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Ich habe eine Abmahnung von den Anwälten Frank und Wichter im Auftrag der Relaxman GmbH erhalten.
Kennt Jemand einen Anwalt der sich damit auskennt?
Mein Verband der VPT hat mir dem Anwalt Herrn Alt
empfohlen. Andererseits habe ich über den im Internet gelesen, dass der selber schon für die Relaxman GmbH Physiotherapeuten abgemahnt hat. Finde das sehr seltsam.
Danke für Hinweise.
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Rekes schrieb:
Hallo,
Ich habe eine Abmahnung von den Anwälten Frank und Wichter im Auftrag der Relaxman GmbH erhalten.
Kennt Jemand einen Anwalt der sich damit auskennt?
Mein Verband der VPT hat mir dem Anwalt Herrn Alt
empfohlen. Andererseits habe ich über den im Internet gelesen, dass der selber schon für die Relaxman GmbH Physiotherapeuten abgemahnt hat. Finde das sehr seltsam.
Danke für Hinweise.
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Kitane schrieb:
Worum geht es denn habe ich etwas verpasst ?
weswegen hast du denn eine Abmahung bekommen :tired_face:
Mfg
kuno
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Kuno Weil schrieb:
Hallo rekes :blush:
weswegen hast du denn eine Abmahung bekommen :tired_face:
Mfg
kuno
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Tempelritter schrieb:
Relaxmann lässt gerne wegen Cranio und Osteopathie abmahnen.
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TommyPT schrieb:
Dipl. Biologe... weiter muß ich nicht lesen... :sunglasses:
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Ramona Völlkopf schrieb:
http://www.physio.de/forum/recht-steuern/abmahnung-wegen-cranio-sakraler-therapie/25/14364/14364/&v=f
du, ist es eigentlich von dir beabsichtigt, dass du seit längerer Zeit alles immer fett schreibst?!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Hi Kuno,
du, ist es eigentlich von dir beabsichtigt, dass du seit längerer Zeit alles immer fett schreibst?!
Grüße...Gerry
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tom1350 schrieb:
Wie hoch ist die Mahngebühr und was steht in der Unterlassungserklärung?
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Tempelritter schrieb:
RA Alt ist die richtige Adresse. Abmahnung durch die Relaxman GmbH sind sehr häufig. Relaxman beauftragt mehrere Kanzleien, da war auch schon Herr Alt dabei.
Ach übrigens. Wenn es DER Herr Richter ist, viel Spass. Als ich das erste Mal von ihm gehört hatte war mein erster Gedanke: da ist einer, der sich über zu viel ausgegebenes Geld ärgert und jetzt alle anderen dafür verantwortlich macht. Grosse Jungs machen sowas nicht. Für ihn scheint es der Lebensinhalt geworden zu sein.
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Begriffe wie "Osteopatische Techniken" oder "Craniosacrale Ostropatie" sind reine Irreführung von Patienten bzw. Kunden.
Normalerweise müsste man direkt Strafanzeige stellen.
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tom1350 schrieb:
Es ist doch kein Kavaliersdelikt sich gegenüber der Konkurrenz ungerechtfertigterweise einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Begriffe wie "Osteopatische Techniken" oder "Craniosacrale Ostropatie" sind reine Irreführung von Patienten bzw. Kunden.
Normalerweise müsste man direkt Strafanzeige stellen.
Normalerweise müsste man direkt Strafanzeige stellen.
Aha... Was wäre da der strafrechtliche Vorwurf?
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Wonderwoman schrieb:
tom1350 schrieb am 23.10.15 09:14:
Normalerweise müsste man direkt Strafanzeige stellen.
Aha... Was wäre da der strafrechtliche Vorwurf?
So hat mich z. B. in der JHB Magdeburg die omnipräsente Werbung, ungefähr so "...bei uns werden Sie nur von speziell ausgebildeten und staatlich geprüften Physiotherapeuten bedient..." sehr geärgert. Vor allem konnte man nicht ausweichen. An der Rezeption, im Flur, im Fahrstuhl, im Speiseraum...
Nach Rücksprache mit dem Herbergsvater hatte sich nichts geändert. Auf der Website wurde fleißig so weiter gemacht.
Dann habe ich das meinem BV übergeben und das hat dann Wirkung gezeigt.
Eine Abmahnung wäre für mich nicht infrage gekommen, da ich sicher bin, dass die Kollegen nicht in böser Absicht gehandelt haben.
Ebenso verhalte ich mich bei Osteo, Cranio, wenn Privatschulen mit der staatl. Anerkennung der Ausbildung des Masseurs werben etc.
Wenn PI vor meinen Augen sich fehl verhalten melde ich das immer den passenden Stellen.
Ich wehre mich vor Übervorteilung.
Lange genug habe ich mir anhören müssen
"Sie haben sich aber komisch, eine Ausfallgebühr musste ich ja noch nie bezahlen.
Was soll schon so besonders an Bobath sein, das hat meine kleine Therapeutin auch gelernt, die übt grad für ihre Prüfung.
In dem Fitnesscenter kann ich mit dem KG Rezept an die Geräte und in die Sauna.
Die Frau vom Chef macht für eine Unterschrift bei mir Fußpflege.
Der Arzt hat gesagt, Sie sollen massieren.
In der anderen Praxis sollte ich immer gleich alle unterschreiben."
Und viele kuriose Beispiele mehr.
Sobald ich weiß, wer diese anderen Praxen sind, greif ich die mir!
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Ramona Völlkopf schrieb:
Sobald mir im Alltag Ungereimtheiten auffallen, gehe ich diesen auch nach.
