Sie suchen? Wir auch!
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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flexible Arbeitszeiten,...
ich habe eine Frage:
wenn auf einem Kassenrezept 2 mal die Woche Therapie steht, muss der Patient 2 mal die Woche kommen, oder ist damit maximal 2 mal die Woche gemeint und er kann auch 1 mal die Woche zur Therapie erscheinen. Danke für die Mühe. Michael
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Michael Sauer schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage:
wenn auf einem Kassenrezept 2 mal die Woche Therapie steht, muss der Patient 2 mal die Woche kommen, oder ist damit maximal 2 mal die Woche gemeint und er kann auch 1 mal die Woche zur Therapie erscheinen. Danke für die Mühe. Michael
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ali schrieb:
max. 2x
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Michael Sauer schrieb:
vielen Dank
Also soviel wie ich weiß, wenn auf dem Rezept 2 x pro Woche draufsteht, dann muß 2 x pro Woche behandelt werden, außer es sind begründete Unterbrechnungen wie Urlaub bzw. Krankheit des Therapeuten/Patienten.
Die ärztliche vorgegebene Behandlungsfrequenz ist einzuhalten oder stehe ich auf dem Schlauch???
Vor etlichen Jahren durfte die maximale Behandlungsfrequenz auch unterschritten werden, aber das ist schon lange her.
Bitte korrigiert mich, wenn es anders ist.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Dadurch sind Frequenzunterschreitungen ohne Begründung immer möglich
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Tempelritter schrieb:
Muss nicht, ein Blick in die R-Verträge und die HMR: eine Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Dadurch sind Frequenzunterschreitungen ohne Begründung immer möglich
Hmmmmm!
.....
Vor etlichen Jahren durfte die maximale Behandlungsfrequenz auch unterschritten werden, aber das ist schon lange her.
Bitte korrigiert mich, wenn es anders ist.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
Nu brauchts doch eine dezidierte Antwort analog zu Templer. Das ist Bull.... auch wenn einige Kassen(sofas) dies so sehen wollten, sie sind damit natürlich gescheitert, weil die Verträge und HMR was anderes sagen. Es sei denn HME hat sich das gefallen lassen.
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ali schrieb:
Achilles2 schrieb am 17.5.18 15:02:
Hmmmmm!
.....
Vor etlichen Jahren durfte die maximale Behandlungsfrequenz auch unterschritten werden, aber das ist schon lange her.
Bitte korrigiert mich, wenn es anders ist.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
Nu brauchts doch eine dezidierte Antwort analog zu Templer. Das ist Bull.... auch wenn einige Kassen(sofas) dies so sehen wollten, sie sind damit natürlich gescheitert, weil die Verträge und HMR was anderes sagen. Es sei denn HME hat sich das gefallen lassen.
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Danke liebe Kolleginnen und Kollegen für die Aufklärung!!!!
Achilles2
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Shakespeare schrieb:
Das Problem ist der Unterschied von Recht haben und Recht bekommen. Es kommt gelegentlich zu Kürzungen, wenn nicht die Mehrzahl der Termine der Frequenzvorgabe des Arztes entspricht. Eine vernünftige Vergütung ist auch dadurch reduziert, wenn man Zeit und Energie aufwenden muss, Recht zu bekommen. Jede Therapiepraxis muss also abwägen, ob sie es sich einfach macht und quasi präventiv denkbaren Kürzungen entgegenwirkt oder die Zeit aufwenden möchte, den Unverschämtheiten und der Inkompetenz mancher Kassenmitarbeiter entgegenzuwirken.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Im Endeffekt muß ich Dir Recht geben Shakespear. Auf der anderen Seite sollte man sich gegen irgendwelche Rechtsverdrehnungen von den "Sesselpf...." der Abrechnungsstelle vehement wehren. Die denken sonst, mit uns kann man alles machen. Außerdem gehört diese Rechtswillkür von oberster Stelle her verboten!!!
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Hmmmmm!
Also soviel wie ich weiß, wenn auf dem Rezept 2 x pro Woche draufsteht, dann muß 2 x pro Woche behandelt werden, außer es sind begründete Unterbrechnungen wie Urlaub bzw. Krankheit des Therapeuten/Patienten.
Die ärztliche vorgegebene Behandlungsfrequenz ist einzuhalten oder stehe ich auf dem Schlauch???
Vor etlichen Jahren durfte die maximale Behandlungsfrequenz auch unterschritten werden, aber das ist schon lange her.
Bitte korrigiert mich, wenn es anders ist.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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