einen "fehlenden" ICD10 zu ergänzen.
Und nebenbei... wo steht bitte, dass man den ICD10 mit der Klartextdiagnose abgleichen muss. Die Stelle zeigt mir mal...
Da immer ein Code drauf ist, der mit dem Indi.-schlüssel übereinstimmen muss (wie übrigends auch die Klartextdiagnose...so bist du dann auch kassenhörig? :yum:) ist es vom Aufwand her geringer ICD10 Code und Indischl abzustimmen, da weniger Fehler dabei entstehen bzw. ich weniger (bzw. mein Programm) überprüfen muss.
Also ganz easy
hier noch der Abgleich (AOK Rheinland/Hamburg)
Prüfpflicht des Therapeuten
Angabe des ICD-10-Codes ab 1. Juli 2014
Ab 1. Juli 2014 sind die Ärzte grundsätzlich verpflichtet, den ICD-10-Code auf der Heilmittel-Verordnung für die therapierelevante Diagnose anzugeben. Hiervon kann in Ausnahmefällen, z. B. der Verordnung während des Hausbesuches des Arztes, abgewichen werden.
Hintergrund hierfür ist unter anderem die bereits seit dem 1. Januar 2013 bestehende Möglichkeit der Ärzte, Praxisbesonderheiten nach der Anlage 1 bzw. 2 auf der Verordnung über die Angabe des ICD-10-Codes zu "kennzeichnen".
Im Rahmen der Prüfpflicht des Therapeuten werden bei der Abrechnung die Verordnungen, auf denen neben einer Klartextdiagnose kein ICD-10-Code angegeben wurde, von der AOK Rheinland/Hamburg gegenüber dem Leistungserbringer nicht beanstandet.
Fehlt sowohl der ICD-10-Code als auch die Klartextdiagnose, wird die Verordnung wegen "fehlender Diagnose" abgesetzt. (sh. Pkt. 12 des Prüfkatalogs)
Wird nur der ICD-10-Code angegeben, so ersetzt dieser die Klartextdiagnose.
Passen der ICD-10-Code und die Klartextdiagnose nicht zusammen, ist die Klartextdiagnose für die Gültigkeit der Heilmittel-Verordnung relevant.
Im Rahmen der Abrechnung im Datenträgeraustausch sind alle auf der Verordnung angegebenen Informationen nach der Technischen Anlage auch bei der Abrechnung zu übermitteln. Insofern sind auch bei der Angabe mehrerer ICD-10-Codes grundsätzlich alle im Datensatz der Abrechnung zu dieser Verordnung anzugeben.
Im Übrigen weisen wir auf die Ausführungen des AOK Bundesverbandes in seinem Schreiben an die Abrechnungszentren zur Übermittlung des ICD-10-GM Codes vom 20. Dezember 2013 hin.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Ich bin nicht kassenhörig. Bei uns steht auf jedem Rezept ein ICD10 Code drauf, aber nicht immer die richtige "Klartextdiagnose" (""Wirbelsäule lang, ISG kurz""" usw..).
Da immer ein Code drauf ist, der mit dem Indi.-schlüssel übereinstimmen muss (wie übrigends auch die Klartextdiagnose...so bist du dann auch kassenhörig? :yum:) ist es vom Aufwand her geringer ICD10 Code und Indischl abzustimmen, da weniger Fehler dabei entstehen bzw. ich weniger (bzw. mein Programm) überprüfen muss.
Also ganz easy
hier noch der Abgleich (AOK Rheinland/Hamburg)
Prüfpflicht des Therapeuten
Angabe des ICD-10-Codes ab 1. Juli 2014
Ab 1. Juli 2014 sind die Ärzte grundsätzlich verpflichtet, den ICD-10-Code auf der Heilmittel-Verordnung für die therapierelevante Diagnose anzugeben. Hiervon kann in Ausnahmefällen, z. B. der Verordnung während des Hausbesuches des Arztes, abgewichen werden.
