Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
abgerechnet hab ich natürlich 12 Behandlungen, war ein Patient mit Polytrauma und zigfachen Frakturen, also zeitaufwendig,
die doppelte Zeit war völlig gerechtfertigt.
hab nun noch eine Folgeverordnung am laufen, ist es dann korrekt und anrechenbar, wenn Verordnung ausserhalb Regelfall angekreuzt ist?
Danke für Info
Grüße
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Lima schrieb:
wurde von der AOK auf 6 Behandlungen reduziert, da die Höchstverordnungsmenge von 6x nicht überschritten werden darf!
abgerechnet hab ich natürlich 12 Behandlungen, war ein Patient mit Polytrauma und zigfachen Frakturen, also zeitaufwendig,
die doppelte Zeit war völlig gerechtfertigt.
hab nun noch eine Folgeverordnung am laufen, ist es dann korrekt und anrechenbar, wenn Verordnung ausserhalb Regelfall angekreuzt ist?
Danke für Info
Grüße
lies mal hier, und Frage 11
http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
JürgenK schrieb:
Hallo Lima,
lies mal hier, und Frage 11
http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Bert schrieb:
AdR ist korrekt .
Gefällt mir
wie würdest Du die Frage von Lima auf meine Antwort interpretieren???? auch im Bezug auf Deine Antwort >>...egal ob Erst- , Folge- oder VO adR.<<
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
Hallo Tempelritter,
wie würdest Du die Frage von Lima auf meine Antwort interpretieren???? auch im Bezug auf Deine Antwort >>...egal ob Erst- , Folge- oder VO adR.<<
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
mal sehen ob der das macht bzw ob Ihn das einleuchtet
danke für euren Input
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lima schrieb:
dann werde den Arzt bitten, das Rezept in 12xKG Doppelbehandlung adR zu ändern.
mal sehen ob der das macht bzw ob Ihn das einleuchtet
danke für euren Input
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
12x KG Doppelbehandlungen = 6 Behandlungen doppelte Zeit
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Nein 6x KG Doppelbehandlung sind 3 Behandlungen mit doppelter Zeit, egal ob Erst- , Folge- oder VO adR.
ich zitiere mal Punkt 11....Sind im Feld „Verordnungsmenge“ 6 Einheiten angegeben, können 3 Doppelbehandlungen durchgeführt werden.
Durch die Verordnung von Doppelbehandlungen erhöht sich die im Katalog genannte diagnosebezogene „Verordnungsmenge im Regelfall“ nicht.
im Regelfall....somit müssten doch 12 Behandlungen "ausserhalb der Regelfalls" abrechenbar sein....
oder irre ich?
Gruss
Gefällt mir
ich würde es wie Tempelritter auslegen....;) da ist man auf der sicheren Seite
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
Hallo Lima,
ich würde es wie Tempelritter auslegen....;) da ist man auf der sicheren Seite
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
du irrst. Die Verordnunsmenge auf der Vo. ist immer die max. Anzahl der Einzelbehandlung. Sonst siehe Beitrag von Tempelritter.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Lima schrieb:
Hi Jürgen K
ich zitiere mal Punkt 11....Sind im Feld „Verordnungsmenge“ 6 Einheiten angegeben, können 3 Doppelbehandlungen durchgeführt werden.
Durch die Verordnung von Doppelbehandlungen erhöht sich die im Katalog genannte diagnosebezogene „Verordnungsmenge im Regelfall“ nicht.
im Regelfall....somit müssten doch 12 Behandlungen "ausserhalb der Regelfalls" abrechenbar sein....
oder irre ich?
Gruss
Mein Profilbild bearbeiten