Wenn du Lust auf eine neue
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
Herausforderung hast, dann bist du
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Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
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ich hätte eine Frage:
Gilt der Moment des Betretens der Praxis oder der Moment des Beginns der Erledigung der ersten zugeteilten Aufgabe als Beginn der Arbeitszeit?
Sprich: Erster Patient kommt um 8 Uhr, der Mitarbeiter kommt jedoch bereits um 7:40 Uhr um die Praxis aufzuschließen und das Licht anzumachen (um noch eine Option hinzu zu nehmen, regulär würden maximal 5 Minuten zum Öffnen der Praxis genügen)
Sind bei euch die Arbeitszeiten vertraglich geregelt oder lediglich die Wochenarbeitszeiten?
Ich erlebe große Diskrepanzen zwischen meiner Sicht auf die Dinge ( Meine Zeit als Angestellter ist noch nicht lange her) und dem Verhalten meiner Mitarbeiter, welche ich nun übernommen habe.
Ich möchte mich gerne rechtlich korrekt verhalten, "blicke" jedoch in der Fülle der Informationen nicht recht durch.
Vielen Dank vorab.
F.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag zusammen,
ich hätte eine Frage:
Gilt der Moment des Betretens der Praxis oder der Moment des Beginns der Erledigung der ersten zugeteilten Aufgabe als Beginn der Arbeitszeit?
Sprich: Erster Patient kommt um 8 Uhr, der Mitarbeiter kommt jedoch bereits um 7:40 Uhr um die Praxis aufzuschließen und das Licht anzumachen (um noch eine Option hinzu zu nehmen, regulär würden maximal 5 Minuten zum Öffnen der Praxis genügen)
Sind bei euch die Arbeitszeiten vertraglich geregelt oder lediglich die Wochenarbeitszeiten?
Ich erlebe große Diskrepanzen zwischen meiner Sicht auf die Dinge ( Meine Zeit als Angestellter ist noch nicht lange her) und dem Verhalten meiner Mitarbeiter, welche ich nun übernommen habe.
Ich möchte mich gerne rechtlich korrekt verhalten, "blicke" jedoch in der Fülle der Informationen nicht recht durch.
Vielen Dank vorab.
F.
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484 schrieb:
Bei uns ist es so das , ich so bald ich die Arbeitsstätte betrette , dass als Arbeitszeit gilt . Wenn du vorher kommst und die Praxis auf machst und das eine und das andere noch erledigst . Das ist alles deine Zeit die du ja dem AG gibst . Das muss er auch vergüten. Und das aufräumen auch . Also Vorarbeiten und nacharbeiten sind zu vergüten. Ich Feier einfach mal paar Tage ab. So ist es auch rechtens. Rechte das mal zusammen über das Jahr . Das denkst du was da zusammen kommt . Das sind locker mal 2 Wochen Oder mehr . Ich habe eine Stempeluhr . Alles fair geregelt . Das ist auch Mitarbeiterschätzung.
Natürlich muss das realistisch und zumutbar sein.
Zum Öffnen einer normalen Praxis sind sicher ca 10 Minuten ok.
Bei mir reichen 5 Minuten.
Beim Feierabend ist es oft schwieriger den letzten Patienten loszuwerden. ..
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Bernie schrieb:
Disse fielen Schreipvehler, ich treh turch.......... :confused:
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tom1350 schrieb:
Rüstzeit ist Arbeitszeit. Und ja, da kommt übers Jahr ordentlich was zusammen. Das kann auch zu Weihnachten einmalig entlohnt werden. Alles eine Frage der Wertschätzung.
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Helmut Fromberger schrieb:
Beste Szene aus Das Leben des Brian - YouTube
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RoFo schrieb:
Der AG gibt das Bolumen und die Qualität der zu erledigenden Arbeit vor.
Natürlich muss das realistisch und zumutbar sein.
Zum Öffnen einer normalen Praxis sind sicher ca 10 Minuten ok.
Bei mir reichen 5 Minuten.
Beim Feierabend ist es oft schwieriger den letzten Patienten loszuwerden. ..
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Wer den Laden aufsperrt, der beginnt mit dem Drehen des Schlüssels seine Arbeit, und wenn er dann den Moorkocher anschaltet, auch Licht, Heizung etc. ist das dienstlich. Der private Kaffee nach dem Einschalten und aufsperren in der Raucherecke ist privat. Da sollten sich PI und AN auf eine "Zeitpauschale" zum Hochfahren der Praxis einigen, die kann man entlohnen oder abfeiern .
Wer im Aufenthaltsraum sitzt und frühstückt tut das privat, so wie Frühstückspause und Mittagspause nicht zur Arbeitszeit zählen.
Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:
In der Industrie gibt es eine einfache Regel: Die Arbeitszeit beginnt, wenn der Werker in Arbeitskleidung die Stempelkarte stempelt! und sie endet, wenn nach dem Tuten der Sirene in Arbeitskleidung die Stempelkarte erneut gestempelt wird. Das Umziehen vor der Arbeit, ob zu Hause oder in der Waschkaue, der letzte Kaffee vor der Arbeit usw. sind private Verrichtungen die nicht zur Arbeitszeit zählen.
Wer den Laden aufsperrt, der beginnt mit dem Drehen des Schlüssels seine Arbeit, und wenn er dann den Moorkocher anschaltet, auch Licht, Heizung etc. ist das dienstlich. Der private Kaffee nach dem Einschalten und aufsperren in der Raucherecke ist privat. Da sollten sich PI und AN auf eine "Zeitpauschale" zum Hochfahren der Praxis einigen, die kann man entlohnen oder abfeiern .
Wer im Aufenthaltsraum sitzt und frühstückt tut das privat, so wie Frühstückspause und Mittagspause nicht zur Arbeitszeit zählen.
Viele Grüße, Uli
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idefix- schrieb:
Wenn mein Mitarbeiter um 8.oo Uhr seinen ersten Patienten eingetragen hat, dann erwarte ich, dass er um 8.oo anfängt und zwar am Patienten, wann er dann früher kommt ist seine Angelegenheit. Wenn er dafür verantwortlich ist, das die Praxis aufgesperrt wird, würde ich 10 Minuten anrechnen. das müsste reichen.
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