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weiß jemand, ob es möglich ist parallel bei zwei verschiedenen Therapeuten Therapien zu bekommen? Jemand (Privat versichert, Beihilfe) möchte gerne zusätzlich zur bestehenden Logopädie (1x wöchentlich, Einzeltherapie) an einem Gruppen-Therapieangebot (auch Sprachtherapie) bei mir teilnehmen. Die andere Logopädin arbeitet im Bereich Grammatik, ich bearbeite in der Gruppe den Bereich phonologische Bewusstheit. Der Patient würde ohne Weiteres 2x wöchentlich Therapie bekommen. Die Frage ist, ob das auch bei unterschiedlichen Therapeuten möglich ist. Vielleicht hatte jemand (auch von der Ergo- oder Physiotherapeuten) schon einmal eine ähnliche Situation?
Für Gruppentherapie bräuchte man ja vermutlich sowieso ein eigenes Rezept, wenn es zusätzlich zur Einzeltherapie durchgeführt wird (auch wenn es die gleiche Therapeutin wäre), oder?
Weiß außerdem jemand wie das mit Doppelbehandlungen bei der Beihilfe ist? Es wären dann 2x30 Minuten nacheinander. Ist das unproblematisch möglich?
Vielen Dank für die Antworten.
Viele Grüße
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thea123 schrieb:
Hallo,
weiß jemand, ob es möglich ist parallel bei zwei verschiedenen Therapeuten Therapien zu bekommen? Jemand (Privat versichert, Beihilfe) möchte gerne zusätzlich zur bestehenden Logopädie (1x wöchentlich, Einzeltherapie) an einem Gruppen-Therapieangebot (auch Sprachtherapie) bei mir teilnehmen. Die andere Logopädin arbeitet im Bereich Grammatik, ich bearbeite in der Gruppe den Bereich phonologische Bewusstheit. Der Patient würde ohne Weiteres 2x wöchentlich Therapie bekommen. Die Frage ist, ob das auch bei unterschiedlichen Therapeuten möglich ist. Vielleicht hatte jemand (auch von der Ergo- oder Physiotherapeuten) schon einmal eine ähnliche Situation?
Für Gruppentherapie bräuchte man ja vermutlich sowieso ein eigenes Rezept, wenn es zusätzlich zur Einzeltherapie durchgeführt wird (auch wenn es die gleiche Therapeutin wäre), oder?
Weiß außerdem jemand wie das mit Doppelbehandlungen bei der Beihilfe ist? Es wären dann 2x30 Minuten nacheinander. Ist das unproblematisch möglich?
Vielen Dank für die Antworten.
Viele Grüße
ich hatte die gleiche Situation schön öfters, bei gkv Patienten, überhaupt kein Problem. Patient hatte Aphasie, bekam in Praxis x Einzeltherapie und kam zu mir mit einem Gruppentherapie rezept. Das Ganze ging über ein Jahr.
Dann hatte ich mal einen Patienten, bei dem machte eine andere Praxis Schlucktherapie, ich behandelte ausschließlich die Dysarthrie. Dafür hatte er auch 2 verschiedene Logopädierezepte. Ist ja auch einmal SC 1 und einmal SP6.
Was die Beihilfe angeht: da würde ich mir gar keinen Kopf machen. Du rechnest ab, was du für angemessen hältst. Woher sollst du wissen, was der Patient mit seiner Versicherung vereinbart hat?
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danke für die Antwort. Wenn es bei den Gesetzlichen klappt, müsste es ja auch bei der Beihilfe klappen.
Ich habe von meinem Verband jetzt auch erfahren, dass es möglich ist, solange man unterschiedliche Indikationsschlüssel auf der Verordnung hat.
Ich weiß, dass es nicht meine Aufgabe ist das Thema für Privatpatienten zu recherchieren, aber die Patienten kamen selbst nicht weiter und es war ein ständiges hin und her.
Danke noch einmal und viele Grüße
Thea
P.S. Hat jemand auch Erfahrungen mit Doppelbehandlungen? Ich würde das jetzt einfach auch vom Arzt auf die Verordnung schreiben lassen und schauen ob es klappt.
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thea123 schrieb:
Hallo,
danke für die Antwort. Wenn es bei den Gesetzlichen klappt, müsste es ja auch bei der Beihilfe klappen.
