Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
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Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
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Behandlungen sehr viele
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alle Kosten, die in einer Praxis als Selbstständiger anfallen, werden unter Betriebskosten geführt. So wie Du Deinen Mitarbeitern dafür einen Ausgleich (Gehalt) zustehst, so steht auch Dir für die Zeit, die Du mit Tätigkeiten für die Praxis verbringst (Abrechnung, Aufräumen, usw.) ein Ausgleich zu. I der Regel ist jenes das Gehalt des Selbstständigen. Du bist Deinen MA keine Abrechnung schuldig, aus der hervorgeht, wie Du Deine Kosten kalkulierst. Du verlangst einen Betrag X, die Mieter haben den zu zahlen. Fertig. Wer nicht zahlt, fliegt ´raus. Nachfragen erübrigt sich. Es liegt nicht in der Verantwortung Deiner Mieter, irgendetwas zu kritisieren. Wenn Du eine Führungskraft bist, dann führe. Wer Räume vermietet, ist ein Vermieter. Dein Vermieter zu Hause oder sonst wo, muss Dir auch nicht erklären, wie sich die Miete zusammensetzt. Ich würde nicht diskutieren, sondern ggf. von meinem Kündigungsrecht Gebrauch machen.
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C. DBO schrieb:
Unnötig, über solche Äußerungen überhaupt ein Wort zu verlieren. Ich würde milde lächelnd das Gespräch sofort beenden.
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Blumenkind schrieb:
Lieber Anonymus,
alle Kosten, die in einer Praxis als Selbstständiger anfallen, werden unter Betriebskosten geführt. So wie Du Deinen Mitarbeitern dafür einen Ausgleich (Gehalt) zustehst, so steht auch Dir für die Zeit, die Du mit Tätigkeiten für die Praxis verbringst (Abrechnung, Aufräumen, usw.) ein Ausgleich zu. I der Regel ist jenes das Gehalt des Selbstständigen. Du bist Deinen MA keine Abrechnung schuldig, aus der hervorgeht, wie Du Deine Kosten kalkulierst. Du verlangst einen Betrag X, die Mieter haben den zu zahlen. Fertig. Wer nicht zahlt, fliegt ´raus. Nachfragen erübrigt sich. Es liegt nicht in der Verantwortung Deiner Mieter, irgendetwas zu kritisieren. Wenn Du eine Führungskraft bist, dann führe. Wer Räume vermietet, ist ein Vermieter. Dein Vermieter zu Hause oder sonst wo, muss Dir auch nicht erklären, wie sich die Miete zusammensetzt. Ich würde nicht diskutieren, sondern ggf. von meinem Kündigungsrecht Gebrauch machen.
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