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  1. Neue Beiträge Alle Foren Schüler Ausbildung nochmal neu beginnen, nach nichtbestandener Prüfung

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Neues Thema
Ausbildung nochmal neu beginnen, nach nichtbestandener Prüfung
Es gibt 15 Beiträge
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Alegra23
30.06.2020 12:17
Ich habe meine Ausbildung vor 2 Jahren vor dem Examen abgebrochen.. allerdings war ich schon zum Examen zugelassen und gelte deswegen als durchgefallen.
Auch die Nachprüfung innerhalb von 12 Monaten habe ich nicht gemacht, weil ich die Ausbildung an einer Schule nochmal beginnen will.

Ist die Nachprüfung Voraussetzung um da genommen zu werden? - muss ich nach 2x nichtbestehen nicht eigentlich das Bundesland wechseln?
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• SiH
Ich habe meine Ausbildung vor 2 Jahren vor dem Examen abgebrochen.. allerdings war ich schon zum Examen zugelassen und gelte deswegen als durchgefallen. Auch die Nachprüfung innerhalb von 12 Monaten habe ich nicht gemacht, weil ich die Ausbildung an einer Schule nochmal beginnen will. Ist die Nachprüfung Voraussetzung um da genommen zu werden? - muss ich nach 2x nichtbestehen nicht eigentlich das Bundesland wechseln?
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Alegra23 schrieb:

Ich habe meine Ausbildung vor 2 Jahren vor dem Examen abgebrochen.. allerdings war ich schon zum Examen zugelassen und gelte deswegen als durchgefallen.
Auch die Nachprüfung innerhalb von 12 Monaten habe ich nicht gemacht, weil ich die Ausbildung an einer Schule nochmal beginnen will.

Ist die Nachprüfung Voraussetzung um da genommen zu werden? - muss ich nach 2x nichtbestehen nicht eigentlich das Bundesland wechseln?

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Hannah Sommer
30.06.2020 14:18
In der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Physiotherapeuten heißt
es zur Wiederholung in §7:

"(3) Der Prüfling kann jede Aufsichtsarbeit der schriftlichen Prüfung,
jedes Fach der mündlichen Prüfung und jede Fächergruppe der
praktischen Prüfung einmal wiederholen, wenn er die Note "mangelhaft"
oder "ungenügend" erhalten hat."
https://www.physio.de/zulassung/pruefung-pt.php

Einmal...
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In der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Physiotherapeuten heißt es zur Wiederholung in §7: "(3) Der Prüfling kann jede Aufsichtsarbeit der schriftlichen Prüfung, jedes Fach der mündlichen Prüfung und jede Fächergruppe der praktischen Prüfung einmal wiederholen, wenn er die Note "mangelhaft" oder "ungenügend" erhalten hat." https://physio.de/zulassung/pruefung-pt.php Einmal...
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LeviathanPT
30.06.2020 22:02
Selbst ein BL-Wechsel wird nicht helfen.
Einmal nicht angetreten=durchgefallen.
Nicht innerhalb von 12 Monaten Wiederholungsprüfung abgelegt=durchgefallen.

Zwei Mal somit durchgefallen=das wars.
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• Christine L
Selbst ein BL-Wechsel wird nicht helfen. Einmal nicht angetreten=durchgefallen. Nicht innerhalb von 12 Monaten Wiederholungsprüfung abgelegt=durchgefallen. Zwei Mal somit durchgefallen=das wars.
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LeviathanPT schrieb:

Selbst ein BL-Wechsel wird nicht helfen.
Einmal nicht angetreten=durchgefallen.
Nicht innerhalb von 12 Monaten Wiederholungsprüfung abgelegt=durchgefallen.

Zwei Mal somit durchgefallen=das wars.

