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die neue schrieb:
Eine Frage an die Selbständigen: Wann rechnet Ihr die neuen VO ab? Auch jetzt schon im Februar oder wartet Ihr, bis die neuen Preise da sind? Irgendwie hab ich keine Lust, Ende des Monats abzurechnen und 1 Woche später kommt die Nachricht, dass die neuen Preise rückwirkend ab 01.01. gelten und ich dann in die Röhre gucke.Bis jetzt hab ich genau aus diesem Grund auch noch keine Zuzahlungen erhoben (meine Patis sind erfreulicherweise alle geduldig und auch später "zahlungswillig" :smiley: )
Den Zuzahlungsdifferenzen bin ich noch nie nachgelaufen oder warte mit der Zuzahlung. Ausser bei den Megarezepten, aber die sind ja meist eh befreit...
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ali schrieb:
Ich rechne über ARZ ab und zwar zügig, da wird denn Nachberechnet.
Den Zuzahlungsdifferenzen bin ich noch nie nachgelaufen oder warte mit der Zuzahlung. Ausser bei den Megarezepten, aber die sind ja meist eh befreit...
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W. Stangner schrieb:
Einen Schiedsspruch zu neuen Preisen wird es nicht vor März 2021 geben und wenn - je nach Laufzeit - die Anhebung über 6-8 % hinausgehen sollte, werden die Kassen, so meine Einschätzung, die Gerichte bemühen. Ich kann mir außerdem nicht vorstellen, dass es eine rückwirkende Erhöhung geben wird mit der Konsequenz von exakten Nachberechnungen und gleichzeitig bezüglich der Patientenzuzahlungen zu Nachforderungen. Ich kann mir hier nur eine Nachzahlung der Kassen (entweder exakt oder pauschal) ohne Anrechnung des Patientenanteils vorstellen und neue Preise z. B. ab dem 01.04. oder 01.05. (Klagefrist).
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W. Stangner schrieb:
warum auf Rücklagen zurückgreifen müssen?? Auf der Einnahme- und Ausgabenseite ändert sich aktuell durch das noch laufende Schiedsverfahren nichts; die ZuZa wird auf der noch geltenden Vertragsregelung laufend kassiert, die Abrechnung mit den Kassen erfolgt wie gehabt, die laufenden Betriebsausgaben sind weitgehend unverändert und die Zukunft bringt hoffentlich eine Ertragssteigerung und den Angestellten eine entsprechende Gehaltserhöhung.
@W.Stangner: wenn Du die Zuzahlung aufgrund der jetzt gültigen Preise abrechnest, hast Du doch bei einer deutlichen Preissteigerung ein Minus! Oder kassierst Du dann bei den Patienten nach? Ich dachte mir (da ich fast nur zuverlässige Stammpatienten habe), dass ich die Zuzahlung nach Bekanntgabe der neuen Preise kassiere.
Aber vielleicht mach ich es mir auch nur zu kompliziert :grinning:
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die neue schrieb:
@Schippi: Wieso "soviel Rücklagen"? Jetzt Ende Januar hab ich die fertigen alten VO abgerechnet (natürlich inkl. Zuzahlungen). Jetzt im Februar würde ich den Rest der alten VO und neue abrechnen, und da überlege ich halt, abzuwarten, ob im März neue Preise kommen, dann würde ich den ganzen Rutsch im März abrechnen. Ja, Rücklagen für einen Monat (und auch länger) hab ich mit Sicherheit! Vielleicht muß ich dazusagen, daß ich Einzelkämpferin bin und keine Tausende an Gehälter zahlen muß. Im Januar hatte ich deutlich weniger zu tun als im Dezember, zusätzlich hatte ein Heim, welches fast 30% meines Umsatzes ausmacht, wegen Corona-Ausbruch bis zum letzten Wochenende geschlossen. Also hab ich nicht soviel, und das kann ich locker einen Monat später abrechnen.
@W.Stangner: wenn Du die Zuzahlung aufgrund der jetzt gültigen Preise abrechnest, hast Du doch bei einer deutlichen Preissteigerung ein Minus! Oder kassierst Du dann bei den Patienten nach? Ich dachte mir (da ich fast nur zuverlässige Stammpatienten habe), dass ich die Zuzahlung nach Bekanntgabe der neuen Preise kassiere.
Aber vielleicht mach ich es mir auch nur zu kompliziert :grinning:
So sehe ich es. Bei Preisneufestsetzungen wird es keine Regelung geben - und so etwas gab es auch nicht, solange es Patientenzuzahlungen gibt -, dass wir nachträglich sich rückwirkend erhöhende Zuzahlungsbeiträge bei den PatientenInnen (hätten) einfordern müssen. Bis zum endgültigen Schiedsspruch wird es noch ein paar Wochen dauern und bis dahin sind zahlreiche Verordnungen abgearbeitet und abgerechnet. So zumindest mache ich das.
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W. Stangner schrieb:
"Aber vielleicht mach ich es mir auch nur zu kompliziert"
So sehe ich es. Bei Preisneufestsetzungen wird es keine Regelung geben - und so etwas gab es auch nicht, solange es Patientenzuzahlungen gibt -, dass wir nachträglich sich rückwirkend erhöhende Zuzahlungsbeiträge bei den PatientenInnen (hätten) einfordern müssen. Bis zum endgültigen Schiedsspruch wird es noch ein paar Wochen dauern und bis dahin sind zahlreiche Verordnungen abgearbeitet und abgerechnet. So zumindest mache ich das.
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Schippi schrieb:
Zuzahlungen werden immer sofort kassiert, hast du soviel Rücklagen geschaffen bis die neuen Preise kommen hut ab!!!
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