Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
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Habe KG-ZNS, als normale KG abgerechnet und bekam jetzt nacj 5!!Jahren einen Betrugsvorwurf, mit der Aufforderung die gesammte Summe zurückzuzahlen..
Hat eine Erfahrung?
Bitte keine Lehrmeistereien!!!!Die helfen mir nicht....
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ralf277 schrieb:
Hallo, wer hat Erfahrungen mit der BEK gesammelt?
Habe KG-ZNS, als normale KG abgerechnet und bekam jetzt nacj 5!!Jahren einen Betrugsvorwurf, mit der Aufforderung die gesammte Summe zurückzuzahlen..
Hat eine Erfahrung?
Bitte keine Lehrmeistereien!!!!Die helfen mir nicht....
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redbi schrieb:
KG-ZNS als normale KG abgerechnet hast, hat die Kasse wohl leider Recht :(
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mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
so sehe ich das auch!!
mfg hgb :blush:
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C. DBO schrieb:
Ich habe kürzlich irgendwo gelesen, dass es für Rückforderungen der KK eine zeitliche Grenze gibt, die weit unterhalb der 5 Jahre angesetzt wurde - weiß bloß nicht mehr genau wo und in welchem Zusammenhang. Deshalb würde ich auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen.
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morpheus-06 schrieb:
wenn die Kasse einen Betrug vorwirft gibt es keine Grenze, sonst sind es 5 Jahr rückwirkend.
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dirk paucke schrieb:
sehe das genau so, wie die Kollegen ! Den Betrag musst du zurück bezahlen, vielleicht sieht die KK vom Betrugsvorwurf ab, dann brauchst du keinen RA. Sonst kann ich dir nur Dr. Boxberg empfehlen, die Vorderungen der KK haben oft eine hohe Fehlerquote !
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morpheus-06 schrieb:
nichts ohne Anwalt, egal ob Betrugsvorwurf oder nicht! Da gibt es soviel zu beachten.
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morpheus-06 schrieb:
Das geht nur über einen RA, der die Sache und Summe prüft. Du hast unberechtigt Rezepte angenommen und unter einer anderen Pos. abgerechnet, hier kann die Kasse jedes einzelne Rezept zurückfordern.
Schlimmer wäre: Verzugszinsen, Anwaltshonorar, Schriftstück bzw. Besuch vom Staatsanwalt und dessen Hilfspersonal.
Stell dir mal vor dir wäre im laufenden Betrieb ein Transporter voll Uniformierter in die Praxis marschiert und gleichzeitig hätten ein paar deine Wohnung abgeriegelt bis du vor Ort gebracht wurdest um die Durchsuchung zu "gestatten"... angenehmer Gedanke? Genau...
> Habe KG-ZNS, als normale KG abgerechnet[...]
Hast du eine Zulassungserweiterung die dich berechtigt KG-ZNS zu erbringen?
Nein -> Es ist schon alles Nötige gesagt worden.
Ja -> Hast du nur "vergessen" dein Zertifikat einzureichen? Hast du die Bestätigung das du KG-ZNS erbringen darfst (aber nur regelmäßig "falsch" -bewusst oder unbewusst sei dahingestellt- abgerechnet)?
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Papa Alpaka schrieb:
5 Jahre sind noch weit weit entfernt von einer möglichen Verjährung und es ist völlig in Ordnung bei dem Verdacht betrogen worden zu sein erstmal freundlich darum zu bitten den möglichen Schaden zu beheben.
Schlimmer wäre: Verzugszinsen, Anwaltshonorar, Schriftstück bzw. Besuch vom Staatsanwalt und dessen Hilfspersonal.
Stell dir mal vor dir wäre im laufenden Betrieb ein Transporter voll Uniformierter in die Praxis marschiert und gleichzeitig hätten ein paar deine Wohnung abgeriegelt bis du vor Ort gebracht wurdest um die Durchsuchung zu "gestatten"... angenehmer Gedanke? Genau...
> Habe KG-ZNS, als normale KG abgerechnet[...]
Hast du eine Zulassungserweiterung die dich berechtigt KG-ZNS zu erbringen?
Nein -> Es ist schon alles Nötige gesagt worden.
Ja -> Hast du nur "vergessen" dein Zertifikat einzureichen? Hast du die Bestätigung das du KG-ZNS erbringen darfst (aber nur regelmäßig "falsch" -bewusst oder unbewusst sei dahingestellt- abgerechnet)?
