Sie möchten Verantwortung
übernehmen? Sie behalten selbst in
turbulenten Phasen den Überblick
und meistern jede Situation mit
Bravour? Wenn es um die Planung und
Organisation von Therapien geht,
sind Sie mit Herzblut bei der Sache
und behalten nicht nur die
Bedürfnisse unserer Patienten im
Blick. Damit auch Sie sich gut
aufgehoben fühlen, schreiben wir
Respekt, Anerkennung und das
Miteinander sehr groß. Sie sind
begeistert? Dann sollten wir uns
kennenlernen!
• Attraktive Vergütung
...
übernehmen? Sie behalten selbst in
turbulenten Phasen den Überblick
und meistern jede Situation mit
Bravour? Wenn es um die Planung und
Organisation von Therapien geht,
sind Sie mit Herzblut bei der Sache
und behalten nicht nur die
Bedürfnisse unserer Patienten im
Blick. Damit auch Sie sich gut
aufgehoben fühlen, schreiben wir
Respekt, Anerkennung und das
Miteinander sehr groß. Sie sind
begeistert? Dann sollten wir uns
kennenlernen!
• Attraktive Vergütung
...
Erst einmal ein frohes neues Jahr :blush:
Ich würde gerne demnächst in der Hebammenpraxis einer Freundin (NRW) Rückbildungsgymnastik anbieten. Da der Kurs dann in der Hebammenpraxis stattfindet, also außerhalb der Räumlichkeiten der Physio-Praxis, ist es nicht möglich, diesen Über Rezept abzurechnen. Ich habe gehört, dass es die Möglichkeit gibt, dass die Frauen den Kurs zuerst selbst zahlen, nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung bekommen, diese dann bei der KK einreichen und die Kursgebühr dann erstattet bekommen.
1) Hat jemand da Erfahrungen ob die KK das wirklich erstatten? (Oder aber die gegenteilige Erfahrung gemacht, dass es nicht erstattet wird?)
2) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der Kurs erstattet wird?
Schon mal vielen Dank!
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Annika Mett schrieb:
Hallo zusammen!
Erst einmal ein frohes neues Jahr :blush:
Ich würde gerne demnächst in der Hebammenpraxis einer Freundin (NRW) Rückbildungsgymnastik anbieten. Da der Kurs dann in der Hebammenpraxis stattfindet, also außerhalb der Räumlichkeiten der Physio-Praxis, ist es nicht möglich, diesen Über Rezept abzurechnen. Ich habe gehört, dass es die Möglichkeit gibt, dass die Frauen den Kurs zuerst selbst zahlen, nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung bekommen, diese dann bei der KK einreichen und die Kursgebühr dann erstattet bekommen.
1) Hat jemand da Erfahrungen ob die KK das wirklich erstatten? (Oder aber die gegenteilige Erfahrung gemacht, dass es nicht erstattet wird?)
2) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der Kurs erstattet wird?
Schon mal vielen Dank!
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