Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Frage zur angehenden Selbständigkeit im eigenen Haus:
Was muss ich für Voraussetzungen erfüllen, um in meinem Haus Kassenrezepte (gesetzlich,privat) abrechnen zu können? Also um eine Kassenzulassung zu erlangen?
Danke für Unterstützung
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
annika261 schrieb:
Huhu
Frage zur angehenden Selbständigkeit im eigenen Haus:
Was muss ich für Voraussetzungen erfüllen, um in meinem Haus Kassenrezepte (gesetzlich,privat) abrechnen zu können? Also um eine Kassenzulassung zu erlangen?
Danke für Unterstützung
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
Du musst die räumlichen Voraussetzungen erfüllen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
annika261 schrieb:
Ok, aber wo finde ich diese Rahmenbedingungen genau? Das muss doch iwo stehen. U was fällt alles unter 52 quadrat? Toilette Flur warten Behandlungsraum?
20-30 m² für einen Gymnastikraum. Mindestens 2 Kabinen mit je 6m² (und das ist schon sehr klein). Flur, Empfang.... ein bisschen klein für die Kassenzulassung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
schlumpi22 schrieb:
52 m² für eine Praxis?
20-30 m² für einen Gymnastikraum. Mindestens 2 Kabinen mit je 6m² (und das ist schon sehr klein). Flur, Empfang.... ein bisschen klein für die Kassenzulassung.
52 m² für eine Praxis?
20-30 m² für einen Gymnastikraum. Mindestens 2 Kabinen mit je 6m² (und das ist schon sehr klein). Flur, Empfang.... ein bisschen klein für die Kassenzulassung.
Nicht "20-30" sondern 20. Dann passt das mit den 50m² auch ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
schlumpi22 schrieb am 5.2.15 19:22:
52 m² für eine Praxis?
20-30 m² für einen Gymnastikraum. Mindestens 2 Kabinen mit je 6m² (und das ist schon sehr klein). Flur, Empfang.... ein bisschen klein für die Kassenzulassung.
Nicht "20-30" sondern 20. Dann passt das mit den 50m² auch ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
Ich habe Nutzflächen von 105 m2davon 50m2 als Therapiefläche aufgeteilt 2 Beh Räume und Gruppenraum das reicht aus für die Zulassung
Ich habe mal in so einer Praxis anfangs gearbeitet: ein Raum in 2 Kabinen unterteilt und wahlweise als Gymnastikraum benutzt. Wahrscheinlich nicht mehr wie 30 m2 alle Räume :thumbsup:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
schlumpi22 schrieb:
Aber 20 m2 finde ich etwas zu knapp - daher meine Einteilung bis 30m2 :)
Ich habe mal in so einer Praxis anfangs gearbeitet: ein Raum in 2 Kabinen unterteilt und wahlweise als Gymnastikraum benutzt. Wahrscheinlich nicht mehr wie 30 m2 alle Räume :thumbsup:
[Nachtrag: ja, ich finde es schön in großzügigen Räumen arbeiten zu können und gönne es jedem, insbesondere denjenigen die weniger Gestaltungsmöglichkeiten haben. Falls es hart auf hart kommt ist es trotzdem gut zu wissen das die Zulassungsprobleme erst bei weniger als 20m² beginnen ;)]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
GKV="ausreichend, wirtschaftlich und notwendig". Damit sind 20m² argumentativ abgedeckt ;)
[Nachtrag: ja, ich finde es schön in großzügigen Räumen arbeiten zu können und gönne es jedem, insbesondere denjenigen die weniger Gestaltungsmöglichkeiten haben. Falls es hart auf hart kommt ist es trotzdem gut zu wissen das die Zulassungsprobleme erst bei weniger als 20m² beginnen ;)]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
schlumpi22 schrieb:
Okay :smile:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Achilles2 schrieb:
Zuerst die Zimmerhöhe messen, ist die unter 2,50 Meter, dann kannst Du Dir alles weitere sparen. Insgesamt Praxisimindestgröße 52 qm. Alles andere steht in den Rahmenvertragsrichtlinien.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Es müssen alle derzeit gültigen Zulassungskriterien erfüllt werden!
Grüße...Gerry
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Gerry schrieb:
...Was muss ich für Voraussetzungen erfüllen, um in meinem Haus Kassenrezepte (gesetzlich,privat) abrechnen zu können? Also um eine Kassenzulassung zu erlangen?...
Es müssen alle derzeit gültigen Zulassungskriterien erfüllt werden!
Grüße...Gerry
Die Nutzungsänderung bei der Baubehörde beantragen und deren Auflagen (LBO) erfüllen
Gefällt mir
Die Nutzungsänderung bei der Baubehörde beantragen und deren Auflagen (LBO) erfüllen
Das würde ich zu aller erst abklären bevor ich weiteres Geld in die Hand nehmen würde.
Und ich würde mir überlegen ob es Sinn macht so wenig Trennung zwischen Beruf und Wohnung zu haben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Helmut Fromberger schrieb:
Die Nutzungsänderung bei der Baubehörde beantragen und deren Auflagen (LBO) erfüllen
Das würde ich zu aller erst abklären bevor ich weiteres Geld in die Hand nehmen würde.
Und ich würde mir überlegen ob es Sinn macht so wenig Trennung zwischen Beruf und Wohnung zu haben.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Die Einrichtungsrichtlinien erfüllen
Die Nutzungsänderung bei der Baubehörde beantragen und deren Auflagen (LBO) erfüllen
- in der Infothek von physio.de
- bei Googel unter Zulassungsbedingungen Physiotherapiepraxis oä
- in Büchern, die es zu diesem Thema gibt
- bei Deinem Verband, so Du einen hast
- bei AOK ( für RVO zuständig ) und VdeK , Adressen auch über Googel zu bekommen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Lamaca schrieb:
Da findest Du was Du suchst, wenn Du suchst :unamused:
- in der Infothek von physio.de
- bei Googel unter Zulassungsbedingungen Physiotherapiepraxis oä
- in Büchern, die es zu diesem Thema gibt
- bei Deinem Verband, so Du einen hast
- bei AOK ( für RVO zuständig ) und VdeK , Adressen auch über Googel zu bekommen
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Eberhard schrieb:
Die Trennung zwischen Privaträumen und Praxisräumen ist natürlich unumgänglich. Die Genehmigung vom Bauordnungsamt ist heutzutage fast das Wichtigste. Dazu zählt auch die Frage der Bereitstellung von Parkplätzen usw.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
und die Einwilligung der angrenzenden Eigentümer u.s.w.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Meggi89 schrieb:
Bist du verheiratet? Gehört euch das Haus gemeinsam? Dann mach eine Teilungserklärung, tritt deinem Mann die Räume ab und miete sie von deinem Mann ganz offiziell an. So hab ich es gemacht. Größe der Praxis war dann ca. 40qm Therapiefläche, drei Behandlungsplätze, 20qm Warteraum und Raum für Fango, Heiße Rolle, Abstellraum usw. War bei der Abnahme kein Problem, wichtig war aber vor allem der getrennte Bereich zwischen Privaträumen und Praxis. Viel Erfolg
http://www.physio.de/zulassung/physio.htm
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
JürgenK schrieb:
....schau auch einmal hier:
http://www.physio.de/zulassung/physio.htm
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Mein Profilbild bearbeiten