Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
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schaut mal in den Link von openpetition.de , endlich wird hier mal die Initiative ergriffen eine kostenfreie Physioausbildung auch in Niedesachsen zu fordern !!! ..... könnte auch für andere Bundesländer eine Idee sein!
Schulgeldfreie Ausbildung in der Physiotherapie! Das Land muss die Schulen endlich fördern! - Online-Petition
ich hab online unterschrieben und den link weiter verteilt
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kai149 schrieb:
hallo Leute,
schaut mal in den Link von openpetition.de , endlich wird hier mal die Initiative ergriffen eine kostenfreie Physioausbildung auch in Niedesachsen zu fordern !!! ..... könnte auch für andere Bundesländer eine Idee sein!
Schulgeldfreie Ausbildung in der Physiotherapie! Das Land muss die Schulen endlich fördern! - Online-Petition
ich hab online unterschrieben und den link weiter verteilt
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Schade
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kai149 schrieb:
....schon interessant wie wenig sich für die Aktion begeistern !!! Also soll alles bleiben wie es ist,....nach mir die sinnflut
Schade
Die Initiatoren scheinen auch nicht sonderlich hinter ihrer Sache zu stehen: Jeder einzelne Azubi hat 3-5 Menschen im Rücken die gezeichnet haben sollten ... Und die anderen PT-Schulen in NDS wissen nichts von der Aktion.
Tipp am Rande: Das Internet kann ein guter Multiplikator für die eigenen Interessen sein, ersetzt aber kein ordentlich geknüpftes regionales Netz... :)
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Papa Alpaka schrieb:
Nee, Kai, es ist nicht so das ich nicht hinter einem ernsten Anfang an die kostenfreie Ausbildung stünde. Es ist nur so, das diese Sau alle paar Monate wieder durch's Forum getrieben wird und es bei den Petitionsplattformen meistens einen Haken gibt. Bei dir werden Petitionsdaten an Facebook zurück gemeldet; bei einer anderen oft genutzten Plattform kann der Petitionstext nach meiner Zeichnung geändert und sogar ins Gegenteil verkehrt werden. Die allerwenigsten machen sich die Mühe, sich mit den elektronischen Petitionsplattformen des Bundestages bzw der Landtage auseinanderzusetzen.
Die Initiatoren scheinen auch nicht sonderlich hinter ihrer Sache zu stehen: Jeder einzelne Azubi hat 3-5 Menschen im Rücken die gezeichnet haben sollten ... Und die anderen PT-Schulen in NDS wissen nichts von der Aktion.
Tipp am Rande: Das Internet kann ein guter Multiplikator für die eigenen Interessen sein, ersetzt aber kein ordentlich geknüpftes regionales Netz... :)
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Biancchen schrieb:
Ich finde, man sollte auch den Inhalt einer Ausbildung überdenken, dass man sich z.B. teure Weiterbildungen sparen kann. Auch damit wäre schon vielen jungen Physios geholfen.
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Speedy Gonzali schrieb:
Super Sache! Ich musste damals auch sehr viel Geld für meine Ausbildung zahlen.. ich habe auch unterschrieben!
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Düsseldorf: Ausbildung für Krankengymnasten bald kostenlos
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
... und bald auch bei uns in NRW
Düsseldorf: Ausbildung für Krankengymnasten bald kostenlos
Bitte helft mir die Wissenslücke zu füllen.
Danke Andi
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andi-jo schrieb:
...ich verstehe das nicht: private Schulen werden dann kein Schulgeld mehr verlangen dürfen. Dann werden sie schließen müssen, denn sie leben davon, oder wer finanziert diese Schulen außer den Schülern????
Bitte helft mir die Wissenslücke zu füllen.
Danke Andi
Ein weitaus größerer Schritt wäre eine Ausbildungsvergütung.
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tom1350 schrieb:
Die sog. Privatschulen sind in Wirklichkeit Ersatzschulen. Sie erhalten also staatliche Zuschüsse. Für den Mehrbedarf erheben sie ein Schulgeld. Wenn die staatlichen Zuschüsse deutlich steigen kann auf ein Schulgeld verzichtet werden.
