Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
1. Vollzeit Physiotherapeut (m/w/d)
40h/Woche
2. oder in Teilzeit
3. oder in Minijob
Wir suchen Dich!!
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Probezeit.
Unsere Praxis liegt im Herzen der
Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
Räumlichkeiten auf über 300qm"²
und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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darf ich Behandlungen ohne ärztliche Verordnung durchführen : ( ohne HP)
1) Wenn die Diagnose bekannt ist und der Patient z.B: nach ausschöpfen des Regelfalls weiterbehandelt werden möchte?
2) Wie sieht bei Betreuung von Sportvereinen aus: da sind auch in unterklassigen Vereinen Physios dabei - das wäre ja dann auch unerlaubte Ausübung der Heilkunde,da ja immer kleine Verletzungen ( Zerrungen usw. ) behandelt werden?
3) Rechtslage bei Thaimassagen?
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Problem beschreiben
Maximilian Öller schrieb:
Einige Fragen zu diesem Thema:
darf ich Behandlungen ohne ärztliche Verordnung durchführen : ( ohne HP)
1) Wenn die Diagnose bekannt ist und der Patient z.B: nach ausschöpfen des Regelfalls weiterbehandelt werden möchte?
2) Wie sieht bei Betreuung von Sportvereinen aus: da sind auch in unterklassigen Vereinen Physios dabei - das wäre ja dann auch unerlaubte Ausübung der Heilkunde,da ja immer kleine Verletzungen ( Zerrungen usw. ) behandelt werden?
3) Rechtslage bei Thaimassagen?
1) Nein
2) Nein
3) Wellness Ja Umsatzsteuer
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Maximilian Öller schrieb:
Soweit ich weiß ist ein Thaimassage keine Wellnessbehandlung, sondern es werden dort auch gezielt Beschwerden behandelt - aber wer kümmert sich schon darum und kontrolliert das
Diese "Anwendung" findet sich auch bei der SM-Szene wieder= die zahlen aber auch Umsatzsteuer... oder war das Vergnügungssteuer?
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Wer über den Rücken anderer geht, zu Fuß, kann unmöglich behandeln.
Diese "Anwendung" findet sich auch bei der SM-Szene wieder= die zahlen aber auch Umsatzsteuer... oder war das Vergnügungssteuer?
stefan 302
LG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
FRAGE: wenn die Thaimasseurin mich vor der Behandlung fragte, wie es mir denn ginge und ich ihre Frage mit, ausser Kopfschmerzen, die ich momentan habe, geht es mir gut, beantworten würde und ich dann nach der Massage keine Pinne mehr habe, hat sie dann eine Heilbehandlung durchgeführt???
LG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
und wiederum anders: Wenn duch eine Massage keinerlei Gesundheitsgefährdung besteht, so dass ein Masseur auch ohne HP kurativ behandeln kann, würde ja eine Thaimassage eventeull ebenso als gefahrlos eingestuft werden können.
Den KK wird das egal, und die geht es ja nichts an, was ich ohne Rezept mache.
Der Ganze Unsinn mit HP-Erlaubnis ist ja eigentlich nur eine zusätzliche Einnahmequelle für Kursanbieter usw. , da ja wieder Prüfungsgebühren usw. anfällt. Mit dem Voll-HP oder sektorale HP bin ich auch nicht schlauer als vorher und würde meine Patienten auch nicht anders oder besser behandeln.
Und wie siehts dann mit Prävention aus ? Also vorbeugende Massage oder KG / Übungen ?
Darf ich dann also Primär-Sekundär und Tertiärprävention ohne Einschränkungen anbieten , auch wenn ich kein HP bin ?
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Maximilian Öller schrieb:
Wer oder welche Einrichtung kontrolliert eigentlich ob in einer Praxis (ohne HP) ohne ärztliche Verordnung therapiert wird?
Den KK wird das egal, und die geht es ja nichts an, was ich ohne Rezept mache.
