Du möchtest Dich persönlich und
fachlich weiterentwickeln und Dich
als Therapeut abheben?
Du möchtest auch andere Wege der
Therapie kennenlernen und bist
interessiert an der asiatischen
Medizin?
Du legst Wert auf wertschätzende,
interdisziplinäre und
unterstützende Zusammenarbeit?
Dann bist Du bei uns genau richtig.
Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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Nun meine Frage:
Die Höhe der Ablöse?
Die Praxis liegt total zentral in einer 50.000EW Stadt in Bayern(Nord) - Anbindung direkt an ein Parkhaus, alles Rollstuhlgerecht zu erreichen - Viele Ärzte in unmittelbarer Umgebung . Fläche ca. 100qm. bestehende seit 15 Jahren mit gutem Kundenstamm und ca. 30-40% Privatpatientenanteil. In der Umgebung befinden sich noch weitere Praxen. Der Umsatz der letzten drei Jahre lag immer zwische 85.000 und 90.000€. Hauptsächlich hat der Inhaber selbst gearbeitet , unterstützt durch einen Minijober (hat ca. 350€ monatlich Gehalt bekommen). Geräte und Einrichtung sind neuwertig / nicht älter als 4 Jahre (Rechnungen/Belege liegen vor.
Als Ablöse möchte der Inhaber 30.000€ haben. Ist das eine realistische Forderung. Ich weiß natürlich, dass es dazu noch genauere Angaben braucht. Aber es geht mir nur einmal um eine Einschätzung von euch, da auch mal Praxen für 10.000€ , aber auch für 100.000€ angeboten werden.
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Problem beschreiben
Maximilian Öller schrieb:
Bin gerade im Gespräch wegen einer Praxisübernahme. Es wäre der Schritt in die Selbsständigkeit.
Nun meine Frage:
Die Höhe der Ablöse?
Die Praxis liegt total zentral in einer 50.000EW Stadt in Bayern(Nord) - Anbindung direkt an ein Parkhaus, alles Rollstuhlgerecht zu erreichen - Viele Ärzte in unmittelbarer Umgebung . Fläche ca. 100qm. bestehende seit 15 Jahren mit gutem Kundenstamm und ca. 30-40% Privatpatientenanteil. In der Umgebung befinden sich noch weitere Praxen. Der Umsatz der letzten drei Jahre lag immer zwische 85.000 und 90.000€. Hauptsächlich hat der Inhaber selbst gearbeitet , unterstützt durch einen Minijober (hat ca. 350€ monatlich Gehalt bekommen). Geräte und Einrichtung sind neuwertig / nicht älter als 4 Jahre (Rechnungen/Belege liegen vor.
Als Ablöse möchte der Inhaber 30.000€ haben. Ist das eine realistische Forderung. Ich weiß natürlich, dass es dazu noch genauere Angaben braucht. Aber es geht mir nur einmal um eine Einschätzung von euch, da auch mal Praxen für 10.000€ , aber auch für 100.000€ angeboten werden.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Zwei Drittel vom Umsatz bei nicht zu renovierender, abnahmefähiger Praxis könnte ein Richtwert sein. So bei uns in NRW als Erfahrungswert.
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kryo schrieb:
Brandschutz, Fluchtwege.......?
Zwei Drittel vom Umsatz bei nicht zu renovierender, abnahmefähiger Praxis könnte ein Richtwert sein. So bei uns in NRW als Erfahrungswert.
Das Problem, wenn der Inhaber nahezu alleine in der Praxis tätig war ist, dass die Kundenbindung in diesem Fall zu einem sehr hohen Maße an diese Person erfolgte. Nur wenn die übernehmende Person ein sehr ähnliches Profil erfüllt, ist von einem hohen Anteil an Kunden auszugehen, die weiterhin kommen - andernfalls kann dies sehr schnell verpuffen. Ganz anders würde es aussehen, wenn bereits angestellte Therapeuten weiterbeschäftigt werden könnten, da hier mit weniger "Absprung" zu rechnen ist.