Hintergrund hierfür ist unter anderem die bereits seit dem 1. Januar 2013 bestehende Möglichkeit der Ärzte, Praxisbesonderheiten nach der Anlage 1 bzw. 2 auf der Verordnung über die Angabe des ICD-10-Codes zu "kennzeichnen".
Im Rahmen der Prüfpflicht des Therapeuten werden bei der Abrechnung die Verordnungen, auf denen neben einer Klartextdiagnose kein ICD-10-Code angegeben wurde, von der AOK Rheinland/Hamburg gegenüber dem Leistungserbringer nicht beanstandet.
Fehlt sowohl der ICD-10-Code als auch die Klartextdiagnose, wird die Verordnung wegen "fehlender Diagnose" abgesetzt. (sh. Pkt. 12 des Prüfkatalogs)
Wird nur der ICD-10-Code angegeben, so ersetzt dieser die Klartextdiagnose.
Passen der ICD-10-Code und die Klartextdiagnose nicht zusammen, ist die Klartextdiagnose für die Gültigkeit der Heilmittel-Verordnung relevant.
Im Rahmen der Abrechnung im Datenträgeraustausch sind alle auf der Verordnung angegebenen Informationen nach der Technischen Anlage auch bei der Abrechnung zu übermitteln. Insofern sind auch bei der Angabe mehrerer ICD-10-Codes grundsätzlich alle im Datensatz der Abrechnung zu dieser Verordnung anzugeben.
Im Übrigen weisen wir auf die Ausführungen des AOK Bundesverbandes in seinem Schreiben an die Abrechnungszentren zur Übermittlung des ICD-10-GM Codes vom 20. Dezember 2013 hin.
stefan 302
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morpheus-06 schrieb:
Das ist richtig, für die Ärzte ist es ab dem 01.07.2014 verpflichtend den ICD10 Code auf der Vo. anzugeben. Fehlt der ICD10 Code und es ist eine Klartextdiagnose eingetragen, ist das kein Grund für eine Absetzung. Für eine Absetzung müssten die HMR und alle RV umgeschrieben werden, da wird überall nur eine Dg. gefordert, das kann ein ICD10 Code, eine Klatextdiagnose oder Beides sein.
Ich bin nicht kassenhörig. ...
hier noch der Abgleich (AOK Rheinland/Hamburg)
Prüfpflicht des Therapeuten
Angabe des ICD-10-Codes ab 1. Juli 2014
Danke, dass Du den Beweis selbst lieferst. Also doch "kassenhörig". :stuck_out_tongue_winking_eye:
Solange eine solche Prüfpflicht nicht im Rahmenvertrag oder den HMR steht, kann die AOK erzählen was sie will. Spätestens das Sozialgericht wird uns "Nicht-Kassenhörigen" dies auch bescheinigen. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
stefan 302 schrieb am 14.5.15 14:21:
Ich bin nicht kassenhörig. ...
hier noch der Abgleich (AOK Rheinland/Hamburg)
Prüfpflicht des Therapeuten
Angabe des ICD-10-Codes ab 1. Juli 2014
Danke, dass Du den Beweis selbst lieferst. Also doch "kassenhörig". :stuck_out_tongue_winking_eye:
Solange eine solche Prüfpflicht nicht im Rahmenvertrag oder den HMR steht, kann die AOK erzählen was sie will. Spätestens das Sozialgericht wird uns "Nicht-Kassenhörigen" dies auch bescheinigen. :smile:
Dann bin ich kassenhörig, und unsere Praxen ohne Absetzungen. In dem Fall ist es mir egal.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Wenn du auf die Vorgaben der Kassen reagierst, also die Prüfpflicht einhälst (was kassenbeauftragt war) bist du selbst also nicht kassenhörig? Hm, auch eine Ansicht....
Dann bin ich kassenhörig, und unsere Praxen ohne Absetzungen. In dem Fall ist es mir egal.
stefan 302
Wenn du auf die Vorgaben der Kassen reagierst, also die Prüfpflicht einhälst (was kassenbeauftragt war) bist du selbst also nicht kassenhörig? Hm, auch eine Ansicht....
