Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
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(100%-ige Tochtergesellschaft).
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demnächst steht für uns die erste Steuererklärung an. Februar ´16 Gründungsjahr und haben zur Fahrkostenerstattung eine Frage an die langjährigen Inhaber.
Wir führen viele Hausbesuche durch ( mehr Haus, als Heim). Die Hausbesuche haben wir so gelegt, dass diese auf dem Weg zur Praxis liegen.
Heißt, unserer Arbeitsbeginn ist nicht unsere Arbeitsstätte ( Praxis) sondern einzelne Patienten. Von da aus geht es in die Praxis.
Bei der Einkommenssteuererklärung muss ich eine Betriebsstätte angeben, damit ich die einfache Wegstrecke
( Pauschale) von 30 cent erstattet bekomme. Klar, die Fahrt vom Patienten in die Praxis, wird mir als Betriebsausgabe erstattet.
Muss ich jetzt für jeden Tag, die Kilometer, von zu Hause zum 1. Patienten angeben ( einfach Strecke) oder gilt für das Finanzamt , die Praxis als Betriebsstätte. Da ich ja nicht erst in die Praxis fahre und dann zum Hausbesuch.
Wie habt ihr das bei eurer Steuererklärung angegeben ?
Schöne Feiertage wünsche ich allen Mitgliedern :)
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Nickiiiii schrieb:
Hallo liebes Forum,
demnächst steht für uns die erste Steuererklärung an. Februar ´16 Gründungsjahr und haben zur Fahrkostenerstattung eine Frage an die langjährigen Inhaber.
Wir führen viele Hausbesuche durch ( mehr Haus, als Heim). Die Hausbesuche haben wir so gelegt, dass diese auf dem Weg zur Praxis liegen.
Heißt, unserer Arbeitsbeginn ist nicht unsere Arbeitsstätte ( Praxis) sondern einzelne Patienten. Von da aus geht es in die Praxis.
Bei der Einkommenssteuererklärung muss ich eine Betriebsstätte angeben, damit ich die einfache Wegstrecke
( Pauschale) von 30 cent erstattet bekomme. Klar, die Fahrt vom Patienten in die Praxis, wird mir als Betriebsausgabe erstattet.
Muss ich jetzt für jeden Tag, die Kilometer, von zu Hause zum 1. Patienten angeben ( einfach Strecke) oder gilt für das Finanzamt , die Praxis als Betriebsstätte. Da ich ja nicht erst in die Praxis fahre und dann zum Hausbesuch.
Wie habt ihr das bei eurer Steuererklärung angegeben ?
Schöne Feiertage wünsche ich allen Mitgliedern :)
Die HB Kilometer werden dann "voll" mit 30 cent angesetzt. Weiteres wie ggf. KFZ als Betriebsmittel bitte im Netz odet StBe befragen.
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Schippi schrieb:
Wozu gibt es Steuerberater die einen beraten? Erst recht am Anfang der Karriere
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eim schrieb:
Deine Betriebsstätte ist der Ausgangspunkt .Nicht die Adresse des Pat.Du mußt ja trotzdem zur Praxis fahren.Es werden KM berechnet die von Betriebstsätte zum HB gehen.
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ali schrieb:
Wenn sich Nicki sicher mit den Gestaltungsmöglichkeiten auskennt braucht sie natürlich keinen StBe,, ansonsten kann dis schon sinnvoll sein und wenn man sonst nur 1x im Jahr die Belege vorbeibringt und sonst kluge Fragen stellt, ist s auch gar net so teuer
Ansonsten: Ja, einfach mal 'nen halben Tag mit dem Steuerberater verbringen und die Grundlagen schematisch aufzeichnen lassen - vieles lässt sich einfach einmal aufstellen und ist dann über Jahre hinweg nützlich... :)
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Papa Alpaka schrieb:
Ich gebe grundsätzlich die tatsächlich gefahrenen Kilometer an. Das ganze Jahr über Fahrtenbuch führen und dann von 'nem Studenten (billig zu haben...) auswerten lassen.
Ansonsten: Ja, einfach mal 'nen halben Tag mit dem Steuerberater verbringen und die Grundlagen schematisch aufzeichnen lassen - vieles lässt sich einfach einmal aufstellen und ist dann über Jahre hinweg nützlich... :)
ich danke erstmal für die Antworten.
Es gibt einen Steuerberater, nur ein Steuerberater kann auch nur eine Empfehlung abgeben. Wie dieser es machen würde. Am Ende hafte ich und muss evtl. alles nacharbeiten lassen.