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Papa Alpaka schrieb:
Verzeihung, "Verzugszinsen" ist hier der falsche Begriff ... sowas wie "Erstatten gezogenen Nutzens" oder so trifft's wohl eher und ist ziemlich ärgerlich wenn jemand mit ein bißchen Ahnung berechnet/schätzt was du aus dem unrechtmäßig erhaltenen Geld wohl alles hättest tun können wenn du erfolgreich in hochspekulative Aktien investiert hättest... ;)
Aber Betrug ist es nicht. Betrug wäre es nur, wenn ralf KG- ZNS abgerechnet hätte ohne das Zertifikat zu haben. Hat er aber nicht.
Was immer wieder auffällt, dass (speziell die BEK) das jahrelang duldet und dann zuschlägt und zurückfordert.
Keiner kann mir erzählen, dass der KK dies nicht schon vorher aufgefallen ist.
Na gut, irgendwoher müssen die horrenden Überschüsse der KK'en ja kommen. :blush:)
Gruß Britt
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Wonderwoman schrieb:
Warum sollte man einem PI denn dieses Darlehen geben wollen?
[bearbeitet am 11.12.13 18:15]
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Eberhard schrieb:
Eben und das was Britt schreibt ist dringend mit dem RA z.B. Dr. Boxberg abzuklären.
[bearbeitet am 11.12.13 18:15]
Dazu brauche ich keinen Anwalt... aber jeder so wie er mag.
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Wonderwoman schrieb:
Wir haben das erstmal allein gemacht. Ich habe mir schon zugetraut, die bemängelten Rezepte selbst zu prüfen, ob tatsächlich nicht korrekt abgerechnet worden ist.
Dazu brauche ich keinen Anwalt... aber jeder so wie er mag.
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Britt schrieb:
KG- ZNS als KG abrechnen, da kann die KK das Geld zurück fordern.
Aber Betrug ist es nicht. Betrug wäre es nur, wenn ralf KG- ZNS abgerechnet hätte ohne das Zertifikat zu haben. Hat er aber nicht.
Was immer wieder auffällt, dass (speziell die BEK) das jahrelang duldet und dann zuschlägt und zurückfordert.
Keiner kann mir erzählen, dass der KK dies nicht schon vorher aufgefallen ist.
Na gut, irgendwoher müssen die horrenden Überschüsse der KK'en ja kommen. :blush:)
Gruß Britt
Aber die Rezepte des vergangenen Jahres können erneut/korrekt abgerechnet werden; je nach Rechtsauslegung (soweit man's hier mitlesen kann) manchmal auch der vergangenen drei Jahre? Im BGB gibt's glaub ich den Passus "Unter ehrbaren Kaufleuten..."
...da nehm ich doch alles zurück. Es geht schließlich um ehrbare Menschen, nicht um Versicherungsvertreter... ;)
[bearbeitet am 10.12.13 22:25]
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Papa Alpaka schrieb:
> KG-ZNS als KG abrechnen, da kann die KK das Geld zurück fordern.
Aber die Rezepte des vergangenen Jahres können erneut/korrekt abgerechnet werden; je nach Rechtsauslegung (soweit man's hier mitlesen kann) manchmal auch der vergangenen drei Jahre? Im BGB gibt's glaub ich den Passus "Unter ehrbaren Kaufleuten..."
...da nehm ich doch alles zurück. Es geht schließlich um ehrbare Menschen, nicht um Versicherungsvertreter... ;)
[bearbeitet am 10.12.13 22:25]
4 Jahre können sie zurückfordern - also bis 31.12.2013 können sie "falsche" Abrechnungen von 2009 -2013 fordern.
Fallen deine Abrechnungen in diese Zeit, rate ich dir (falls du in einem Verband bist) Kontakt mit denen aufzunehmen. Die Anwälte der Verbände können da einiges rausholen.
Oder du musst dir selbst einen Anwalt nehmen.
Vor Jahren war die BEK froh, dass sie Geld gespart hat, wenn man statt KG ZNS nur KG abgerechnet hat. Nie hat sie das angemahnt.
Jetzt sind diese Abrechnungen eine tolle Geldeinnahme.
PT-Angie
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Das ich zahlen muss, scheint ja festzustehen, lohnt es sich da wirklich einen RA einzuschalten, da der ja auch wieder Kosten verursacht und ich keine RA-Versicherung habe.....
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ralf277 schrieb:
Hallo, danke für die Antworten.
Das ich zahlen muss, scheint ja festzustehen, lohnt es sich da wirklich einen RA einzuschalten, da der ja auch wieder Kosten verursacht und ich keine RA-Versicherung habe.....