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Xela
01.07.2020 07:54
Hannah Sommer schrieb am 30.6.20 14:18:
In der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Physiotherapeuten heißt
es zur Wiederholung in §7:

"(3) Der Prüfling kann jede Aufsichtsarbeit der schriftlichen Prüfung,
jedes Fach der mündlichen Prüfung und jede Fächergruppe der
praktischen Prüfung einmal wiederholen, wenn er die Note "mangelhaft"
oder "ungenügend" erhalten hat."
https://www.physio.de/zulassung/pruefung-pt.php

Einmal...


.... zwei Sätze später heißt es:
"Ausnahmen kann die zuständige Behörde in begründeten Fällen zulassen."

Also einfach mal die Behörde ansprechen und dort fragen. Viel Glück!
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[zitat]Hannah Sommer schrieb am 30.6.20 14:18: In der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Physiotherapeuten heißt es zur Wiederholung in §7: "(3) Der Prüfling kann jede Aufsichtsarbeit der schriftlichen Prüfung, jedes Fach der mündlichen Prüfung und jede Fächergruppe der praktischen Prüfung einmal wiederholen, wenn er die Note "mangelhaft" oder "ungenügend" erhalten hat." https://www.physio.de/zulassung/pruefung-pt.php Einmal... [/zitat] .... zwei Sätze später heißt es: "Ausnahmen kann die zuständige Behörde in begründeten Fällen zulassen." Also einfach mal die Behörde ansprechen und dort fragen. Viel Glück!
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Xela schrieb:

Hannah Sommer schrieb am 30.6.20 14:18:
In der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Physiotherapeuten heißt
es zur Wiederholung in §7:

"(3) Der Prüfling kann jede Aufsichtsarbeit der schriftlichen Prüfung,
jedes Fach der mündlichen Prüfung und jede Fächergruppe der
praktischen Prüfung einmal wiederholen, wenn er die Note "mangelhaft"
oder "ungenügend" erhalten hat."
https://www.physio.de/zulassung/pruefung-pt.php

Einmal...


.... zwei Sätze später heißt es:
"Ausnahmen kann die zuständige Behörde in begründeten Fällen zulassen."

Also einfach mal die Behörde ansprechen und dort fragen. Viel Glück!

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Xela
01.07.2020 07:58
LeviathanPT schrieb am 30.6.20 22:02:
Selbst ein BL-Wechsel wird nicht helfen.
Einmal nicht angetreten=durchgefallen.
Nicht innerhalb von 12 Monaten Wiederholungsprüfung abgelegt=durchgefallen.

Zwei Mal somit durchgefallen=das wars.


Ihre z.T. unsinnigen Beiträge sind geeignet, Lesern einen falschen Eindruck zu vermitteln. Mit wenig Aufwand wäre das ihrerseits heilbar. Vielleicht nutzen Sie eine bessere Vorbereitung vor dem Einstellen Ihrer Beiträge und ersparen anderen aufwendige Korrekturen.
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[zitat]LeviathanPT schrieb am 30.6.20 22:02: Selbst ein BL-Wechsel wird nicht helfen. Einmal nicht angetreten=durchgefallen. Nicht innerhalb von 12 Monaten Wiederholungsprüfung abgelegt=durchgefallen. Zwei Mal somit durchgefallen=das wars. [/zitat] Ihre z.T. unsinnigen Beiträge sind geeignet, Lesern einen falschen Eindruck zu vermitteln. Mit wenig Aufwand wäre das ihrerseits heilbar. Vielleicht nutzen Sie eine bessere Vorbereitung vor dem Einstellen Ihrer Beiträge und ersparen anderen aufwendige Korrekturen.
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Xela schrieb:

LeviathanPT schrieb am 30.6.20 22:02:
Selbst ein BL-Wechsel wird nicht helfen.
Einmal nicht angetreten=durchgefallen.
Nicht innerhalb von 12 Monaten Wiederholungsprüfung abgelegt=durchgefallen.

Zwei Mal somit durchgefallen=das wars.