Ein weitaus größerer Schritt wäre eine Ausbildungsvergütung.
Der Staat, die KK, Krankenhäuser, Rehazentren, Sponsoren etc
Und wie tom 1350 schon mehrfach erwähnt hat, wird es auch endlich Zeit für einen Ausbildungsstatus (Vergünstigung Öffis, Eintrittsgelder etc) mit steigender Vergütung pro Ausbildungsjahr!
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RoFo schrieb:
Es gäbe eine Menge Institutionen, die sich an der Finanzierung beteiligen müssten.
Der Staat, die KK, Krankenhäuser, Rehazentren, Sponsoren etc
Und wie tom 1350 schon mehrfach erwähnt hat, wird es auch endlich Zeit für einen Ausbildungsstatus (Vergünstigung Öffis, Eintrittsgelder etc) mit steigender Vergütung pro Ausbildungsjahr!
Privat Schulen in NRW bekommen KEINE stattlichen Zuschüsse.
Beste Grüße
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adriano schrieb:
Das stimmt so nicht...zumindest nicht in NRW.
Privat Schulen in NRW bekommen KEINE stattlichen Zuschüsse.
Beste Grüße
B) angemessene Ausbildungsvergütung (bitte nicht nach dem Modell "Friseure-/innen")
C) angemesse Vergütung als Physiotherapeut
Wenn diese drei Parameter sich nicht deutlich verändern, dann soll die Politik/Krankenkasse halt laut und deutlich sagen, daß sie nur Therapeuten haben wollen, die eine ähnliche Ausbildung wie Übungsleiter haben sollen.
Wobei ich nicht minderwertig über die Übungsleiter sprechen möchte, da diese doch einen guten Beitrag dazu leisten, die Menschen zur Bewegung anzuleiten. Aber die Ausbildung dazu ist auch eine andere und wesentlich kostengünstigere als die Physiotherapieausbildung. Die Leute mit einem guten Abitur bzw. Fachhochschulausbildung werden sich dann eben andere, besser bezahlte Ausbildungen suchen und sich nicht in die Physiotherapie stürzen.
Mit kollegialem Gruß
Achilles2
P. S. Wie soll man diesen Zustand denn bezeichenen, für einen anspruchsvollen Job als Krankenkasse ein Fachhochschulstudium zu fordern, aber dafür eine Bezahlung in Aussicht zu stellen, die irgendwann einmal in etwa die Entlohnung erfährt, wie die einer Krankenschwester. Ist das "paradox" oder "pervers" oder "verar....." oder....?
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Achilles2 schrieb:
A) Schulgeldfreiheit
B) angemessene Ausbildungsvergütung (bitte nicht nach dem Modell "Friseure-/innen")
C) angemesse Vergütung als Physiotherapeut
Wenn diese drei Parameter sich nicht deutlich verändern, dann soll die Politik/Krankenkasse halt laut und deutlich sagen, daß sie nur Therapeuten haben wollen, die eine ähnliche Ausbildung wie Übungsleiter haben sollen.
Wobei ich nicht minderwertig über die Übungsleiter sprechen möchte, da diese doch einen guten Beitrag dazu leisten, die Menschen zur Bewegung anzuleiten. Aber die Ausbildung dazu ist auch eine andere und wesentlich kostengünstigere als die Physiotherapieausbildung. Die Leute mit einem guten Abitur bzw. Fachhochschulausbildung werden sich dann eben andere, besser bezahlte Ausbildungen suchen und sich nicht in die Physiotherapie stürzen.
Mit kollegialem Gruß
Achilles2
P. S. Wie soll man diesen Zustand denn bezeichenen, für einen anspruchsvollen Job als Krankenkasse ein Fachhochschulstudium zu fordern, aber dafür eine Bezahlung in Aussicht zu stellen, die irgendwann einmal in etwa die Entlohnung erfährt, wie die einer Krankenschwester. Ist das "paradox" oder "pervers" oder "verar....." oder....?
Die Leute mit einem guten Abitur bzw. Fachhochschulausbildung werden sich dann eben andere, besser bezahlte Ausbildungen suchen und sich nicht in die Physiotherapie stürzen.
