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Zwenkau, Sachsen

Das Sana Geriatriezentrum Zwenkau
ist eine geriatrische
Rehabilitationseinrichtung mit
derzeit 81 Betten.
Betreut werden Patienten im
höheren Lebensalter mit einem
ganzheitlichen Therapiekonzept. Das
Leistungsspektrum umfasst neben der
geriatrischen
Rehabilitationsbehandlung von
neurologischen,
unfallchirurgischen,
orthopädischen,
allgemeinchirurgischen Krankheiten
oder postoperativen Zuständen
auch das breite Feld der
internistischen Erkrankungen.

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig 400 € Job Urlaub

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Neues Thema
400 € Job Urlaub
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seseba
15.12.2013 21:39
Hallo,

ich hätte mal gerne gewusst ob es eine Möglichkeit gibt den Urlaub Arbeitszeitabhängig zu machen.
Ich erkläre, wenn ich jemanden auf 400€ Basis einstelle und diese Person mal eine Woche 3 Tage arbeitet und die nächste 2 und dann wieder 4. Wie kann ich es dann mit der Jahresurlaub Regelung machen? Mit den Gehalt kann ich ja das Gehalt der 3 letzten Wochen bezahlen oder?

Vielen Dank.
LG
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Hallo, ich hätte mal gerne gewusst ob es eine Möglichkeit gibt den Urlaub Arbeitszeitabhängig zu machen. Ich erkläre, wenn ich jemanden auf 400€ Basis einstelle und diese Person mal eine Woche 3 Tage arbeitet und die nächste 2 und dann wieder 4. Wie kann ich es dann mit der Jahresurlaub Regelung machen? Mit den Gehalt kann ich ja das Gehalt der 3 letzten Wochen bezahlen oder? Vielen Dank. LG
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seseba schrieb:

Hallo,

ich hätte mal gerne gewusst ob es eine Möglichkeit gibt den Urlaub Arbeitszeitabhängig zu machen.
Ich erkläre, wenn ich jemanden auf 400€ Basis einstelle und diese Person mal eine Woche 3 Tage arbeitet und die nächste 2 und dann wieder 4. Wie kann ich es dann mit der Jahresurlaub Regelung machen? Mit den Gehalt kann ich ja das Gehalt der 3 letzten Wochen bezahlen oder?

Vielen Dank.
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Shakespeare
16.12.2013 10:00
Ich würde vom durchschnittlichen Monatsgehalt oder sogar von einem Quartalsverdienst ausgehen, um den Mittelwert zu ermitteln, wenn der Mitarbeiter unterschiedlich verdient. Es ist natürlich entscheidend wie das im Arbeitsvertrag definiert wurde, ein Festgehalt macht es einfacher das zu berechnen. Der Urlaub wird in Wochen vereinbart, z.B. 5 Wochen Jahresurlaub. Man kann dann die Urlaubstage anhand des Mittelwertes z.B. in einem Quartal bestimmen. Der Arbeitgeber soll gem. Bundesurlaubsgesetz dafür sorgen, dass der Urlaub zusammenhängend gewährt wird. So kann man als AG dafür sorgen, dass tatsächlich insgesamt 5 Wochen genehmigt werden und die Tage bzw. die unterschiedlichen Wochen, sich ausgleichen. Gruß S.

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Ich würde vom durchschnittlichen Monatsgehalt oder sogar von einem Quartalsverdienst ausgehen, um den Mittelwert zu ermitteln, wenn der Mitarbeiter unterschiedlich verdient. Es ist natürlich entscheidend wie das im Arbeitsvertrag definiert wurde, ein Festgehalt macht es einfacher das zu berechnen. Der Urlaub wird in Wochen vereinbart, z.B. 5 Wochen Jahresurlaub. Man kann dann die Urlaubstage anhand des Mittelwertes z.B. in einem Quartal bestimmen. Der Arbeitgeber soll gem. Bundesurlaubsgesetz dafür sorgen, dass der Urlaub zusammenhängend gewährt wird. So kann man als AG dafür sorgen, dass tatsächlich insgesamt 5 Wochen genehmigt werden und die Tage bzw. die unterschiedlichen Wochen, sich ausgleichen. Gruß S.
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TheStonie
16.12.2013 10:40
Der AN hat Anspruch auf bezahlten Urlaub von 20 Tagen (mindestens), basierend auf einer 5-Tage Woche.
Wenn der Minijobber nun 3 Wochen weg ist, dann zahlt man ihm den Wochenschnitt der letzten 12 Wochen weiter während des Urlaubs. Damit ist es egal, ob der AN nun 2 oder 3 Tage in der Woche gearbeitet hat.
Höchstens für die gedruckte Lohnabrechnung sollte man das umrechnen.
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Der AN hat Anspruch auf bezahlten Urlaub von 20 Tagen (mindestens), basierend auf einer 5-Tage Woche. Wenn der Minijobber nun 3 Wochen weg ist, dann zahlt man ihm den Wochenschnitt der letzten 12 Wochen weiter während des Urlaubs. Damit ist es egal, ob der AN nun 2 oder 3 Tage in der Woche gearbeitet hat. Höchstens für die gedruckte Lohnabrechnung sollte man das umrechnen.
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TheStonie schrieb:

Der AN hat Anspruch auf bezahlten Urlaub von 20 Tagen (mindestens), basierend auf einer 5-Tage Woche.
Wenn der Minijobber nun 3 Wochen weg ist, dann zahlt man ihm den Wochenschnitt der letzten 12 Wochen weiter während des Urlaubs. Damit ist es egal, ob der AN nun 2 oder 3 Tage in der Woche gearbeitet hat.
Höchstens für die gedruckte Lohnabrechnung sollte man das umrechnen.

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seseba
16.12.2013 18:36
Vielen dank.

d.h. das ich im z.B. 5 Wochen Urlaub gebe und das dass Gehalt auf den Lohn der letzten 12 Wochen gerechnet wird. Was ist aber wenn meinen AN z.B immer nur einen Tag Urlaub nimmt?
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Vielen dank. d.h. das ich im z.B. 5 Wochen Urlaub gebe und das dass Gehalt auf den Lohn der letzten 12 Wochen gerechnet wird. Was ist aber wenn meinen AN z.B immer nur einen Tag Urlaub nimmt?
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seseba schrieb:

Vielen dank.

d.h. das ich im z.B. 5 Wochen Urlaub gebe und das dass Gehalt auf den Lohn der letzten 12 Wochen gerechnet wird. Was ist aber wenn meinen AN z.B immer nur einen Tag Urlaub nimmt?

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Shakespeare schrieb:

Ich würde vom durchschnittlichen Monatsgehalt oder sogar von einem Quartalsverdienst ausgehen, um den Mittelwert zu ermitteln, wenn der Mitarbeiter unterschiedlich verdient. Es ist natürlich entscheidend wie das im Arbeitsvertrag definiert wurde, ein Festgehalt macht es einfacher das zu berechnen. Der Urlaub wird in Wochen vereinbart, z.B. 5 Wochen Jahresurlaub. Man kann dann die Urlaubstage anhand des Mittelwertes z.B. in einem Quartal bestimmen. Der Arbeitgeber soll gem. Bundesurlaubsgesetz dafür sorgen, dass der Urlaub zusammenhängend gewährt wird. So kann man als AG dafür sorgen, dass tatsächlich insgesamt 5 Wochen genehmigt werden und die Tage bzw. die unterschiedlichen Wochen, sich ausgleichen. Gruß S.



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