wir suchen Dich, eine/n
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
modernen klimatisierten
Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
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Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
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Erst einmal ein frohes neues Jahr :blush:
Ich würde gerne demnächst in der Hebammenpraxis einer Freundin (NRW) Rückbildungsgymnastik anbieten. Da der Kurs dann in der Hebammenpraxis stattfindet, also außerhalb der Räumlichkeiten der Physio-Praxis, ist es nicht möglich, diesen Über Rezept abzurechnen. Ich habe gehört, dass es die Möglichkeit gibt, dass die Frauen den Kurs zuerst selbst zahlen, nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung bekommen, diese dann bei der KK einreichen und die Kursgebühr dann erstattet bekommen.
1) Hat jemand da Erfahrungen ob die KK das wirklich erstatten? (Oder aber die gegenteilige Erfahrung gemacht, dass es nicht erstattet wird?)
2) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der Kurs erstattet wird?
Schon mal vielen Dank!
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Annika Mett schrieb:
Hallo zusammen!
Erst einmal ein frohes neues Jahr :blush:
Ich würde gerne demnächst in der Hebammenpraxis einer Freundin (NRW) Rückbildungsgymnastik anbieten. Da der Kurs dann in der Hebammenpraxis stattfindet, also außerhalb der Räumlichkeiten der Physio-Praxis, ist es nicht möglich, diesen Über Rezept abzurechnen. Ich habe gehört, dass es die Möglichkeit gibt, dass die Frauen den Kurs zuerst selbst zahlen, nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung bekommen, diese dann bei der KK einreichen und die Kursgebühr dann erstattet bekommen.
1) Hat jemand da Erfahrungen ob die KK das wirklich erstatten? (Oder aber die gegenteilige Erfahrung gemacht, dass es nicht erstattet wird?)
2) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der Kurs erstattet wird?
Schon mal vielen Dank!
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