Ihre z.T. unsinnigen Beiträge sind geeignet, Lesern einen falschen Eindruck zu vermitteln. Mit wenig Aufwand wäre das ihrerseits heilbar. Vielleicht nutzen Sie eine bessere Vorbereitung vor dem Einstellen Ihrer Beiträge und ersparen anderen aufwendige Korrekturen.

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USpre
01.07.2020 14:48
Xela, stell den Superschlauen auf ignorieren, dann kommst du gar nicht in Versuchung, zu antworten!
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• mbone
Xela, stell den Superschlauen auf ignorieren, dann kommst du gar nicht in Versuchung, zu antworten!
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USpre schrieb:

Xela, stell den Superschlauen auf ignorieren, dann kommst du gar nicht in Versuchung, zu antworten!

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USpre
01.07.2020 14:55
Vielleicht nicht "einfach die Behörde ansprechen" sondern zuvor rechtliche Beratung einholen, ggf ärztliche Bescheinigung etc. und das Gespräch, besser noch den Schriftwechsel vorbereiten.
Es wird ja damals einen Grund gegeben haben. Wäre es ein Hochschulstudium, wäre es vermutlich endgültig vorbei nach dreimaligem Durchfallen durch irgendeine klitzekleine Prüfung für irgendeinen Schein....
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Vielleicht nicht "einfach die Behörde ansprechen" sondern zuvor rechtliche Beratung einholen, ggf ärztliche Bescheinigung etc. und das Gespräch, besser noch den Schriftwechsel vorbereiten. Es wird ja damals einen Grund gegeben haben. Wäre es ein Hochschulstudium, wäre es vermutlich endgültig vorbei nach dreimaligem Durchfallen durch irgendeine klitzekleine Prüfung für irgendeinen Schein....
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USpre schrieb:

Vielleicht nicht "einfach die Behörde ansprechen" sondern zuvor rechtliche Beratung einholen, ggf ärztliche Bescheinigung etc. und das Gespräch, besser noch den Schriftwechsel vorbereiten.
Es wird ja damals einen Grund gegeben haben. Wäre es ein Hochschulstudium, wäre es vermutlich endgültig vorbei nach dreimaligem Durchfallen durch irgendeine klitzekleine Prüfung für irgendeinen Schein....

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Hannah Sommer schrieb:

In der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Physiotherapeuten heißt
es zur Wiederholung in §7:

"(3) Der Prüfling kann jede Aufsichtsarbeit der schriftlichen Prüfung,
jedes Fach der mündlichen Prüfung und jede Fächergruppe der
praktischen Prüfung einmal wiederholen, wenn er die Note "mangelhaft"
oder "ungenügend" erhalten hat."
https://www.physio.de/zulassung/pruefung-pt.php

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Marcel
03.07.2020 13:00
Alegra23 schrieb am 30.6.20 12:17:
Ich habe meine Ausbildung vor 2 Jahren vor dem Examen abgebrochen.. allerdings war ich schon zum Examen zugelassen und gelte deswegen als durchgefallen.
Auch die Nachprüfung innerhalb von 12 Monaten habe ich nicht gemacht, weil ich die Ausbildung an einer Schule nochmal beginnen will.

Ist die Nachprüfung Voraussetzung um da genommen zu werden? - muss ich nach 2x nichtbestehen nicht eigentlich das Bundesland wechseln?


