Wir suchen Verstärkung für unser
Team!
Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
„Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier“ sucht ab sofort
Teamverstärkung (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit im Kölner Süden,
Unter den Ulmen 5. Unsere
Räumlichkeiten liegen im Stadtteil
Marienburg und sind auch mit
öffentlichen Verkehrsmitteln
hervorragend zu erreichen. Unsere
kleinen und großen Patienten
schätzen unsere Empathie, unser
Fachwissen, unsere
Behandlungserfolge und unser...
Team!
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haben ebenfalls gerade Abmahnung wg Cranio-Werbung auf unserer homepage bekommen (auch 900€). Haben eine Heilprakterin beschäftigt die offiziell allerdings als Physio eingestellt ist.
Grund der Abmahnung ist: Cranio-Therapie ist nur Heilpraktikern und Ärzten erlaubt.
Auf unserer homepage steht das 1 MA als Heilpraktiker ausgebildet ist, aber wahrscheinlich dürfen wie Cranio trotzdem nicht anbieten, oder?
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-> Das ist auch schlimm. Ausbildung als HP ist irrelevant. Die Frage ist, hat der/die welche CST durchführt und bewirbt die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde UND ist beim jeweiligen Gesundheitsamt gemeldet? Wenn du Eine Voll HP als PT einstellst und auch keine Meldung erfolgt ist, dann ist sie als PT tätig. Dann wäre das ein Verstoss gegen das HeilprG, obwohl si e HP ist.
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Bernie schrieb:
"Auf unserer homepage steht das 1 MA als Heilpraktiker ausgebildet ist, aber wahrscheinlich dürfen wie Cranio trotzdem nicht anbieten, oder? "
-> Das ist auch schlimm. Ausbildung als HP ist irrelevant. Die Frage ist, hat der/die welche CST durchführt und bewirbt die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde UND ist beim jeweiligen Gesundheitsamt gemeldet? Wenn du Eine Voll HP als PT einstellst und auch keine Meldung erfolgt ist, dann ist sie als PT tätig. Dann wäre das ein Verstoss gegen das HeilprG, obwohl si e HP ist.
eigentlich wollte ich mich hier nicht so reinknien... allerdings scheint sich mir hier organisierte Abmahnung zu entwickeln...
Ohne Anwalt würde ich gar nichts machen - Beratung durch eventuell einen Anwalt für Medizinrecht wäre hilfreich. Ich würde es allerdings auch auf eine Klage ankommen lassen!
Du schreibst:
"Grund der Abmahnung ist: Cranio-Therapie ist nur Heilpraktikern und Ärzten erlaubt."
Das würde ich zunächst einmal anzweifeln. Stellungnahme der Ärztekammer:
"b) Physiotherapeuten
– Grundsätzlich können osteopathische Verfahren auch von
entsprechend qualifizierten Physiotherapeuten angewendet
werden. Dies setzt aber eine ärztliche Verordnung voraus.
Soweit ein Arzt osteopathische Verfahren delegiert, hat er
sich davon zu überzeugen, dass eine entsprechende Qualifikation
vorliegt.
– Für Physiotherapeuten gibt es mehrere Möglichkeiten zur Erlangung
und Sicherstellung der notwendigen Qualifikation
als Voraussetzung für die Erbringung osteopathischer Leistungen.
So enthält die Qualifikation „Manuelle Therapie“
(Minimum 260 Stunden) mit einem von den Spitzenverbänden
der gesetzlichen Krankenkassen bestätigtem Curriculum
Inhalte osteopathischer Verfahren für Physiotherapeuten"
Die Kernaussage der Abmahnung kann daher angezweifelt werden. Habt Ihr je behauptet ohne Delegation zu arbeiten?
Ferner kann angezweifelt werden, ob Cranio überhaupt Heilkunde ist. Hier würde ich versuchen -per Anwalt- den Ball zurückzuspielen... die Behauptung Cranio sei Heilkunde ist nicht nachvollziehbar, daher auch kein Verstoß.
Zudem würde ich schriftlich bei dem Gesundheitsamt, der Anwaltskammer und der Ärztekammer auf die Abmahnwelle hinweisen und mich bei Kollegen in Nachbarpraxen informieren, ob hier nicht organisiert "abgezockt" werden soll.
