Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
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wir sind eine recht junge Praxisgemeinschaft (GbR) bestehend aus zwei PI. Nun haben wir die Möglichkeit, eine Aushilfe auf 450,- € Basis anzustellen. Es soll so sein, dass wir sie jeweils separat anmelden, also 3 h/Woche für den einen PI und 4 h/Woche für den anderen. Sollte doch generell möglich sein, oder?
Achso, es handelt sich nicht um eine Rezeptionskraft, sondern um einen PT...
Schönen 1. Mai noch, vielen Dank und viele Grüße ,
Nike :wink:
[bearbeitet am 01.05.14 13:54]
[bearbeitet am 01.05.14 14:20]
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SiegesgöttinXX schrieb:
Liebe Kollegen,
wir sind eine recht junge Praxisgemeinschaft (GbR) bestehend aus zwei PI. Nun haben wir die Möglichkeit, eine Aushilfe auf 450,- € Basis anzustellen. Es soll so sein, dass wir sie jeweils separat anmelden, also 3 h/Woche für den einen PI und 4 h/Woche für den anderen. Sollte doch generell möglich sein, oder?
Achso, es handelt sich nicht um eine Rezeptionskraft, sondern um einen PT...
Schönen 1. Mai noch, vielen Dank und viele Grüße ,
Nike :wink:
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die neue schrieb:
Moment ...... kann man nicht nur einen 450-Euro-Job haben?? Ich bin nicht sicher - aber da war doch mal was ..... :unamused:
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SiegesgöttinXX schrieb:
Nein, man darf mehrere haben, wenn sie die 450,-€ zusammen nicht überschreiten..
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Man kann es zwar machen, aber jeder AN wäre dusselig da zuzustimmen. Er ist nämlich nur bei einem Job abgabefrei, egal in welcher Höhe. Bei dem 2. Minijob fallen dann die Abgaben an. Ich wüßte nicht, dass sich da was geändert hätte.
Gruß Britt
meine Info ist hierzu das wenn man kein sozialvericherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis hat, mehrere Minijobs, die zusammen nicht über 450 Euro kommen, haben darf. Wird dann einfach zusammengezählt und es gibt für den AN keine extra Abgaben. Anders ist es sobald ein AN ein sozialversicherungspflichtiges (Haupt-) Arbeitsverhältnis hat, dann darf er nur einen Minijob haben. Sobald es zwei sind, auch wenn diese zusammen nicht mehr als 450 Euro überschreiten wird einer von beiden Steuerpflichtig.
So hat es mir vor ein paar Monaten mein Steuerberater erklärt.
LG Börtel
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börtel schrieb:
Hallo,
meine Info ist hierzu das wenn man kein sozialvericherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis hat, mehrere Minijobs, die zusammen nicht über 450 Euro kommen, haben darf. Wird dann einfach zusammengezählt und es gibt für den AN keine extra Abgaben. Anders ist es sobald ein AN ein sozialversicherungspflichtiges (Haupt-) Arbeitsverhältnis hat, dann darf er nur einen Minijob haben. Sobald es zwei sind, auch wenn diese zusammen nicht mehr als 450 Euro überschreiten wird einer von beiden Steuerpflichtig.
So hat es mir vor ein paar Monaten mein Steuerberater erklärt.
LG Börtel
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Das war meines Wissens früher mal so, ist es aber nicht mehr. Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren.
Gruß Britt
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die neue schrieb:
ich bin da nicht sicher. An Nikes Stelle würde ich morgen beim Steuerberater nachfragen.
Kann die Praxisgemeinschaft denn zusammen einen Minijobber anstellen? Schätze, auch hier wird es ein Problem geben? :unamused:
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SiegesgöttinXX schrieb:
Danke! Das Problem ist, dass hier schon ein sozialversicherungspflichtiger Job vorhanden ist. Dann ist also nur ein Minijob möglich...
Kann die Praxisgemeinschaft denn zusammen einen Minijobber anstellen? Schätze, auch hier wird es ein Problem geben? :unamused:
Geht es denn nicht, daß nur eine von Euch den Minijobber einstellt?
Dann wären alle Probleme gelöst
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die neue schrieb:
ich denke, das wird schwierig ....
Geht es denn nicht, daß nur eine von Euch den Minijobber einstellt?
Dann wären alle Probleme gelöst
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SiegesgöttinXX schrieb:
Nein, es braucht leider Entlastung für beide Seiten...nun, dann halt noch nen zweiten Minijobber suchen :yum:
Viel Erfolg dabei :blush:
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die neue schrieb:
ich denke, das ist die sauberste Lösung. Jedem seinen Minijobber :wink:
Viel Erfolg dabei :blush:
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PTP schrieb:
Geht vielleicht die Möglichkeit das einer sie einstellt und der 2. die Kosten an den Mitinhaber überweißt? Rest vertraglich regeln, wer wieviel Stunden...
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SiegesgöttinXX schrieb:
Hmm, ob das so einfach geht? Nun, morgen einfach Steuerberater fragen. Danke Euch allen!
Übrigens - hast Du schon in dem "anderen" (Nicht-Physio-)Forum abgestimmt? Wenn nicht - dann aber dalli :smile: :smile: :smile: :smile: :smile:
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die neue schrieb:
das glaub ich nie und nimmer, daß das so einfach geht. Aber gut, der Steuerberater wird es Dir verlässlich sagen können :blush:
Übrigens - hast Du schon in dem "anderen" (Nicht-Physio-)Forum abgestimmt? Wenn nicht - dann aber dalli :smile: :smile: :smile: :smile: :smile:
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torsten521 schrieb:
Ihr müßt somit 2 Arbeitsverträge auf geringfügiger Basis machen und jeder bezahlt das Gehalt und die Knappschaft seperat!
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