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• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
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• Du lebst gerne achtsam und
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• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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verrät mir jemand welche Abschreibezeiten bei ihr/ihm angesetzt wurden für :
- Massagebank
- Elektrotherapiegerät
- Heißluft
- Wasserbad für Wärmeträger*
?
* wobei der unter 1000€ oder sogar unter 410€? liegen sollte.
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tom1350 schrieb:
Hallo,
verrät mir jemand welche Abschreibezeiten bei ihr/ihm angesetzt wurden für :
- Massagebank
- Elektrotherapiegerät
- Heißluft
- Wasserbad für Wärmeträger*
?
* wobei der unter 1000€ oder sogar unter 410€? liegen sollte.
Meine Idee:
Bis 410 netto (egal ob Vorsteuerabzugsberechtigt) sofort Abschreibung.
Darüber wahlrecht bis 1000€ netto
1. Sammelposten (5 Jahre, jedes Jahr pauschal 20%)
2. Regel Afa, wie über 1000€
Massagebank habe ich 7 Jahre (wenn elektrisch) 10 Jahre (wenn mechanisch)
Heißluft genauso
Elektrotherapiegerät 5 Jahre
Ggfs. Investitionsabzugsbetrag nutzen. Dieses Jahr bis zu 40 % der Anschaffungskosten gewinnmindernd einstellen, und im nächsten Jahr bei Anschaffung wieder auflösen. Wenn der um den Ivenstitionsabzug geminderte Anschaffungspreis unter 1000€ liegt, könnte man wieder den Sammelposten nutzen...
Zusätzlich gibts noch 20% Sonderabschreibung. (nicht bei Sammelposten)
Das ist meine Meinung und ersetzt nicht den Steuerberater.
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tom1350 schrieb:
Super. Danke. Das sind schon mal Anhaltspunkte. Das Elektrotherapiegerät hätte ich jetzt allerdings länger geschätzt.
- bei Beträgen unter 150,- Euro erfolgt immer eine sofortige Abschreibung im Jahr der Anschaffung
- bei Beträgen bis 410,- Euro gibt es das (pro Jahr festzulegende) Wahlrecht, entweder alle Wirtschaftsgüter bis 410,- Euro sofort abzuschreiben, dann müssen aber alle Beträge darüber über die volle Nutzungsdauer abgeschrieben werden, oder...
- bei Beträgen zwischen 150,- und 1.000,- Euro einen Sammelposten zu bilden, der über 5 Jahre abgeschrieben wird.
Das Wahlrecht besagt also nicht, dass man alles bis 410,- Euro sofort abschreiben darf, sondern nur, wenn kein Sammelposten bis 1.000,- Euro gebildet wird, da sonst alles zwischen 150,- und 1.000,- Euro dort hineingepackt werden muss.
Für alle anderen Wirtschaftsgüter gilt die Abschreibedauer aus der AfA-Tabelle "Gesundheitswesen" (googeln). Darin sind einige Geräte genau bezeichnet und man muss die darin angegebene Dauer der Abschreibung nehmen, die nicht konkret benannten sollte man aus der Liste aus ähnlichen Gütern ableiten und begründen können.
So ist explizit das Elektrotherapiegerät (LfdNr. 26) aufgelistet und mit 8 Jahren Nutzungsdauer benannt - also nicht in 5 Jahren abschreibbar - und Wärmetherapiegeräte (LfdNr. 106) sind ebenfalls mit 8 Jahren Nutzungsdauer angegeben - also auch nicht mit 7 oder 10 Jahren. :point_up:
Die Massageliege dagegen ist nicht explizit benannt, so dass man die Nutzungsdauer mit Hilfe ähnlicher Geräte selbst schätzen kann. Diese Schätzung sollte dann bei einer eventuellen Betriebsprüfung allerdings auch begründen können.
