Gerade habe ich mir das Gespräch von gestern abend auf Facebook angeguckt. Danke an die Verbände, dass das ohne Anmeldung möglich war.
Unsere Vertreter haben klar das bestätigt, was zu erwarten war: mehr arbeiten dürfen wir gerne, aber bitte kostenlos!
Roy Kühne merkte dann noch an, dass es im Superwahljahr 2021, garniert mit Pandemie, erwartbar langwierige Verhandlungen gäbe.
Conclusio:
Wir reduzieren die Behandlungszeit auf 15 Minuten, muten unseren Mitarbeitern trotzdem stündlich nicht mehr als 3 Patienten zu. Die jeweils freien 5 Minuten dienen zur Kommunikation mit Kaffee, zum Toilettengang und sonstigen privaten Verrichtungen.
Jeweils eine Behandlungseinheit dient zur physiotherapeutischen Befundung (wenn das reicht, sonst gerne auch zwei Einheiten) und zur Erstellung des Arztberichts.
Für den Patienten stehen dann 4 Behandlungen á jeweils 15 Minuten zur Verfügung.
Reicht doch für gesetzlich Versicherte, oder?
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Unsere Vertreter haben klar das bestätigt, was zu erwarten war: mehr arbeiten dürfen wir gerne, aber bitte kostenlos!
Roy Kühne merkte dann noch an, dass es im Superwahljahr 2021, garniert mit Pandemie, erwartbar langwierige Verhandlungen gäbe.
Conclusio:
Wir reduzieren die Behandlungszeit auf 15 Minuten, muten unseren Mitarbeitern trotzdem stündlich nicht mehr als 3 Patienten zu. Die jeweils freien 5 Minuten dienen zur Kommunikation mit Kaffee, zum Toilettengang und sonstigen privaten Verrichtungen.
Jeweils eine Behandlungseinheit dient zur physiotherapeutischen Befundung (wenn das reicht, sonst gerne auch zwei Einheiten) und zur Erstellung des Arztberichts.
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nele69 schrieb:
Gerade habe ich mir das Gespräch von gestern abend auf Facebook angeguckt. Danke an die Verbände, dass das ohne Anmeldung möglich war.
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Roy Kühne merkte dann noch an, dass es im Superwahljahr 2021, garniert mit Pandemie, erwartbar langwierige Verhandlungen gäbe.
Conclusio:
Wir reduzieren die Behandlungszeit auf 15 Minuten, muten unseren Mitarbeitern trotzdem stündlich nicht mehr als 3 Patienten zu. Die jeweils freien 5 Minuten dienen zur Kommunikation mit Kaffee, zum Toilettengang und sonstigen privaten Verrichtungen.
Jeweils eine Behandlungseinheit dient zur physiotherapeutischen Befundung (wenn das reicht, sonst gerne auch zwei Einheiten) und zur Erstellung des Arztberichts.
Für den Patienten stehen dann 4 Behandlungen á jeweils 15 Minuten zur Verfügung.
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sind die 1,48% denn als sog. Zahlbeträge gedacht, wie es im TSVG vereinbart wurde?
TSVG: Bei einer verspäteten Entscheidung der Schiedsstelle sind sogenannte „Zahlbeträge“ zu beschließen, durch die Vergütungsausfälle ausgeglichen werden, die aufgrund der verspäteten Entscheidung entstanden sind.
Das BMG kann per Rechtsverordnung das Schiedsverfahren regeln, wenn die Vertragsparteien sich nicht auf eine Geschäftsordnung einigen können.
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sind die 1,48% denn als sog. Zahlbeträge gedacht, wie es im TSVG vereinbart wurde?
TSVG: Bei einer verspäteten Entscheidung der Schiedsstelle sind sogenannte „Zahlbeträge“ zu beschließen, durch die Vergütungsausfälle ausgeglichen werden, die aufgrund der verspäteten Entscheidung entstanden sind.
Das BMG kann per Rechtsverordnung das Schiedsverfahren regeln, wenn die Vertragsparteien sich nicht auf eine Geschäftsordnung einigen können.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
sind die 1,48% denn als sog. Zahlbeträge gedacht, wie es im TSVG vereinbart wurde?
TSVG: Bei einer verspäteten Entscheidung der Schiedsstelle sind sogenannte „Zahlbeträge“ zu beschließen, durch die Vergütungsausfälle ausgeglichen werden, die aufgrund der verspäteten Entscheidung entstanden sind.
Das BMG kann per Rechtsverordnung das Schiedsverfahren regeln, wenn die Vertragsparteien sich nicht auf eine Geschäftsordnung einigen können.
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Freilich. Und wenn ein PKV-versicherter kommt wird dieser gerne vor den GKV-versicherten bevorzugt behandelt. Ein weiterer Schritt zum zwei-klassen patientenwesen. Danke GKV!
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Freilich. Und wenn ein PKV-versicherter kommt wird dieser gerne vor den GKV-versicherten bevorzugt behandelt. Ein weiterer Schritt zum zwei-klassen patientenwesen. Danke GKV!
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Klonkrieger schrieb:
Freilich. Und wenn ein PKV-versicherter kommt wird dieser gerne vor den GKV-versicherten bevorzugt behandelt. Ein weiterer Schritt zum zwei-klassen patientenwesen. Danke GKV!
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Wir reduzieren die Behandlungszeit auf 15 Minuten, muten unseren Mitarbeitern trotzdem stündlich nicht mehr als 3 Patienten zu. Die jeweils freien 5 Minuten dienen zur Kommunikation mit Kaffee, zum Toilettengang und sonstigen privaten Verrichtungen.
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nele69 schrieb:
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Wir reduzieren die Behandlungszeit auf 15 Minuten, muten unseren Mitarbeitern trotzdem stündlich nicht mehr als 3 Patienten zu. Die jeweils freien 5 Minuten dienen zur Kommunikation mit Kaffee, zum Toilettengang und sonstigen privaten Verrichtungen.
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kroetzi schrieb:
Die Ärzte - Ich bin reich - YouTube
TSVG: Bei einer verspäteten Entscheidung der Schiedsstelle sind sogenannte „Zahlbeträge“ zu beschließen, durch die Vergütungsausfälle ausgeglichen werden, die aufgrund der verspäteten Entscheidung entstanden sind.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
sind die 1,48% denn als sog. Zahlbeträge gedacht, wie es im TSVG vereinbart wurde?
TSVG: Bei einer verspäteten Entscheidung der Schiedsstelle sind sogenannte „Zahlbeträge“ zu beschließen, durch die Vergütungsausfälle ausgeglichen werden, die aufgrund der verspäteten Entscheidung entstanden sind.
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PT-Morris schrieb:
Ich habe die 1,48% so verstanden, dass es eine Anpassung seit der letzten Erhöhung aufgrund gestiegener allgemeiner Kosten ist.
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Klonkrieger schrieb:
Freilich. Und wenn ein PKV-versicherter kommt wird dieser gerne vor den GKV-versicherten bevorzugt behandelt. Ein weiterer Schritt zum zwei-klassen patientenwesen. Danke GKV!
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