Hier kommt es darauf an, ob Du Dich vor der Nachprüfung regelgerecht von der Schule abgemeldet hast oder einfach nicht angetreten bist. In letzterem Fall gilt die Prüfung als nichtbestanden. Somit gäbe es nur noch in Ausnahmefällen die Möglichkeit, die Ausbildung neu anzutreten. Richtig ist, dass die Prüfung binnen 12 Monaten wiederholt werden muss UND die Ausbildung in spätestens 5 Jahren zu Ende gebracht sein muss. Am Besten tatsächlich ans Regierungspräsidium wenden. Der Nachweis zur Nachprüfung müsste nicht abgelegt werden.
LG Marcel
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[zitat]Alegra23 schrieb am 30.6.20 12:17: Ich habe meine Ausbildung vor 2 Jahren vor dem Examen abgebrochen.. allerdings war ich schon zum Examen zugelassen und gelte deswegen als durchgefallen. Auch die Nachprüfung innerhalb von 12 Monaten habe ich nicht gemacht, weil ich die Ausbildung an einer Schule nochmal beginnen will. Ist die Nachprüfung Voraussetzung um da genommen zu werden? - muss ich nach 2x nichtbestehen nicht eigentlich das Bundesland wechseln? [/zitat] Hier kommt es darauf an, ob Du Dich vor der Nachprüfung regelgerecht von der Schule abgemeldet hast oder einfach nicht angetreten bist. In letzterem Fall gilt die Prüfung als nichtbestanden. Somit gäbe es nur noch in Ausnahmefällen die Möglichkeit, die Ausbildung neu anzutreten. Richtig ist, dass die Prüfung binnen 12 Monaten wiederholt werden muss UND die Ausbildung in spätestens 5 Jahren zu Ende gebracht sein muss. Am Besten tatsächlich ans Regierungspräsidium wenden. Der Nachweis zur Nachprüfung müsste nicht abgelegt werden. LG Marcel
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Thaddeus
13.07.2020 12:07
Wo sind denn die Schlaubi-Kommentare von Leviathan hin?!

Nachtrag:
Die Frage ist ernst gemeint!
Heutevormittag hat "Lev" doch Xela in epischer Breite erklärt, dass "aufwendig" wohl nicht so ganz korrekt sei...
Und folgend mit weiteren "Nettigkeiten" um sich geworfen...
Wo ist das alles hin?
Kann man hier tatsächlich Kommentare löschen?
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Wo sind denn die Schlaubi-Kommentare von Leviathan hin?! Nachtrag: Die Frage ist ernst gemeint! Heutevormittag hat "Lev" doch Xela in epischer Breite erklärt, dass "aufwendig" wohl nicht so ganz korrekt sei... Und folgend mit weiteren "Nettigkeiten" um sich geworfen... Wo ist das alles hin? Kann man hier tatsächlich Kommentare löschen?
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Thaddeus schrieb:

Wo sind denn die Schlaubi-Kommentare von Leviathan hin?!

Nachtrag:
Die Frage ist ernst gemeint!
Heutevormittag hat "Lev" doch Xela in epischer Breite erklärt, dass "aufwendig" wohl nicht so ganz korrekt sei...
Und folgend mit weiteren "Nettigkeiten" um sich geworfen...
Wo ist das alles hin?
Kann man hier tatsächlich Kommentare löschen?

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Sarah Gerbert
13.07.2020 16:01
In dem Fall bitte ich um Entschuldigung für die Negativbewertung. Las sich sehr nach ''Troll anheizen''.

Edit: stimmt, irgendwie verschwinden hier Kommentare. Meiner aus dem Bachelorumfragethread ist ebenfalls weg.
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In dem Fall bitte ich um Entschuldigung für die Negativbewertung. Las sich sehr nach ''Troll anheizen''. Edit: stimmt, irgendwie verschwinden hier Kommentare. Meiner aus dem Bachelorumfragethread ist ebenfalls weg.
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Sarah Gerbert schrieb:

In dem Fall bitte ich um Entschuldigung für die Negativbewertung. Las sich sehr nach ''Troll anheizen''.

Edit: stimmt, irgendwie verschwinden hier Kommentare. Meiner aus dem Bachelorumfragethread ist ebenfalls weg.

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Thaddeus
13.07.2020 16:34
Sarah Gerbert schrieb am 13.7.20 16:01:
In dem Fall bitte ich um Entschuldigung für die Negativbewertung. Las sich sehr nach ''Troll anheizen''.

Edit: stimmt, irgendwie verschwinden hier Kommentare. Meiner aus dem Bachelorumfragethread ist ebenfalls weg.


