Unsere langjährig bestehende
Physiotherapiepraxis bietet ein
wertschätzendes
Arbeitsumfeld, ein erfahrenes und
freundliches Team, ein breites
Patientenspektrum sowie
zuverlässige organisatorische
Unterstützung und gute Bezahlung.
(nach Qualifikation bis zu 4472,-E
bei 40 Stunden/Woche,
28 Urlaubstage, 5 Fortbildungstage
und Kostenzuschuss für
Zertifikatsfortbildungen,
Heiligabend und Silvester frei,
halbstündiger Therapie-Rhythmus)
Neben verschiedenen
physiotherapeutischen Zusatzqu...
Physiotherapiepraxis bietet ein
wertschätzendes
Arbeitsumfeld, ein erfahrenes und
freundliches Team, ein breites
Patientenspektrum sowie
zuverlässige organisatorische
Unterstützung und gute Bezahlung.
(nach Qualifikation bis zu 4472,-E
bei 40 Stunden/Woche,
28 Urlaubstage, 5 Fortbildungstage
und Kostenzuschuss für
Zertifikatsfortbildungen,
Heiligabend und Silvester frei,
halbstündiger Therapie-Rhythmus)
Neben verschiedenen
physiotherapeutischen Zusatzqu...
ich weiß bereits, daß ich als AG Arbeitskleidung stellen muß, wenn ich einen bestimmten einheitlichen Auftritt in der Praxis wünsche.
Was ist mit Schülern im Praktikum? In Klinken bekommen sie ja Weißzeug bzw. Klinikkittel gestellt. Aber wie ist das in Rehaeinrichtungen oder Praxen? Können die Praktikanten darauf bestehen, daß ihnen Kleidung gestellt wird? Meine Meinung ist, daß die gängige Kleidung (Sporthose, T-Shirt o.ä.) selber besorgt und gewaschen werden muß, aber ein bestimmtes, mit Firmenlogo versehenes Shirt gestellt und auch von der Einrichtung gewaschen wird.
Gibt es dazu einen Paragrafen, den ich bemühen kann?
Danke für eure Antworten und noch einen wunderbaren Sonntag!
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dicke schrieb:
Guten Morgen,
ich weiß bereits, daß ich als AG Arbeitskleidung stellen muß, wenn ich einen bestimmten einheitlichen Auftritt in der Praxis wünsche.
Was ist mit Schülern im Praktikum? In Klinken bekommen sie ja Weißzeug bzw. Klinikkittel gestellt. Aber wie ist das in Rehaeinrichtungen oder Praxen? Können die Praktikanten darauf bestehen, daß ihnen Kleidung gestellt wird? Meine Meinung ist, daß die gängige Kleidung (Sporthose, T-Shirt o.ä.) selber besorgt und gewaschen werden muß, aber ein bestimmtes, mit Firmenlogo versehenes Shirt gestellt und auch von der Einrichtung gewaschen wird.
Gibt es dazu einen Paragrafen, den ich bemühen kann?
Danke für eure Antworten und noch einen wunderbaren Sonntag!
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Shakespeare schrieb:
Nur Schutzkleidung muss der Arbeitgeber stellen. Natürlich auch dann, wenn Du ein bestimmtes Shirt z. B. mit Logo verbindlich vorschreibst, bist Du zuständig für Anschaffung und z. T. Pflege. Alles andere was der Praktikant auch privat nutzen könnte, muss Du nicht kaufen und pflegen. Das ist rechtlich nicht unstrittig. Natürlich kann solche Einzelheiten nicht der Gesetzgeber regeln, dann hätte er viel zu tun und wir hätten mehr Gesetze als Bürger. Da muss Du Dich durch die Rechtssprechung arbeiten. Aber man findet auch im Netz ausreichende Infos zu diesem Thema, so dass auch Praktikanten sich entsprechend schlau machen können, wenn sie Ihre evtl. Forderungen überprüfen möchten...
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