- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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Meine Frage ist:
Dürfen Masseure und/oder Physios die Stoßwelle eigentlich selbständig anbieten, d.h. ohne Rezept vom Arzt (für Privatpatienten/Selbstzahler)? Also quasi als "HP-Physio" oder "Masseure im First-Contact"?
Danke für die Info und LG, Uli
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Viele meine Kollegen (andere PhysioPraxen) und ich benutze seit Jahren die radiale Stoss-(Shock)Welle. Das ist auch Therapeuten erlaubt oder zumindest nicht verboten!
Die Fokussierte Stosswelle ist aber tatsächlich nur Ärzte und HP‘s vorbehalten.
Grüße aus Hamburg
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Rabhi Nabil schrieb:
Hallo in die runde,
Viele meine Kollegen (andere PhysioPraxen) und ich benutze seit Jahren die radiale Stoss-(Shock)Welle. Das ist auch Therapeuten erlaubt oder zumindest nicht verboten!
Die Fokussierte Stosswelle ist aber tatsächlich nur Ärzte und HP‘s vorbehalten.
Grüße aus Hamburg
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Tempelritter schrieb:
Mein Anwalt sagt ganz klar Nein weder radial noch fokussiert, außer zusätzlichem HP, auch ein sHP darf das nicht. Ganz Schlaue leitend die Anwendung vom US ab, aber das ist nirgend nachzulesen und ein Urteil gibt e noch nicht.
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UliBulli schrieb:
Hallo zusammen!
Meine Frage ist:
Dürfen Masseure und/oder Physios die Stoßwelle eigentlich selbständig anbieten, d.h. ohne Rezept vom Arzt (für Privatpatienten/Selbstzahler)? Also quasi als "HP-Physio" oder "Masseure im First-Contact"?
Danke für die Info und LG, Uli
"Die ESWT [Stoßwellentherapie] ist eine durch den mittels Fachkunde qualifizierten Arzt persönlich zu erbringende Leistung."
Auch wenn es in der Praxis häufig anders gelebt wird, dürften wohl neben Ärzten ausschließlich "Voll-Heilpraktiker" die Stoßwelle ausführen, da selbst ein sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie lediglich auf die von Physiotherapeuten erlernten manuellen Fähigkeiten beschränkt wird. Behandlungsmethoden, die über das Gebiet der Physiotherapie hinausgehen sind ja den Heilpraktikern mit voller Heilerlaubnis vorbehalten.
Gruß
Nora
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UliBulli schrieb:
Alles klar, danke für die Info Nora.
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Nora Weber schrieb:
Die "DIGEST" ("Deutschsprachige Internationale Gesellschaft für Extracorporale Stoßwellentherapie") schreibt in Ihrer Leitlinie ( Link) mehrfach:
"Die ESWT [Stoßwellentherapie] ist eine durch den mittels Fachkunde qualifizierten Arzt persönlich zu erbringende Leistung."
Auch wenn es in der Praxis häufig anders gelebt wird, dürften wohl neben Ärzten ausschließlich "Voll-Heilpraktiker" die Stoßwelle ausführen, da selbst ein sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie lediglich auf die von Physiotherapeuten erlernten manuellen Fähigkeiten beschränkt wird. Behandlungsmethoden, die über das Gebiet der Physiotherapie hinausgehen sind ja den Heilpraktikern mit voller Heilerlaubnis vorbehalten.
Gruß
Nora
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paul849 schrieb:
Nein
Die radiale Stoßwelle fällt unter Medizinprodukt Klasse 2a genauso wie die Elektrotherapiegeräte die wir benutzen.
Würde es nur nicht Stoßwellentherapie nennen da du ja ohne Heilpraktiker keine Therapie machen darfst. Aber spricht ja nix gegen ne Triggerpunktmassage mit Gerät.
Als sektoraler Heilpraktiker geht es natürlich...in der Verordnung steht du darfst die Dinge ausüben die Gegenstand der Ausbildung sind.
