Werde Teil eines großartigen
Teams! Jetzt neu auch in
Stuttgart-Stammheim, mit der
Chance, eine neue Niederlassung mit
aufzubauen. Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
engagiertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum. Unsere
Schwerpunkte...
Teams! Jetzt neu auch in
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aufzubauen. Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
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Physiotherapeuten und
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wird eine Leistung des Physio HP nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker in Rechnung gestellt?
Beispiel:
Ziffer 1 Untersuchung
Ziffer 4 Eingehende Beratung
Ziffer 35.2 Manuelle Therapie LWS
Danke für eine Nachricht
Martina
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ZUsammen,
wird eine Leistung des Physio HP nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker in Rechnung gestellt?
Beispiel:
Ziffer 1 Untersuchung
Ziffer 4 Eingehende Beratung
Ziffer 35.2 Manuelle Therapie LWS
Danke für eine Nachricht
Martina
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Kann man machen, muss man nicht. :kissing_closed_eyes:
die GeBüH ist nur für das Verhältnis Versicherung - Patient bindend, wenn so in den Verträgen vereinbart. Du kannst abrechnen was du willst und mit welchen Sätzen du willst, vorausgesetzt du hast mit dem Patienten eine entsprechende Behandlungsvereinbarung getroffen.
Abrechnung nach GeBüH ist nur erforderlich, wenn du willst das deine Patienten möglist viel erstattet bekommen.
Es gibt aber einige Fallstricke. So wird die Ziffer 4 od. 5 von vielen Versicherern nur 1x im Quartal erstattet. Ansonsten viele mögliche Ziffern.
- der ganze Bereich der Ziffern 36-39
- alle Unterpunkte von Ziffer 20
VG Udo
Ps. Ziffer 35.2 ist Osteopathische Behandlung des Schultergelenks
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Udo, das hat mir sehr geholfen :blush: :clap: :clap:
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Udo schrieb:
Hallo Martina,
die GeBüH ist nur für das Verhältnis Versicherung - Patient bindend, wenn so in den Verträgen vereinbart. Du kannst abrechnen was du willst und mit welchen Sätzen du willst, vorausgesetzt du hast mit dem Patienten eine entsprechende Behandlungsvereinbarung getroffen.
Abrechnung nach GeBüH ist nur erforderlich, wenn du willst das deine Patienten möglist viel erstattet bekommen.
Es gibt aber einige Fallstricke. So wird die Ziffer 4 od. 5 von vielen Versicherern nur 1x im Quartal erstattet. Ansonsten viele mögliche Ziffern.
- der ganze Bereich der Ziffern 36-39
- alle Unterpunkte von Ziffer 20
VG Udo
Ps. Ziffer 35.2 ist Osteopathische Behandlung des Schultergelenks
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