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Physiotherapeuten*in für 5h - 20
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wertschätzendem ruhigem
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- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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ein Arzt, der meinen langjährigen Patienten KG verordnet, möchte eine Kostenaufstellung über mehrere Jahre dieser Patienten von mir haben. Aus welchem Anlaß er das möchte, weiß ich leider noch nicht. Was sagt Ihr dazu?
Viele Grüße,
Franzi
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ein Arzt, der meinen langjährigen Patienten KG verordnet, möchte eine Kostenaufstellung über mehrere Jahre dieser Patienten von mir haben. Aus welchem Anlaß er das möchte, weiß ich leider noch nicht. Was sagt Ihr dazu?
Viele Grüße,
Franzi
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Gisela Ludwig-Vack schrieb:
Na ich kann mir da auch keinen vernünftigen Grund vorstellen.Vielleicht will er sich ausrechnen, was er mit einem Kooperationsvertrag hätte verdienen können?:)
Wieso sollst Du ihm Deine Betriebsunterlagen geben?
Läßt er Dich seine Abrechnung auch sehen?
Kurz: Das geht ihn gar nichts an.
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Helmut Fromberger schrieb:
Lang: Preise sind öffentlich einsehbar. Wieviel er verordnet hat, das weiß er selber. Sollte er die 4 Grundrechenarten beherrschen, dann kann er sich das auch ausrechnen.
Wieso sollst Du ihm Deine Betriebsunterlagen geben?
Läßt er Dich seine Abrechnung auch sehen?
Kurz: Das geht ihn gar nichts an.
Wenn Arzt nun keine Statistik über ausgestellte Verordnungen hat, kann er schwer belegen, warum wer wieviel bekam. Ein mir bekannter Kollege hat deswegen 3 Mon. lang jedes WE in der Praxis gesessen, um sich gegen den Regress zu wehren, was dann gelang.
Diese Arbeit kann man verringern, wenn vom "Leistungserbringer" eine Summation kommt, er will bestimmt keine EÜR.
Um das zu klären, wäre ein Anruf hilfreich.
mfg hgb
:wink:
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Daraus ergibt sich was JEDER P. gekostet hat. Habe einem Arzt bei einem Regres geholfen, daher kenne ich die Unterlagen. Es wurde dafür extra eine Stelle eingerichtet, die ALLE Daten erfasst. Was ein Aufwand
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lexa schumanski schrieb:
Wenn eine Regresforderung ansteht bekommt der Arzt für diesen Zeitraum eine DVD mit ALLEN Daten(versichnr) Ausstellungsdatum Therapien und kosten zugestellt, damir er diese mit seiner Abrechnung vergleichen kann.
Daraus ergibt sich was JEDER P. gekostet hat. Habe einem Arzt bei einem Regres geholfen, daher kenne ich die Unterlagen. Es wurde dafür extra eine Stelle eingerichtet, die ALLE Daten erfasst. Was ein Aufwand
Insgesamt 3 x in S.-H. wegen zu hoher Heilmittel VO.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
.. das ist nicht in allen KV - Bezirken gleich, ich kenne das auch, zuerst kommt ein Schreiben mit Ankündigung, dann ja nach KV CD. Falsche DAten etc. habe ich alles hinter mir.
Insgesamt 3 x in S.-H. wegen zu hoher Heilmittel VO.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Ab und an flattern Ärzten, die viel verordnen, Regressforderungen ins Haus, ein typisches Muster im Signum von Forumsteilnehmer Papa Alpaka.
Wenn Arzt nun keine Statistik über ausgestellte Verordnungen hat, kann er schwer belegen, warum wer wieviel bekam. Ein mir bekannter Kollege hat deswegen 3 Mon. lang jedes WE in der Praxis gesessen, um sich gegen den Regress zu wehren, was dann gelang.
Diese Arbeit kann man verringern, wenn vom "Leistungserbringer" eine Summation kommt, er will bestimmt keine EÜR.