Der Ganze Unsinn mit HP-Erlaubnis ist ja eigentlich nur eine zusätzliche Einnahmequelle für Kursanbieter usw. , da ja wieder Prüfungsgebühren usw. anfällt. Mit dem Voll-HP oder sektorale HP bin ich auch nicht schlauer als vorher und würde meine Patienten auch nicht anders oder besser behandeln.
Und wie siehts dann mit Prävention aus ? Also vorbeugende Massage oder KG / Übungen ?
Darf ich dann also Primär-Sekundär und Tertiärprävention ohne Einschränkungen anbieten , auch wenn ich kein HP bin ?
Wer oder welche Einrichtung kontrolliert eigentlich ob in einer Praxis (ohne HP) ohne ärztliche Verordnung therapiert wird?
Das Gesundheitsamt. Sollte eigentlich bekannt sein.
Anwälte, die Websiten kontrollieren.
HPs (deren Praxen nicht gut laufen). Ernsthaft, ich kenne Kollegen, die beim Gesundheitsamt anrufen, wenn es ihnen auffällt.
.
Nachtrag: eine Gefänigsstrafe droht.
Der Ganze Unsinn mit HP-Erlaubnis ist ja eigentlich nur eine zusätzliche Einnahmequelle für Kursanbieter usw. , da ja wieder Prüfungsgebühren usw. anfällt.
Geschichte zu kennen, kann durchaus von Vorteil sein. Und Wiki ist nicht unbedingt neutral und wissend.
Mit dem Voll-HP oder sektorale HP bin ich auch nicht schlauer als vorher und würde meine Patienten auch nicht anders oder besser behandeln.
Dann rate ich doch mal, den Unterrichtsstoff bzw. Prüfungen zu betrachten. Es könnte einige erhellende Augenblicke geben.
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britta109 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.2.15 09:38:
Wer oder welche Einrichtung kontrolliert eigentlich ob in einer Praxis (ohne HP) ohne ärztliche Verordnung therapiert wird?
Das Gesundheitsamt. Sollte eigentlich bekannt sein.
Anwälte, die Websiten kontrollieren.
HPs (deren Praxen nicht gut laufen). Ernsthaft, ich kenne Kollegen, die beim Gesundheitsamt anrufen, wenn es ihnen auffällt.
.
Nachtrag: eine Gefänigsstrafe droht.
Der Ganze Unsinn mit HP-Erlaubnis ist ja eigentlich nur eine zusätzliche Einnahmequelle für Kursanbieter usw. , da ja wieder Prüfungsgebühren usw. anfällt.
Geschichte zu kennen, kann durchaus von Vorteil sein. Und Wiki ist nicht unbedingt neutral und wissend.
Mit dem Voll-HP oder sektorale HP bin ich auch nicht schlauer als vorher und würde meine Patienten auch nicht anders oder besser behandeln.
Dann rate ich doch mal, den Unterrichtsstoff bzw. Prüfungen zu betrachten. Es könnte einige erhellende Augenblicke geben.
Und gesetzt den Fall, du wärest kompetent wie ein "Zur Erlaubnis der Heilkunde Bestallter", darfst es aber trotzdem nicht, dann denke nur mal über dieses eine Wort nach:
Haftung!! !!?!?
- Angenommen du übersiehst bei einem Patient etwas (CA, nur zur Verdeutlichung), er weist nach, dass er bei dir war und du ihn dahingehend nicht aufgeklärt oder untersuchen hast lassen, was denkst du gegen wen der Patient vorgehen wird?
Richtig, gegen dich, ob zu Recht oder nicht, aber da kann er Geld holen.
Und du stehst öffentlich am Pranger und bist dann sofort weg vom Fenster mit deiner fehlenden Heilkundeerlaubnis.
Nimm dir nur mal das Beispiel Führerschein: Dein Sohn mit 15 Jahren oder seis ein Erwachsener mit 35, der aber auch noch nicht den Führerschein hat, behauptet felsenfest dass er fahren kann, schon oft gefahren ist und schließlich genauso alt ist wie sein Kumpel, er alle Vorschriften auswendiggelernt hat und bereits seit 10 Jahren heimlich fährt.