Rechtsprechung ist übrigens nicht schwarz und weiß - viel ist Ermessenssache, daher ist es in keinem Fall sinnlos, sich zu wehren!!!
Viel Erfolg!
m.
PS gerne schicke ich die Stellungnahme zu Betrachtung Osteopathischer Verfahren per Privatmail... nur kurz melden..
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michael933 schrieb:
Hallo blauer Kreis und auch MAB,
eigentlich wollte ich mich hier nicht so reinknien... allerdings scheint sich mir hier organisierte Abmahnung zu entwickeln...
Ohne Anwalt würde ich gar nichts machen - Beratung durch eventuell einen Anwalt für Medizinrecht wäre hilfreich. Ich würde es allerdings auch auf eine Klage ankommen lassen!
Du schreibst:
"Grund der Abmahnung ist: Cranio-Therapie ist nur Heilpraktikern und Ärzten erlaubt."
Das würde ich zunächst einmal anzweifeln. Stellungnahme der Ärztekammer:
"b) Physiotherapeuten
– Grundsätzlich können osteopathische Verfahren auch von
entsprechend qualifizierten Physiotherapeuten angewendet
werden. Dies setzt aber eine ärztliche Verordnung voraus.
Soweit ein Arzt osteopathische Verfahren delegiert, hat er
sich davon zu überzeugen, dass eine entsprechende Qualifikation
vorliegt.
– Für Physiotherapeuten gibt es mehrere Möglichkeiten zur Erlangung
und Sicherstellung der notwendigen Qualifikation
als Voraussetzung für die Erbringung osteopathischer Leistungen.
So enthält die Qualifikation „Manuelle Therapie“
(Minimum 260 Stunden) mit einem von den Spitzenverbänden
der gesetzlichen Krankenkassen bestätigtem Curriculum
Inhalte osteopathischer Verfahren für Physiotherapeuten"
Die Kernaussage der Abmahnung kann daher angezweifelt werden. Habt Ihr je behauptet ohne Delegation zu arbeiten?
Ferner kann angezweifelt werden, ob Cranio überhaupt Heilkunde ist. Hier würde ich versuchen -per Anwalt- den Ball zurückzuspielen... die Behauptung Cranio sei Heilkunde ist nicht nachvollziehbar, daher auch kein Verstoß.
Zudem würde ich schriftlich bei dem Gesundheitsamt, der Anwaltskammer und der Ärztekammer auf die Abmahnwelle hinweisen und mich bei Kollegen in Nachbarpraxen informieren, ob hier nicht organisiert "abgezockt" werden soll.
Rechtsprechung ist übrigens nicht schwarz und weiß - viel ist Ermessenssache, daher ist es in keinem Fall sinnlos, sich zu wehren!!!
Viel Erfolg!
m.
PS gerne schicke ich die Stellungnahme zu Betrachtung Osteopathischer Verfahren per Privatmail... nur kurz melden..
Abmahnungen von der selben Praxis und von denselben Anwälten rausgeschickt wurden.
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rollo90 schrieb:
Es scheint schon organisiert zu sein, da laut Auskunft IFk mehrere solcher
Abmahnungen von der selben Praxis und von denselben Anwälten rausgeschickt wurden.
Und jeder, der betroffen ist, sollte in seinem Kollegenkreis nachfragen und ggf. Allianzen / Kostengemeinschaften bzgl. Anwalts- und Gerichtskosten bilden, falls dies mgl ist.
Kopf hoch!
m.
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michael933 schrieb:
Jeder, der noch in einem Verband ist, sollte diesen aktivieren - dazu würden aber genauere Angaben benötigt...
Und jeder, der betroffen ist, sollte in seinem Kollegenkreis nachfragen und ggf. Allianzen / Kostengemeinschaften bzgl. Anwalts- und Gerichtskosten bilden, falls dies mgl ist.
Kopf hoch!
m.
Ich musste auch lange suchen bis ich einen guten Anwalt und das in so großer Stadt wie Düsseldorf ,gefunden habe.
RA Andreas Erlenhardt
Immermannstr. 14
Tel.0211/ 30330135
Viel Glück.