Ich habe von meinem Verband jetzt auch erfahren, dass es möglich ist, solange man unterschiedliche Indikationsschlüssel auf der Verordnung hat.
Ich weiß, dass es nicht meine Aufgabe ist das Thema für Privatpatienten zu recherchieren, aber die Patienten kamen selbst nicht weiter und es war ein ständiges hin und her.
Danke noch einmal und viele Grüße
Thea
P.S. Hat jemand auch Erfahrungen mit Doppelbehandlungen? Ich würde das jetzt einfach auch vom Arzt auf die Verordnung schreiben lassen und schauen ob es klappt.
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Susulo schrieb:
Also das mit den Indikationsschlüsseln....hm. Mein Aphasiepatient damals hatte auch nur SP5, was sonst. Er hatte aber 2 VO, eine mit 45 min Einzeltherapie und eine mit 90 min Gruppe. Sind wir beim Thema Doppelbehandlung. Bei allen gesetzlichen Kassen gibt es "Gruppentherapie 90 Minuten" - fände ich völlig absurd, dies bei PP dann nicht anzubieten.
Ja, ich hätte auch einfach 60 Minuten Gruppentherapie angeboten. Das geht bei den Gesetzlichen auch. 90 Minuten schaffen die Kinder nicht am Stück. Aber die Beihilfe hat nur die Position Gruppentherapie Kinder mit Mindestbehandlungszeit 30 Minuten aufgelistet. Jetzt hat die Beihilfe wohl verlauten lassen, dass wir gerne 45 oder 60 Minuten machen können und die Mindestbehandlungszeit überschreiten können, sie würden dennoch nur den Betrag für die Mindestbehandlungszeit zahlen. Deshalb wollen die Eltern die Doppelbehandlung mit 2x30 Minuten auf der Verordnung haben. Mir ist das im Prinzip egal.
Meine Güte, mit der Beihilfe ist es komplizierter als mit den Gesetzlichen...
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thea123 schrieb:
Hmm, dann ist das mit den Indikationsschlüsseln vielleicht nicht ganz so wichtig.
Ja, ich hätte auch einfach 60 Minuten Gruppentherapie angeboten. Das geht bei den Gesetzlichen auch. 90 Minuten schaffen die Kinder nicht am Stück. Aber die Beihilfe hat nur die Position Gruppentherapie Kinder mit Mindestbehandlungszeit 30 Minuten aufgelistet. Jetzt hat die Beihilfe wohl verlauten lassen, dass wir gerne 45 oder 60 Minuten machen können und die Mindestbehandlungszeit überschreiten können, sie würden dennoch nur den Betrag für die Mindestbehandlungszeit zahlen. Deshalb wollen die Eltern die Doppelbehandlung mit 2x30 Minuten auf der Verordnung haben. Mir ist das im Prinzip egal.
Meine Güte, mit der Beihilfe ist es komplizierter als mit den Gesetzlichen...
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Pat2 schrieb:
Bei meinem Beihilfepat. mit KG-ZNS wird keine Doppelbehandlung vergütet!
Meine Güte, mit der Beihilfe ist es komplizierter als mit den Gesetzlichen...
Liebe Thea, ich verstehe ja deinen Ärger und auch, dass du dem Patienten gegenüber "serviceorientiert" auftreten möchtest, aber das hat Grenzen. Die Beihilfe sollte einfach nicht unser Problem sein. Du hast es mit einem Privatpatienten zu tun. Da sind auch Indikationsschlüssel eigentlich irrelevant. Ich habe sehr oft Privatrezepte, da steht nur drauf 10 x Logopädie. Fertig. Ich weise dann die Patienten darauf hin, dass sie mit so einem Rezept eventuell nur die Mindestdauer erstattet bekommen - das ist mein "Service". Manche Patienten lassen das dann ändern, manchen ist es egal.
Du bietest deinem Patienten eine Therapie an, die so und so viel kostet. Entweder er lässt sich drauf ein oder er lässt das bleiben. Ich kümmere mich seit Ewigkeiten nicht mehr um "Beihilfepositionen" - das ist die Aufgabe des Patienten, nicht meine. Mir reicht die ständige Kontrolle der GKV Verordnungen....