Um das zu klären, wäre ein Anruf hilfreich.
mfg hgb
:wink:
"Das geht ihn gar nichts an" könnte am Ende viel Stress in den Regressverhandlungen bedeuten mit einem deutlich reduzierten Verordnungsverhalten danach, weil der Doc einfach vorsichtiger ist.
Auch wenn es noch nicht alle verstanden haben (auch nicht alle Docs): Therapie ist Teamarbeit. Das gleiche gilt dann auch für die Folgen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Der Arzt hat die KG doch selber verordnet, dann muß er doch mithilfe seines Praxis- Rechnungssystems selber nachvollziehen können, wann genau er wieviel ausgestellt hat. Das muß doch für ihn selber auch möglich sein. Auch die jeweiligen Kassensätze kann er in Erfahrung bringen und so dann diese Aufstellung selber machen.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
nein, das ist nicht möglich. In vielen Systemen wird nur die VO gelistet, aber nicht deren Inhalt - KG, KG MT, MLD oder WT- , deswegen wäre m. E. ein Anruf hilfreich. manus manu lavat!
mfg hgb :blush:
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SGBV schrieb:
Der Arzt weiß auch nicht, wie viele seiner verordneten Therapien tatsächlich in Anspruch genommen wurden oder aus irgendwelchen Gründen (Fristen z.B.) nicht. Wenn von 6 verordneten Therapien nur 2 liefen und dann wegen Verfristung nach Urlaub o.ä. eine neue Vo ausgestellt werden musste, dürfen ihm nicht alle ins Budget eingerechnet werden. Wenn dann nur in 1 Fall die Zahl der Krankenkasse nicht stimmt, kommt der ganze Regress ins Wanken - also helfen. Oder gibt's was zu verbergen?
Dann wird man ja auch kurz persönlich beim Leistungserbringer anrufen können, und sagen können: "Du hör mal, ich hab hier ein Problem mit der KV wegen so und so....."
Da wird dann auch niemand die Kooperation verweigern.
Aber einfach so sagen, hock dich hin und mach. Das ist ein No go
Grundsätzlich bin ich trotz allem der Meinung, dass eine Verordnung immer einer gewissen Notwendigkeit bedarf und dass kein Arzt Gefälligkeitsrezepte zu Lasten der GKV auszustellen hat. Die Argumentation einiger KV Barone bezüglich Regress bei medizinisch notwendiger Therapie deren Basis im § 32 SGB V zu finden ist, nenne ich ganz einfach Nötigung.
[bearbeitet am 14.01.14 17:08]
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Helmut Fromberger schrieb:
Ja, das hört sich dann schon ganz anders an.
Dann wird man ja auch kurz persönlich beim Leistungserbringer anrufen können, und sagen können: "Du hör mal, ich hab hier ein Problem mit der KV wegen so und so....."
Da wird dann auch niemand die Kooperation verweigern.
Aber einfach so sagen, hock dich hin und mach. Das ist ein No go
Grundsätzlich bin ich trotz allem der Meinung, dass eine Verordnung immer einer gewissen Notwendigkeit bedarf und dass kein Arzt Gefälligkeitsrezepte zu Lasten der GKV auszustellen hat. Die Argumentation einiger KV Barone bezüglich Regress bei medizinisch notwendiger Therapie deren Basis im § 32 SGB V zu finden ist, nenne ich ganz einfach Nötigung.
[bearbeitet am 14.01.14 17:08]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielleicht möchte er auch einfach nur, daß jemand anderes die Arbeit macht.
Was hält Dich ab z telefonieren? Kannst Du schlecht "nein" sagen?
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Wenn Du Dich mit der geschilderten Arbeit beschäftigst, kannst Du Dir den Wunsch nach Erleichterung vorstellen.
Was hält Dich ab z telefonieren? Kannst Du schlecht "nein" sagen?
mfg hgb :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bin ich verpflichtet, die Zahlen offenzulegen oder nicht?
Dem Staatsanwalt muss man die Unterlagen übrigens geben, wenn er sie will.
