Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
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und somit deinen Schwerpunkten
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Jetzt kommt das Problem: Um zu klären, was bei der Nutzung dieser Räumlichkeiten zu beachten ist, habe ich mich beim Verband erkundigt. Hier wurde mir gesagt, dass es in der Vergangenheit bereits Anfragen zu ähnlichen Situationen gegeben habe und solche Lösungsansätze immer daran gescheitert seien, dass sich die Zulassung nur auf die Praxisräumlichkeiten des PI beziehen würde. Ich müsse eine neue IK beantragen und quasi eine Zweitpraxis anmelden, die dann allerdings in allen Punkten den bekannten Bedingungen für eine Kassenzulassung entsprechen müsse. Selbst wenn ich jedoch alle Bedingungen mit diesen Räumlichkeiten erfüllen würde, wäre eine Genehmigung für deren Nutzung in der verbleibenden Zeit nicht machbar.
Die einzige kurzfristig realistische Lösung, so die Mitarbeiterin des Verbandes, bestünde in der Verordnung von Hausbesuchen für die betroffenen Patienten. Diese könnten wir allerdings dann aus Zeitgründen nicht bei den Patienten zu Hause, sondern nur in eben jenen Ersatzräumlichkeiten durchführen, die in der Nähe unserer Praxis liegen. Dies allerdings scheitert daran, dass gut die Hälfte der Ärzte dieser Patienten nicht bereit ist, einen Hausbesuch zu rezeptieren. Diesen Ärzten ist es leider auch völlig egal, dass die Patienten dann für mindestens sechs Wochen nicht mehr versorgt werden können.
Hat einer von euch schon mal vor einer ähnlichen Situation gestanden? Wenn ja, wie habt ihr das Problem gelöst, bzw. mit welchen Problemen - z.B. Erweiterung bestehender Versicherungen etc. - hattet ihr zu kämpfen?
Danke für euer Feedback!
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mich hatte letztens Jahr ein ähnliches Problem, wegen Erneuerung sämtlicher Wasserleitungen musste ich für 4 Monate meine Räumlichkeiten auch sehr kurzfristig (4 Wochen Zeit etwas neues zu finden) verlassen. Ich fand zum Glück eine zugelassene Praxis bei der ich mich einmieten konnte. Der Verand hat mir hierbei auch nicht so richtig geholfen. Ich habe direkt bei der Arge angerufen das Problem geschildert und ich musste dann kein neues IK beantragen sondern bin mit meinem IK in die andere Praxis gezogen
(Antrag musste gestellt werden) und bin dann nach 4 Monaten wieder mit erneutem Antrag zurück gezogen.
Ich denke die Arge kann Dir eine Lösung sagen es sind ja nur 6 Wochen und es betrifft ja nicht alle Patienten, vielleicht reicht es wenn Du die Genehmigung bekommst in dem Raum im Erdgeschoss zu therapieren.
Schönen Sonntag
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nicole908 schrieb:
Guten Morgen
mich hatte letztens Jahr ein ähnliches Problem, wegen Erneuerung sämtlicher Wasserleitungen musste ich für 4 Monate meine Räumlichkeiten auch sehr kurzfristig (4 Wochen Zeit etwas neues zu finden) verlassen. Ich fand zum Glück eine zugelassene Praxis bei der ich mich einmieten konnte. Der Verand hat mir hierbei auch nicht so richtig geholfen. Ich habe direkt bei der Arge angerufen das Problem geschildert und ich musste dann kein neues IK beantragen sondern bin mit meinem IK in die andere Praxis gezogen
(Antrag musste gestellt werden) und bin dann nach 4 Monaten wieder mit erneutem Antrag zurück gezogen.
Ich denke die Arge kann Dir eine Lösung sagen es sind ja nur 6 Wochen und es betrifft ja nicht alle Patienten, vielleicht reicht es wenn Du die Genehmigung bekommst in dem Raum im Erdgeschoss zu therapieren.