Ein Ausbildungspunkt lautet: Apparative Massagetechniken, insbesondere Stäbchen, Saugwelle, Vibrationsgeräte.
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Bernie schrieb:
"Triggerpunktmassage" ist Ausübung der Heilkunde. Das sollte aber klar sein. Das was Du vorschlägst ist eine Gesetzesumgehung mit Gesetzesverletzung. Ist also mithin auch unerlaubte Ausübung der Heilkunde (außer Arzt, HP, PHHP)
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medaktiv77 schrieb:
Finde schon, dass wir sie benutzen können.
Die radiale Stoßwelle fällt unter Medizinprodukt Klasse 2a genauso wie die Elektrotherapiegeräte die wir benutzen.
Würde es nur nicht Stoßwellentherapie nennen da du ja ohne Heilpraktiker keine Therapie machen darfst. Aber spricht ja nix gegen ne Triggerpunktmassage mit Gerät.
Als sektoraler Heilpraktiker geht es natürlich...in der Verordnung steht du darfst die Dinge ausüben die Gegenstand der Ausbildung sind.
Ein Ausbildungspunkt lautet: Apparative Massagetechniken, insbesondere Stäbchen, Saugwelle, Vibrationsgeräte.
abgemahnt worden sind.
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paul849 schrieb:
Ja dann mach mal. Ich kenne so einige Praxen die vom GA
abgemahnt worden sind.
seit über 10 Jahren praktiziere ich nun schon Stoßwellentherapie, hauptsächlich die radiale STW.
Ich bin Physio und VollHP. Bisher hat nie irgendeine Behörde, KK oder sonst wer bei mir nachgefragt oder mich in irgendeiner Form in Frage gestellt. Auch ein Abmahnung wurde mir nie angedroht.
Solange Du bei der Radialen bleibst ist meines Wissens nach alles ok, siehe medaktiv77. Bei der fokusieren STW wäre ich vorschichtig, das ist ein anderes Kaliber. Auch preislich - für eine Fokusierte legst Du schnell mal an die 40 T auf den Tisch. Ärzte rechnen da auch schnell mal 200€ ab. Das läßt sich in einer PT Praxis meiner Meinung kaum darstellen.
Ich arbeite mit einem Stortz MP 200 ( mit Zubehör bist Du auch schnell mal 15 T los ) und habe an die 12 Mio Schuß abgegeben - das Gerät läuft nach wie vor einwandfrei.
Zum Thema Ärzte:
es gibt einige Ärzte, meist Orthopäden, die die radiale STW als Igelleistung anbieten. In der Praxis sieht das dann so aus, daß die Arzthelferin den Schallkopf ein paar Minuten auf die schmerzhafte Stelle hält und das war´s dann - soviel zum Thema "von Arzt persönlich zu Erbringende Leistung".
Du solltest das natürlich besser können...
Wenn in Deinem weiteren Umfeld kein Arzt STW anbietet, trittst Du auch niemandem auf die Füße.
Solltest Du es jedoch einem Artzt Konkurrenz zu machen, kann es schon sein, dass dieser sich ggf. rechtliche Schritte überlegt.
Frag doch bei Deinem Berufsverband nach, die sollten Dir da eine korrekte Info geben können.
LG und entspanntes Arbeiten
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vollyholly schrieb:
Hi Uli,
seit über 10 Jahren praktiziere ich nun schon Stoßwellentherapie, hauptsächlich die radiale STW.
Ich bin Physio und VollHP. Bisher hat nie irgendeine Behörde, KK oder sonst wer bei mir nachgefragt oder mich in irgendeiner Form in Frage gestellt. Auch ein Abmahnung wurde mir nie angedroht.
Solange Du bei der Radialen bleibst ist meines Wissens nach alles ok, siehe medaktiv77. Bei der fokusieren STW wäre ich vorschichtig, das ist ein anderes Kaliber. Auch preislich - für eine Fokusierte legst Du schnell mal an die 40 T auf den Tisch. Ärzte rechnen da auch schnell mal 200€ ab. Das läßt sich in einer PT Praxis meiner Meinung kaum darstellen.