[bearbeitet am 14.01.14 21:03]
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SGBV schrieb:
Rechtlich nicht. Moralisch? Warum sollte jemand einem Zuweiser mehrerer langjähriger Patienten die erbetene Hilfe verweigern. Da kann man nur spekulieren. Das tue ich, das wird der Arzt tun und die Kollegen beim nächsten Ärztestammtisch gleich mit, vielleicht auch der Ausschuss, der sich mit dem Regress befasst...
Dem Staatsanwalt muss man die Unterlagen übrigens geben, wenn er sie will.
[bearbeitet am 14.01.14 21:03]
Hat jemals schon ein Arzt MIR die Hände gewaschen?
Die Ausstellung einer Heilmittel VO durch den Arzt sehe ich nicht als generöses Geschenk an mich, sondern als seine kassenärztliche Pflicht, medizinisch notwendige Dinge zu verordnen!
Und da sollte man bei einem Akademiker auch erwarten können, dass er diese Verordnungen auch korrekt ausstellen kann.
Ich will und kann hier nicht alle üblen Erlebnisse bei den Versuchen, VOs korrigieren zu lassen , aufzählen.
Obwohl , eigentlich klar, wenn ich die Daten zusammen stelle, ist das deutlich billiger, als wenn der Arzt seine wesentlich teurere Zeit "opfert" :blush:)
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Alfred Kramer schrieb:
ich soll dem Arzt die Hände waschen?????
Hat jemals schon ein Arzt MIR die Hände gewaschen?
Die Ausstellung einer Heilmittel VO durch den Arzt sehe ich nicht als generöses Geschenk an mich, sondern als seine kassenärztliche Pflicht, medizinisch notwendige Dinge zu verordnen!
Und da sollte man bei einem Akademiker auch erwarten können, dass er diese Verordnungen auch korrekt ausstellen kann.
Ich will und kann hier nicht alle üblen Erlebnisse bei den Versuchen, VOs korrigieren zu lassen , aufzählen.
Obwohl , eigentlich klar, wenn ich die Daten zusammen stelle, ist das deutlich billiger, als wenn der Arzt seine wesentlich teurere Zeit "opfert" :blush:)
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Jens Uhlhorn schrieb:
Wir haben so eine Aufstellung incl. Therapieberichte an einen unserer Ärzte gesandt, der damit eine Regressforderung abgewehrt hat. Das ging in dem Fall nur Hand in Hand.
"Das geht ihn gar nichts an" könnte am Ende viel Stress in den Regressverhandlungen bedeuten mit einem deutlich reduzierten Verordnungsverhalten danach, weil der Doc einfach vorsichtiger ist.
Auch wenn es noch nicht alle verstanden haben (auch nicht alle Docs): Therapie ist Teamarbeit. Das gleiche gilt dann auch für die Folgen.
...und wer weiß, ob die abgesetzten/gekürzten Rechnungen nicht, präemptiv sozusagen, dem Budget des verordnenden Arztes angerechnet werden?
Das der Arzt erstmal nur um die Kostenaufstellung bittet (Brief an alle regelmäßig bekannten Leistungserbringer? Details kenne ich nicht...) schätze ich ein als freundlichen Versuch, das Wort "Regress" aus dem Dorffunk herauszuhalten - der kurzfristig denkende Teil der Bevölkerung wird mit der Assoziation "Der verschreibt nichts mehr" ihr Glück bei anderen Ärzten versuchen; die Stigmatisierung "Der hält sich nicht an die Regeln, sonst wär's ja nicht soweit gekommen" hat's auch in sich.
Wenn ich die Zahlen "zur Hand" hätte (ich führe kein Buch, welcher Patient wieviel Umsatz generiert - könnte das aber bei Bedarf nachvollziehen) würde ich die Zahlen so schnell es die Ausfälle erlauben zusammenstellen und zur Verfügung stellen; v.a. weil ich zu den beiden Ärzten die mich mit VOs versorgen eine gute Beziehung habe, schon seit bevor ich Therapeut bin.
Eine freundliche Rückfrage schadet eurer Beziehung aber bestimmt nicht :)
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lexa schumanski schrieb:
Siehe oben. Wenn Forderungen gegenüber dem Arzt gestellt werden, bekommt er eine Korintenkakermäßige Aufstellug mit aussetllungs Datum Abgerchneten Therapien und den Kosten. Hier sind aber schon Fehler drin, da die alles nur Brutto rechnen und den Eigenanteil nicht Abziehen. usw.usw.