Dann bin ich kassenhörig, und unsere Praxen ohne Absetzungen. In dem Fall ist es mir egal.
stefan 302
Lieber Stefan 587,
Du hast es leider nicht verstanden. :confused:
Die Kassen können keine Vorgaben machen... sie versuchen es jedoch gerne und setzen dann rechtswidrig ab, weil es viele PIs wie Dich gibt, die dann wie die kopflosen Hühner sofort wild rumrennen und alles tun, was die Kassen wollen. (Ja, das war garstig... aber das beschreibt die Situation aus meiner Sicht treffend).
Was wir machen müssen ist in Rahmenverträgen und den HMR definiert. Evtl. gibt es noch Auslegungen von Gerichten, die man beachten sollte.
Etwas anderes kann Dir nicht von der Kasse "beauftragt" werden... LOL
Wir haben auch kaum Absetzungen, verärgern unsere Patienten nicht, weil sie das Rezept ergänzen müssen, und verdienen 40,-- € Schadenersatz für jede ungerechtfertigte Absetzung. Zusätzlich haben wir bei den Kassen in unserer Akte stehen, dass wir ohne langes Rumheulen klagen gehen. Das wissen die und deshalb haben wir Ruhe und kaum Absetzungen. Genau DA müssen wir alle hinkommen.
Und nebenbei... Wir hören nie auf das manchmal dämliche Geschwafel von Krankenkassen, die sich die Welt so definieren, wie sie wollen. :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
stefan 302 schrieb am 15.5.15 12:22:
Wenn du auf die Vorgaben der Kassen reagierst, also die Prüfpflicht einhälst (was kassenbeauftragt war) bist du selbst also nicht kassenhörig? Hm, auch eine Ansicht....
Dann bin ich kassenhörig, und unsere Praxen ohne Absetzungen. In dem Fall ist es mir egal.
stefan 302
Lieber Stefan 587,
Du hast es leider nicht verstanden. :confused:
Die Kassen können keine Vorgaben machen... sie versuchen es jedoch gerne und setzen dann rechtswidrig ab, weil es viele PIs wie Dich gibt, die dann wie die kopflosen Hühner sofort wild rumrennen und alles tun, was die Kassen wollen. (Ja, das war garstig... aber das beschreibt die Situation aus meiner Sicht treffend).
Was wir machen müssen ist in Rahmenverträgen und den HMR definiert. Evtl. gibt es noch Auslegungen von Gerichten, die man beachten sollte.
Etwas anderes kann Dir nicht von der Kasse "beauftragt" werden... LOL
Wir haben auch kaum Absetzungen, verärgern unsere Patienten nicht, weil sie das Rezept ergänzen müssen, und verdienen 40,-- € Schadenersatz für jede ungerechtfertigte Absetzung. Zusätzlich haben wir bei den Kassen in unserer Akte stehen, dass wir ohne langes Rumheulen klagen gehen. Das wissen die und deshalb haben wir Ruhe und kaum Absetzungen. Genau DA müssen wir alle hinkommen.
Und nebenbei... Wir hören nie auf das manchmal dämliche Geschwafel von Krankenkassen, die sich die Welt so definieren, wie sie wollen. :stuck_out_tongue_winking_eye:
„Newsletter für AOK-Gesundheitspartner“
Neu seit 01.07.2014: ICD-10-GM-Code auf Heilmittelverordnungen
Seit dem 01.07.2014 gelten neue Regelungen für die Angabe des ICD-10-GM-Codes auf der Heilmittelverordnung. Auf Verordnungen ab dem Ausstellungdatum 01. Juli muss der Arzt den therapierelevanten ICD-10-GM-Code in dem dafür vorgesehenen Feld angeben.
WICHTIG für Sie ist, dass Sie künftig alle aufgedruckten Daten auch per Datenübertragung an uns übermitteln. Unvollständige Datenlieferungen werden abgelehnt und Sie erhalten die entsprechenden Rechnungen / Verordnungen mit der Bitte um vollständige Datenlieferung zurück.
Ist auf der Verordnung kein ICD-10-GM-Code aufgedruckt, besteht für Sie momentan keine Pflicht, diesen beim Arzt nachzufordern. Eine Langtextdiagnose ist ausreichend, um die Verordnung mit uns abrechnen zu können.
