Für die PhysioSport 360"° GmbH in
Ratingen suchen wir zum
schnellstmöglichen Zeitpunkt einen
PHYSIOTHERAPEUT - MANUELLE THERAPIE
(W/M/D) VOLL- ODER TEILZEIT, FESTE
ANSTELLUNG.
WIR BIETEN DIR:
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Einen Willkommensbonus von bis zu
3.000€ für das erste Besch...
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Wieviel Toiletten sollten bei der Abnahme vorhandeln sein (1 oder 2).
Bei meinen Buch (Die eigene Praxis, 2005) steht noch mit 1 Toilette.
Im Buch bei der Räumlichen Mindesvoraussetzungen steht mit 1 Toillete (Punkt 2.1.5).
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PT 1975 schrieb:
Habe eine Frage bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen für eine Abnahme einer Kassen PT-Praxis in NRW (Rheinland).
Wieviel Toiletten sollten bei der Abnahme vorhandeln sein (1 oder 2).
Bei meinen Buch (Die eigene Praxis, 2005) steht noch mit 1 Toilette.
Im Buch bei der Räumlichen Mindesvoraussetzungen steht mit 1 Toillete (Punkt 2.1.5).
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Tempelritter schrieb:
und eine barrierefreie, glaube ich.
Bekommt man automatisch bei der Zulassung der Primär oder Ersatzkassen auch eine Zulassung bei der BG oder muss man das extra beantragen.
Und Bauamt was hat mit der Kassenzulassung damit zu tun.
Ich stelle den Antrag mit KK und nicht mit Bauamt?????? :unamused:
Was meint ihr.
Bitte um Infos!!!!
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PT 1975 schrieb:
Habe das auch im Buch auch gelesen. Für die Kassenzulassung braucht man nur 1 x Toilette.
Bekommt man automatisch bei der Zulassung der Primär oder Ersatzkassen auch eine Zulassung bei der BG oder muss man das extra beantragen.
Und Bauamt was hat mit der Kassenzulassung damit zu tun.
Ich stelle den Antrag mit KK und nicht mit Bauamt?????? :unamused:
Was meint ihr.
Bitte um Infos!!!!
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Tempelritter schrieb:
Du stellst den Antrag bei den Kassen zur Zulassung zur GKV. Beim Bauamt stellst du den Antrag zur Nutzungsänderung. Zudem musst du noch ein paar Gesetze und Regeln beachten, dazu zählen die UVV der BG. Das Bauamt / Gewerbeaufsicht und in einigen Bundesländer können den PT Betrieb bei nicht Erfüllen dieser Vorschriften untersagen und machen die Praxis dicht. Das Alles ganz unabhängig von der Kassenzulassung.
hier wurde eine separate toilette für das personal gefordet
die stadt schrieb ihr vor das sie auf grund der größe ihrer praxis 3parkplätze nachweisen muss
zu guter letzt kam der behindertenbeauftragte des landes und bemägelte die höhe u breite der türen und den abstand von der toilette zur wand.
ich glaube mittlerweile ist alles mögl.
ach ja und einer der parkplätze muss natürlich auch barrierefrei sein.
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yvonne1976 schrieb:
meine freundin hatte letzte wo eine abnahme im land brb
hier wurde eine separate toilette für das personal gefordet
die stadt schrieb ihr vor das sie auf grund der größe ihrer praxis 3parkplätze nachweisen muss
zu guter letzt kam der behindertenbeauftragte des landes und bemägelte die höhe u breite der türen und den abstand von der toilette zur wand.
ich glaube mittlerweile ist alles mögl.
ach ja und einer der parkplätze muss natürlich auch barrierefrei sein.
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yvonne1976 schrieb:
Ich glaube mitlerweile benötigst du eine für Personal u eine für die Patienten
Die BG fordert zusätzlich eine Für die Mitarbeiter.
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Tempelritter schrieb:
also doch min. 2 und was ist mit dem Bauamt und der Landesbauordnung?
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Olaf Seifert schrieb:
Die Bauordnung ist der springende Punkt, einige Kommunen verlangen im Rahmen des Nutzungsänderungsantrages den Einbau eines behindertengerechten WC, parallel dazu werden dann auch häufig Anforderungen an einen behindertengerechten Eingang gestellt (unabhängig davon, dass die KK diesen gar nicht fordern).
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moahl schrieb:
Es wird nur eine Toilette benötigt. Diese muss nicht behindertengerecht sein.
Die BG fordert zusätzlich eine Für die Mitarbeiter.
Habe eine Frage bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen für eine Abnahme einer Kassen PT-Praxis in NRW (Rheinland).
Wieviel Toiletten sollten bei der Abnahme vorhandeln sein (1 oder 2).
Bei meinen Buch (Die eigene Praxis, 2005) steht noch mit 1 Toilette.
Im Buch bei der Räumlichen Mindesvoraussetzungen steht mit 1 Toillete (Punkt 2.1.5).
Das kommt auf die Arbeitsstättenverordnung an, wieviele Toiletten sein müssen, nicht können.
Also wieviel MA dort arbeiten...