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Daktere schrieb:
Habe auch solche Abmahnung bekommen .aber schon im September 2013. Habe Anwalt eingeschaltet.Du brauchst jemanden ,der fit in solchen Abmahnungen ist.
Ich musste auch lange suchen bis ich einen guten Anwalt und das in so großer Stadt wie Düsseldorf ,gefunden habe.
RA Andreas Erlenhardt
Immermannstr. 14
Tel.0211/ 30330135
Viel Glück.
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Illdisposed schrieb:
Darf das denn delegiert werden???
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blauer Kreis schrieb:
Hallo daktiere, wie ist das Ergebnis deines Verfahrens und welche Rechtsschutzversicherung hast du?
Die Delegation von CST respektive Osteopathie ist gerichtlich nicht geklärt. Urteile zu anderen Behandlungsverfahren (z.B. TCM!) verneinen dies jedoch. Sprich die Gerichte gehen davon aus, dass z.B. TCM NICHT delegierbar ist. Da die Techniken der Osteopathie oftmals ähnlich invasiv, gelichwertig invasiv sind kann man postulieren, dass Osteopathie auch nicht delegierbar ist (zumal sie nicht zum klassischen, gesetzlichen Berufsbild des PT gehöhren). Die Aussagen der ÄK sind Verbandsaussagen, da geb ich nicht viel drauf, zumal sie keine rechtliche Wirkung entfalten.
Zumal die meisten der Delegationen von Osteopathie an PT (falls diese überhaupt zulässig sind) fehlerhaft und damit unwirksam sein dürften: Die Osteo wird in toto delegiert -> geht nicht, da sie Tätigkeiten enthält welche den Heilberufen vorbehalten sind.
Die Osteo. wird delegiert obwohl der die Delegation empfangende PT nicht mal persönlich bekannt ist, geschweige denn der Delegierende sich von seiner Kompetenz hat überzeugen können, noch einen Einfluss auf die Behandlung hat. Bei einer Delegation hat der Delegierende in aller Regel in "Rufweite" zu sein.........
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Bernie schrieb:
CST ist Bestandteil der Osteopathie. Osteopathie ist Heilkunde (siehe Urteil VG Düsseldorf und analoge Urteile z.B. zur TCM). CST in seiner Zielsetzung eröffnet immer den Starftatbestand des §1 HeilprG.
Die Delegation von CST respektive Osteopathie ist gerichtlich nicht geklärt. Urteile zu anderen Behandlungsverfahren (z.B. TCM!) verneinen dies jedoch. Sprich die Gerichte gehen davon aus, dass z.B. TCM NICHT delegierbar ist. Da die Techniken der Osteopathie oftmals ähnlich invasiv, gelichwertig invasiv sind kann man postulieren, dass Osteopathie auch nicht delegierbar ist (zumal sie nicht zum klassischen, gesetzlichen Berufsbild des PT gehöhren). Die Aussagen der ÄK sind Verbandsaussagen, da geb ich nicht viel drauf, zumal sie keine rechtliche Wirkung entfalten.
Zumal die meisten der Delegationen von Osteopathie an PT (falls diese überhaupt zulässig sind) fehlerhaft und damit unwirksam sein dürften: Die Osteo wird in toto delegiert -> geht nicht, da sie Tätigkeiten enthält welche den Heilberufen vorbehalten sind.
Die Osteo. wird delegiert obwohl der die Delegation empfangende PT nicht mal persönlich bekannt ist, geschweige denn der Delegierende sich von seiner Kompetenz hat überzeugen können, noch einen Einfluss auf die Behandlung hat. Bei einer Delegation hat der Delegierende in aller Regel in "Rufweite" zu sein.........
Die Tatsache, dass Du die Delegation von Osteo nicht anerkennst ist mir bekannt. Ich, aber wichtiger noch: die Rechtsabteilungen der Ärztekammer, der Verbände und der GKV, sind da anderer Auffassung.
Ob Cranio ausschließlich Bestandteil der Osteo ist, ist nicht geklärt. Historisch aus der Entwicklung der cranio jedoch keinesfalls haltbar. Ebenso wie die Frage, ob es sich um Heilkunde handelt.