Die Praxis liegt von meinem Wohnort 30 km . Der erste Patient ist jedoch von zu Hause 5 km entfernt. Klar gibt es Tage, da muss ich erst in die Praxis und dann zum Patienten. 2 Tage ist der Arbeitsbeginn in der Praxis, 3 Tage direkt beim ersten Hausbesuch.
Da es für die 1. Betriebsstätte mehrere Möglichkeiten gibt laut Gesetz, wollte ich hier hören, wie andere Inhaber mit dem Thema umgehen.
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Nickiiiii schrieb:
Hallo,
ich danke erstmal für die Antworten.
Es gibt einen Steuerberater, nur ein Steuerberater kann auch nur eine Empfehlung abgeben. Wie dieser es machen würde. Am Ende hafte ich und muss evtl. alles nacharbeiten lassen.
Die Praxis liegt von meinem Wohnort 30 km . Der erste Patient ist jedoch von zu Hause 5 km entfernt. Klar gibt es Tage, da muss ich erst in die Praxis und dann zum Patienten. 2 Tage ist der Arbeitsbeginn in der Praxis, 3 Tage direkt beim ersten Hausbesuch.
Da es für die 1. Betriebsstätte mehrere Möglichkeiten gibt laut Gesetz, wollte ich hier hören, wie andere Inhaber mit dem Thema umgehen.
1. Fahrt Wohnung --> Müllerstraße, HB
2. Fahrt Müllerstraße --> Meierstraße HB
3. Fahrt Meierstraße --> Praxis
bis jetzt keine Beanstandung
Lt. Steuerberater ist es so korrekt, da ein Fahrtenbuch logischerweise korrekt geführt werden muß.
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die neue schrieb:
ich bin PI (keine Angestellten), habe bis vor kurzem Fahrtenbuch geführt und folgendermaßen eingetragen
1. Fahrt Wohnung --> Müllerstraße, HB
2. Fahrt Müllerstraße --> Meierstraße HB
3. Fahrt Meierstraße --> Praxis
bis jetzt keine Beanstandung
Lt. Steuerberater ist es so korrekt, da ein Fahrtenbuch logischerweise korrekt geführt werden muß.
ich bin PI (keine Angestellten), habe bis vor kurzem Fahrtenbuch geführt und folgendermaßen eingetragen
1. Fahrt Wohnung --> Müllerstraße, HB
2. Fahrt Müllerstraße --> Meierstraße HB
3. Fahrt Meierstraße --> Praxis
bis jetzt keine Beanstandung
Lt. Steuerberater ist es so korrekt, da ein Fahrtenbuch logischerweise korrekt geführt werden muß.
Top, wurde das bei dir dann als Betriebsausgabe ( Fremdfahrzeugnutzung) gebucht oder anschließend bei der Einkommensteuer als Werbungskosten.
Wohnung --> 1. Patient, wäre ja somit die Fahrt zur Arbeit ( Betriebsstätte) und die anschließenden KM, dann als Betriebsausgabe ?
Hab ich das richtig verstanden ? :D
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Nickiiiii schrieb:
die neue schrieb am 27.12.16 22:54:
ich bin PI (keine Angestellten), habe bis vor kurzem Fahrtenbuch geführt und folgendermaßen eingetragen
1. Fahrt Wohnung --> Müllerstraße, HB
2. Fahrt Müllerstraße --> Meierstraße HB
3. Fahrt Meierstraße --> Praxis
bis jetzt keine Beanstandung
Lt. Steuerberater ist es so korrekt, da ein Fahrtenbuch logischerweise korrekt geführt werden muß.
Top, wurde das bei dir dann als Betriebsausgabe ( Fremdfahrzeugnutzung) gebucht oder anschließend bei der Einkommensteuer als Werbungskosten.
Wohnung --> 1. Patient, wäre ja somit die Fahrt zur Arbeit ( Betriebsstätte) und die anschließenden KM, dann als Betriebsausgabe ?
Hab ich das richtig verstanden ? :D
Meiner Meinung nach (glauben heißt nicht wissen), sind das alles Betriebsausgaben.
Da sich die private Nutzung seit kurzem deutlich erhöht hat, werde ich ab 2017 die 1%-Regelung nutzen.
Aber wie gesagt ..... welche Summe in welches Kästchen reinkommt, entscheidet der Steuerberater, dafür hat er das gelernt.