Es passiert ein Unfall - was meinst du wer das Problem hat?????
:unamused:
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limone schrieb:
Na da würde ich auch raten, Anonymer Teilnehmer, noch mal kräftig in dich zu gehen! -bezüglich deinem Wissen :kissing_closed_eyes:
Und gesetzt den Fall, du wärest kompetent wie ein "Zur Erlaubnis der Heilkunde Bestallter", darfst es aber trotzdem nicht, dann denke nur mal über dieses eine Wort nach:
Haftung!! !!?!?
- Angenommen du übersiehst bei einem Patient etwas (CA, nur zur Verdeutlichung), er weist nach, dass er bei dir war und du ihn dahingehend nicht aufgeklärt oder untersuchen hast lassen, was denkst du gegen wen der Patient vorgehen wird?
Richtig, gegen dich, ob zu Recht oder nicht, aber da kann er Geld holen.
Und du stehst öffentlich am Pranger und bist dann sofort weg vom Fenster mit deiner fehlenden Heilkundeerlaubnis.
Nimm dir nur mal das Beispiel Führerschein: Dein Sohn mit 15 Jahren oder seis ein Erwachsener mit 35, der aber auch noch nicht den Führerschein hat, behauptet felsenfest dass er fahren kann, schon oft gefahren ist und schließlich genauso alt ist wie sein Kumpel, er alle Vorschriften auswendiggelernt hat und bereits seit 10 Jahren heimlich fährt.
Es passiert ein Unfall - was meinst du wer das Problem hat?????
:unamused:
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RePro schrieb:
soweit mir bekannt:
1) Nein
2) Nein
3) Wellness Ja Umsatzsteuer
2. Nein
3. als Wellness mit Gewerbeschein, möglicherweise nur getrennt von der PT-Praxis, je nach Auslegung der Rahmenverträge
Infos aus Rechtskundeseminar für Physiotherapeuten.
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Tempelritter schrieb:
1. Nein
2. Nein
3. als Wellness mit Gewerbeschein, möglicherweise nur getrennt von der PT-Praxis, je nach Auslegung der Rahmenverträge
Infos aus Rechtskundeseminar für Physiotherapeuten.
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Fuzziguzzi schrieb:
Ja liebe Kollegen/innen wenn sich alle an ein "nein" bei der zweiten Frage halten würden wäre der Deutsche Sportbund mit ihren Lobbyisten schnell auf unserer Seite.
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Eberhard schrieb:
Wenn der An.-Teiln. Masseur ist, darf er frei behandeln, was er in der Masseurausbildung gelernt hat.
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redbi schrieb:
Mit Teil-HP darfst du auch ohne Rezept behandeln.
die Therapie fortzusetzen ist aus meiner sicht möglich. In den Rahmenbedingungen steht das erst nach ablauf von 12 Wo. eine Erstverordnung ausgestellt werden darf. Das heisst für mich das laut der KK die letzte Diagnose 12 Wo. bestand hat. Ob das ganze rechtlich belasstbar ist weiß ich nicht, aber es lohnt sich darüber Gedanken zu machen.
Ãœber die Frage von Sportvereinen hab ich mir auch schon Gedanken gemacht, bin aber zu keinem brauchbaren Ergebnis gekommen. Scheinbar interessiert es ohnehin niemanden.
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Tempelritter schrieb:
Nach §1 HPG ist das nicht möglich, da Heilbehandlung. Darüber haben sich schon viele Gedanken gemacht, seit dem BVG Urteil ist das Weiterbehandeln im Anschluss an die ärztliche Verordnung nicht mehr möglich, so meine Info.
Zur Thaimassage hätte ich auch noch drei Varianten
1. Heilbehandlung als Arzt oder HP
2. Wellness
3. Erotik
:sunglasses: duckundweg
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morpheus-06 schrieb:
Zustimmung Templer.