Bei uns haben wir 5 Toiletten für 8 MA und die Patienten
stefan 302
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Tempelritter schrieb:
also zu Rahmenvertrag mit der GKV , den BG UVV, der Landesbauordnung noch weitere Gesetze die ein Unternehmer beachten muss.
Für die Kassaenzulassung brauchst du nur 1 Toilette, fertig! BG sind es 2 Toiletten.
5 Toiletten für 8 Mitarbeiter halte ich für etwas übertrieben. Glaube nicht das das irgendwo gefordert wird.
Lasse mich aber gerne belehren.
Viele Grüße
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moahl schrieb:
Ok - wer nimmt den was eigentlich ab? Und wo steht was für eine Physiopraxis gebraucht wird? Wer kontrolliert das? Und was passiert wenns nicht so ist?
Für die Kassaenzulassung brauchst du nur 1 Toilette, fertig! BG sind es 2 Toiletten.
5 Toiletten für 8 Mitarbeiter halte ich für etwas übertrieben. Glaube nicht das das irgendwo gefordert wird.
Lasse mich aber gerne belehren.
Viele Grüße
ab 5.1 ff Link
Tabelle 2 kannst du es lesen...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Hier....
ab 5.1 ff Link
Tabelle 2 kannst du es lesen...
stefan 302
Kann nichts anderes lesen...
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moahl schrieb:
Danke! 6-10 Mitarbeiter = 1 Toilette
Kann nichts anderes lesen...
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stefan 302 schrieb:
PT 1975 schrieb am 20.1.15 20:43:
Habe eine Frage bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen für eine Abnahme einer Kassen PT-Praxis in NRW (Rheinland).
Wieviel Toiletten sollten bei der Abnahme vorhandeln sein (1 oder 2).
Bei meinen Buch (Die eigene Praxis, 2005) steht noch mit 1 Toilette.
Im Buch bei der Räumlichen Mindesvoraussetzungen steht mit 1 Toillete (Punkt 2.1.5).
Das kommt auf die Arbeitsstättenverordnung an, wieviele Toiletten sein müssen, nicht können.
Also wieviel MA dort arbeiten...
Bei uns haben wir 5 Toiletten für 8 MA und die Patienten
stefan 302
BG musst du dich nur anmelden. Die nimmt nichts ab. Allerdings musst du die Vorraussetzungen ihrerseits erfüllen um Pat. Zu behandeln.
Bauamt kommt ins Spiel wenn du eine Praxis neu baust oder eine Nutzungsänderung beantragst. Wenn du eine Praxis (egal ob Arzt oder Therapie) übernimmst die zugelassen war prüft das Bauamt die Räumlichkeiten nicht erneut. Das heißt wenn du neu baust kann es sein das du eine behindertengerechte Toilette brauchst, und wenn du eine Praxis übernimmst in der keine drin ist brauchst du auch keine.
Bauamtliche Vorraussetungen können auch nicht in Kraft treten wenn die Kosten unverhältnismäßig groß sind.
Tipp: Ruf einfach mal beim Bauamt an.
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Das ist eine sehr gefährliche Aussage. Praxen werden immer nach den neuesten, gültigen Bestimmungen beurteilt bzw. abgenommen.
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Eberhard schrieb:
.....wenn du eine Praxis übernimmst in der keine drin ist brauchst du auch keine.......
Das ist eine sehr gefährliche Aussage. Praxen werden immer nach den neuesten, gültigen Bestimmungen beurteilt bzw. abgenommen.
...habe heute erst mit dem Bauamt Hessen telefoniert.
@PT1975: auf jeden Fall musst du dich selbst informieren oder hier mal eine klare Aussage machen um was es sich bei dir handelt (Nutzungsänderung?). Sonst diskutiert der Rest um den heißen Brei herum
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moahl schrieb:
omg...immer diese Abschrecktaktik...ich bin raus...
...habe heute erst mit dem Bauamt Hessen telefoniert.
@PT1975: auf jeden Fall musst du dich selbst informieren oder hier mal eine klare Aussage machen um was es sich bei dir handelt (Nutzungsänderung?). Sonst diskutiert der Rest um den heißen Brei herum
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moahl schrieb:
Wo möchtest du den die Praxis eröffnen. War dort schon vorher eine Praxis? Gewerbliche Räume oder Wohnräume?
BG musst du dich nur anmelden. Die nimmt nichts ab. Allerdings musst du die Vorraussetzungen ihrerseits erfüllen um Pat. Zu behandeln.
Bauamt kommt ins Spiel wenn du eine Praxis neu baust oder eine Nutzungsänderung beantragst. Wenn du eine Praxis (egal ob Arzt oder Therapie) übernimmst die zugelassen war prüft das Bauamt die Räumlichkeiten nicht erneut. Das heißt wenn du neu baust kann es sein das du eine behindertengerechte Toilette brauchst, und wenn du eine Praxis übernimmst in der keine drin ist brauchst du auch keine.
Bauamtliche Vorraussetungen können auch nicht in Kraft treten wenn die Kosten unverhältnismäßig groß sind.
Tipp: Ruf einfach mal beim Bauamt an.
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