Schönen Sonntag
Eine andere Option wäre eine "Tragedienst"; wenn du denn alles juristisch korrekt machen würdest.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MikeL Wer dumm fragt, bekommt dumme Antworten.joy Ich würde einfach sagen: Wo kein Kläger, dort kein Richter! Einfauch Augen zu und durch. Haben wir auch schon gemacht.
Eine andere Option wäre eine "Tragedienst"; wenn du denn alles juristisch korrekt machen würdest.
Ich würde die Räume im Erdgeschoss benutzen. 6 Wochen gehen schnell vorbei.
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massu schrieb:
6. Obergeschoss ist auch eine Hausnummer! Was machst du sonst auch, wenn der Aufzug mal nicht funktioniert?
Ich würde die Räume im Erdgeschoss benutzen. 6 Wochen gehen schnell vorbei.
Die Räume sind allerdings in einem anderen Gebäude!
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MikeL schrieb:
@massu
Die Räume sind allerdings in einem anderen Gebäude!
Lars, Du Scherzkeks! Was ist, wenn es - in welcher Form auch immer - zu einem Haftpflichtfall, Arbeitsunfall oder sonstwas kommt?
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MikeL schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Lars, Du Scherzkeks! Was ist, wenn es - in welcher Form auch immer - zu einem Haftpflichtfall, Arbeitsunfall oder sonstwas kommt?
Vielen Dank für Deinen Hinweis. Der Raum befindet sich allerdings nicht im Haus meiner Praxis, sondern in einem anderen Gebäude :-(
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MikeL schrieb:
@nicole908
Vielen Dank für Deinen Hinweis. Der Raum befindet sich allerdings nicht im Haus meiner Praxis, sondern in einem anderen Gebäude :-(
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Leni C. schrieb:
@MikeL eine Kollegin war vor 2 Jahren vom Hochwasser betroffen , komplett abgesoffen . Sie hatte das wahnsinnige Glück , eine leerstehende alte Praxis beziehen zu können , war dort 9 Monate bis die alten Räume wieder bezogen werden konnten . Ich meine im Ohr zu haben , daß sie nach Rücksprache mit der Arge kein neues IK beantragen mußte und quasi eine "Sondergenehmigung" hatte in den Räumen zu therapieren . Die " neue " Adresse hat sie auch ihren Versicherungen übermittelt und war so weiter komplett abgesichert .
Es heißt ja auch nicht umsonst: "German Angst". kissing_heart
Und versicherungstechnisch ist gar kein Problem. Eine einfache Mitteilung an deine Versicherung löst das sehr simpel (frag mal dein Versicherungsversteher); haben wir schon mehrfach im Rahmen von Umbauten, etc durch.
Die Geschichte mit dem Aufzug hatten wir in den 90er leider mehrfach. Deswegen haben wir uns dann auch 2001 das jetztige Gebäude zunächst gemietet und später gekauft: Ebenerdig und 90 eigene Parkplätze vor der Tür. Nie wieder Aufzug!!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MikeL Mut zum Risiko! Woher glaubst du, dass die Holländer damals zur größten Handelsnation der Welt aufgestiegen sind? Risikobereitschaft ist bei uns genetisch vorprogrammiert. joyjoyjoy
Es heißt ja auch nicht umsonst: "German Angst". kissing_heart
Und versicherungstechnisch ist gar kein Problem. Eine einfache Mitteilung an deine Versicherung löst das sehr simpel (frag mal dein Versicherungsversteher); haben wir schon mehrfach im Rahmen von Umbauten, etc durch.
Die Geschichte mit dem Aufzug hatten wir in den 90er leider mehrfach. Deswegen haben wir uns dann auch 2001 das jetztige Gebäude zunächst gemietet und später gekauft: Ebenerdig und 90 eigene Parkplätze vor der Tür. Nie wieder Aufzug!!
