Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
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Geert Jeuring schrieb:
Hat jemand ein Text für mich, welche ich meine Reinigungskraft zum unterschreiben vorlegen kann, bezüglich Schweigepflicht was Patientendaten angeht? Wäre toll wenn ihr das teilen würdet.
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Ich finde, es sollte für grundsätzlich jeden AN in der Praxis eine Klausel zur Verschwiegenheit im Arbeitsvertrag stehen.
Deshalb finde ich Geerts Anfrage durchaus nicht abwegig.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Hast du deine Patientendaten im Tresor? In der Regel kann jede Putzfrau an die Patientendaten kommen, wenn sie das (aus welchem Grund auch immer) will.
Ich finde, es sollte für grundsätzlich jeden AN in der Praxis eine Klausel zur Verschwiegenheit im Arbeitsvertrag stehen.
Deshalb finde ich Geerts Anfrage durchaus nicht abwegig.
Gruß Britt
Hast du deine Patientendaten im Tresor? In der Regel kann jede Putzfrau an die Patientendaten kommen, wenn sie das (aus welchem Grund auch immer) will.
Ich finde, es sollte für grundsätzlich jeden AN in der Praxis eine Klausel zur Verschwiegenheit im Arbeitsvertrag stehen.
Deshalb finde ich Geerts Anfrage durchaus nicht abwegig.
Gruß Britt
Sorry ich bin davon ausgegangen das jeder der in einer Praxis arbeitet so einen Absatz im Arbeitsvertrag hat...
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a schubart schrieb:
Britt schrieb am 24.2.18 11:24:
Hast du deine Patientendaten im Tresor? In der Regel kann jede Putzfrau an die Patientendaten kommen, wenn sie das (aus welchem Grund auch immer) will.
Ich finde, es sollte für grundsätzlich jeden AN in der Praxis eine Klausel zur Verschwiegenheit im Arbeitsvertrag stehen.
Deshalb finde ich Geerts Anfrage durchaus nicht abwegig.
Gruß Britt
Sorry ich bin davon ausgegangen das jeder der in einer Praxis arbeitet so einen Absatz im Arbeitsvertrag hat...
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a schubart schrieb:
Wieso sollte eine Reinigungskraft so was unterschreiben müssen sollen? Was hat die mit den Patienten Daten zu tun?
das braucht doch gar nicht so kompliziert zu sein. Es reicht in der Regel ein Absatz im Arbeitsvertrag, dass der AN sich zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet, was alle Belange der Praxis (Patientendaten, Daten von MA und,und...) betrifft. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
So hatte es mir zu Beginn meiner Praxis ein RA empfohlen. Er sagte unter Belangen der Praxis sollte der PI eintragen, was er persönlich für sich und seine Praxis für wichtig hält.
Dies gilt für eine "normale" PT Praxis.
Hast du allerdings eine Praxis mit sensibleren Daten, dann würde ich mich mit einem RA wegen der genauen Formulierung beraten.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Hallo Geert,
das braucht doch gar nicht so kompliziert zu sein. Es reicht in der Regel ein Absatz im Arbeitsvertrag, dass der AN sich zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet, was alle Belange der Praxis (Patientendaten, Daten von MA und,und...) betrifft. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
So hatte es mir zu Beginn meiner Praxis ein RA empfohlen. Er sagte unter Belangen der Praxis sollte der PI eintragen, was er persönlich für sich und seine Praxis für wichtig hält.
Dies gilt für eine "normale" PT Praxis.
Hast du allerdings eine Praxis mit sensibleren Daten, dann würde ich mich mit einem RA wegen der genauen Formulierung beraten.
Gruß Britt
in all meinen Anstellungsverträgen gab es das nicht, denn es ist im StGB ja schon strafbewehrt. Niemand wird in der Praxis unterschreiben müssen, nicht zu stehlen, trotzdem passiert's.
Was notwendig ist und unterschrieben werden muss, ist die Belehrung durch Dich über die berufsbezogene Verschwiegenheit. Das beginnt dabei, wer überhaupt in die Praxis kommt und alles, was dort passiert. Wer belehrt ist, kann nicht mehr mit Unwissenheit argumentieren. Also mach Dir ein DIN A 4 Blatt, auf dem Du notiertst, was für deine Praxis dazu gehört. Die unterschriebene Version kommt in die Pers.-Akte, ein Exemplar an die Reinigungskraft.