Ich arbeite mit einem Stortz MP 200 ( mit Zubehör bist Du auch schnell mal 15 T los ) und habe an die 12 Mio Schuß abgegeben - das Gerät läuft nach wie vor einwandfrei.
Zum Thema Ärzte:
es gibt einige Ärzte, meist Orthopäden, die die radiale STW als Igelleistung anbieten. In der Praxis sieht das dann so aus, daß die Arzthelferin den Schallkopf ein paar Minuten auf die schmerzhafte Stelle hält und das war´s dann - soviel zum Thema "von Arzt persönlich zu Erbringende Leistung".
Du solltest das natürlich besser können...
Wenn in Deinem weiteren Umfeld kein Arzt STW anbietet, trittst Du auch niemandem auf die Füße.
Solltest Du es jedoch einem Artzt Konkurrenz zu machen, kann es schon sein, dass dieser sich ggf. rechtliche Schritte überlegt.
Frag doch bei Deinem Berufsverband nach, die sollten Dir da eine korrekte Info geben können.
LG und entspanntes Arbeiten
Ich empfehle immer das zuständige GA zu fragen. Im Moment lieber nicht die haben wohl anderes zu tun. Fakt ist als Physio ohne HP oder Arzt zu sein darfst man keine Stosswelle anwenden.
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medaktiv77 schrieb:
Dann nenne doch bitte mal die Gesetzesquelle
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Bernie schrieb:
§ 1 HeilprG
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paul849 schrieb:
@medaktiv77 HP Gesetz
Wie gesagt man kann es unter Sonderform der Massage laufen lassen,es ist darin nicht vorgeschrieben welche Art von Apparat ich benutzen muss....und wer auch sein Staatsexamen als Masseur hat, hat im Bereich der Massage auch einen First Contact zumindest in in BW wir es in anderen Ländern aussieht weiss ich nicht...Somit kann ich aussuchen welche Art von Massage ich mache
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medaktiv77 schrieb:
Sagt nur was über Ausübung der Heilkunde aus....nicht dass ich es nicht einsetzen darf.
Wie gesagt man kann es unter Sonderform der Massage laufen lassen,es ist darin nicht vorgeschrieben welche Art von Apparat ich benutzen muss....und wer auch sein Staatsexamen als Masseur hat, hat im Bereich der Massage auch einen First Contact zumindest in in BW wir es in anderen Ländern aussieht weiss ich nicht...Somit kann ich aussuchen welche Art von Massage ich mache
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paul849 schrieb:
@medaktiv77 ok dann mach mal. Du willst das nicht akzeptieren.
--> Jetzt wird es mir klar: Du bist ein Troll. Oder Du lebst berufsrechtlich so was von hinter dem Mond, dass man an Dich argumentativ nicht mehr rankommt. Damit ist die Diskussion für mich beendet.
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Bernie schrieb:
"Sagt nur was über Ausübung der Heilkunde aus....nicht dass ich es nicht einsetzen darf."
--> Jetzt wird es mir klar: Du bist ein Troll. Oder Du lebst berufsrechtlich so was von hinter dem Mond, dass man an Dich argumentativ nicht mehr rankommt. Damit ist die Diskussion für mich beendet.
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medaktiv77 schrieb:
@paul849 du ich mache es schon seit 5 Jahren...habe mindestens 4 Stoßwellen am Tag....von dem her du siehst es so...ich seh es so
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Bernie schrieb:
Wenn Du Arzt, HP oder PTHP bist ist das ja kein Problem. Ansonsten 4 Straftaten am Tag. Aber wir können das ja klären: Du schreibst mir ne PN mit Deinen Daten. Dann zeige ich dich an. Das GA untersagt Dir die unzulässige Heilkundeausübung (Unterlassungsverfügung) mit Androhung von 200 000 € Geldstrafe. Du machst nen Widerspruch, da Du ja völlig überzeugt bist. Der Widerspruch wird abgelehnt, dann kannst Du vor Gericht klagen. Der Richter wird Dir dann sagen, was Du darfst und was nicht ..... so einfach .......joy
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paul849 schrieb:
@medaktiv77 Du willst es nicht verstehen. Hier wird Dir keiner Recht geben das Du es anwenden darfst. Rufe doch einfach mal zuständiges Gesundheitsamt an und frage da mal nach. Die sind die einzigsten die Dir eine rechtlich richtige Antwort geben können. Uns glaubst du ja nicht. Dann postet Du die Antwort von denen hier mal. Bin mal gespannt ob Du dann hier diesbezüglich noch was postest.