Gruß
Yo
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Yo schrieb:
Hatte dieses Jahr gleiches Problem, nach tel. Rücksprache mit Sachbearbeiterin wurde mir die Bearbeitungsgebühr und ein Teil der Rückforderung erlassen und die Rückzahlung auf Raten erlaubt. Reden hilft (auch bei KK-Prüfstellen-Mitarbeitern!) .
Gruß
Yo
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Frank Sommer schrieb:
kommt darauf an, was die BEK von dir zurückfordert. Rechnen die hoch oder können die jedes einzelne Rezept belegen? Ich denke auch, ohne RA geht das nicht.
Da die Kassen keine Bearbeitungsgebühren erheben, konnte man diese dir nicht erlassen. Von daher wär intessant, was tatsächlich bei dir gleich war. Zumal die Kassen insofern nichts erlassen.
[bearbeitet am 11.12.13 17:08]
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webpt schrieb:
Dann allerdings war " Betrug " nicht einmal in der Nähe. Selbst die HMR/ der HMK stellt nicht die letzte Messe dar. Ausgerechnet ja wo die verbandsmitgliedererschaffenen Zertifikatsdiktate eine Rolle spielen stehen die Kassen nicht unbedingt immer auf der Gewinnerseite. Gerade ja derzeit, in der es grundsätzlich zweifelhaft daherkommt, was Behandlungskonzepte vom Grundsatz her überhaupt erbringen- bzw. gegenüber der KG nützen.
Da die Kassen keine Bearbeitungsgebühren erheben, konnte man diese dir nicht erlassen. Von daher wär intessant, was tatsächlich bei dir gleich war. Zumal die Kassen insofern nichts erlassen.
[bearbeitet am 11.12.13 17:08]
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PT-Angie schrieb:
Hatte das gleiche Problem mit der BEK.
4 Jahre können sie zurückfordern - also bis 31.12.2013 können sie "falsche" Abrechnungen von 2009 -2013 fordern.
Fallen deine Abrechnungen in diese Zeit, rate ich dir (falls du in einem Verband bist) Kontakt mit denen aufzunehmen. Die Anwälte der Verbände können da einiges rausholen.
Oder du musst dir selbst einen Anwalt nehmen.
Vor Jahren war die BEK froh, dass sie Geld gespart hat, wenn man statt KG ZNS nur KG abgerechnet hat. Nie hat sie das angemahnt.
Jetzt sind diese Abrechnungen eine tolle Geldeinnahme.
PT-Angie
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ich moechte gern mitteilen, das ich die Pat. Immer noch behandel und der Arzt..SOFORT. ..alles geändert hat...Ich war mir wirklich keiner Schuld bewusst...
Wollte ich gerne mitteilen...
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ralf277 schrieb:
Hallo Cannae41,
ich moechte gern mitteilen, das ich die Pat. Immer noch behandel und der Arzt..SOFORT. ..alles geändert hat...Ich war mir wirklich keiner Schuld bewusst...
Wollte ich gerne mitteilen...
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canna41 schrieb:
Hallo Ralf, da Du das Ganze über 5 Jahre praktiziert hast gehe ich davon aus dass Du genau Bescheid wusstest. Ich sende Dir per Mail eine PDF von der Seite des VPT wo über ein Abrechnungsbetrug berichtet wurde. Dort ging es jedoch darum dass derjenige nicht im Besitz des Zertifikates war und es wohl trotzdem abgerechnet hat? Text ist nicht ganz eindeutig. Gegen die Rückerstattung wirst Du Dich nicht wehren können wohl aber gegen den Betrug. Im Übrigen finde ich das Verhalten der KK sich erst jahrelang nicht zu melden aus deren Sicht verständlich - der Patient hat kostenlos Therapien von Dir erhalten. Den Betrug wird die KK wahrscheinlich nicht halten können - diesen hast Du nach meinem Empfinden an Deinen Kollegen begangen. Du hast Patienten behandelt die Du hättest wegschicken müssen oder hättest den Arzt bitten können das Rezept auf KG zu ändern. Dass der Arzt dieses nicht getan hat wird wohl seinen Grund haben. Im Übrigen hat sich die BEK auch mal an mich gewandt. Als der Hausbesucht in soz. Einrichtungen eingeführt wurde und ich im Glauben war für einen einzeln angefahrenen Hausbesuch die vollständige Hausbesuchtspauschale abrechnen zu können. Von Betrug wahr seitens der KK kein Rede. Es wurde um den Differenzbetrag gekürzt.
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Frank Sommer schrieb:
Nach dem SGB darf auch hochgerechnet werden :unamused:
> Nach dem SGB darf auch hochgerechnet werden :unamused:
>
das stimmt, aber es gibt eine Klage ob dies im Heilmittelbereich überhaupt anwendbar ist. Da diese prozentuale Hochrechnung mehr wie fragwürdig ist.