Zur Thaimassage hätte ich auch noch drei Varianten
1. Heilbehandlung als Arzt oder HP
2. Wellness
3. Erotik
:sunglasses: duckundweg
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britta109 schrieb:
Wir haben einen Steuerberater im Bekanntenkreis. Als AG muss er ja Nebenbeschäftigungen bewilligen...nun ja...seine blutjunge AN kam neulich auf ihn zu und bat diesbezüglich um ein Gespräch....die Dame hat mit ein paar Freundinnen eine Wohnung angemietet....es war sehr schwierig alles genehmigt zu bekommen (vor lauter giggeln haben wir NICHT weiter nachgefragt, bitte selber b.B. erforschen!) .... sie betreiben jetzt ein Studio für erotische Massagen... Das Geschäft soll gut laufen :sunglasses:
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Silvio schrieb:
Hi,
die Therapie fortzusetzen ist aus meiner sicht möglich. In den Rahmenbedingungen steht das erst nach ablauf von 12 Wo. eine Erstverordnung ausgestellt werden darf. Das heisst für mich das laut der KK die letzte Diagnose 12 Wo. bestand hat. Ob das ganze rechtlich belasstbar ist weiß ich nicht, aber es lohnt sich darüber Gedanken zu machen.
Ãœber die Frage von Sportvereinen hab ich mir auch schon Gedanken gemacht, bin aber zu keinem brauchbaren Ergebnis gekommen. Scheinbar interessiert es ohnehin niemanden.
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morpheus-06 schrieb:
das hat dir der IFK Prüfer sicher schriftlich mit einem Gesetzestext belegt und bestätigt?
Hm, da habe ich jetzt etwas anderes gehört. Bei der Abnahme unserer neuen Praxis soll der Prüfer vom IFK gesagt haben, dass das Weiterbehandeln der gleichen Diagnose auf privater Basis durchaus möglich ist. Hintergrund hierzu sei, dass der Arzt schon bei der ersten VO mögliche Kontraindikationen ausgeschlossen habe. Ob das jetzt so stimmt, weiß ich nicht, müsste mich mal genauer informieren......
Dies hätte ich mir auch gleich schriftlich bestätigen lassen, wie Morphy sagt, immer gesetzlich untermauern. lg :blush:
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666 schrieb:
Bambi1979 schrieb am 19.2.15 06:27:
Hm, da habe ich jetzt etwas anderes gehört. Bei der Abnahme unserer neuen Praxis soll der Prüfer vom IFK gesagt haben, dass das Weiterbehandeln der gleichen Diagnose auf privater Basis durchaus möglich ist. Hintergrund hierzu sei, dass der Arzt schon bei der ersten VO mögliche Kontraindikationen ausgeschlossen habe. Ob das jetzt so stimmt, weiß ich nicht, müsste mich mal genauer informieren......
Dies hätte ich mir auch gleich schriftlich bestätigen lassen, wie Morphy sagt, immer gesetzlich untermauern. lg :blush:
Hm, da habe ich jetzt etwas anderes gehört. Bei der Abnahme unserer neuen Praxis soll der Prüfer vom IFK gesagt haben, dass das Weiterbehandeln der gleichen Diagnose auf privater Basis durchaus möglich ist. Hintergrund hierzu sei, dass der Arzt schon bei der ersten VO mögliche Kontraindikationen ausgeschlossen habe. Ob das jetzt so stimmt, weiß ich nicht, müsste mich mal genauer informieren......
Was ist das dann für eine Behandlung? Eine Heilbehandlung ist aufgrund §1 HeilprG nicht möglich.
Läuft das dann unter Wellness oder Prävention? Was passiert im Schadensfall?
Wie dir das der IFK erklärt?
Mit dem sektoralen Heilpraktiker hat man diese Probleme nicht, kann legal ohne ärztliches Rezept weiterbehandeln und ist zudem umsatz- und gewerbesteuerfrei.