ja jetzt hört man nix mehr. Ich habe oft den Eindruck das sich hier manche einen Freischein für illegale Behandlungsmethoden holen wollen. Wieso fragen die nicht bei Ihren Berufsverbänden oder dem Gesundheitsamt nach. Das wäre einfacher. Es gibt nämlich Kollegen die sich aufgrund dieser falschen Aussagen so ein Gerät teuer kaufen und nachher nichts damit anfangen dürfen. Davor sollte man hier mal warnen.
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paul849 schrieb:
@Bernie
ja jetzt hört man nix mehr. Ich habe oft den Eindruck das sich hier manche einen Freischein für illegale Behandlungsmethoden holen wollen. Wieso fragen die nicht bei Ihren Berufsverbänden oder dem Gesundheitsamt nach. Das wäre einfacher. Es gibt nämlich Kollegen die sich aufgrund dieser falschen Aussagen so ein Gerät teuer kaufen und nachher nichts damit anfangen dürfen. Davor sollte man hier mal warnen.
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paul849 schrieb:
Ja das ist auch richtig so. Du bist ja auch Voll HP. Dann kannst Du die Stosswelle auch anwenden.
Ich empfehle immer das zuständige GA zu fragen. Im Moment lieber nicht die haben wohl anderes zu tun. Fakt ist als Physio ohne HP oder Arzt zu sein darfst man keine Stosswelle anwenden.
für unser aller Sellenfrieden werde ich mich heute bei kompetenter Stelle schlau machen und das Ergebnis hier posten.
Ein prinzipielles Problem sehe ich bei den Fobistätten. Die wollen ihre Kurse möglichst voll bekommen - ist ja verständlich. Prinzipiell sollten nur Therapeuten mit der entsprechenden Qualifikation zu den Kursen zugelassen werden, um im Anschluß diese Therapie auch ausüben zu dürfen...
Das fängt schon bei den Osteopathieschulen an. Da werden hunderte von PT´s ausgebildet ohne die erforderliche Voll HP Qualifikation zur Ausübung der Therapieform zu haben.
Viele Krankenkassen unterstützen diesen Wahnsinn noch, indem sie teilweise Osteopathie bezahlen. Jedoch nur, wenn diese von einem PT erbracht wird (der das ja eigentlich nicht darf). Wird die gleiche Therapie von einem HP erbracht, wird die Zahlung verweigert - HP Leistungen dürfen von der GKV nicht vergütet werden. In meinen Augen ein absolutes Paradoxon.
Würden die Ausbildungsträger konsequent die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen einfordern, entsteht das hier diskutierte Problem erst gar nicht.
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Bernie schrieb:
Sehr gut! Aber es ist auch wichtig: Man bekommt immmer nur die Antwort, nach der man fragt. ESWT ist keine apparative Massage, sondern eine Therapie zur Behandlung von z.B. mTrP (welch von sich aus schon pathologisch sind), von hypertoner Plantarfaszie, der Kalkschulter Impingement, Ansatztendinoden (-tendiniden) und so weiter.... (Alles Heilkundeausübungen btw. Das sollte der befragten Stelle auch so kommuniziert werden winkkissing
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vollyholly schrieb:
Guten Morgen zusammen,
für unser aller Sellenfrieden werde ich mich heute bei kompetenter Stelle schlau machen und das Ergebnis hier posten.