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die neue schrieb:
das kann ich Dir so genau gar nicht sagen - dafür hab ich meinen Steuerberater. Er bekommt von mir meine ganzen Unterlagen inkl. des Fahrtenbuches. Ich fahre ein Leasingfahrzeug, bis vor kurzem 98% beruflich genutzt.
Meiner Meinung nach (glauben heißt nicht wissen), sind das alles Betriebsausgaben.
Da sich die private Nutzung seit kurzem deutlich erhöht hat, werde ich ab 2017 die 1%-Regelung nutzen.
Aber wie gesagt ..... welche Summe in welches Kästchen reinkommt, entscheidet der Steuerberater, dafür hat er das gelernt.
es ist jedoch ein entscheidener Unterschied , ob man die einfache Entfernungspauschale oder Reisekosten ansetzt.
Entfernungspauschale heisst, Wohnung - Betriebstätte , 0,30 km, die man als Werbungskosten absetzen kann bei der Einkommenssteuerklärung.
Reisekosten/Auswärtstätigkeit - Alle Kilometer von der Wohnung Hin-und Rückfahrt, Reiseverpflegung können , voll als Betriebskosten abgesetzt.
Unsere Praxis hat Anteil Hausbesuche 75 % und Praxis 25%.
Da ich von zu Hause direkt zu meinen Patienten fahre, in der Praxis 1-2 Patienten und anschließend weiter Hausbesuche durchführe, heisst für mich, dass ich keinen feste feste Tätigkeitsstätte (Betriebsstätte) habe, somit ich alle gefahrenen Kilometer als Betriebsausgsben absetzen kann.
Hier ein Urteil vom Bundesfinanzhof bei einer Musiklehrerin
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen | Steuern | Haufe
Steuerberater ist sich nicht sicher, beim Finanzamt kann der Sachbearbeiter keine Antwort geben. Rechtsanwalt steht noch aus.
Vielleicht gibt es hier noch einen Praxisinhaber ,der auch einen sehr hohen Anteil an Hausbesuchen hat und seine Erfahrung kurz schildern kann.
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Nickiiiii schrieb:
Hallo frohes neues Jahr allen,
es ist jedoch ein entscheidener Unterschied , ob man die einfache Entfernungspauschale oder Reisekosten ansetzt.
Entfernungspauschale heisst, Wohnung - Betriebstätte , 0,30 km, die man als Werbungskosten absetzen kann bei der Einkommenssteuerklärung.
Reisekosten/Auswärtstätigkeit - Alle Kilometer von der Wohnung Hin-und Rückfahrt, Reiseverpflegung können , voll als Betriebskosten abgesetzt.
Unsere Praxis hat Anteil Hausbesuche 75 % und Praxis 25%.
Da ich von zu Hause direkt zu meinen Patienten fahre, in der Praxis 1-2 Patienten und anschließend weiter Hausbesuche durchführe, heisst für mich, dass ich keinen feste feste Tätigkeitsstätte (Betriebsstätte) habe, somit ich alle gefahrenen Kilometer als Betriebsausgsben absetzen kann.
Hier ein Urteil vom Bundesfinanzhof bei einer Musiklehrerin
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen | Steuern | Haufe
Steuerberater ist sich nicht sicher, beim Finanzamt kann der Sachbearbeiter keine Antwort geben. Rechtsanwalt steht noch aus.
Vielleicht gibt es hier noch einen Praxisinhaber ,der auch einen sehr hohen Anteil an Hausbesuchen hat und seine Erfahrung kurz schildern kann.
[...]
Steuerberater ist sich nicht sicher, beim Finanzamt kann der Sachbearbeiter keine Antwort geben. Rechtsanwalt steht noch aus.
[...]
Forder schriftlich eine schriftliche Auskunft des FA an. Der Sachbearbeiter hat Vorgesetzte und irgendwer muss dann entscheiden/Richtlinien zitieren/Weisung geben. Außer du bekommst schriftlich zurück das im FA niemand Ahnung hat, dann hast du einen Freibrief zu tun wie du lustig bist. Bis eine anderslautende Weisung ergeht ;)
Ich absolviere zu 100% HB (ich sollt mal wieder die Praxis putzen lassen, ich glaub das ist letztes Jahr in Vergessenheit geraten...) und rechne 100% der gefahrenen KM ab, von der Haustür bis zur Haustür; inklusive Verpflegungspauschalen für Auswärtstätigkeit.