So hat mich z. B. in der JHB Magdeburg die omnipräsente Werbung, ungefähr so "...bei uns werden Sie nur von speziell ausgebildeten und staatlich geprüften Physiotherapeuten bedient..." sehr geärgert. Vor allem konnte man nicht ausweichen. An der Rezeption, im Flur, im Fahrstuhl, im Speiseraum...
Nach Rücksprache mit dem Herbergsvater hatte sich nichts geändert. Auf der Website wurde fleißig so weiter gemacht.
Dann habe ich das meinem BV übergeben und das hat dann Wirkung gezeigt.
Eine Abmahnung wäre für mich nicht infrage gekommen, da ich sicher bin, dass die Kollegen nicht in böser Absicht gehandelt haben.
Ebenso verhalte ich mich bei Osteo, Cranio, wenn Privatschulen mit der staatl. Anerkennung der Ausbildung des Masseurs werben etc.
Wenn PI vor meinen Augen sich fehl verhalten melde ich das immer den passenden Stellen.
Ich wehre mich vor Übervorteilung.
Lange genug habe ich mir anhören müssen
"Sie haben sich aber komisch, eine Ausfallgebühr musste ich ja noch nie bezahlen.
Was soll schon so besonders an Bobath sein, das hat meine kleine Therapeutin auch gelernt, die übt grad für ihre Prüfung.
In dem Fitnesscenter kann ich mit dem KG Rezept an die Geräte und in die Sauna.
Die Frau vom Chef macht für eine Unterschrift bei mir Fußpflege.
Der Arzt hat gesagt, Sie sollen massieren.
In der anderen Praxis sollte ich immer gleich alle unterschreiben."
Und viele kuriose Beispiele mehr.
Sobald ich weiß, wer diese anderen Praxen sind, greif ich die mir!
--> Strafbewehrter Verstoß gegen §1 HeilprG. (Strafbare Handlungen können auch in anderen Gesetzen als dem StGB aufgeführt sein).
In der Regel mach es aber mehr Sinn denjenigen -falls man das möchte- beim zuständigen ÖGD "anzuzeigen".
Ich vermute das war bei diesem Post von tom 1350 auch gemeint?
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Bernie schrieb:
"Aha... Was wäre da der strafrechtliche Vorwurf? "
--> Strafbewehrter Verstoß gegen §1 HeilprG. (Strafbare Handlungen können auch in anderen Gesetzen als dem StGB aufgeführt sein).
In der Regel mach es aber mehr Sinn denjenigen -falls man das möchte- beim zuständigen ÖGD "anzuzeigen".
Ich vermute das war bei diesem Post von tom 1350 auch gemeint?
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Kuno Weil schrieb:
Antwort nein . war Zufall
Nur wie ist es mit der Beweislast? Nur weil ein Patient dir so was erzählt, gehst du gegen andere vor. Hat der Patient die seine Aussage also schriftlich gegeben und unterschrieben? Wenn nicht wäre es nämlich Geschäftsschädigung und üble Nachrede. Also den Ball schön flach halten, wenn man etwas nicht beweisen kann.
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idefix- schrieb:
Ah ja, sobald du also weist wer die anderen Praxen sind greifst du sie dir.
Nur wie ist es mit der Beweislast? Nur weil ein Patient dir so was erzählt, gehst du gegen andere vor. Hat der Patient die seine Aussage also schriftlich gegeben und unterschrieben? Wenn nicht wäre es nämlich Geschäftsschädigung und üble Nachrede. Also den Ball schön flach halten, wenn man etwas nicht beweisen kann.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Es gehört nicht zu meinen Aufgaben etwas zu beweisen und ich brauche auch keine Schriftstücke von Patienten. Ich hake einfach sehr genau nach, wenn ein Patient eine Behauptung aufstellt. Dann stellt sich sehr schnell der Sachverhalt klar. Und dementsprechend reagiere ich darauf. Du kannst ganz sicher sein, dass ich da sehr wohl zu unterscheiden vermag!
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okami schrieb:
Sollte nicht jeder vor seiner eigenen Haustür kehren? So wenig Selbstwertgefühl muss man erstmal haben, wenn man nichts besseres zu tun hat als andere anzuscheißen. Hauptsache man wird irgendwann nicht mal selbst angeschissen ;) Überzeuge lieber mit Kompetenz und Qualität. Verwende Deine Energie dafür, Deine Patienten werden es dankend entgegen nehmen
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Ramona Völlkopf schrieb:
Und du solltest vielleicht erst mal besser die Beiträge lesen.
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Xela schrieb:
Wenn der Antragssteller regelmäßig das gleiche Thema abmahnt, kann man zwar am Streitgegenstand eventuell nicht viel machen, aber an dern Anwaltsgebühren. Ich kann mich an eine Geschichte erinnern - es ging um Webinhalte - da hat der Anwalt am Ende 75.- Euro von mir klaglos hingenommen, weil er sich mit Sammelklagen seinen Lebensunterhalt verdienen wollte. Wenn der Antragssteller allerdings immer neue Anwälte auf das gleiche Thema ansetzt, wird es schwierig, Sammelabmahnungen eines Anwalts nachzuweisen.
Ach übrigens. Wenn es DER Herr Richter ist, viel Spass. Als ich das erste Mal von ihm gehört hatte war mein erster Gedanke: da ist einer, der sich über zu viel ausgegebenes Geld ärgert und jetzt alle anderen dafür verantwortlich macht. Grosse Jungs machen sowas nicht. Für ihn scheint es der Lebensinhalt geworden zu sein.
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