Oder, wie ich erlebe, sind diese Leute als ausgebildete Therapeuten ganz schnell wieder weg aus
dem Beruf.
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hermi schrieb:
Achilles2 schrieb am 6.2.18 21:52:
Die Leute mit einem guten Abitur bzw. Fachhochschulausbildung werden sich dann eben andere, besser bezahlte Ausbildungen suchen und sich nicht in die Physiotherapie stürzen.
Oder, wie ich erlebe, sind diese Leute als ausgebildete Therapeuten ganz schnell wieder weg aus
dem Beruf.
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Landesverband Baden-Württemberg // News (regional) // Einzelansicht
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tom1350 schrieb:
"„Wir sind erleichtert, dass die Finanzierung der Schulen nun erst einmal gesichert ist“, so Michael N. Preibsch, Vorsitzender des Deutschen Verbands für Physiotherapie. „Die von uns befürchteten Schulschließungen können so verhindert werden. Auch begrüßen wir als Verband, dass die Physioschüler künftig deutlich weniger Schulgeld zahlen müssen."
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Landesverband Baden-Württemberg // News (regional) // Einzelansicht
Am Beispiel Bremens sieht man deutlich, welches "Flickwerk" das ganze ist. Langfristig würde es dann nur so klappen, also eine "Abschaffung" von Schulen mit privatem Träger:
"Zur Umsetzung der Schulgeldfreiheit für das Land Bremen bietet sich eine Finanzierung über
die GKV wie folgt an: Nach § 2 Satz 1 Nr. 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG)
ist geregelt, dass staatlich anerkannte Ausbildungsstätten, bei denen die Krankenhäuser Träger oder Mitträger sind, über die Krankenversicherung finanziert werden. Dies gilt für
pflegerische, therapeutische sowie medizinisch-technische Gesundheitsfachberufe. Zur Kostenübernahme durch die GKV müsste in Bremen eine rechtsichere Überführung der
privaten Schulen in die Trägerschaft eines Krankenhauses erfolgen. Daraufhin kann eine
Beantragung der Ausbildungsplätze und Übernahme in den Ausbildungsstättenplan im Rahmen des Landeskrankenhausplanes erfolgen."
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tom1350 schrieb:
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Am Beispiel Bremens sieht man deutlich, welches "Flickwerk" das ganze ist. Langfristig würde es dann nur so klappen, also eine "Abschaffung" von Schulen mit privatem Träger:
"Zur Umsetzung der Schulgeldfreiheit für das Land Bremen bietet sich eine Finanzierung über
die GKV wie folgt an: Nach § 2 Satz 1 Nr. 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG)
ist geregelt, dass staatlich anerkannte Ausbildungsstätten, bei denen die Krankenhäuser Träger oder Mitträger sind, über die Krankenversicherung finanziert werden. Dies gilt für
pflegerische, therapeutische sowie medizinisch-technische Gesundheitsfachberufe. Zur Kostenübernahme durch die GKV müsste in Bremen eine rechtsichere Überführung der
privaten Schulen in die Trägerschaft eines Krankenhauses erfolgen. Daraufhin kann eine
Beantragung der Ausbildungsplätze und Übernahme in den Ausbildungsstättenplan im Rahmen des Landeskrankenhausplanes erfolgen."
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
in Bremen soll das Schulgeld ab Aug. 18 fallen
"+++Das Schulgeld für Physiotherapeuten soll abgeschafft werden!+++
Die Redaktion der „Therapie und Praxis“ fragt nach: Wie weit sind die einzelnen Bundesländer in der Umsetzung?
Foto: iStock.com/gopixa
„Das Schulgeld für die Gesundheitsberufe soll abgeschafft werden“, diesen Satz wiederholte der derzeit geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im letzten Jahr mehrfach. Auch Politiker des Gesundheitsausschusses unterstützten diese Forderung öffentlich. Die Redaktion der „Therapie und Praxis“ fragt nach: „Welche Umsetzungsansätze liegen vor“?