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def110 schrieb:
Vor einiger Zeit hat es bei einer Kollegin in der Praxis gebrannt. Die Räumlichkeiten Konten für einen längeren Zeitpunkt nicht genutzt werden. In dem Fall war es jedoch so, dass die die Kassen ganz unkompliziert gesagt haben die Kollegen könne die zur Verfügung stehenden ausweicht Räumlichkeiten übergangsweise nutzen. Viel Glück.
vielleicht machst du lieber 6 Wochen Betriebsferien?
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Eva schrieb:
Es fehlt noch die Haftungsfrage. Wer haftet, wenn alle Alternativen nicht umsetzbar sind? Abgesehen davon 6 Wochen alles was in die Praxis und aus der Praxis raus muss über 6 Etagen zu transportieren...
vielleicht machst du lieber 6 Wochen Betriebsferien?
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Problem beschreiben
MikeL schrieb:
Wir stehen gerade vor der Situation, dass während der Sommerferien unser Aufzug komplett erneuert wird, was mir extrem kurzfristig mitgeteilt wurde. Viele Patienten mit körperlichen Beeinträchtigungen werden nicht in der Lage sein, unsere Praxisräume zu erreichen. Mein Vermieter hat uns für diesen Zweck ebenerdig erreichbare Räumlichkeiten angeboten, wo wir übergangsweise die hiervon betroffenen Patienten behandeln könnten. Hier könnten wir eine Therapieliege unterbringen und alles, was wir ansonsten für die Behandlung dieser Patienten normalerweise benötigen. Da sich diese Räumlichkeiten in unmittelbarer Nähe der Praxis befinden, könnten wir mit dieser Notlösung theoretisch leben, zumal es ja nur für einen absehbaren Zeitraum wäre.
Jetzt kommt das Problem: Um zu klären, was bei der Nutzung dieser Räumlichkeiten zu beachten ist, habe ich mich beim Verband erkundigt. Hier wurde mir gesagt, dass es in der Vergangenheit bereits Anfragen zu ähnlichen Situationen gegeben habe und solche Lösungsansätze immer daran gescheitert seien, dass sich die Zulassung nur auf die Praxisräumlichkeiten des PI beziehen würde. Ich müsse eine neue IK beantragen und quasi eine Zweitpraxis anmelden, die dann allerdings in allen Punkten den bekannten Bedingungen für eine Kassenzulassung entsprechen müsse. Selbst wenn ich jedoch alle Bedingungen mit diesen Räumlichkeiten erfüllen würde, wäre eine Genehmigung für deren Nutzung in der verbleibenden Zeit nicht machbar.
Die einzige kurzfristig realistische Lösung, so die Mitarbeiterin des Verbandes, bestünde in der Verordnung von Hausbesuchen für die betroffenen Patienten. Diese könnten wir allerdings dann aus Zeitgründen nicht bei den Patienten zu Hause, sondern nur in eben jenen Ersatzräumlichkeiten durchführen, die in der Nähe unserer Praxis liegen. Dies allerdings scheitert daran, dass gut die Hälfte der Ärzte dieser Patienten nicht bereit ist, einen Hausbesuch zu rezeptieren. Diesen Ärzten ist es leider auch völlig egal, dass die Patienten dann für mindestens sechs Wochen nicht mehr versorgt werden können.
Hat einer von euch schon mal vor einer ähnlichen Situation gestanden? Wenn ja, wie habt ihr das Problem gelöst, bzw. mit welchen Problemen - z.B. Erweiterung bestehender Versicherungen etc. - hattet ihr zu kämpfen?
Danke für euer Feedback!
Wenn Du jetzt am letzten Tag vor Reparaturbeginn einen Antrag an die ARGE stellst werden sie den ablehnen, weil du keine IK beantragst hast und weil das alles sowieso nicht geht. Das dauert aber wie gesagt 6 Wochen, Du hast der Form genüge getan, alles ist gut.
