Physiotherapeut (w/m/d)
Mit über 170
Gesundheitseinrichtungen in 14
Bundesländern zählt Asklepios zu
den größten privaten
Klinikbetreibern in Deutschland.
Der Kern unserer
Unternehmensphilosophie: Es reicht
uns nicht, wenn unsere Patienten
gesund werden – wir wollen, dass
sie gesund bleiben. Wir verstehen
uns als Begleiter, der Menschen ein
Leben lang zur Seite steht.
Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt
Physiotherapeut (w/m/d)
WIR SIND
Die Asklepios MVZ Sachsen GmbH ist
...
Mit über 170
Gesundheitseinrichtungen in 14
Bundesländern zählt Asklepios zu
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Die Person soll die Nachprüfung in 1 einhalb Jahren absolvieren. ist das laut Gesetz überhaubt möglich?
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Liebe Physio´s , hab da mal ne Frage
Die Person soll die Nachprüfung in 1 einhalb Jahren absolvieren. ist das laut Gesetz überhaubt möglich?
Danke
Um zur Nachprüfung eingeladen zu werden muss man erstmal eine Prüfung versemmeln. Danach ist, auf Antrag (formlos, auch mündlich, gegenüber der Ausbildungsstätte) von "Die Person", ein Nachprüfungstermin anzuberaumen. Dafür ist die versemmelte Prüfung und insb. die Zeit zu berücksichtigen, in der bei der Prüfung aufgetretene Wissensdefizite behoben werden könn(en sollt)en.
Wenn du meintest "Die Nachprüfung soll sich über einen Zeitraum von 18 Monaten erstrecken": Ja, auch das ist möglich. Laut MPhG _sollte_ die Examensprüfung binnen 6(?) Wochen über die Bühne sein, _soll_ ist in Gesetzestexten aber anders zu interpretieren als _muss_ :)
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Maja110 schrieb:
Laut Ausbildungs -und Prüfungsverordnung muss (!) die Wiederholungsprüfung innerhalb eines Jahres erfolgen. Danach ist man automatisch durchgefallen auch wenn man die Prüfung nicht abgelegt hat
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Papa Alpaka schrieb:
Ich wage zu bezweifeln ob "Die Person" zur Prüfung zugelassen wird, ist es doch ein in den meisten Staaten ungebräuchlicher Name.
Um zur Nachprüfung eingeladen zu werden muss man erstmal eine Prüfung versemmeln. Danach ist, auf Antrag (formlos, auch mündlich, gegenüber der Ausbildungsstätte) von "Die Person", ein Nachprüfungstermin anzuberaumen. Dafür ist die versemmelte Prüfung und insb. die Zeit zu berücksichtigen, in der bei der Prüfung aufgetretene Wissensdefizite behoben werden könn(en sollt)en.
Wenn du meintest "Die Nachprüfung soll sich über einen Zeitraum von 18 Monaten erstrecken": Ja, auch das ist möglich. Laut MPhG _sollte_ die Examensprüfung binnen 6(?) Wochen über die Bühne sein, _soll_ ist in Gesetzestexten aber anders zu interpretieren als _muss_ :)
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