Im Ergebnis stellen wir fest: In einigen Ländern sind konkrete Schritte geplant und schon umgesetzt, in anderen scheint die Problematik immer noch kein Thema zu sein. Auch die Zuständigkeit fällt unterschiedlich aus. Sechs Länder siedeln die Ausbildung der Gesundheitsberufe am Bildungsministerium an, in den anderen zeichnet das Gesundheitsministerium verantwortlich. Antworten liegen uns aus dreizehn Ländern vor.
Wie viele Schulen sind kostenfrei?
Ebenfalls unterschiedlich ist die Anzahl der kostenfreien Schulen. So ist es in Niedersachsen nicht bekannt, dass Schulen für Gesundheitsberufe die Ausbildung im Bereich der Physiotherapie kostenfrei anbieten. Anders Brandenburg: hier ist die Ausbildung an fünf der sechs Fachschulen schulgeldfrei. In Rheinland-Pfalz existieren 18 Physiotherapieschulen. Ab dem Schuljahr 2018/19 ist ein Besuch an zwölf Schulen kostenlos. In Thüringen existieren 15 Schulen, lediglich fünf erheben kein Schulgeld. In Mecklenburg-Vorpommern sind von neun Schulen vier kostenfrei. In Bayern waren im Schuljahr 2016/17 von 40 Berufsfachschulen für Gymnastik und Physiotherapie acht schulgeldfrei. In Sachsen sind von 28 Berufsfachschulen für Physiotherapie drei öffentliche Schulen schulgeldfrei. In Bremen sind alle vier Schulen kostenpflichtig, in Baden-Württemberg sind vier Schulen kostenfrei und 36 Physiotherapieschulen mit Kosten verbunden, in Hessen liegen dem Ministerium keine Informationen vor.
Welche Umsetzungsansätze liegen vor?
Während sieben Länder auf eine Novellierung der Berufsgesetze setzen und auf entsprechende Entscheidungen auf Bundesebene warten, gehen andere eigene Wege. Wir stellen Ihnen die unterschiedlichen Ansätze vor:
Rheinland-Pfalz:
Das Ziel der Landesregierung Rhein-Pfalz ist es, bis zum Schuljahr 2021/22 rund 1700 bedarfsnotwendige Ausbildungsplätze zu besetzen. Der Grund: eine Lücke von 1100 fehlenden Physiotherapeuten. Als Hürde benennt die Landesregierung das von den Auszubildenden zu zahlende Schulgeld. Das Gesundheitsministerium stehe aus diesem Grund seit einigen Jahren mit den Krankenkassen und Krankenhäusern im Gespräch, damit schulgeldpflichtige Privatschulen in die Trägerschaft eines Krankenhauses und somit in die schulgeldfreie Finanzierung durch die Krankenkassen übergehen. Gelungen sei dies seit 2013 bei sieben Physiotherapieschulen. Damit weitere Physiotherapieschulen eine schulgeldfreie Ausbildung anbieten, steht das Gesundheitsministerium auch mit weiteren Krankenhäuern im Gespräch.
Brandenburg:
In Brandenburg wartet die Landesregierung auf Entscheidungen auf Bundesebene. Wie Schulgeldfreiheit für die Physiotherapie umgesetzt werde, hänge zentral mit der Frage zusammen, wie die Rahmenbedingungen bundesrechtlich geregelt werden.
Berlin:
Die Pressestelle der Senatsverwaltung für Gesundheit antwortet wie folgt: „Derzeit liegen dazu keine Umsetzungsansätze vor, da zunächst der Erfolg des neuen Pflegeberufereformgesetzes (PflBRefG) des Bundes abgewartet werden soll. Im PflBRefG wurde das Schulgeld für die neugeschaffene generalisierte Ausbildung zur Pflegefachkraft bundesgesetzlich abgeschafft. In einer Antwort auf die schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus stehe: „Das PflBRefG tritt zum 01.01.2020 in Kraft und gilt als „Mustervorgabe“ des Bundesgesetzgebers. Abhängig vom Umsetzungserfolg dieses Gesetzes, wird der Senat weitere Handlungsoptionen daraus für andere Gesundheitsberufe ableiten.“
Schleswig-Holstein:
Die Verantwortlichen des Bildungsministeriums von Schleswig-Holstein beziehen sich in ihrer Antwort auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 21/22. Juni 2017, in dem eine Reform der Gesundheitsberufe zur Gewährleistung einer flächendeckenden und patientenorientierten Versorgung als zwingend erforderlich angesehen wurde. Bis Ende 2019 soll ein Aktionsplan für eine bedarfsorientierte Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen sowie für eine Neustrukturierung der Aufgaben-und Kompetenzprofile erstellt werden. Hierfür sei eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die ihre Arbeit am 30.11.2017 aufgenommen hat. Schleswig-Holstein ist in der Arbeitsgruppe vertreten.
