Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
ich habe eine Frage, die im ersten Moment etwas widersprüchlich erscheint. Kann mir jemand sagen ,
ob es rechtlich möglich ist, in eigener Praxis mit eigener IK Nr.
und nebenher noch freiberuflich tätig zu sein. Vielen Dank für Eure Antworten!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend liebes Forum,
ich habe eine Frage, die im ersten Moment etwas widersprüchlich erscheint. Kann mir jemand sagen ,
ob es rechtlich möglich ist, in eigener Praxis mit eigener IK Nr.
und nebenher noch freiberuflich tätig zu sein. Vielen Dank für Eure Antworten!
Die IK brauchst du, wenn du mit gesetzlichen Kostenträgern abrechnen willst.
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RoFo schrieb:
Heilmittelerbringer sind freie Berufe.
Die IK brauchst du, wenn du mit gesetzlichen Kostenträgern abrechnen willst.
Ja, es ist völlig in Ordnung als selbstständiger Unternehmer Aufträge von anderen Unternehmern anzunehmen. Praktizieren wir in einem Verbund von z.Zt. 6 Praxen, allerdings auf Wegen die die Knackstellen der Urteile der LSG Bayern und Bremen soweit außerhalb des Blickfeldes wandern lassen das diese nicht in's Gesicht springen. Du darfst auch neben deiner selbstständigen Tätigkeit einer nichtselbstständigen Tätigkeit nachgehen.
Da du innerhalb des Geltungsgebietes des Grundgesetzes lebst, nehme ich mal an, darf ich dir folgendes elementare Grundwissen darlegen:
Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
[...]
Bitte, bitte, bitte; mit aktuellen politischen Entwicklungen: Macht euch mit den Artikeln 1-19 des GG vertraut, es gibt ernsthafte Bemühungen diese zu beschneiden. Lest sie und ihr versteht, vielleicht, warum sie verteidigt werden sollten.
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Papa Alpaka schrieb:
Befrage mal das Wirtschaftslexikon deines Vertrauens nach den Unterschieden zwischen "Freiberuflern" und "Freien Mitarbeitern".
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Ja, es ist völlig in Ordnung als selbstständiger Unternehmer Aufträge von anderen Unternehmern anzunehmen. Praktizieren wir in einem Verbund von z.Zt. 6 Praxen, allerdings auf Wegen die die Knackstellen der Urteile der LSG Bayern und Bremen soweit außerhalb des Blickfeldes wandern lassen das diese nicht in's Gesicht springen. Du darfst auch neben deiner selbstständigen Tätigkeit einer nichtselbstständigen Tätigkeit nachgehen.
Da du innerhalb des Geltungsgebietes des Grundgesetzes lebst, nehme ich mal an, darf ich dir folgendes elementare Grundwissen darlegen:
Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
[...]
Bitte, bitte, bitte; mit aktuellen politischen Entwicklungen: Macht euch mit den Artikeln 1-19 des GG vertraut, es gibt ernsthafte Bemühungen diese zu beschneiden. Lest sie und ihr versteht, vielleicht, warum sie verteidigt werden sollten.
ein knappes JA hätte genügt.
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morpheus-06 schrieb:
Hey Jungs,
ein knappes JA hätte genügt.
Wie sieht es denn mit der Tätigkeit als "freier Mitarbeiter" aus obwohl auch über eine eigene IK abgerechnet wird???
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Danke für die Info....ein einfaches ja hätte mir tatsächlich schon gereicht!
Wie sieht es denn mit der Tätigkeit als "freier Mitarbeiter" aus obwohl auch über eine eigene IK abgerechnet wird???
Ich gehe davon aus die Problematik der LSG-Urteile Bayern/Bremen ist dir bekannt?
Darüber hinaus ist "Abrechnung mit eigener IK" kein Grund aus dem deine freie Berufs- und Arbeitswahl eingeschränkt sein sollte.
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 2.3.16 11:32:
Danke für die Info....ein einfaches ja hätte mir tatsächlich schon gereicht!
Wie sieht es denn mit der Tätigkeit als "freier Mitarbeiter" aus obwohl auch über eine eigene IK abgerechnet wird???
Ich gehe davon aus die Problematik der LSG-Urteile Bayern/Bremen ist dir bekannt?
Darüber hinaus ist "Abrechnung mit eigener IK" kein Grund aus dem deine freie Berufs- und Arbeitswahl eingeschränkt sein sollte.
genauso
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RoFo schrieb:
Da dir ja ein einfaches ja gereicht hätte...
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Tempelritter schrieb:
du bist in diesem Fall kein FM sondern ein Subunternehmer. Du schreibst über die Leistungen die du im Auftrag für andere Praxen übernimmst eine Rechnung über deine PT-Praxis. Das alles berührt dein IK nicht, die Rezepte werde über die beauftragende Praxis (deren IK) abgerechnet.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Info....ein einfaches ja hätte mir tatsächlich schon gereicht!
Wie sieht es denn mit der Tätigkeit als "freier Mitarbeiter" aus obwohl auch über eine eigene IK abgerechnet wird???
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morpheus-06 schrieb:
Zum Beispiel, wenn man selbst nicht ausgelastet ist oder einer befreundeten Praxis aushilft.
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Break schrieb:
Oder gegenseitige Urlaubsvertretung....
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idefix- schrieb:
Warum sollte ich neben meiner eigenen Praxis noch in einer anderen als FM; tätig sein? Klingt nicht wirklich logisch.
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