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Tempelritter schrieb:
Bambi1979 schrieb am 19.2.15 06:27:
Hm, da habe ich jetzt etwas anderes gehört. Bei der Abnahme unserer neuen Praxis soll der Prüfer vom IFK gesagt haben, dass das Weiterbehandeln der gleichen Diagnose auf privater Basis durchaus möglich ist. Hintergrund hierzu sei, dass der Arzt schon bei der ersten VO mögliche Kontraindikationen ausgeschlossen habe. Ob das jetzt so stimmt, weiß ich nicht, müsste mich mal genauer informieren......
Was ist das dann für eine Behandlung? Eine Heilbehandlung ist aufgrund §1 HeilprG nicht möglich.
Läuft das dann unter Wellness oder Prävention? Was passiert im Schadensfall?
Wie dir das der IFK erklärt?
Mit dem sektoralen Heilpraktiker hat man diese Probleme nicht, kann legal ohne ärztliches Rezept weiterbehandeln und ist zudem umsatz- und gewerbesteuerfrei.
...dass das Weiterbehandeln der gleichen Diagnose auf privater Basis durchaus möglich ist. Hintergrund hierzu sei, dass der Arzt schon bei der ersten VO mögliche Kontraindikationen ausgeschlossen habe. ...
Ich habe mich zu dieser Frage von einem Fachanwalt beraten lassen.
Der meinte, dass man durchaus weiter behandeln darf. Und zwar in der Behandlungszeit pro Termin und Anzahl der Behandlungen. Die Begründung steht oben im Zitat. Sonst müsste KG über 25 Minuten hinaus verboten sein, ist es aber nicht.
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Niniveh schrieb:
Bambi1979 schrieb am 19.2.15 06:27:
...dass das Weiterbehandeln der gleichen Diagnose auf privater Basis durchaus möglich ist. Hintergrund hierzu sei, dass der Arzt schon bei der ersten VO mögliche Kontraindikationen ausgeschlossen habe. ...
Ich habe mich zu dieser Frage von einem Fachanwalt beraten lassen.
Der meinte, dass man durchaus weiter behandeln darf. Und zwar in der Behandlungszeit pro Termin und Anzahl der Behandlungen. Die Begründung steht oben im Zitat. Sonst müsste KG über 25 Minuten hinaus verboten sein, ist es aber nicht.
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janine928 schrieb:
Hm, da habe ich jetzt etwas anderes gehört. Bei der Abnahme unserer neuen Praxis soll der Prüfer vom IFK gesagt haben, dass das Weiterbehandeln der gleichen Diagnose auf privater Basis durchaus möglich ist. Hintergrund hierzu sei, dass der Arzt schon bei der ersten VO mögliche Kontraindikationen ausgeschlossen habe. Ob das jetzt so stimmt, weiß ich nicht, müsste mich mal genauer informieren......
2)Auch hier das gleiche.
3)Thaimassage=Wellness (nur wenn du die klassische Massagetherapie anbietest bräuchtest du ein Rezept)
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Andreas216 schrieb:
Punkt 3...soweit richtig, sei denn du bist Masseur :blush:
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moahl schrieb:
1)Warum so kompliziert? Du musst den Patient doch keine PT-Behandlung anbieten. Biete doch einfach ein XY-Training, Alltagstraining oder wie auch immer an. Bis 17,500 im Jahr frei. Wenn du drüber kommst zahlst du eben Umsatzsteuer.
2)Auch hier das gleiche.
3)Thaimassage=Wellness (nur wenn du die klassische Massagetherapie anbietest bräuchtest du ein Rezept)
wie es der Arzt zuvor verordnet hat. Hier liegt kein "first contact" vor. Nach meinem Kenntnisstand wurde in diesem spez. Fall
weder durch ein Gesetz noch durch ein Gerichtsurteil Gegenteiliges definiert. Ebenso gibt es m.W. keinen Physiotherapeuten der in
diesem Fall bislang rechtliche Probleme bekommen hat. Das es für genau diesen Fall jedoch noch juristischen Klärungsbedarf
gibt also eine gewisse juristische Grauzone gibt, sollte man sich aber bewusst machen.
zu 2. natürlich ist es jedermann erlaubt in Notfällen Maßnahmen zu ergreifen die einem ggf. verletzten Sportler vor schlimmeren
Schäden bewahren ( z.B. Kühlen und Ruhigstellen eines Gelenkes). Ebenso sind m.E. Maßnahmen wie eine Massage zur allg.