Nordrhein-Westfalen:
Die Verantwortlichen von NRW verweisen auf den Bericht „Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales“ vom 29.09.2017 zur Finanzierung der Ausbildung in den Gesundheitsberufen, nehmen damit Bezug auf das Pflegeberufe-Reformgesetz und eine vergleichbare bundesgesetzliche Regelung auch für die anderen Gesundheitsberufe. Im Zuge dessen sei eine Novellierung der jeweiligen Berufsgesetze aus fachlicher Sicht dringend geboten und mehrfach von den Ländern an den Bund herangetragen worden. Es bleibe abzuwarten, welche Aussagen die zukünftige Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene enthalten werde und wie sich die Bundesregierung in der Bund-Länder Arbeitsgruppe „Novellierung der Gesundheitsfachberufe“ positioniere.
Sollte es nicht zu einer Lösung der Schulgeldproblematik durch den neuen Bundesgesetzgeber kommen, werde die Landesregierung prüfen, welche finanzierbaren Möglichkeiten es im Rahmen des Landeshaushaltes gebe, Schulgeldzahlungen für die Gesundheitsberufe abzuschaffen.
Niedersachsen:
Die Landesregierung Niedersachsen will dem Fachkräftemangel im Bereich der Sozial-, Gesundheits- und Pflegeberufe mit einer Vollzeitschulausbildung entgegentreten. Zu diesem Zweck soll die Überführung in eine duale Berufsausbildung geprüft werden. Ferner werde sichergestellt, dass Schulgeldzahlungen einer Berufswahl nicht im Wege stehen. Die Kostenübernahme soll auch für Berufe der genannten Berufsgruppe gelten, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Davon werde auch der Bereich der Physiotherapie erfasst.
Mecklenburg-Vorpommern:
Die Verantwortlichen von Mecklenburg-Vorpommern können die Frage nicht beantworten.
Thüringen:
Die Landesregierung von Thüringen plant keine Veränderung der Finanzierung in der Ausbildung von Physiotherapeuten.
Bayern:
Die Verantwortlichen des Kultusministeriums von Bayern sehen eine Lösung für eine Ausbildung von Physiotherapeuten ohne Schulgelderhebung in entsprechenden Regelungen im Notfallsanitätergesetz oder im Pflegeberufegesetz. Um für Bayern Umsetzungsszenarien erarbeiten zu können, müsste jedoch vorher die Bundesregierung konkrete Pläne, zum Beispiel im Rahmen eines Gesetzesentwurfes, vorstellen, teilt die Pressestelle des Bayrischen Staatsministeriums für Bildung mit.
Sachsen:
Die Antwort der Pressestelle des Kultusministeriums von Sachsen: „Schulen in freier Trägerschaft unterliegen als Ersatzschulen dem Sonderungsverbot. Das heißt, dass jedermann die Möglichkeit haben muss, die Schulen in freier Trägerschaft zu besuchen. Ein Sonderungsverbot nach den Besitzverhältnissen der Eltern ist unzulässig. Ersatzschulen können ein Schulgeld, das nicht gegen das Sonderungsverbot (vgl.Artikel 7 des Grundgesetzes) verstößt, erheben. Die Kosten der schulischen Ausbildung der staatlich anerkannten Ersatzschulen in einer Berufsfachschule für Physiotherapie werden vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus nach den Regelungen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft bezuschusst. Wie hoch das Schulgeld der sächsischen Berufsfachschulen für Physiotherapie tatsächlich ist, darüber liegen der Landesregierung -auf Nachfrage- keine amtlichen Daten vor.