Für die Kilometer setze ich €0,30 an; trotz das ich das mit beiden regelmäßig genutzten Dienstwagen unterbiete. Für den Werkstattersatzwagen musste ich den Chef beinahe hauen um ihn auf diesen Satz hoch(!)zuhandeln...
...Stand Dezember 2016: 2.800km im Monat (danke, Weihnachten!); einer der Kollegen hat die 3.000 geknackt...
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Papa Alpaka schrieb:
Nickiiiii schrieb am 1.1.17 13:57:
[...]
Steuerberater ist sich nicht sicher, beim Finanzamt kann der Sachbearbeiter keine Antwort geben. Rechtsanwalt steht noch aus.
[...]
Forder schriftlich eine schriftliche Auskunft des FA an. Der Sachbearbeiter hat Vorgesetzte und irgendwer muss dann entscheiden/Richtlinien zitieren/Weisung geben. Außer du bekommst schriftlich zurück das im FA niemand Ahnung hat, dann hast du einen Freibrief zu tun wie du lustig bist. Bis eine anderslautende Weisung ergeht ;)
Ich absolviere zu 100% HB (ich sollt mal wieder die Praxis putzen lassen, ich glaub das ist letztes Jahr in Vergessenheit geraten...) und rechne 100% der gefahrenen KM ab, von der Haustür bis zur Haustür; inklusive Verpflegungspauschalen für Auswärtstätigkeit.
Für die Kilometer setze ich €0,30 an; trotz das ich das mit beiden regelmäßig genutzten Dienstwagen unterbiete. Für den Werkstattersatzwagen musste ich den Chef beinahe hauen um ihn auf diesen Satz hoch(!)zuhandeln...
...Stand Dezember 2016: 2.800km im Monat (danke, Weihnachten!); einer der Kollegen hat die 3.000 geknackt...
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Steuerberater ist sich nicht sicher, beim Finanzamt kann der Sachbearbeiter keine Antwort geben. Rechtsanwalt steht noch aus.
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Forder schriftlich eine schriftliche Auskunft des FA an. Der Sachbearbeiter hat Vorgesetzte und irgendwer muss dann entscheiden/Richtlinien zitieren/Weisung geben. Außer du bekommst schriftlich zurück das im FA niemand Ahnung hat, dann hast du einen Freibrief zu tun wie du lustig bist. Bis eine anderslautende Weisung ergeht ;)
Ich absolviere zu 100% HB (ich sollt mal wieder die Praxis putzen lassen, ich glaub das ist letztes Jahr in Vergessenheit geraten...) und rechne 100% der gefahrenen KM ab, von der Haustür bis zur Haustür; inklusive Verpflegungspauschalen für Auswärtstätigkeit.
Für die Kilometer setze ich €0,30 an; trotz das ich das mit beiden regelmäßig genutzten Dienstwagen unterbiete. Für den Werkstattersatzwagen musste ich den Chef beinahe hauen um ihn auf diesen Satz hoch(!)zuhandeln...
...Stand Dezember 2016: 2.800km im Monat (danke, Weihnachten!); einer der Kollegen hat die 3.000 geknackt...
Super, danke für die Info Papa Alpaka
Hatte auch schon gedacht, dass Finanzamt konkret anzuschreiben. Wird morgen getan.
Bist du selbstständig oder Angestellte/r ?
Gab es bereits bei Betriebsprüfungen oder der Steuerbescheide Probleme ?
Schönen Sonntag
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Nickiiiii schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 1.1.17 19:07:
Nickiiiii schrieb am 1.1.17 13:57:
[...]
Steuerberater ist sich nicht sicher, beim Finanzamt kann der Sachbearbeiter keine Antwort geben. Rechtsanwalt steht noch aus.
[...]
Forder schriftlich eine schriftliche Auskunft des FA an. Der Sachbearbeiter hat Vorgesetzte und irgendwer muss dann entscheiden/Richtlinien zitieren/Weisung geben. Außer du bekommst schriftlich zurück das im FA niemand Ahnung hat, dann hast du einen Freibrief zu tun wie du lustig bist. Bis eine anderslautende Weisung ergeht ;)
Ich absolviere zu 100% HB (ich sollt mal wieder die Praxis putzen lassen, ich glaub das ist letztes Jahr in Vergessenheit geraten...) und rechne 100% der gefahrenen KM ab, von der Haustür bis zur Haustür; inklusive Verpflegungspauschalen für Auswärtstätigkeit.