Deiner Argumentation folgend wäre MT ebenfalls ausschließlich Bestandteil der Osteo. (vgl. Definition DGMM) und damit nicht zu verordnen.
Du schreibst:
"Die Osteo. wird delegiert obwohl der die Delegation empfangende PT nicht mal persönlich bekannt ist, geschweige denn der Delegierende sich von seiner Kompetenz hat überzeugen können, noch einen Einfluss auf die Behandlung hat. Bei einer Delegation hat der Delegierende in aller Regel in "Rufweite" zu sein........."
Teil 1 (Therapeut nicht bekannt) ist spekulativ. Teil 2 (Überzeugung v.d. Kompetenz) ebenso. Teil 3 (Rufweite) ist juristische Grauzone im Zeitalter der Telekommunikation.
Ganz so einfach ist es eben nicht. Daher würde ich IMMER in solchen Fällen eine gerichtliche Klärung befürworten.
Schönes WE,
m.
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michael933 schrieb:
Hallo Bernie,
Die Tatsache, dass Du die Delegation von Osteo nicht anerkennst ist mir bekannt. Ich, aber wichtiger noch: die Rechtsabteilungen der Ärztekammer, der Verbände und der GKV, sind da anderer Auffassung.
Ob Cranio ausschließlich Bestandteil der Osteo ist, ist nicht geklärt. Historisch aus der Entwicklung der cranio jedoch keinesfalls haltbar. Ebenso wie die Frage, ob es sich um Heilkunde handelt.
Deiner Argumentation folgend wäre MT ebenfalls ausschließlich Bestandteil der Osteo. (vgl. Definition DGMM) und damit nicht zu verordnen.
Du schreibst:
"Die Osteo. wird delegiert obwohl der die Delegation empfangende PT nicht mal persönlich bekannt ist, geschweige denn der Delegierende sich von seiner Kompetenz hat überzeugen können, noch einen Einfluss auf die Behandlung hat. Bei einer Delegation hat der Delegierende in aller Regel in "Rufweite" zu sein........."
Teil 1 (Therapeut nicht bekannt) ist spekulativ. Teil 2 (Überzeugung v.d. Kompetenz) ebenso. Teil 3 (Rufweite) ist juristische Grauzone im Zeitalter der Telekommunikation.
Ganz so einfach ist es eben nicht. Daher würde ich IMMER in solchen Fällen eine gerichtliche Klärung befürworten.
Schönes WE,
m.
-> Hab ich so nicht geschrieben!
"Daher würde ich IMMER in solchen Fällen eine gerichtliche Klärung befürworten."
-> Genau. Aber bis dahin wird der §1 HeilprG angewandt!
"Ebenso wie die Frage, ob es sich um Heilkunde handelt."
Gut, dann ist es Wellness und wird dadurch zu einer Gewerblichen und Umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit?
Na dann viel Spass! :smile:
Nachklapp: "Ich, aber wichtiger noch: die Rechtsabteilungen der Ärztekammer, der Verbände und der GKV, sind da anderer Auffassung."
-> Genau diese irren sich ja auch nie!? :kissing_closed_eyes: Ich Erinnere mich noch gut an die 90 er Jahre, wo ich für meine Ausführungen zum Europarecht hinsichtlich der 2-Jahresfrist zur Zulassung ziemlich belächelt wurde. Da haben die Kassen auch vehement behauptet dass dies rechtskonform sei.... Und was kam? Es wurde irgenwannn gekippt, da es gegen geltendes Recht verstoßen hatte.
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Bernie schrieb:
"ausschließlich Bestandteil der Osteo ist"
-> Hab ich so nicht geschrieben!
"Daher würde ich IMMER in solchen Fällen eine gerichtliche Klärung befürworten."
-> Genau. Aber bis dahin wird der §1 HeilprG angewandt!
"Ebenso wie die Frage, ob es sich um Heilkunde handelt."
Gut, dann ist es Wellness und wird dadurch zu einer Gewerblichen und Umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit?
Na dann viel Spass! :smile:
Nachklapp: "Ich, aber wichtiger noch: die Rechtsabteilungen der Ärztekammer, der Verbände und der GKV, sind da anderer Auffassung."