Hessen:
Das Hessische Sozialministerium setzt auf die Novellierung der Gesundheitsberufe: „Die Länder erarbeiten derzeit einen Aktionsplan für eine bedarfsorientierte Ausbildung in den Gesundheitsberufen sowie eine Neustrukturierung der Aufgaben und Kompetenzprofile.“
Bremen:
In Bremen soll die Schulgeldfreiheit für Ausbildungen aller Therapieberufe zum Ausbildungsbeginn im Herbst 2018 beginnen. Die Pressestelle teilt mit: „Wir befinden uns derzeit in der Planung. Die Details stehen zurzeit noch nicht fest.“ Der Senat habe jedoch zusätzliche Finanzmittel für den Einstieg in die Schulgeldfreiheit zur Verfügung gestellt.
Baden-Württemberg:
..wartet auf den Abschluss der Koalitionsverhandlungen und antwortet: „Da derzeit nicht absehbar ist, was in den Koalitionsverhandlungen beschlossen werden wird, gibt es derzeit noch keine konkreten Umsetzungsansätze hierzu. Darüber hinaus beschäftigt sich das Ministerium für Soziales und Integration mit dem Sonderungsverbot und hat eine Expertenkommission eingerichtet, die sich bis Ende März 2018 mit diesem Thema befassen wird und die bisherige Privatschulförderung überprüfen wird.
Daniela Driefert / VDB-Öffentlichkeitsarbeit"
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Und wo bleibt die Ausbildungsvergütung?!
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RoFo schrieb:
Schulgeldfrei ist das eine.
Und wo bleibt die Ausbildungsvergütung?!
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tom1350 schrieb:
Sehr lesenswert und zeigt die Schwierigkeit einer einheitlichen Regelung aufgrund des Förderalismus bezüglich der landespolitischen Schulausgestaltung.
"+++Das Schulgeld für Physiotherapeuten soll abgeschafft werden!+++
Die Redaktion der „Therapie und Praxis“ fragt nach: Wie weit sind die einzelnen Bundesländer in der Umsetzung?
Foto: iStock.com/gopixa
„Das Schulgeld für die Gesundheitsberufe soll abgeschafft werden“, diesen Satz wiederholte der derzeit geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im letzten Jahr mehrfach. Auch Politiker des Gesundheitsausschusses unterstützten diese Forderung öffentlich. Die Redaktion der „Therapie und Praxis“ fragt nach: „Welche Umsetzungsansätze liegen vor“?
Im Ergebnis stellen wir fest: In einigen Ländern sind konkrete Schritte geplant und schon umgesetzt, in anderen scheint die Problematik immer noch kein Thema zu sein. Auch die Zuständigkeit fällt unterschiedlich aus. Sechs Länder siedeln die Ausbildung der Gesundheitsberufe am Bildungsministerium an, in den anderen zeichnet das Gesundheitsministerium verantwortlich. Antworten liegen uns aus dreizehn Ländern vor.
Wie viele Schulen sind kostenfrei?
Ebenfalls unterschiedlich ist die Anzahl der kostenfreien Schulen. So ist es in Niedersachsen nicht bekannt, dass Schulen für Gesundheitsberufe die Ausbildung im Bereich der Physiotherapie kostenfrei anbieten. Anders Brandenburg: hier ist die Ausbildung an fünf der sechs Fachschulen schulgeldfrei. In Rheinland-Pfalz existieren 18 Physiotherapieschulen. Ab dem Schuljahr 2018/19 ist ein Besuch an zwölf Schulen kostenlos. In Thüringen existieren 15 Schulen, lediglich fünf erheben kein Schulgeld. In Mecklenburg-Vorpommern sind von neun Schulen vier kostenfrei. In Bayern waren im Schuljahr 2016/17 von 40 Berufsfachschulen für Gymnastik und Physiotherapie acht schulgeldfrei. In Sachsen sind von 28 Berufsfachschulen für Physiotherapie drei öffentliche Schulen schulgeldfrei. In Bremen sind alle vier Schulen kostenpflichtig, in Baden-Württemberg sind vier Schulen kostenfrei und 36 Physiotherapieschulen mit Kosten verbunden, in Hessen liegen dem Ministerium keine Informationen vor.
