O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "
Physiotherapie " Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
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Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "
Physiotherapie " Training
(opt-therapie.de)
Was tun? Mit den Verordnern Reden und Aufklären ( bezügl. BVB etc.) ist bis dato erfolgslos. Rezept verweigern scheint ja auch nicht so einfach. Die Verordnung ablehen mit dem Hinweis, dass zur Zeit keine Termine mehr frei sind, möchte ich auch nicht.
Abbruch der Behandlung nach 3 KG Einheiten , wäre eventuell eine Option, oder?
VG
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Papa Alpaka schrieb:
Aufklärung des Leistungsempfängers und Übungsbehandlung in 10 Minuten durchziehen. Beschwerden sind an den Kostenträger und verordnendenden Vertragsarzt zu richten.
Kann doch gut sein, dass ich z. B. kein US Gerät besitze und deshalb kein US anbiete oder Gruppengynnastik nicht mache, weil ich keine Gruppe zusammen bekomme.
Würde dann Übungsbehandlung einfach ablehnen, aus praxisorganisatorischen Gründen z. B.
vG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
@Papa Alpaka Moin, muss ich denn jegliche gelistete Behandlungform immer anbieten? Was sagt da eigentlich schnell unser Vertrag dazu?
Kann doch gut sein, dass ich z. B. kein US Gerät besitze und deshalb kein US anbiete oder Gruppengynnastik nicht mache, weil ich keine Gruppe zusammen bekomme.
Würde dann Übungsbehandlung einfach ablehnen, aus praxisorganisatorischen Gründen z. B.
vG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
man, diese Verordnungen schneien zur Zeit mehr und mehr in die Praxis rein... eben wieder, trotz Diagnose mit besonderem Verordnungsbedarf.
Was tun? Mit den Verordnern Reden und Aufklären ( bezügl. BVB etc.) ist bis dato erfolgslos. Rezept verweigern scheint ja auch nicht so einfach. Die Verordnung ablehen mit dem Hinweis, dass zur Zeit keine Termine mehr frei sind, möchte ich auch nicht.
Abbruch der Behandlung nach 3 KG Einheiten , wäre eventuell eine Option, oder?
VG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
Ja, kann gut sein, zumindest lässt sich das aus meinem Dunstkreis ( Ruhrpott halt ) erkennen. Gibt ne Orthopädiepraxis in der Stadt, die nur noch Physio bei frischoperierten Patienten verordnet.
Im Übrigen ist Übungsbehandlung historisch eine Leistung aus dem Masseurkatalog. Bieten wir daher als Leistung nicht an. Da wir vor Ort keine Masseurpraxen mehr haben und auch die werte Kollegenschaft diese Leistung nicht annimmt, haben die Ärzte vor Ort gelernt, diese Leistung erst gar nicht mehr zu verordnen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ruhrpottvelosoph Bin auch im Ruhrpott, aber wir können uns von VOn kaum retten. Von Sparmaßnahmen hier im Kreis ist keine Rede.
Im Übrigen ist Übungsbehandlung historisch eine Leistung aus dem Masseurkatalog. Bieten wir daher als Leistung nicht an. Da wir vor Ort keine Masseurpraxen mehr haben und auch die werte Kollegenschaft diese Leistung nicht annimmt, haben die Ärzte vor Ort gelernt, diese Leistung erst gar nicht mehr zu verordnen.
da die Übungsbehandlung aber auch bei Physios in den Preislisten gelistet ist, kann/muss diese Leistung doch auch abgegeben werden, nicht?
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ja, genug zu tun habe ich auch, jedoch kommen mehr und mehr solche Verordnungen rein.
da die Übungsbehandlung aber auch bei Physios in den Preislisten gelistet ist, kann/muss diese Leistung doch auch abgegeben werden, nicht?
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Papa Alpaka schrieb:
@Ruhrpottvelosoph nein, muss nicht. Wenn es organisatorisch keine passende Lücke gibt kann sie nicht abgegeben werden 🤷♂️
Wenn du eh genug zu tun hast, würde ich mit der o.g. Begründung die VO insgesamt erst gar nicht annehmen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ruhrpottvelosoph Wenn keine Kapazitäten für ÜB frei sind, dann bin ich nicht verpflichtet unwirtschaftlich zu arbeiten. smiley Und je nach Krankeitsbild kann schon die VO über ÜB als unwirtschaftlich im Sinne des SGB V gelten, wenn ÜB für die Erkrankung nicht das geeignete Heilmittel ist.
Wenn du eh genug zu tun hast, würde ich mit der o.g. Begründung die VO insgesamt erst gar nicht annehmen.
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von Anne schrieb:
Wir bekommen auch immer mehr Rezepte mit 3 Behandlungseinheiten.... auch bei MLD. Die Ärzte sind wieder auf Sparkurs.
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