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Hadamar - Mittelhessen

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Vitos Weil-Lahn bildet gemeinsam
mit Vitos Herborn einen
Regionalverbund unter dem Dach des
Vitos Konzerns. Unsere Kernaufgabe
ist die Behandlung von Erwachsenen,
Kindern und Jugendlichen in
psychiatrischen, psychosomatischen
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Unsere begleitenden psychiatrischen
Dienste betreuen Menschen mit
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Für unser Therapiezentrum am
Standort in Hadamar suchen wir Dich
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Neues Thema
Abrechnung Rückbildungskurs
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Annika Mett
01.01.2014 19:20
Hallo zusammen!

Erst einmal ein frohes neues Jahr :blush:

Ich würde gerne demnächst in der Hebammenpraxis einer Freundin (NRW) Rückbildungsgymnastik anbieten. Da der Kurs dann in der Hebammenpraxis stattfindet, also außerhalb der Räumlichkeiten der Physio-Praxis, ist es nicht möglich, diesen Über Rezept abzurechnen. Ich habe gehört, dass es die Möglichkeit gibt, dass die Frauen den Kurs zuerst selbst zahlen, nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung bekommen, diese dann bei der KK einreichen und die Kursgebühr dann erstattet bekommen.

1) Hat jemand da Erfahrungen ob die KK das wirklich erstatten? (Oder aber die gegenteilige Erfahrung gemacht, dass es nicht erstattet wird?)
2) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der Kurs erstattet wird?

Schon mal vielen Dank!

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Hallo zusammen! Erst einmal ein frohes neues Jahr :blush: Ich würde gerne demnächst in der Hebammenpraxis einer Freundin (NRW) Rückbildungsgymnastik anbieten. Da der Kurs dann in der Hebammenpraxis stattfindet, also außerhalb der Räumlichkeiten der Physio-Praxis, ist es nicht möglich, diesen Über Rezept abzurechnen. Ich habe gehört, dass es die Möglichkeit gibt, dass die Frauen den Kurs zuerst selbst zahlen, nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung bekommen, diese dann bei der KK einreichen und die Kursgebühr dann erstattet bekommen. 1) Hat jemand da Erfahrungen ob die KK das wirklich erstatten? (Oder aber die gegenteilige Erfahrung gemacht, dass es nicht erstattet wird?) 2) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der Kurs erstattet wird? Schon mal vielen Dank!
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Annika Mett schrieb:

Hallo zusammen!

Erst einmal ein frohes neues Jahr :blush:

Ich würde gerne demnächst in der Hebammenpraxis einer Freundin (NRW) Rückbildungsgymnastik anbieten. Da der Kurs dann in der Hebammenpraxis stattfindet, also außerhalb der Räumlichkeiten der Physio-Praxis, ist es nicht möglich, diesen Über Rezept abzurechnen. Ich habe gehört, dass es die Möglichkeit gibt, dass die Frauen den Kurs zuerst selbst zahlen, nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung bekommen, diese dann bei der KK einreichen und die Kursgebühr dann erstattet bekommen.

1) Hat jemand da Erfahrungen ob die KK das wirklich erstatten? (Oder aber die gegenteilige Erfahrung gemacht, dass es nicht erstattet wird?)
2) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der Kurs erstattet wird?

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