Du bist Physiotherapeut/in und
möchtest deine Karriere in Schwung
bringen? Willkommen in unserem
Team! Wir suchen Talente, die mit
Elan und Begeisterung für
Gesundheit den Weg der
Physiotherapie gehen wollen.
Wir bieten:
1) Ein sehr attraktives Gehalt und
flexible Arbeitszeiten (4 Tage/
Woche)
2) Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten
3) reichlich Urlaubstage
4) Gesundheitsprämien
5) regelmäßige
Teamveranstaltungen
6) Zuzahlung zu einer
Rentenversicherung
Werde aktiv und werde Tei...
möchtest deine Karriere in Schwung
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Physiotherapie gehen wollen.
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1) Ein sehr attraktives Gehalt und
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bei mir in der Praxis kam vor kurzen ein Beihilfe/Privatpatient mit der Verordnung 10x Naturmoor.
Ich habe die klassischen naturtherm auflagen von Schupp (Link)
sowie den zugehörigen Wärmespeicher, ebenfalls von Schupp (Link)
Nun meine Frage:
was darf ich den jetzt abrechnen bzw. wozu gehört dazu die Abrechnungsziffer:
- Warmpackung eines oder mehrerer Körperteile einschließlich der erforderlichen
Nachruhe
a)
bei Anwendung wiederverwendbarer Packungsmaterialien (zum Beispiel Fango-
Paraffin, Moor-Paraffin, Pelose, Turbatherm)
für 15,60€
oder:
b)
bei Anwendung einmal verwendbarer natürlicher Peloide (Heilerde, Moor,
Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies
zwischen Haut und Peloid
aa) Teilpackung
für 36,20€
oder gar:
bb) Großpackung
für 47,80€
Tausend dank für eure Hilfe :)
Sorry für die vielleicht zu einfache Frage, aber ich hatte bis vor kurzem kein Fango :)
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Schippi schrieb:
Welche Preise hast du denn rausgesucht?Du rechnest 10 mal wärmepackung zu deinem kalkulierten Preis ab
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, ich hätte nur gerne den beihilfefähigen Höchstsatz abgerechnet ;)
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USpre schrieb:
Aber was der Patient erstattet bekommt ( möglicherweise ist er ja auch noch zusatzversichert) , das spielt doch für deine Kalkulation keine Rolle!
und berechne es mit a 36,20 Euro
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chrischy21 schrieb:
Ich schreibe bei der Rechnung immer : Einmal Naturmoorpackung
und berechne es mit a 36,20 Euro
Ansonsten... tststs... der betriebswirtschaftlich geführten Praxis interessieren Beihilfepreise gar nicht ;-)
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Wonderwoman schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Google ist wie immer Dein Freund... Link
Ansonsten... tststs... der betriebswirtschaftlich geführten Praxis interessieren Beihilfepreise gar nicht ;-)
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Schippi schrieb:
@Anonymer Teilnehmer gibt es nicht
reichen den die oben genannten Materialien von Schupp dafür aus? Mir geht es lediglich darum, dass ich die benötigte "Hardware" dazu habe ;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@chrischy21
reichen den die oben genannten Materialien von Schupp dafür aus? Mir geht es lediglich darum, dass ich die benötigte "Hardware" dazu habe ;)
Danke für den Link, den kannte ich schon :)
Mir gehts es eigentlich nur darum ob die oben genannten Materialien (siehe Link) für welche Abrechnungsziffer stehen? Quasi für welche Abrechnungsziffer meine Hardware geeignet ist ;)
Wäre cool, wenn sich hier jemand auskennt
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Wonderwoman
Danke für den Link, den kannte ich schon :)
Mir gehts es eigentlich nur darum ob die oben genannten Materialien (siehe Link) für welche Abrechnungsziffer stehen? Quasi für welche Abrechnungsziffer meine Hardware geeignet ist ;)
Wäre cool, wenn sich hier jemand auskennt
wie bereits geschrieben:
mir geht es lediglich darum, welche Abrechnungsziffer ich mit den oben genannten Materialien (siehe Link) verwenden darf?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Schippi
wie bereits geschrieben:
mir geht es lediglich darum, welche Abrechnungsziffer ich mit den oben genannten Materialien (siehe Link) verwenden darf?
Lies die Beschreibung der Beihilfeposition b.) und guck dir dann deine "Hardware" an.
Da fällt dir dann sicherlich was auf.
Und dann kannst du dir überlegen, wie du die Sache löst.
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Jeverland schrieb:
Ohne jetzt auf den Preis einzugehen.
Lies die Beschreibung der Beihilfeposition b.) und guck dir dann deine "Hardware" an.
Da fällt dir dann sicherlich was auf.
Und dann kannst du dir überlegen, wie du die Sache löst.
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Schippi schrieb:
@Anonymer Teilnehmer warum eigentlich
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kurze Frage an die alten Hasen ;)
bei mir in der Praxis kam vor kurzen ein Beihilfe/Privatpatient mit der Verordnung 10x Naturmoor.
Ich habe die klassischen naturtherm auflagen von Schupp (Link)
sowie den zugehörigen Wärmespeicher, ebenfalls von Schupp (Link)
Nun meine Frage:
was darf ich den jetzt abrechnen bzw. wozu gehört dazu die Abrechnungsziffer:
- Warmpackung eines oder mehrerer Körperteile einschließlich der erforderlichen
Nachruhe
a)
bei Anwendung wiederverwendbarer Packungsmaterialien (zum Beispiel Fango-
Paraffin, Moor-Paraffin, Pelose, Turbatherm)
für 15,60€
oder:
b)
bei Anwendung einmal verwendbarer natürlicher Peloide (Heilerde, Moor,
Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies
zwischen Haut und Peloid
aa) Teilpackung
für 36,20€
oder gar:
bb) Großpackung
für 47,80€
Tausend dank für eure Hilfe :)
Sorry für die vielleicht zu einfache Frage, aber ich hatte bis vor kurzem kein Fango :)
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