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Papa Alpaka schrieb:
Das unsere bei einer GKV beschäftigten Freunde vor Nötigung nicht zurückschrecken dürfte niemanden in diesem Forum überraschen. naja, zumindest niemanden der auch mitliest wenn er keine Meinung zu einem Thread beisteuert...
...und wer weiß, ob die abgesetzten/gekürzten Rechnungen nicht, präemptiv sozusagen, dem Budget des verordnenden Arztes angerechnet werden?
Das der Arzt erstmal nur um die Kostenaufstellung bittet (Brief an alle regelmäßig bekannten Leistungserbringer? Details kenne ich nicht...) schätze ich ein als freundlichen Versuch, das Wort "Regress" aus dem Dorffunk herauszuhalten - der kurzfristig denkende Teil der Bevölkerung wird mit der Assoziation "Der verschreibt nichts mehr" ihr Glück bei anderen Ärzten versuchen; die Stigmatisierung "Der hält sich nicht an die Regeln, sonst wär's ja nicht soweit gekommen" hat's auch in sich.
Wenn ich die Zahlen "zur Hand" hätte (ich führe kein Buch, welcher Patient wieviel Umsatz generiert - könnte das aber bei Bedarf nachvollziehen) würde ich die Zahlen so schnell es die Ausfälle erlauben zusammenstellen und zur Verfügung stellen; v.a. weil ich zu den beiden Ärzten die mich mit VOs versorgen eine gute Beziehung habe, schon seit bevor ich Therapeut bin.
Eine freundliche Rückfrage schadet eurer Beziehung aber bestimmt nicht :)
Könnte man nicht die Sache so lösen, dass du dem Arzt die Aufstellung zukommen lässt (partnerschaftliche Hilfe), ihm dafür aber im Gegenzug eine Rechnung stellst für den dafür benötigten Zeitaufwand? (du kannst ja schließlich nichts dafür wenn er keine Statistik führt!) :sunglasses:
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mfg und immer auf Besserung hoffend :anguished:
hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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hgb schrieb:
man kann soviel, der 1. Schritt scheint das Problem, das mir bei allem Respekt mit dem Begriff "Abrechnungsunterlagen" nicht exakt beschrieben scheint.
mfg und immer auf Besserung hoffend :anguished:
hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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limone schrieb:
Nach Sichtung aller Antworten:
Könnte man nicht die Sache so lösen, dass du dem Arzt die Aufstellung zukommen lässt (partnerschaftliche Hilfe), ihm dafür aber im Gegenzug eine Rechnung stellst für den dafür benötigten Zeitaufwand? (du kannst ja schließlich nichts dafür wenn er keine Statistik führt!) :sunglasses:
Ist es wegen Regressforderungen - ja, gibt er keine Erklärung- nein.
Zweitens würde ich es davon abhängig machen, ob der Arzt (unabhängig von dieser einen Patientin) viel verschreibt, dann würde ich seiner Bitte nachkommen. Verschreibt er kaum etwas, würde ich es nicht tun.
Kurz gesagt, wenn die Zusammenarbeit mit dem Arzt gut ist, dann sollte man diese nicht aufs Spiel setzen. Eine Zusammenstellung der KG Termine der vergangenen Jahre ist ja nicht schwer aufzustellen. Kosten würde ich allerdings nicht ausrechnen. Schreib den Einzelpreis der erbrachten Leistung hin, rechnen kann der Doc selbst.
Gruß Britt
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Grüße,
m.
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michael933 schrieb:
DANKE Britt... vernünftiger Beitrag in einem oft aufgeheizten Thema. Bei uns läuft es ähnlich - habe so einige Ärzte, mit denen man sehr gut zusammenarbeiten kann. Therapie ist halt auch eine Netzwerkbildung.
Grüße,
m.
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Britt schrieb:
Ich würde als erstes den Arzt um Erklärung bitte, warum er das möchte.