-> Genau diese irren sich ja auch nie!? :kissing_closed_eyes: Ich Erinnere mich noch gut an die 90 er Jahre, wo ich für meine Ausführungen zum Europarecht hinsichtlich der 2-Jahresfrist zur Zulassung ziemlich belächelt wurde. Da haben die Kassen auch vehement behauptet dass dies rechtskonform sei.... Und was kam? Es wurde irgenwannn gekippt, da es gegen geltendes Recht verstoßen hatte.
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Problem beschreiben
blauer Kreis schrieb:
Hallo Zusammen,
haben ebenfalls gerade Abmahnung wg Cranio-Werbung auf unserer homepage bekommen (auch 900€). Haben eine Heilprakterin beschäftigt die offiziell allerdings als Physio eingestellt ist.
Grund der Abmahnung ist: Cranio-Therapie ist nur Heilpraktikern und Ärzten erlaubt.
Auf unserer homepage steht das 1 MA als Heilpraktiker ausgebildet ist, aber wahrscheinlich dürfen wie Cranio trotzdem nicht anbieten, oder?
siehe auch unter anderem Verwaltungsgericht Aachen (5 L 322/12):"Die gewerbsmäßige Ausübung der Craniosacral-Therapie durch den Antragsteller stellt mangels ihm hierfür erteilter Erlaubnis nach den Bestimmungen des Heilpraktikergesetzes eine Straftat, vgl. § 5 Heipraktikergesetz, und damit zugleich einen Gesetzesverstoß dar."
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Ich bin kein Jurist (obwohl die Berufsbezeichnung -so glaube ich- so wenig geschützt ist wie der Begriff Osteopath oder Therapeut) und würde in jedem Fall den Betroffenen empfehlen bei einem Fachanwalt Rat einzuholen. Argumentationsmöglichkeiten gibt es -ich denke das ist deutlich geworden- reichlich!
Grüße,
m.
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michael933 schrieb:
Da würde ich vollständig anders argumentieren... da dies aber den betroffenen Kollegen nicht hilft, mache ich hier keinen Rosenkrieg draus.
Ich bin kein Jurist (obwohl die Berufsbezeichnung -so glaube ich- so wenig geschützt ist wie der Begriff Osteopath oder Therapeut) und würde in jedem Fall den Betroffenen empfehlen bei einem Fachanwalt Rat einzuholen. Argumentationsmöglichkeiten gibt es -ich denke das ist deutlich geworden- reichlich!
Grüße,
m.
der ifk beschäftigt sich schon länger mit dem Problem der Homepage hat auch Anwälte die Dich beraten können.
Die können Dir evtl. helfen!
Gruss
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qwissel schrieb:
Hallo,
der ifk beschäftigt sich schon länger mit dem Problem der Homepage hat auch Anwälte die Dich beraten können.
Die können Dir evtl. helfen!
Gruss
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Jolli42 schrieb:
:smile: :smile: :smile: :grin: :sunglasses: :astonished: :confused: :confused: :confused:
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Bernie schrieb:
Nachtrag: Die CST hat ja schon in Ihrer Bezeichnung den Verweis auf §1 HeilprG. "Therapie" wird definitonsgemäß und völlig unstreitig zur "Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen" eingesetzt. Somit eröffnet nicht nur die Ausübung, sondern allein das Benutzen des Wortes (Werbung etc.) den §1 HeilprG.
siehe auch unter anderem Verwaltungsgericht Aachen (5 L 322/12):"Die gewerbsmäßige Ausübung der Craniosacral-Therapie durch den Antragsteller stellt mangels ihm hierfür erteilter Erlaubnis nach den Bestimmungen des Heilpraktikergesetzes eine Straftat, vgl. § 5 Heipraktikergesetz, und damit zugleich einen Gesetzesverstoß dar."
Habe ebenfalls in den letzten Tagen wegen der Werbung auf meiner Homepage eine Abmahnung bekommen...
mehr gerne über PN!
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Problem beschreiben
Zockel schrieb:
Hallo!
Habe ebenfalls in den letzten Tagen wegen der Werbung auf meiner Homepage eine Abmahnung bekommen...
mehr gerne über PN!
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