Ein prinzipielles Problem sehe ich bei den Fobistätten. Die wollen ihre Kurse möglichst voll bekommen - ist ja verständlich. Prinzipiell sollten nur Therapeuten mit der entsprechenden Qualifikation zu den Kursen zugelassen werden, um im Anschluß diese Therapie auch ausüben zu dürfen...
Das fängt schon bei den Osteopathieschulen an. Da werden hunderte von PT´s ausgebildet ohne die erforderliche Voll HP Qualifikation zur Ausübung der Therapieform zu haben.
Viele Krankenkassen unterstützen diesen Wahnsinn noch, indem sie teilweise Osteopathie bezahlen. Jedoch nur, wenn diese von einem PT erbracht wird (der das ja eigentlich nicht darf). Wird die gleiche Therapie von einem HP erbracht, wird die Zahlung verweigert - HP Leistungen dürfen von der GKV nicht vergütet werden. In meinen Augen ein absolutes Paradoxon.
Würden die Ausbildungsträger konsequent die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen einfordern, entsteht das hier diskutierte Problem erst gar nicht.
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paul849 schrieb:
Ja super wenigstens einer der es verstanden hat. Da bin ich mal auf das Ergebnis gespannt obwohl ich es ja eigentlich das Ergebnis schon weiss. Danke für Dein Post hier.
aaaalso, es schaut folgendermaßen aus:
Prinzipiell stellt eine radiale Stoßwelle ein Medizinprodukt der Gefahrenklasse IIa dar.
Quelle: Namhafter Hersteller von ESTW Geräten
Medizinprodukte-Klassifizierung
Kriterien für die Klassifizierung
Medizinprodukte werden hinsichtlich der „Verletzbarkeit des menschlichen Körpers“ klassifiziert. Dies reicht von keinem vorliegenden Risiko für den menschlichen Körper, bis hin zu einem hohen Risiko und Gefahrenpotential.
Klasse IIa:
mittleres Risiko
mäßiger Invasivitätsgrad
kurzzeitige Anwendung (< 30 Tage), ununterbrochen / wiederholter Einsatz des gleichen Produkts
Beispiele: Desinfektionsmittel (für Instrumente und Geräte), Einmalspritzen, Hörgeräte
Aussagen Berufsverband und ESTW Hersteller:
Die Stoßwell kann auch als druckluftbetriebenes Gerät für Triggerpunkte bezeichnet werden.
Triggerpunkte dürfen von PT behandelt werden, sofern sie mind. 1 Stunde in der PT Ausbildung vermittelt wurden.
Die ESTW kann ebenso als Schallwelle bezeichnet werden, ist also gleichzusetzen mit Ultraschall.
Auch das ist PT´s nicht verboten.
Der Berufsverband äußerst sich insofern weiterhin dazu, dass PT HP´s ESTW abgeben dürfen.
PT´s nur mit privatärztlicher Verordnung.
Dem entgegen steht, wie paul849 schon erwähnt hat, das Heilpraktikergesetz §1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Festzustellen ist, das ein PT HP aufgrund der o.g. genannten Punkte ESTW ausüben darf. Tut mir Leid, paul 849 wink
Die Aussage, dass bestimmte Therapieformen auf privatärzliche VO durch einen PT durchgeführt werden darf, sehe kritisch. §1 Abs. 2 des HPG sagt eindeutig, dass diese nicht im Dienste von anderen ausgeübt werden darf.
Das bedeutet, dass auch keine Osteopathie oder diverse anderen Therapieformen auf private VO von PT´s erbracht werden darf.
Dieses Thema ist hier im Forum schon bis zur Erschöpfung diskutiert worden - ich denke das können wir abhaken.
Beim Gesundheitsamt habe ich nicht nachgefragt, die haben im Moment andere Sorgen, deshalb wollte ich die Herrschaften vom Amt nicht zusätzlich belasten.
Ich hoffe etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben und wünsche allen ein entspanntes und zufriedenes Arbeiten.