Ist es wegen Regressforderungen - ja, gibt er keine Erklärung- nein.
Zweitens würde ich es davon abhängig machen, ob der Arzt (unabhängig von dieser einen Patientin) viel verschreibt, dann würde ich seiner Bitte nachkommen. Verschreibt er kaum etwas, würde ich es nicht tun.
Kurz gesagt, wenn die Zusammenarbeit mit dem Arzt gut ist, dann sollte man diese nicht aufs Spiel setzen. Eine Zusammenstellung der KG Termine der vergangenen Jahre ist ja nicht schwer aufzustellen. Kosten würde ich allerdings nicht ausrechnen. Schreib den Einzelpreis der erbrachten Leistung hin, rechnen kann der Doc selbst.
Gruß Britt
...und solange ich die VO ausstellen kann wie ich sie brauche und die Unterschriften bekomme bin ich für ein kooperatives Miteinander :)
[bearbeitet am 15.01.14 14:34]
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Papa Alpaka schrieb:
Schade das du in einer Umwelt lebst die Ärzte und Therapeuten gegeneinander aufbringt - es gibt aber, zum Glück, auch Umwelten in denen Ärzte sich auf ihre Therapeuten verlassen und weitere Verordnungen ausstellen weil ein Therapeut sagt "Wir bräuchten noch...".
und nun halte ich erstmal den Mund bis Franzi (verzeihung, mab) mehr Informationen gibt oder Fragen stellt; und wenn's nur aus Sorge um unser aller Blutdruck ist ;)
...und solange ich die VO ausstellen kann wie ich sie brauche und die Unterschriften bekomme bin ich für ein kooperatives Miteinander :)
[bearbeitet am 15.01.14 14:34]
warum fragt der arzt nicht die betr. patienten, ihre krankenkasse zu bitten, ihnen die kostenaufstellung über die von ihnen verursachten kosten der letzten jahre zu überlassen? - patient kann darum bitten und die kasse schickt dem patienten die aufstellung, aus der auch die kosten der heilmittel hervorgehen.
dann wissen patient und arzt, was das gekostet hat. der patient hat evt. noch die aufstellung der zuzahlung des zeitraumes und noch wichtiger die kalender, in denen er vermerkt hat, ob und wann physio fällig war.
lg
Uli, der mit dem hausarzt auch schon einmal ne regressandrohung durchgestanden hat.
im übrigen gibt es bereits ausreichend ärzte, die aus "angst" vor regress tunlichst vermeiden, mehr als 1 physio 6er rezept pro quartal auszustellen. die anderen, die "großzügiger" verordnen, sollte man ruhig bei der aufklärung sowohl als patient als auch als heilmittelerbringer unterstützen. (ohne dabei im hinterkopf zu haben, welchen betrag kann ich dafür vom arzt verlangen/erwarten!)
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rheuma schrieb:
langjährige patienten? dann sollte doch wohl ein vertrauensverhältnis zwischen patient und arzt vorhanden sein.
warum fragt der arzt nicht die betr. patienten, ihre krankenkasse zu bitten, ihnen die kostenaufstellung über die von ihnen verursachten kosten der letzten jahre zu überlassen? - patient kann darum bitten und die kasse schickt dem patienten die aufstellung, aus der auch die kosten der heilmittel hervorgehen.
dann wissen patient und arzt, was das gekostet hat. der patient hat evt. noch die aufstellung der zuzahlung des zeitraumes und noch wichtiger die kalender, in denen er vermerkt hat, ob und wann physio fällig war.
lg
Uli, der mit dem hausarzt auch schon einmal ne regressandrohung durchgestanden hat.
im übrigen gibt es bereits ausreichend ärzte, die aus "angst" vor regress tunlichst vermeiden, mehr als 1 physio 6er rezept pro quartal auszustellen. die anderen, die "großzügiger" verordnen, sollte man ruhig bei der aufklärung sowohl als patient als auch als heilmittelerbringer unterstützen. (ohne dabei im hinterkopf zu haben, welchen betrag kann ich dafür vom arzt verlangen/erwarten!)
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