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Tempelritter schrieb:
AOK BW Newsletter:
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Seit dem 01.07.2014 gelten neue Regelungen für die Angabe des ICD-10-GM-Codes auf der Heilmittelverordnung. Auf Verordnungen ab dem Ausstellungdatum 01. Juli muss der Arzt den therapierelevanten ICD-10-GM-Code in dem dafür vorgesehenen Feld angeben.
WICHTIG für Sie ist, dass Sie künftig alle aufgedruckten Daten auch per Datenübertragung an uns übermitteln. Unvollständige Datenlieferungen werden abgelehnt und Sie erhalten die entsprechenden Rechnungen / Verordnungen mit der Bitte um vollständige Datenlieferung zurück.
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Schön, schreibt die AOK als Newsletter.
Bei den KV´en und den HMR steht es aber anders.
Was ist nun gültig, ein Newsletter der sich von heute auf morgen ändern kann, oder rechtssichere Auskunft im HMK und den RV?
Hier muss man nachbessern.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Tempelritter schrieb am 15.5.15 12:53:
AOK BW Newsletter:
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Seit dem 01.07.2014 gelten neue Regelungen für die Angabe des ICD-10-GM-Codes auf der Heilmittelverordnung. Auf Verordnungen ab dem Ausstellungdatum 01. Juli muss der Arzt den therapierelevanten ICD-10-GM-Code in dem dafür vorgesehenen Feld angeben.
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Ist auf der Verordnung kein ICD-10-GM-Code aufgedruckt, besteht für Sie momentan keine Pflicht, diesen beim Arzt nachzufordern. Eine Langtextdiagnose ist ausreichend, um die Verordnung mit uns abrechnen zu können.
Schön, schreibt die AOK als Newsletter.
Bei den KV´en und den HMR steht es aber anders.
Was ist nun gültig, ein Newsletter der sich von heute auf morgen ändern kann, oder rechtssichere Auskunft im HMK und den RV?
Hier muss man nachbessern.
stefan 302
Wenn du auf die Vorgaben der Kassen reagierst, also die Prüfpflicht einhälst (was kassenbeauftragt war) bist du selbst also nicht kassenhörig? Hm, auch eine Ansicht....
Dann bin ich kassenhörig, und unsere Praxen ohne Absetzungen. In dem Fall ist es mir egal.
stefan 302
Lieber Stefan 587,
Du hast es leider nicht verstanden. :confused:
Die Kassen können keine Vorgaben machen... sie versuchen es jedoch gerne und setzen dann rechtswidrig ab, weil es viele PIs wie Dich gibt, die dann wie die kopflosen Hühner sofort wild rumrennen und alles tun, was die Kassen wollen. (Ja, das war garstig... aber das beschreibt die Situation aus meiner Sicht treffend).
Was wir machen müssen ist in Rahmenverträgen und den HMR definiert. Evtl. gibt es noch Auslegungen von Gerichten, die man beachten sollte.
Etwas anderes kann Dir nicht von der Kasse "beauftragt" werden... LOL
Wir haben auch kaum Absetzungen, verärgern unsere Patienten nicht, weil sie das Rezept ergänzen müssen, und verdienen 40,-- € Schadenersatz für jede ungerechtfertigte Absetzung. Zusätzlich haben wir bei den Kassen in unserer Akte stehen, dass wir ohne langes Rumheulen klagen gehen. Das wissen die und deshalb haben wir Ruhe und kaum Absetzungen. Genau DA müssen wir alle hinkommen.
Und nebenbei... Wir hören nie auf das manchmal dämliche Geschwafel von Krankenkassen, die sich die Welt so definieren, wie sie wollen. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Danke für das Kopflose Huhn der tut was die Kassen wollen. Die Kassen machen Vorgaben und auch du folgst diesen.