Regeneration, Anleitung zum individuellen Training etc. nicht als Heilbehandlungen im Sinne des HPG zu betrachten.
Das gezielte Nachbehandeln von Verletzungen (welcher Sportler geht da nicht vorher zum Arzt?) erfordert jedoch eine ärztl.
Verordnung.
zu 3. Thaimassagen sind i.d.R. dann keine Heilbehandlungen im Sinne des HPG wenn diese nicht der Behandlungen von Krankheiten
oder Leiden dienen also zu reinen "Wellness" Zwecken abgegeben werden.
Es kommt also nicht nur darauf an was man tut, sondern primär auch darauf an, mit wem und warum man es tut.
Man kann o.g. Fragen m.E. nicht allgemeingültig beantworten und hierfür Gesetzestexte oder Gerichtsurteile als Begründung anführen. Das Gesetz formuliert immer so allgemein, dass man vieles interpretieren kann. Die Gerichte beurteilen dann die Einzelfälle und versuchen diese im Sinne der Gesetze zu entscheiden. Ein anderer Einzelfall führt oft zu scheinbar gegensätzlichen Entscheidungen. Wer hier also glaubt zu wissen, wo genau Möglichkeiten und Grenzen des therapeutischen Handelns liegen, bewegt sich immer auf unsicherem Terrain. Wer die Unsicherheiten und möglichen Risiken nicht akzeptieren will oder kann, soll wirklich die Finger von Patienten lassen, wenn nicht eine Verordnung vorliegt und damit die Verantwortung des Handelns weitgehend auf den Arzt abgegeben werden kann.
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zu 3. Thaimassagen sind i.d.R. dann keine Heilbehandlungen im Sinne des HPG wenn diese nicht der Behandlungen von Krankheiten
oder Leiden dienen also zu reinen "Wellness" Zwecken abgegeben werden.
ja, in der Regel, aber die Thaimassage ist einer der ältesten HEILKÜNSTE und wir auch so gerne vermarktet.
Ich habe die Erfahrungen gemacht, dass viele zum Thaimasseur rennen, weil sie eben irgendwelche Probleme mit Verspannungen oder dergleichen haben und der Arzt keine KMT mehr verordnet.
LG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
Shakespeare schrieb am 19.2.15 10:12:
zu 3. Thaimassagen sind i.d.R. dann keine Heilbehandlungen im Sinne des HPG wenn diese nicht der Behandlungen von Krankheiten
oder Leiden dienen also zu reinen "Wellness" Zwecken abgegeben werden.
ja, in der Regel, aber die Thaimassage ist einer der ältesten HEILKÜNSTE und wir auch so gerne vermarktet.
Ich habe die Erfahrungen gemacht, dass viele zum Thaimasseur rennen, weil sie eben irgendwelche Probleme mit Verspannungen oder dergleichen haben und der Arzt keine KMT mehr verordnet.
LG
Wahrscheinlich wird das überhaupt nicht kontrolliert!
- siehe dazu meine Anfangsfrage zur Behandlung / Betreuung bei Sportvereinen . Auf jeder Homepage jedes kleinen Fußballvereins ist ein Physio dabei und wird auch expliziet als Betreuung benannt. Auch bekomme ich immer wieder Anfragen von Vereinen, ob sich die Spieler vor einem Spieltag noch behandeln lassen können ( und nicht aus Wellness-Gründen, sondern wegen kleineren Verletzungen) und der Verein bezahlt die Behandlungen dann . Und das ist eine gängige Praxis. Darum frage ich mich, warum immer wieder so darüber diskutiert wird, was man nun in seiner Praxis darf oder nicht und bei Sportverein wird auf privater Basis einfach behandelt und da interessiert es keinen
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Maximilian Öller schrieb:
Und von welcher Einrichtung kann ich dann Probleme bekommen, wenn ich ohne Rezept behandle, bzw. wer kontrolliert das ?