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;)...das IK bleibt ja bestehen in diesen Fällen
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hi rollo90,
;)...das IK bleibt ja bestehen in diesen Fällen
MfG
JürgenK ;)
meine Anregeung bezog sich auf den Absatzvon MikeL:
"Jetzt kommt das Problem: Um zu klären, was bei der Nutzung dieser Räumlichkeiten zu beachten ist, habe ich mich beim Verband erkundigt. Hier wurde mir gesagt, dass es in der Vergangenheit bereits Anfragen zu ähnlichen Situationen gegeben habe und solche Lösungsansätze immer daran gescheitert seien, dass sich die Zulassung nur auf die Praxisräumlichkeiten des PI beziehen würde. Ich müsse eine neue IK beantragen und quasi eine Zweitpraxis anmelden, die dann allerdings in allen Punkten den bekannten Bedingungen für eine Kassenzulassung entsprechen müsse."
LG
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rollo90 schrieb:
Hallo Jürgen,
meine Anregeung bezog sich auf den Absatzvon MikeL:
"Jetzt kommt das Problem: Um zu klären, was bei der Nutzung dieser Räumlichkeiten zu beachten ist, habe ich mich beim Verband erkundigt. Hier wurde mir gesagt, dass es in der Vergangenheit bereits Anfragen zu ähnlichen Situationen gegeben habe und solche Lösungsansätze immer daran gescheitert seien, dass sich die Zulassung nur auf die Praxisräumlichkeiten des PI beziehen würde. Ich müsse eine neue IK beantragen und quasi eine Zweitpraxis anmelden, die dann allerdings in allen Punkten den bekannten Bedingungen für eine Kassenzulassung entsprechen müsse."
LG
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Problem beschreiben
rollo90 schrieb:
Bei uns in NRW dauert die Bearbeitung eines Antrags an die ARGE bisher immer min. 6 Wochen.
Wenn Du jetzt am letzten Tag vor Reparaturbeginn einen Antrag an die ARGE stellst werden sie den ablehnen, weil du keine IK beantragst hast und weil das alles sowieso nicht geht. Das dauert aber wie gesagt 6 Wochen, Du hast der Form genüge getan, alles ist gut.
Rahmenvertrag § 3 Abs. 5 Satz 2: "Zum Erreichen des Therapieziels der größtmöglichen Funktionsfähigkeit kann die Behandlung auch außerhalb der Praxisräume – im unmittelbaren räumlichen Umfeld der Praxis oder im Rahmen eines ärztlich verordneten Hausbesuchs im unmittelbaren häuslichen Umfeld der Patientin oder des Patienten – erfolgen."
Inwieweit die von dir, Michael, genannten "Räumlichkeiten in unmittelbarer Nähe der Praxis" dieser Forderung noch entsprechen, muss du vielleicht selbst entscheiden. Für "nicht-treppenfähige" Patienten wäre zumindest die Erreichung des Therapieziels dort deutlich besser umsetzbar... sweat_smile
Gruß
Nora
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Problem beschreiben
Nora Weber schrieb:
Wie sieht es mit der noch relativ neuen Regelung im Rahmenvertrag aus, dass auch im unmittelbaren Umfeld der Praxis behandelt werden darf?
Rahmenvertrag § 3 Abs. 5 Satz 2: "Zum Erreichen des Therapieziels der größtmöglichen Funktionsfähigkeit kann die Behandlung auch außerhalb der Praxisräume – im unmittelbaren räumlichen Umfeld der Praxis oder im Rahmen eines ärztlich verordneten Hausbesuchs im unmittelbaren häuslichen Umfeld der Patientin oder des Patienten – erfolgen."
Inwieweit die von dir, Michael, genannten "Räumlichkeiten in unmittelbarer Nähe der Praxis" dieser Forderung noch entsprechen, muss du vielleicht selbst entscheiden. Für "nicht-treppenfähige" Patienten wäre zumindest die Erreichung des Therapieziels dort deutlich besser umsetzbar... sweat_smile
Gruß
Nora
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Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Nora Weber Diese, deine Interpretation ist wirklich gut! joyjoyjoy Chapeau wave
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