Welche Umsetzungsansätze liegen vor?
Während sieben Länder auf eine Novellierung der Berufsgesetze setzen und auf entsprechende Entscheidungen auf Bundesebene warten, gehen andere eigene Wege. Wir stellen Ihnen die unterschiedlichen Ansätze vor:
Rheinland-Pfalz:
Das Ziel der Landesregierung Rhein-Pfalz ist es, bis zum Schuljahr 2021/22 rund 1700 bedarfsnotwendige Ausbildungsplätze zu besetzen. Der Grund: eine Lücke von 1100 fehlenden Physiotherapeuten. Als Hürde benennt die Landesregierung das von den Auszubildenden zu zahlende Schulgeld. Das Gesundheitsministerium stehe aus diesem Grund seit einigen Jahren mit den Krankenkassen und Krankenhäusern im Gespräch, damit schulgeldpflichtige Privatschulen in die Trägerschaft eines Krankenhauses und somit in die schulgeldfreie Finanzierung durch die Krankenkassen übergehen. Gelungen sei dies seit 2013 bei sieben Physiotherapieschulen. Damit weitere Physiotherapieschulen eine schulgeldfreie Ausbildung anbieten, steht das Gesundheitsministerium auch mit weiteren Krankenhäuern im Gespräch.
Brandenburg:
In Brandenburg wartet die Landesregierung auf Entscheidungen auf Bundesebene. Wie Schulgeldfreiheit für die Physiotherapie umgesetzt werde, hänge zentral mit der Frage zusammen, wie die Rahmenbedingungen bundesrechtlich geregelt werden.
Berlin:
Die Pressestelle der Senatsverwaltung für Gesundheit antwortet wie folgt: „Derzeit liegen dazu keine Umsetzungsansätze vor, da zunächst der Erfolg des neuen Pflegeberufereformgesetzes (PflBRefG) des Bundes abgewartet werden soll. Im PflBRefG wurde das Schulgeld für die neugeschaffene generalisierte Ausbildung zur Pflegefachkraft bundesgesetzlich abgeschafft. In einer Antwort auf die schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus stehe: „Das PflBRefG tritt zum 01.01.2020 in Kraft und gilt als „Mustervorgabe“ des Bundesgesetzgebers. Abhängig vom Umsetzungserfolg dieses Gesetzes, wird der Senat weitere Handlungsoptionen daraus für andere Gesundheitsberufe ableiten.“
Schleswig-Holstein:
Die Verantwortlichen des Bildungsministeriums von Schleswig-Holstein beziehen sich in ihrer Antwort auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 21/22. Juni 2017, in dem eine Reform der Gesundheitsberufe zur Gewährleistung einer flächendeckenden und patientenorientierten Versorgung als zwingend erforderlich angesehen wurde. Bis Ende 2019 soll ein Aktionsplan für eine bedarfsorientierte Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen sowie für eine Neustrukturierung der Aufgaben-und Kompetenzprofile erstellt werden. Hierfür sei eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die ihre Arbeit am 30.11.2017 aufgenommen hat. Schleswig-Holstein ist in der Arbeitsgruppe vertreten.
Nordrhein-Westfalen:
Die Verantwortlichen von NRW verweisen auf den Bericht „Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales“ vom 29.09.2017 zur Finanzierung der Ausbildung in den Gesundheitsberufen, nehmen damit Bezug auf das Pflegeberufe-Reformgesetz und eine vergleichbare bundesgesetzliche Regelung auch für die anderen Gesundheitsberufe. Im Zuge dessen sei eine Novellierung der jeweiligen Berufsgesetze aus fachlicher Sicht dringend geboten und mehrfach von den Ländern an den Bund herangetragen worden. Es bleibe abzuwarten, welche Aussagen die zukünftige Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene enthalten werde und wie sich die Bundesregierung in der Bund-Länder Arbeitsgruppe „Novellierung der Gesundheitsfachberufe“ positioniere.
