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wo wird fortbildungszertifikat eingereicht ?
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sajisf
08.05.2017 08:06
hei ihr
leider finde ich darüber keine Information
wo wird nach einer fortbildung das zertifikat hingesendet, dass es anerkannt wird ??hier bei mir weiss da keiner so recht bescheid :/
vielen dank
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hei ihr leider finde ich darüber keine Information wo wird nach einer fortbildung das zertifikat hingesendet, dass es anerkannt wird ??hier bei mir weiss da keiner so recht bescheid :/ vielen dank
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sajisf schrieb:

hei ihr
leider finde ich darüber keine Information
wo wird nach einer fortbildung das zertifikat hingesendet, dass es anerkannt wird ??hier bei mir weiss da keiner so recht bescheid :/
vielen dank

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RoFo
08.05.2017 08:32
Zu den Vertragspartnern der Kostenträger.
Also da, wo PI die Zulassung beantragt hat.

Bist du Schüler?
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Zu den Vertragspartnern der Kostenträger. Also da, wo PI die Zulassung beantragt hat. Bist du Schüler?
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RoFo schrieb:

Zu den Vertragspartnern der Kostenträger.
Also da, wo PI die Zulassung beantragt hat.

Bist du Schüler?

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Neli K
07.09.2017 19:24
Wenn du eine Zertifikatsfortbildung (z.B. MLD, MT, PNF, Bobath) absolviert hast, kann der Arbeitgeber dein Zertifikat bei den Zulassungsstellen der Krankenkassen vorlegen (einmal für RVO- Kassen, einmal für die Ersatzkassen) und damit die Abrechnungsbefugnis (Zulassungserweiterung) dafür erhalten. Diese ist dann an deine Person gebunden, d.h., wenn du die Praxis wechselst, muss dein Chef das mitteilen und die Zulassungserweiterung erlischt. Dein neuer Arbeitgeber kann dann genau so verfahren.


Wenn es keine Zertifikatsfobi war (Tape, Triggerpunkt, FDM), musst du gar nichts damit machen, denn dann zahlt die KK nichts dafür, also muss sie das auch nicht wissen. Du legst den Fobi- Nachweis deiner Bewerbung bei oder deinem AG vor. Sonst nichts.

Nele
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Wenn du eine Zertifikatsfortbildung (z.B. MLD, MT, PNF, Bobath) absolviert hast, kann der Arbeitgeber dein Zertifikat bei den Zulassungsstellen der Krankenkassen vorlegen (einmal für RVO- Kassen, einmal für die Ersatzkassen) und damit die Abrechnungsbefugnis (Zulassungserweiterung) dafür erhalten. Diese ist dann an deine Person gebunden, d.h., wenn du die Praxis wechselst, muss dein Chef das mitteilen und die Zulassungserweiterung erlischt. Dein neuer Arbeitgeber kann dann genau so verfahren. Wenn es keine Zertifikatsfobi war (Tape, Triggerpunkt, FDM), musst du gar nichts damit machen, denn dann zahlt die KK nichts dafür, also muss sie das auch nicht wissen. Du legst den Fobi- Nachweis deiner Bewerbung bei oder deinem AG vor. Sonst nichts. Nele
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Neli K schrieb:

Wenn du eine Zertifikatsfortbildung (z.B. MLD, MT, PNF, Bobath) absolviert hast, kann der Arbeitgeber dein Zertifikat bei den Zulassungsstellen der Krankenkassen vorlegen (einmal für RVO- Kassen, einmal für die Ersatzkassen) und damit die Abrechnungsbefugnis (Zulassungserweiterung) dafür erhalten. Diese ist dann an deine Person gebunden, d.h., wenn du die Praxis wechselst, muss dein Chef das mitteilen und die Zulassungserweiterung erlischt. Dein neuer Arbeitgeber kann dann genau so verfahren.


Wenn es keine Zertifikatsfobi war (Tape, Triggerpunkt, FDM), musst du gar nichts damit machen, denn dann zahlt die KK nichts dafür, also muss sie das auch nicht wissen. Du legst den Fobi- Nachweis deiner Bewerbung bei oder deinem AG vor. Sonst nichts.

Nele



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