Für die Kilometer setze ich €0,30 an; trotz das ich das mit beiden regelmäßig genutzten Dienstwagen unterbiete. Für den Werkstattersatzwagen musste ich den Chef beinahe hauen um ihn auf diesen Satz hoch(!)zuhandeln...
...Stand Dezember 2016: 2.800km im Monat (danke, Weihnachten!); einer der Kollegen hat die 3.000 geknackt...
Super, danke für die Info Papa Alpaka
Hatte auch schon gedacht, dass Finanzamt konkret anzuschreiben. Wird morgen getan.
Bist du selbstständig oder Angestellte/r ?
Gab es bereits bei Betriebsprüfungen oder der Steuerbescheide Probleme ?
Schönen Sonntag
Wenn du konkrete Auskünfte haben willst ist das Finanzamt die zuständige Adresse, Steuerberater und Rechtsanwalt geben ihre Interpretation der Sachlage wieder (das ist beim Finanzamt auch so, aber die können dir nichts wenn du deren Weisungen befolgst...). StB und RA kannst du dann auf die Auskunft des FA ansetzen...
...ich bin selbstständig tätig und hatte bisher keine Probleme mit Steuerbescheiden oder Betriebsprüfungen. Die Probleme haben andere, der Prüfer der nix findet und die Gemeinschaft die keine Steuern haben will...
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Papa Alpaka schrieb:
Immer wieder gerne. Grundregel: Nimm was du kriegen kannst (und gib zurück wie's dir passt) - völker- und bundesrechtswidrige Kriegseinsätze in Afghanistan und Syrien können andere finanzieren, ich bleibe lieber bei humanitären Geldgaben.
Wenn du konkrete Auskünfte haben willst ist das Finanzamt die zuständige Adresse, Steuerberater und Rechtsanwalt geben ihre Interpretation der Sachlage wieder (das ist beim Finanzamt auch so, aber die können dir nichts wenn du deren Weisungen befolgst...). StB und RA kannst du dann auf die Auskunft des FA ansetzen...
...ich bin selbstständig tätig und hatte bisher keine Probleme mit Steuerbescheiden oder Betriebsprüfungen. Die Probleme haben andere, der Prüfer der nix findet und die Gemeinschaft die keine Steuern haben will...
Immer wieder gerne. Grundregel: Nimm was du kriegen kannst (und gib zurück wie's dir passt) - völker- und bundesrechtswidrige Kriegseinsätze in Afghanistan und Syrien können andere finanzieren, ich bleibe lieber bei humanitären Geldgaben.
Wenn du konkrete Auskünfte haben willst ist das Finanzamt die zuständige Adresse, Steuerberater und Rechtsanwalt geben ihre Interpretation der Sachlage wieder (das ist beim Finanzamt auch so, aber die können dir nichts wenn du deren Weisungen befolgst...). StB und RA kannst du dann auf die Auskunft des FA ansetzen...
...ich bin selbstständig tätig und hatte bisher keine Probleme mit Steuerbescheiden oder Betriebsprüfungen. Die Probleme haben andere, der Prüfer der nix findet und die Gemeinschaft die keine Steuern haben will...
Klasse, besonders dein erster Satz , spiegelt mich wieder, :)
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Nickiiiii schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 1.1.17 20:16:
Immer wieder gerne. Grundregel: Nimm was du kriegen kannst (und gib zurück wie's dir passt) - völker- und bundesrechtswidrige Kriegseinsätze in Afghanistan und Syrien können andere finanzieren, ich bleibe lieber bei humanitären Geldgaben.
Wenn du konkrete Auskünfte haben willst ist das Finanzamt die zuständige Adresse, Steuerberater und Rechtsanwalt geben ihre Interpretation der Sachlage wieder (das ist beim Finanzamt auch so, aber die können dir nichts wenn du deren Weisungen befolgst...). StB und RA kannst du dann auf die Auskunft des FA ansetzen...
...ich bin selbstständig tätig und hatte bisher keine Probleme mit Steuerbescheiden oder Betriebsprüfungen. Die Probleme haben andere, der Prüfer der nix findet und die Gemeinschaft die keine Steuern haben will...
Klasse, besonders dein erster Satz , spiegelt mich wieder, :)
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Problem beschreiben
ali schrieb:
Also ich fahre grundsätzlich erstmal im die Praxis um nach dem AB und sonstigen zu schauen. Von daher hab ich das "Problem" nicht.
Die HB Kilometer werden dann "voll" mit 30 cent angesetzt. Weiteres wie ggf. KFZ als Betriebsmittel bitte im Netz odet StBe befragen.
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