@Doreen
Quelle o. Begründung? Solche Halbweisheiten helfen niemand.
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morpheus-06 schrieb:
Frank Sommer schrieb:
> Nach dem SGB darf auch hochgerechnet werden :unamused:
>
das stimmt, aber es gibt eine Klage ob dies im Heilmittelbereich überhaupt anwendbar ist. Da diese prozentuale Hochrechnung mehr wie fragwürdig ist.
@Doreen
Quelle o. Begründung? Solche Halbweisheiten helfen niemand.
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Wonderwoman schrieb:
Also als wir eine Nachforderung bekommen haben, haben wir das verlangt. Die Kasse hat dann alle fehlerhaften Rezepte vorgelegt. Natürlich mussten wir dann weniger zurückzahlen... :smile:
Ich würde versuchen von einem Anwalt schriftlich die Rückbezahlung des Differenzbetrages zu vereinbaren. Argumentativ kann man sicherlich das späte Reagieren trotz Prüfverpflichtung der KK (hat ja gezahlt, daher ist von Prüfung auszugehen) anführen. Auch die Argumentation der "KG auch auf neuophysiol.Grundlagen" würde ich mit anführen.
Im optimalen Fall kannst Du einen Vergleich raushandeln.
Viel Erfolg!
m.
ps es wäre schön, wenn der Ausgang solcher Geschichten auch mal hier geposten würde... hat ja Handlungskonsequenzen für viele weitere...
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michael933 schrieb:
Auf jedefall mit Rechtsanwalt.
Ich würde versuchen von einem Anwalt schriftlich die Rückbezahlung des Differenzbetrages zu vereinbaren. Argumentativ kann man sicherlich das späte Reagieren trotz Prüfverpflichtung der KK (hat ja gezahlt, daher ist von Prüfung auszugehen) anführen. Auch die Argumentation der "KG auch auf neuophysiol.Grundlagen" würde ich mit anführen.
Im optimalen Fall kannst Du einen Vergleich raushandeln.
Viel Erfolg!
m.
ps es wäre schön, wenn der Ausgang solcher Geschichten auch mal hier geposten würde... hat ja Handlungskonsequenzen für viele weitere...
solche Geschichten dürfte es gar nicht geben. Ich frage mich wieder, ist es so schwer die RV einzuhalten und die Leistung korrekt abzugeben?
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morpheus-06 schrieb:
"ps es wäre schön, wenn der Ausgang solcher Geschichten auch mal hier geposten würde... hat ja Handlungskonsequenzen für viele weitere..."
solche Geschichten dürfte es gar nicht geben. Ich frage mich wieder, ist es so schwer die RV einzuhalten und die Leistung korrekt abzugeben?
:hushed: :hushed:
auch wenn ich es nicht verstehe ...
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die neue schrieb:
wenn man die hier immer wieder auftauchenden Beispiel sieht - anscheinend ja
:hushed: :hushed:
auch wenn ich es nicht verstehe ...
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Doreen schrieb:
Dies sind keine Halbweisheiten, sondern lief bei mir genau so. Ich habe mich dabei auf meinen Rechtsanwalt verlassen. (dito Wonderwoman)
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morpheus-06 schrieb:
die Argumentation bzw. die rechtliche Grundlage wäre trotzdem interessant.
Einen pauschalen Schadenersatz gibt es IMO nicht im Zivilrecht.
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Wonderwoman schrieb:
Es geht hier um Schadenersatz. Dieser muss nachgewiesen werden, was durch die Vorlage der fehlerhaften Rezepte geschieht.
Einen pauschalen Schadenersatz gibt es IMO nicht im Zivilrecht.
der schaden muss genau beziffert werden und nachgewiesen sein.
hat der schuldner das gefühl, dass der pauschalbetrag, den der gläubiger festgelegt hat, nicht stimmen kann (=viel zu hoch angesetzt ist) sollte er immer einzelnachweis verlangen.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
die rechtl. grundlage:
der schaden muss genau beziffert werden und nachgewiesen sein.
hat der schuldner das gefühl, dass der pauschalbetrag, den der gläubiger festgelegt hat, nicht stimmen kann (=viel zu hoch angesetzt ist) sollte er immer einzelnachweis verlangen.
gruss
uli
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Problem beschreiben
Doreen schrieb:
Für Rückforderungen muss jedes einzelne Rezept belegt werden, eine Pauschalsumme ist nicht statthaft.
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