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--> Nichts anderes wurde von Paul849 doch behauptet, oder habe ich etwas überlesen. (Zitat Paul849:"Fakt ist als Physio ohne HP oder Arzt zu sein darfst man keine Stosswelle anwenden.") Wenn Du meinen Post anschaust ist es nicht anders. Ein PTHP ist ein-eingeschränkter- HP! Darum ging es doch. PTs dürfen einen Triggerpunkt nur unter zwei Voraussetzungen behandeln: 1. Sie haben ein Rezept, welches in Verbindung mit der Diagnostik des Arztes die Behandlung des Triggerpunktes erlaubt ( Bei einem mTrP in der Wade bei einem "Schulterrezept" ist dies z.B. regelmäßig nicht der Fall!) [ob sie das dann mit einer ESWT machen dürfen ist auch eindeutig: auf Kassenrezept never ever, bei einem Privatrezept müsste es explizit verordnet werden] oder 2. Er ist sektoraler Heilpraktiker/Voll-HP. Aber sektorale Heilpraktiker werden immer als HP tätig und nie als Physio - das verstehen viele leider nicht! Es ging aber ursprünglich um die Umgehung des HeilprG durch Umettiketierung der Therapie und die Durchführung von Nicht-Heilpraktikern und Nicht-Ärzten. Du hast jetzt -sorry- genau das "herausgefunden", was wir die ganze Zeit schon gesagt haben. Bei uns war kein Dunkel in welches man Licht bringen muss vorhanden. Du hast aber dankenswerterweise in unseren hell erleuchteten Raum eine weitere Lampe gestellt thumbsup.
BTW: Herstelleraussagen sind im rechtlichen Kontext sehr mit Vorsicht zu geniessen. Aussagen der Berufsverbände sind auch immer wieder zu überprüfen, weil auch da sich häufig Fehlinformationen einschleichen.
Ich halte mich da lieber an die einschlägigen Gesetze/Verordnungen und die Auslegung durch die Gerichte.
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Bernie schrieb:
"Festzustellen ist, das ein PT HP aufgrund der o.g. genannten Punkte ESTW ausüben darf."
--> Nichts anderes wurde von Paul849 doch behauptet, oder habe ich etwas überlesen. (Zitat Paul849:"Fakt ist als Physio ohne HP oder Arzt zu sein darfst man keine Stosswelle anwenden.") Wenn Du meinen Post anschaust ist es nicht anders. Ein PTHP ist ein-eingeschränkter- HP! Darum ging es doch. PTs dürfen einen Triggerpunkt nur unter zwei Voraussetzungen behandeln: 1. Sie haben ein Rezept, welches in Verbindung mit der Diagnostik des Arztes die Behandlung des Triggerpunktes erlaubt ( Bei einem mTrP in der Wade bei einem "Schulterrezept" ist dies z.B. regelmäßig nicht der Fall!) [ob sie das dann mit einer ESWT machen dürfen ist auch eindeutig: auf Kassenrezept never ever, bei einem Privatrezept müsste es explizit verordnet werden] oder 2. Er ist sektoraler Heilpraktiker/Voll-HP. Aber sektorale Heilpraktiker werden immer als HP tätig und nie als Physio - das verstehen viele leider nicht! Es ging aber ursprünglich um die Umgehung des HeilprG durch Umettiketierung der Therapie und die Durchführung von Nicht-Heilpraktikern und Nicht-Ärzten. Du hast jetzt -sorry- genau das "herausgefunden", was wir die ganze Zeit schon gesagt haben. Bei uns war kein Dunkel in welches man Licht bringen muss vorhanden. Du hast aber dankenswerterweise in unseren hell erleuchteten Raum eine weitere Lampe gestellt thumbsup.
BTW: Herstelleraussagen sind im rechtlichen Kontext sehr mit Vorsicht zu geniessen. Aussagen der Berufsverbände sind auch immer wieder zu überprüfen, weil auch da sich häufig Fehlinformationen einschleichen.
Ich halte mich da lieber an die einschlägigen Gesetze/Verordnungen und die Auslegung durch die Gerichte.