Wahrscheinlich wird das überhaupt nicht kontrolliert!
- siehe dazu meine Anfangsfrage zur Behandlung / Betreuung bei Sportvereinen . Auf jeder Homepage jedes kleinen Fußballvereins ist ein Physio dabei und wird auch expliziet als Betreuung benannt. Auch bekomme ich immer wieder Anfragen von Vereinen, ob sich die Spieler vor einem Spieltag noch behandeln lassen können ( und nicht aus Wellness-Gründen, sondern wegen kleineren Verletzungen) und der Verein bezahlt die Behandlungen dann . Und das ist eine gängige Praxis. Darum frage ich mich, warum immer wieder so darüber diskutiert wird, was man nun in seiner Praxis darf oder nicht und bei Sportverein wird auf privater Basis einfach behandelt und da interessiert es keinen
Und von welcher Einrichtung kann ich dann Probleme bekommen, wenn ich ohne Rezept behandle, bzw. wer kontrolliert das ?
es ist ganz einfach. Du darfst es nicht, da Du keine Heilerlaubnis hast. Punkt. Ohne Physio-HP oder Voll-HP hast Du keinen First contact. Ist das wirklich so schwer? Selbstverständlich darfst Du Wellness machen. Sobald ein Patient ohne Verordnung mit Beschwerden kommt, hast Du ihn zum Arzt zu schicken.
Wer es kontrolliert? Tja ..... wer kontrolliert, ob Du Akupunktur machst? Fäden ziehst? Eine OP machst?
Ich möchte nicht Behandler sein, wenn etwas passiert und ich dafür keine gültige Verordnung habe.....
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die neue schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.2.15 12:40:
Und von welcher Einrichtung kann ich dann Probleme bekommen, wenn ich ohne Rezept behandle, bzw. wer kontrolliert das ?
es ist ganz einfach. Du darfst es nicht, da Du keine Heilerlaubnis hast. Punkt. Ohne Physio-HP oder Voll-HP hast Du keinen First contact. Ist das wirklich so schwer? Selbstverständlich darfst Du Wellness machen. Sobald ein Patient ohne Verordnung mit Beschwerden kommt, hast Du ihn zum Arzt zu schicken.
Wer es kontrolliert? Tja ..... wer kontrolliert, ob Du Akupunktur machst? Fäden ziehst? Eine OP machst?
Ich möchte nicht Behandler sein, wenn etwas passiert und ich dafür keine gültige Verordnung habe.....
Stehe ich am Spielfeld, leiste ich 1. Hilfe. Und ausschließlich 1. Hilfe. Unterlasse ich sie- auch als Privatmensch- bin ich ebenfalls fällig.
1. Hilfe ist keine Behandlung!
Worauf möchtest du eigentlich hinaus?
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britta109 schrieb:
Es wird spätestend dann kontrolliert, wenn ein Schaden- und sei es nur ein vermeintlicher- eintritt.
Stehe ich am Spielfeld, leiste ich 1. Hilfe. Und ausschließlich 1. Hilfe. Unterlasse ich sie- auch als Privatmensch- bin ich ebenfalls fällig.
1. Hilfe ist keine Behandlung!
Worauf möchtest du eigentlich hinaus?
Das Problem besteht doch einerseits darin, das wir dem Arzt nicht in seiner Funktion in die Wege kommen. sollen /dürfen! :point_up:
Gerade aber entspannt sich doch der Gesundheits - Markt und die SELBSTZAHLER entlasten in erster Linie ihre GKV.
Problematisch wird die Angelegenheit im "Haftungsfall" und da stürzt sich Alles auf UNS dann.