Sollte es nicht zu einer Lösung der Schulgeldproblematik durch den neuen Bundesgesetzgeber kommen, werde die Landesregierung prüfen, welche finanzierbaren Möglichkeiten es im Rahmen des Landeshaushaltes gebe, Schulgeldzahlungen für die Gesundheitsberufe abzuschaffen.
Niedersachsen:
Die Landesregierung Niedersachsen will dem Fachkräftemangel im Bereich der Sozial-, Gesundheits- und Pflegeberufe mit einer Vollzeitschulausbildung entgegentreten. Zu diesem Zweck soll die Überführung in eine duale Berufsausbildung geprüft werden. Ferner werde sichergestellt, dass Schulgeldzahlungen einer Berufswahl nicht im Wege stehen. Die Kostenübernahme soll auch für Berufe der genannten Berufsgruppe gelten, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Davon werde auch der Bereich der Physiotherapie erfasst.
Mecklenburg-Vorpommern:
Die Verantwortlichen von Mecklenburg-Vorpommern können die Frage nicht beantworten.
Thüringen:
Die Landesregierung von Thüringen plant keine Veränderung der Finanzierung in der Ausbildung von Physiotherapeuten.
Bayern:
Die Verantwortlichen des Kultusministeriums von Bayern sehen eine Lösung für eine Ausbildung von Physiotherapeuten ohne Schulgelderhebung in entsprechenden Regelungen im Notfallsanitätergesetz oder im Pflegeberufegesetz. Um für Bayern Umsetzungsszenarien erarbeiten zu können, müsste jedoch vorher die Bundesregierung konkrete Pläne, zum Beispiel im Rahmen eines Gesetzesentwurfes, vorstellen, teilt die Pressestelle des Bayrischen Staatsministeriums für Bildung mit.
Sachsen:
Die Antwort der Pressestelle des Kultusministeriums von Sachsen: „Schulen in freier Trägerschaft unterliegen als Ersatzschulen dem Sonderungsverbot. Das heißt, dass jedermann die Möglichkeit haben muss, die Schulen in freier Trägerschaft zu besuchen. Ein Sonderungsverbot nach den Besitzverhältnissen der Eltern ist unzulässig. Ersatzschulen können ein Schulgeld, das nicht gegen das Sonderungsverbot (vgl.Artikel 7 des Grundgesetzes) verstößt, erheben. Die Kosten der schulischen Ausbildung der staatlich anerkannten Ersatzschulen in einer Berufsfachschule für Physiotherapie werden vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus nach den Regelungen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft bezuschusst. Wie hoch das Schulgeld der sächsischen Berufsfachschulen für Physiotherapie tatsächlich ist, darüber liegen der Landesregierung -auf Nachfrage- keine amtlichen Daten vor.
Hessen:
Das Hessische Sozialministerium setzt auf die Novellierung der Gesundheitsberufe: „Die Länder erarbeiten derzeit einen Aktionsplan für eine bedarfsorientierte Ausbildung in den Gesundheitsberufen sowie eine Neustrukturierung der Aufgaben und Kompetenzprofile.“
Bremen:
In Bremen soll die Schulgeldfreiheit für Ausbildungen aller Therapieberufe zum Ausbildungsbeginn im Herbst 2018 beginnen. Die Pressestelle teilt mit: „Wir befinden uns derzeit in der Planung. Die Details stehen zurzeit noch nicht fest.“ Der Senat habe jedoch zusätzliche Finanzmittel für den Einstieg in die Schulgeldfreiheit zur Verfügung gestellt.
Baden-Württemberg:
..wartet auf den Abschluss der Koalitionsverhandlungen und antwortet: „Da derzeit nicht absehbar ist, was in den Koalitionsverhandlungen beschlossen werden wird, gibt es derzeit noch keine konkreten Umsetzungsansätze hierzu. Darüber hinaus beschäftigt sich das Ministerium für Soziales und Integration mit dem Sonderungsverbot und hat eine Expertenkommission eingerichtet, die sich bis Ende März 2018 mit diesem Thema befassen wird und die bisherige Privatschulförderung überprüfen wird.
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