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Susulo schrieb:
thea123 schrieb am 9.11.16 09:49:
Meine Güte, mit der Beihilfe ist es komplizierter als mit den Gesetzlichen...
Liebe Thea, ich verstehe ja deinen Ärger und auch, dass du dem Patienten gegenüber "serviceorientiert" auftreten möchtest, aber das hat Grenzen. Die Beihilfe sollte einfach nicht unser Problem sein. Du hast es mit einem Privatpatienten zu tun. Da sind auch Indikationsschlüssel eigentlich irrelevant. Ich habe sehr oft Privatrezepte, da steht nur drauf 10 x Logopädie. Fertig. Ich weise dann die Patienten darauf hin, dass sie mit so einem Rezept eventuell nur die Mindestdauer erstattet bekommen - das ist mein "Service". Manche Patienten lassen das dann ändern, manchen ist es egal.
Du bietest deinem Patienten eine Therapie an, die so und so viel kostet. Entweder er lässt sich drauf ein oder er lässt das bleiben. Ich kümmere mich seit Ewigkeiten nicht mehr um "Beihilfepositionen" - das ist die Aufgabe des Patienten, nicht meine. Mir reicht die ständige Kontrolle der GKV Verordnungen....
wenn die Eltern 2x30min möchten,dann bietst du die halt an,machst eine Honorarvereinbarung mit 2x30min Behandlung zu 86€. :kissing_closed_eyes:
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therapeutin schrieb:
PS: @Thea ,dass was die "Beihilfe" an Behandlungszeit vorschreibt ist für dich nicht bindend...wenn du ein PI bist,dann kalkuliere einfach deinen Preis für den du Zeit investieren möchtest und gut ist...das nur mal so zur Verständnis
wenn die Eltern 2x30min möchten,dann bietst du die halt an,machst eine Honorarvereinbarung mit 2x30min Behandlung zu 86€. :kissing_closed_eyes:
@pat2
ich habe Patienten, wo die Beihilfe die Doppelbehandlung erstattet.
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Tempelritter schrieb:
die Beihilfe hat ihre festen Vertragsbestandteile für die Versicherten. Wollen sie mehr, müssen sie mehr selbst bezahlen.
@pat2
ich habe Patienten, wo die Beihilfe die Doppelbehandlung erstattet.
Ja, ich weiß. Ich habe meinen Preis und meine benötigte Therapiezeit ja schon kalkuliert und weiche davon nicht ab. Es ging nur noch um den Service meinerseits mich auch noch einmal zu erkundigen wie die Verordnung im Besten Fall aussehen soll.
"machst eine Honorarvereinbarung mit 2x30min Behandlung zu 86€"
Bei einer Gruppentherapie? 250 € in der Stunde... Dann kann ich vielleicht doch noch reich werden :wink:
Danke für alle Antworten!
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thea123 schrieb:
"dass was die "Beihilfe" an Behandlungszeit vorschreibt ist für dich nicht bindend"
Ja, ich weiß. Ich habe meinen Preis und meine benötigte Therapiezeit ja schon kalkuliert und weiche davon nicht ab. Es ging nur noch um den Service meinerseits mich auch noch einmal zu erkundigen wie die Verordnung im Besten Fall aussehen soll.
"machst eine Honorarvereinbarung mit 2x30min Behandlung zu 86€"
Bei einer Gruppentherapie? 250 € in der Stunde... Dann kann ich vielleicht doch noch reich werden :wink:
Danke für alle Antworten!
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Susulo schrieb:
Hallo thea,
ich hatte die gleiche Situation schön öfters, bei gkv Patienten, überhaupt kein Problem. Patient hatte Aphasie, bekam in Praxis x Einzeltherapie und kam zu mir mit einem Gruppentherapie rezept. Das Ganze ging über ein Jahr.
Dann hatte ich mal einen Patienten, bei dem machte eine andere Praxis Schlucktherapie, ich behandelte ausschließlich die Dysarthrie. Dafür hatte er auch 2 verschiedene Logopädierezepte. Ist ja auch einmal SC 1 und einmal SP6.
Was die Beihilfe angeht: da würde ich mir gar keinen Kopf machen. Du rechnest ab, was du für angemessen hältst. Woher sollst du wissen, was der Patient mit seiner Versicherung vereinbart hat?
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