Die Formulierung ist falsch "BEHANDLUNG " ohne Rezept, gesundheitliche Dienstleistung, Pflege/, Fitness/Wellness
lassen wir uns was einfallen
:sunglasses:
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Norbert Meyer schrieb:
RA. Schuhmacher damals aus HH hat vor Jahren in Weiterbildungen immer auf die 2 monatige Weiterbehandlungsmöglichkeiten nach einer Heilmittelverordnung mit identischen Fakten verwiesen.
Das Problem besteht doch einerseits darin, das wir dem Arzt nicht in seiner Funktion in die Wege kommen. sollen /dürfen! :point_up:
Gerade aber entspannt sich doch der Gesundheits - Markt und die SELBSTZAHLER entlasten in erster Linie ihre GKV.
Problematisch wird die Angelegenheit im "Haftungsfall" und da stürzt sich Alles auf UNS dann.
Die Formulierung ist falsch "BEHANDLUNG " ohne Rezept, gesundheitliche Dienstleistung, Pflege/, Fitness/Wellness
lassen wir uns was einfallen
:sunglasses:
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Tempelritter schrieb:
Das mit Schumacher ist seit dem BVG Urteil zum HP PT vom Tisch. Mit dem HP PT brauchst du keine Umformulierung sondern kannst legal ohne Rezept arbeiten und das ohne Gewerbe- und Umsatzsteuer.
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Shakespeare schrieb:
zu 1. wenn eine ärztl. Diagnose vorliegt und bereits PT verordnet wurde kann aus meiner Sicht präventiv weiterbehandelt werden genauso
wie es der Arzt zuvor verordnet hat. Hier liegt kein "first contact" vor. Nach meinem Kenntnisstand wurde in diesem spez. Fall
weder durch ein Gesetz noch durch ein Gerichtsurteil Gegenteiliges definiert. Ebenso gibt es m.W. keinen Physiotherapeuten der in
diesem Fall bislang rechtliche Probleme bekommen hat. Das es für genau diesen Fall jedoch noch juristischen Klärungsbedarf
gibt also eine gewisse juristische Grauzone gibt, sollte man sich aber bewusst machen.
zu 2. natürlich ist es jedermann erlaubt in Notfällen Maßnahmen zu ergreifen die einem ggf. verletzten Sportler vor schlimmeren
Schäden bewahren ( z.B. Kühlen und Ruhigstellen eines Gelenkes). Ebenso sind m.E. Maßnahmen wie eine Massage zur allg.
Regeneration, Anleitung zum individuellen Training etc. nicht als Heilbehandlungen im Sinne des HPG zu betrachten.
Das gezielte Nachbehandeln von Verletzungen (welcher Sportler geht da nicht vorher zum Arzt?) erfordert jedoch eine ärztl.
Verordnung.
zu 3. Thaimassagen sind i.d.R. dann keine Heilbehandlungen im Sinne des HPG wenn diese nicht der Behandlungen von Krankheiten
oder Leiden dienen also zu reinen "Wellness" Zwecken abgegeben werden.
Es kommt also nicht nur darauf an was man tut, sondern primär auch darauf an, mit wem und warum man es tut.
Man kann o.g. Fragen m.E. nicht allgemeingültig beantworten und hierfür Gesetzestexte oder Gerichtsurteile als Begründung anführen. Das Gesetz formuliert immer so allgemein, dass man vieles interpretieren kann. Die Gerichte beurteilen dann die Einzelfälle und versuchen diese im Sinne der Gesetze zu entscheiden. Ein anderer Einzelfall führt oft zu scheinbar gegensätzlichen Entscheidungen. Wer hier also glaubt zu wissen, wo genau Möglichkeiten und Grenzen des therapeutischen Handelns liegen, bewegt sich immer auf unsicherem Terrain. Wer die Unsicherheiten und möglichen Risiken nicht akzeptieren will oder kann, soll wirklich die Finger von Patienten lassen, wenn nicht eine Verordnung vorliegt und damit die Verantwortung des Handelns weitgehend auf den Arzt abgegeben werden kann.
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