Selbst bei der Fokussierten, gibts keine eindeutige und verlässliche Aussage darüber (außer natürlich von Ärzten und HP‘s die anderen Therapeuten am liebsten alles verbieten würden).
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Rabhi Nabil schrieb:
Leute, ihr dürft nicht eine Fokussierte Stosswelle ESWT mit einer radialen DRUCKWELLE verwechseln! Die radiale ist de Therapten (Ohne HP) erlaubt bzw. nicht verboten da die höchste Wirkung auf die Haut entsteht und im Gewebe abnimmt.
Selbst bei der Fokussierten, gibts keine eindeutige und verlässliche Aussage darüber (außer natürlich von Ärzten und HP‘s die anderen Therapeuten am liebsten alles verbieten würden).
MfG hgb disappointed_relieved
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hgb schrieb:
@Rabhi Nabil ... warum ist das Lesen so schwer? Leute, Ihr dürft alles machen, Ihr dürft Euch nur nicht erwischen lassen. Als Jugendlicher habe ich das als das sog. 11. Gebot kennengelernt. Jetzt, wo in den GÄ Chaos herrscht, wagen sich die "ganz Mutigen" wieder vor, bis der große Hammer kommt. Das Amt muss es ja nicht bei einer Ermahnung belassen. Das scheint einigen hier nicht klar zu sein.
MfG hgb disappointed_relieved
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vollyholly schrieb:
Hallo zusammen, hallo paul849,
aaaalso, es schaut folgendermaßen aus:
Prinzipiell stellt eine radiale Stoßwelle ein Medizinprodukt der Gefahrenklasse IIa dar.
Quelle: Namhafter Hersteller von ESTW Geräten
Medizinprodukte-Klassifizierung
Kriterien für die Klassifizierung
Medizinprodukte werden hinsichtlich der „Verletzbarkeit des menschlichen Körpers“ klassifiziert. Dies reicht von keinem vorliegenden Risiko für den menschlichen Körper, bis hin zu einem hohen Risiko und Gefahrenpotential.
Klasse IIa:
mittleres Risiko
mäßiger Invasivitätsgrad
kurzzeitige Anwendung (< 30 Tage), ununterbrochen / wiederholter Einsatz des gleichen Produkts
Beispiele: Desinfektionsmittel (für Instrumente und Geräte), Einmalspritzen, Hörgeräte
Aussagen Berufsverband und ESTW Hersteller:
Die Stoßwell kann auch als druckluftbetriebenes Gerät für Triggerpunkte bezeichnet werden.
Triggerpunkte dürfen von PT behandelt werden, sofern sie mind. 1 Stunde in der PT Ausbildung vermittelt wurden.
Die ESTW kann ebenso als Schallwelle bezeichnet werden, ist also gleichzusetzen mit Ultraschall.
Auch das ist PT´s nicht verboten.
Der Berufsverband äußerst sich insofern weiterhin dazu, dass PT HP´s ESTW abgeben dürfen.
PT´s nur mit privatärztlicher Verordnung.
Dem entgegen steht, wie paul849 schon erwähnt hat, das Heilpraktikergesetz §1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Festzustellen ist, das ein PT HP aufgrund der o.g. genannten Punkte ESTW ausüben darf. Tut mir Leid, paul 849 wink
Die Aussage, dass bestimmte Therapieformen auf privatärzliche VO durch einen PT durchgeführt werden darf, sehe kritisch. §1 Abs. 2 des HPG sagt eindeutig, dass diese nicht im Dienste von anderen ausgeübt werden darf.
Das bedeutet, dass auch keine Osteopathie oder diverse anderen Therapieformen auf private VO von PT´s erbracht werden darf.
Dieses Thema ist hier im Forum schon bis zur Erschöpfung diskutiert worden - ich denke das können wir abhaken.
Beim Gesundheitsamt habe ich nicht nachgefragt, die haben im Moment andere Sorgen, deshalb wollte ich die Herrschaften vom Amt nicht zusätzlich belasten.
Ich hoffe etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben und wünsche allen ein entspanntes und zufriedenes Arbeiten.
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