Eine Liege könnte wie Betten (Nr. 10) auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben werden, wie ein Untersuchungstisch (Nr. 103) mit 10 Jahren, als moderne elektrische gesteuerte Liege ähnlich wie Elektrotherapie auf 8 Jahre - notfalls auch als Praxiseinrichtung (Nr. 80) mit 10 Jahren. Also irgendwo zwischen 8 und 10 Jahren sollten gut begründbar sein.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Zunächst zu Investitionen unter 1.000,- Euro: zum Wahlrecht hat TheStonie ja bereits geschrieben, wobei die Aussage nochmal konkretisiert werden muss:
- bei Beträgen unter 150,- Euro erfolgt immer eine sofortige Abschreibung im Jahr der Anschaffung
- bei Beträgen bis 410,- Euro gibt es das (pro Jahr festzulegende) Wahlrecht, entweder alle Wirtschaftsgüter bis 410,- Euro sofort abzuschreiben, dann müssen aber alle Beträge darüber über die volle Nutzungsdauer abgeschrieben werden, oder...
- bei Beträgen zwischen 150,- und 1.000,- Euro einen Sammelposten zu bilden, der über 5 Jahre abgeschrieben wird.
Das Wahlrecht besagt also nicht, dass man alles bis 410,- Euro sofort abschreiben darf, sondern nur, wenn kein Sammelposten bis 1.000,- Euro gebildet wird, da sonst alles zwischen 150,- und 1.000,- Euro dort hineingepackt werden muss.
Für alle anderen Wirtschaftsgüter gilt die Abschreibedauer aus der AfA-Tabelle "Gesundheitswesen" (googeln). Darin sind einige Geräte genau bezeichnet und man muss die darin angegebene Dauer der Abschreibung nehmen, die nicht konkret benannten sollte man aus der Liste aus ähnlichen Gütern ableiten und begründen können.
So ist explizit das Elektrotherapiegerät (LfdNr. 26) aufgelistet und mit 8 Jahren Nutzungsdauer benannt - also nicht in 5 Jahren abschreibbar - und Wärmetherapiegeräte (LfdNr. 106) sind ebenfalls mit 8 Jahren Nutzungsdauer angegeben - also auch nicht mit 7 oder 10 Jahren. :point_up:
Die Massageliege dagegen ist nicht explizit benannt, so dass man die Nutzungsdauer mit Hilfe ähnlicher Geräte selbst schätzen kann. Diese Schätzung sollte dann bei einer eventuellen Betriebsprüfung allerdings auch begründen können.
Eine Liege könnte wie Betten (Nr. 10) auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben werden, wie ein Untersuchungstisch (Nr. 103) mit 10 Jahren, als moderne elektrische gesteuerte Liege ähnlich wie Elektrotherapie auf 8 Jahre - notfalls auch als Praxiseinrichtung (Nr. 80) mit 10 Jahren. Also irgendwo zwischen 8 und 10 Jahren sollten gut begründbar sein.
Gruß
Nora
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tom1350 schrieb:
Sehr schön Nora, du kennst dich aus. Das passt jetzt. Danke.
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TheStonie schrieb:
Ich sag ja.. Steuerberater fragen....
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Problem beschreiben
TheStonie schrieb:
Zur Sicherheit StB fragen.
Meine Idee:
Bis 410 netto (egal ob Vorsteuerabzugsberechtigt) sofort Abschreibung.
Darüber wahlrecht bis 1000€ netto
1. Sammelposten (5 Jahre, jedes Jahr pauschal 20%)
2. Regel Afa, wie über 1000€
Massagebank habe ich 7 Jahre (wenn elektrisch) 10 Jahre (wenn mechanisch)
Heißluft genauso
Elektrotherapiegerät 5 Jahre
Ggfs. Investitionsabzugsbetrag nutzen. Dieses Jahr bis zu 40 % der Anschaffungskosten gewinnmindernd einstellen, und im nächsten Jahr bei Anschaffung wieder auflösen. Wenn der um den Ivenstitionsabzug geminderte Anschaffungspreis unter 1000€ liegt, könnte man wieder den Sammelposten nutzen...
Zusätzlich gibts noch 20% Sonderabschreibung. (nicht bei Sammelposten)
Das ist meine Meinung und ersetzt nicht den Steuerberater.
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