Du wirst also auf einen ICD10 Schlüssel auf Rezepten verzichten? Ah.... mach mal und schreib dann...wieder...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 15.5.15 12:34:
stefan 302 schrieb am 15.5.15 12:22:
Wenn du auf die Vorgaben der Kassen reagierst, also die Prüfpflicht einhälst (was kassenbeauftragt war) bist du selbst also nicht kassenhörig? Hm, auch eine Ansicht....
Dann bin ich kassenhörig, und unsere Praxen ohne Absetzungen. In dem Fall ist es mir egal.
stefan 302
Lieber Stefan 587,
Du hast es leider nicht verstanden. :confused:
Die Kassen können keine Vorgaben machen... sie versuchen es jedoch gerne und setzen dann rechtswidrig ab, weil es viele PIs wie Dich gibt, die dann wie die kopflosen Hühner sofort wild rumrennen und alles tun, was die Kassen wollen. (Ja, das war garstig... aber das beschreibt die Situation aus meiner Sicht treffend).
Was wir machen müssen ist in Rahmenverträgen und den HMR definiert. Evtl. gibt es noch Auslegungen von Gerichten, die man beachten sollte.
Etwas anderes kann Dir nicht von der Kasse "beauftragt" werden... LOL
Wir haben auch kaum Absetzungen, verärgern unsere Patienten nicht, weil sie das Rezept ergänzen müssen, und verdienen 40,-- € Schadenersatz für jede ungerechtfertigte Absetzung. Zusätzlich haben wir bei den Kassen in unserer Akte stehen, dass wir ohne langes Rumheulen klagen gehen. Das wissen die und deshalb haben wir Ruhe und kaum Absetzungen. Genau DA müssen wir alle hinkommen.
Und nebenbei... Wir hören nie auf das manchmal dämliche Geschwafel von Krankenkassen, die sich die Welt so definieren, wie sie wollen. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Danke für das Kopflose Huhn der tut was die Kassen wollen. Die Kassen machen Vorgaben und auch du folgst diesen.
Du wirst also auf einen ICD10 Schlüssel auf Rezepten verzichten? Ah.... mach mal und schreib dann...wieder...
stefan 302
Du wirst also auf einen ICD10 Schlüssel auf Rezepten verzichten? Ah.... mach mal und schreib dann...wieder...
Machen wir schon lange... und jetzt? :smile:
Hey... es soll doch tatsächlich Leute geben, die nicht einsehen wollen, wenn sie falsch liegen. Ich persönlich glaube sowas ja nicht. :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
stefan 302 schrieb am 15.5.15 13:12:
Du wirst also auf einen ICD10 Schlüssel auf Rezepten verzichten? Ah.... mach mal und schreib dann...wieder...
Machen wir schon lange... und jetzt? :smile:
Hey... es soll doch tatsächlich Leute geben, die nicht einsehen wollen, wenn sie falsch liegen. Ich persönlich glaube sowas ja nicht. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Schön, schreibt die AOK als Newsletter.
Bei den KV´en und den HMR steht es aber anders.
Aha... Du bist also Mitglied in der KV. Wird ja immer interessanter.
Und bitte... nenne doch einfach mal die entsprechende Stelle in den HMR. Ich bin ja wirklich gespannt.
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Wonderwoman schrieb:
stefan 302 schrieb am 15.5.15 13:09:
Schön, schreibt die AOK als Newsletter.
Bei den KV´en und den HMR steht es aber anders.
Aha... Du bist also Mitglied in der KV. Wird ja immer interessanter.
Und bitte... nenne doch einfach mal die entsprechende Stelle in den HMR. Ich bin ja wirklich gespannt.
AOK BW Newsletter:
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Neu seit 01.07.2014: ICD-10-GM-Code auf Heilmittelverordnungen
Seit dem 01.07.2014 gelten neue Regelungen für die Angabe des ICD-10-GM-Codes auf der Heilmittelverordnung. Auf Verordnungen ab dem Ausstellungdatum 01. Juli muss der Arzt den therapierelevanten ICD-10-GM-Code in dem dafür vorgesehenen Feld angeben.