Wichtig wäre zur Unternehmensbewertung tatsächlich der ungefähre Wert der Einrichtung, der hier ja recht neuwertig sein müsste. Und ich würde mir auf alle Fälle die Gewinnermittlung vorlegen lassen, was vom Umsatz jährlich wirklich übrig blieb. Der Anteil von 30 bis 40 Prozent Privatpatienten ist übrigens sehr hoch und kann eben auch auf die Person des Unternehmers zurückzuführen sein, oder auf eine außergewöhnliche Lage.
Der durchschnittliche Stundenumsatz würde hier bei einer 40-Stunden-Woche zu jeder Zeit (Ausfall!) bei über 50,- Euro liegen, so dass die Privatpreise mit 70,- bis 80,- Euro pro Stunde kalkuliert sein müssten. Hier in Nordbayern liegt man da schon deutlich über dem Durchschnitt und muss wohl eine hohe Kundenzufriedenheit erreichen können.
Ansonsten sind 30.000,- Euro für den Start in die Selbständigkeit sicher kein allzu großes Risiko - aber dass die bisherigen Zahlen erreicht werden können, steht sicher auf etwas wackligen Beinen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Was hilft mir eine Praxis, die aus 600.000,- Euro Umsatz nur 30.000,- Gewinn erwirtschaftet? Der Umsatz wird eben üblicherweise nicht mehr als Basis einer Kaufpreisschätzung herangezogen.
Das Problem, wenn der Inhaber nahezu alleine in der Praxis tätig war ist, dass die Kundenbindung in diesem Fall zu einem sehr hohen Maße an diese Person erfolgte. Nur wenn die übernehmende Person ein sehr ähnliches Profil erfüllt, ist von einem hohen Anteil an Kunden auszugehen, die weiterhin kommen - andernfalls kann dies sehr schnell verpuffen. Ganz anders würde es aussehen, wenn bereits angestellte Therapeuten weiterbeschäftigt werden könnten, da hier mit weniger "Absprung" zu rechnen ist.
Wichtig wäre zur Unternehmensbewertung tatsächlich der ungefähre Wert der Einrichtung, der hier ja recht neuwertig sein müsste. Und ich würde mir auf alle Fälle die Gewinnermittlung vorlegen lassen, was vom Umsatz jährlich wirklich übrig blieb. Der Anteil von 30 bis 40 Prozent Privatpatienten ist übrigens sehr hoch und kann eben auch auf die Person des Unternehmers zurückzuführen sein, oder auf eine außergewöhnliche Lage.
Der durchschnittliche Stundenumsatz würde hier bei einer 40-Stunden-Woche zu jeder Zeit (Ausfall!) bei über 50,- Euro liegen, so dass die Privatpreise mit 70,- bis 80,- Euro pro Stunde kalkuliert sein müssten. Hier in Nordbayern liegt man da schon deutlich über dem Durchschnitt und muss wohl eine hohe Kundenzufriedenheit erreichen können.
Ansonsten sind 30.000,- Euro für den Start in die Selbständigkeit sicher kein allzu großes Risiko - aber dass die bisherigen Zahlen erreicht werden können, steht sicher auf etwas wackligen Beinen.
Gruß
Nora
Das BSG wendet die modifizierte Ertragswertmethode an.
Aber grundsätzlich könnte man auch Würfeln und das Ergebnis mit Pi multiplizieren...
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Jens Uhlhorn schrieb:
Die Umsatzmethode wurde vom BGH explizit verworfen.
Das BSG wendet die modifizierte Ertragswertmethode an.
Aber grundsätzlich könnte man auch Würfeln und das Ergebnis mit Pi multiplizieren...
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JürgenK schrieb:
Hm...da die Praxis schon 15 Jahre alt sind, ist da die Frage erlaubt ob sie (die Räume) noch den "neuen Zullassungsrichtlinien entsprechen" und was das Bauamt dazu sagt...Denn Du mußt ja eine neue Zulassung beantragen..
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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