Schwierig wird es, wenn sie Dich sprachbedingt nicht ausreiichend versteht. Dann wäre eine andere deutschsprechende Kraft die günstigere Lösung anstelle eines professionellen Dolmetsch. Wenn ein nicht ptofessioneller übersetzt hast, bist Du im Falle des Falles nachweispflichtig, dass Du verstanden worden bist.
Eine ganz andere Ergänzung: Falls Du elektrisch betriebene Liegen hast, ist ein Hinweis zur Gefährdung nützlich.
mfg hgb :blush:
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Geert Jeuring schrieb:
Hallo zusammen, es steht mindestens etwas ähnliches in meinen Arbeitsvertrag, dabei geht es aber hauptsächlich um "Betriebsgeheimnisse", aber meine Praxis ist im kleinen Dorf und da mach ich es gerne noch mal extra deutlich.
Danke für alle Antworten!
für eine suche im großen netz:
Herzlich willkommen! | Rechtsanwaltskammer MV verschwiegenheitsverpflichtung
möglicherweise bietet diese vorlage ideen für eine anpassung an eine therapeutenpraxis.
lg
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bh schrieb:
grüß gott,
für eine suche im großen netz:
Herzlich willkommen! | Rechtsanwaltskammer MV verschwiegenheitsverpflichtung
möglicherweise bietet diese vorlage ideen für eine anpassung an eine therapeutenpraxis.
lg
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bh schrieb:
soo, ein zweiter versuch:
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Hallo zusammen, es steht mindestens etwas ähnliches in meinen Arbeitsvertrag, dabei geht es aber hauptsächlich um "Betriebsgeheimnisse", aber meine Praxis ist im kleinen Dorf und da mach ich es gerne noch mal extra deutlich.
Danke für alle Antworten!
..........und das extra deutlich machen, ist durchaus empfehlenswert - insbesondere in einem Dorf!!
Aus eigener Erfahrung kann ich das nur unterstreichen.......
Was bei uns aus Bankfilialen, Anwalts-/StB-Kanzleien, Praxen und nichtöffentlichen Sitzungen so nach außen getragen wird, ist schon manchmal jenseits von gut und böse :point_up:
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VAUPE schrieb:
Geert Jeuring schrieb am 24.2.18 15:21:
Hallo zusammen, es steht mindestens etwas ähnliches in meinen Arbeitsvertrag, dabei geht es aber hauptsächlich um "Betriebsgeheimnisse", aber meine Praxis ist im kleinen Dorf und da mach ich es gerne noch mal extra deutlich.
Danke für alle Antworten!
..........und das extra deutlich machen, ist durchaus empfehlenswert - insbesondere in einem Dorf!!
Aus eigener Erfahrung kann ich das nur unterstreichen.......
Was bei uns aus Bankfilialen, Anwalts-/StB-Kanzleien, Praxen und nichtöffentlichen Sitzungen so nach außen getragen wird, ist schon manchmal jenseits von gut und böse :point_up:
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hgb schrieb:
Hallo Geert,
in all meinen Anstellungsverträgen gab es das nicht, denn es ist im StGB ja schon strafbewehrt. Niemand wird in der Praxis unterschreiben müssen, nicht zu stehlen, trotzdem passiert's.
Was notwendig ist und unterschrieben werden muss, ist die Belehrung durch Dich über die berufsbezogene Verschwiegenheit. Das beginnt dabei, wer überhaupt in die Praxis kommt und alles, was dort passiert. Wer belehrt ist, kann nicht mehr mit Unwissenheit argumentieren. Also mach Dir ein DIN A 4 Blatt, auf dem Du notiertst, was für deine Praxis dazu gehört. Die unterschriebene Version kommt in die Pers.-Akte, ein Exemplar an die Reinigungskraft.
Schwierig wird es, wenn sie Dich sprachbedingt nicht ausreiichend versteht. Dann wäre eine andere deutschsprechende Kraft die günstigere Lösung anstelle eines professionellen Dolmetsch. Wenn ein nicht ptofessioneller übersetzt hast, bist Du im Falle des Falles nachweispflichtig, dass Du verstanden worden bist.
Eine ganz andere Ergänzung: Falls Du elektrisch betriebene Liegen hast, ist ein Hinweis zur Gefährdung nützlich.
mfg hgb :blush:
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