WICHTIG für Sie ist, dass Sie künftig alle aufgedruckten Daten auch per Datenübertragung an uns übermitteln. Unvollständige Datenlieferungen werden abgelehnt und Sie erhalten die entsprechenden Rechnungen / Verordnungen mit der Bitte um vollständige Datenlieferung zurück.
Ist auf der Verordnung kein ICD-10-GM-Code aufgedruckt, besteht für Sie momentan keine Pflicht, diesen beim Arzt nachzufordern. Eine Langtextdiagnose ist ausreichend, um die Verordnung mit uns abrechnen zu können.
Schön, schreibt die AOK als Newsletter.
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Was ist nun gültig, ein Newsletter der sich von heute auf morgen ändern kann, oder rechtssichere Auskunft im HMK und den RV?
Hier muss man nachbessern.
stefan 302
In den HMR und RV steht was rechtsicher zur Angabe des ICD10 Codes? Ich glaub ich brauch eine neue Brille.
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Tempelritter schrieb:
stefan 302 schrieb am 15.5.15 13:09:
Tempelritter schrieb am 15.5.15 12:53:
AOK BW Newsletter:
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Neu seit 01.07.2014: ICD-10-GM-Code auf Heilmittelverordnungen
Seit dem 01.07.2014 gelten neue Regelungen für die Angabe des ICD-10-GM-Codes auf der Heilmittelverordnung. Auf Verordnungen ab dem Ausstellungdatum 01. Juli muss der Arzt den therapierelevanten ICD-10-GM-Code in dem dafür vorgesehenen Feld angeben.
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Ist auf der Verordnung kein ICD-10-GM-Code aufgedruckt, besteht für Sie momentan keine Pflicht, diesen beim Arzt nachzufordern. Eine Langtextdiagnose ist ausreichend, um die Verordnung mit uns abrechnen zu können.
Schön, schreibt die AOK als Newsletter.
Bei den KV´en und den HMR steht es aber anders.
Was ist nun gültig, ein Newsletter der sich von heute auf morgen ändern kann, oder rechtssichere Auskunft im HMK und den RV?
Hier muss man nachbessern.
stefan 302
In den HMR und RV steht was rechtsicher zur Angabe des ICD10 Codes? Ich glaub ich brauch eine neue Brille.
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katrin 207 schrieb:
Danke für Eure Infos!!! Also reicht erst mal die ausführliche Diagnose..... Genießt das schöne sonnige Wochenende!!!
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Tempelritter schrieb:
wenn eine Diagnose in Klartext draufsteht, muss kein ICD10 Code angegeben werden.
http://www.physio.de/forum5/abrechnung/icd10-code-reicht-aus-/8/87943/87952#msg-87952
Eine Patientin von uns hat eine Langzeitgenehmigung für KG. Nun hat uns die AOK die Verordnung gekürzt mit der Begründung wir hätten keine Genehmigung hierzu gehabt.
Wir also angerufen. Am Telefon wurde uns erklärt, dass wir die ICD10 Codes zu kontrollieren haben und die KG nur für den ursprünglichen ICD10 Code gelten würde. Dieser wurde aber nirgends erwähnt.
Ist das nun richtig, dass wir das hätten tun müssen oder verarscht uns die AOK hier? So muss man ja bei Patienten jederzeit wissen wie die allererste Verordnung ausgestellt wurde, mal abgesehen von den ganzen bürokratischen Wahnsinn der damit einher geht..
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Finne schrieb:
Ich habe hierzu eine Frage:
Eine Patientin von uns hat eine Langzeitgenehmigung für KG. Nun hat uns die AOK die Verordnung gekürzt mit der Begründung wir hätten keine Genehmigung hierzu gehabt.
Wir also angerufen. Am Telefon wurde uns erklärt, dass wir die ICD10 Codes zu kontrollieren haben und die KG nur für den ursprünglichen ICD10 Code gelten würde. Dieser wurde aber nirgends erwähnt.
Ist das nun richtig, dass wir das hätten tun müssen oder verarscht uns die AOK hier? So muss man ja bei Patienten jederzeit wissen wie die allererste Verordnung ausgestellt wurde, mal abgesehen von den ganzen bürokratischen Wahnsinn der damit einher geht..
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