Durch den verschwundenen Verlauf wirkte es ja auch etwas mißverständlich von mir...
Ich dachte bisher, dass man Beiträge nur nachträglich bearbeiten kann - dass gleich mehrere Antworten von verschiedenen Teilnehmern verschwinden, ist mir auch neu...
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[zitat]Sarah Gerbert schrieb am 13.7.20 16:01: In dem Fall bitte ich um Entschuldigung für die Negativbewertung. Las sich sehr nach ''Troll anheizen''. Edit: stimmt, irgendwie verschwinden hier Kommentare. Meiner aus dem Bachelorumfragethread ist ebenfalls weg. [/zitat] Durch den verschwundenen Verlauf wirkte es ja auch etwas mißverständlich von mir... Ich dachte bisher, dass man Beiträge nur nachträglich bearbeiten kann - dass gleich mehrere Antworten von verschiedenen Teilnehmern verschwinden, ist mir auch neu...
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Thaddeus schrieb:

Sarah Gerbert schrieb am 13.7.20 16:01:
In dem Fall bitte ich um Entschuldigung für die Negativbewertung. Las sich sehr nach ''Troll anheizen''.

Edit: stimmt, irgendwie verschwinden hier Kommentare. Meiner aus dem Bachelorumfragethread ist ebenfalls weg.


Durch den verschwundenen Verlauf wirkte es ja auch etwas mißverständlich von mir...
Ich dachte bisher, dass man Beiträge nur nachträglich bearbeiten kann - dass gleich mehrere Antworten von verschiedenen Teilnehmern verschwinden, ist mir auch neu...

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Thaddeus
13.07.2020 19:05
Ok, Leviathan - Sie müssen GOTT sein!
Ich huldige Ihnen jetzt und immerdar...

Sie kennen zwar die aktuelle Rechtschreibung von „aufwendig“ nicht - aber Sie können Beiträge löschen...
Glückwunsch :stuck_out_tongue:
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Ok, Leviathan - Sie müssen GOTT sein! Ich huldige Ihnen jetzt und immerdar... Sie kennen zwar die aktuelle Rechtschreibung von „aufwendig“ nicht - aber Sie können Beiträge löschen... Glückwunsch :stuck_out_tongue:
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Thaddeus schrieb:

Ok, Leviathan - Sie müssen GOTT sein!
Ich huldige Ihnen jetzt und immerdar...

Sie kennen zwar die aktuelle Rechtschreibung von „aufwendig“ nicht - aber Sie können Beiträge löschen...
Glückwunsch :stuck_out_tongue:

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Marcel schrieb:

Alegra23 schrieb am 30.6.20 12:17:
Ich habe meine Ausbildung vor 2 Jahren vor dem Examen abgebrochen.. allerdings war ich schon zum Examen zugelassen und gelte deswegen als durchgefallen.
Auch die Nachprüfung innerhalb von 12 Monaten habe ich nicht gemacht, weil ich die Ausbildung an einer Schule nochmal beginnen will.

Ist die Nachprüfung Voraussetzung um da genommen zu werden? - muss ich nach 2x nichtbestehen nicht eigentlich das Bundesland wechseln?


Hier kommt es darauf an, ob Du Dich vor der Nachprüfung regelgerecht von der Schule abgemeldet hast oder einfach nicht angetreten bist. In letzterem Fall gilt die Prüfung als nichtbestanden. Somit gäbe es nur noch in Ausnahmefällen die Möglichkeit, die Ausbildung neu anzutreten. Richtig ist, dass die Prüfung binnen 12 Monaten wiederholt werden muss UND die Ausbildung in spätestens 5 Jahren zu Ende gebracht sein muss. Am Besten tatsächlich ans Regierungspräsidium wenden. Der Nachweis zur Nachprüfung müsste nicht abgelegt werden.
LG Marcel

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tinarr
18.10.2020 20:11
Das hört sich wirklich kompliziert an, den nichtbestandene Examen übertragen sich von Schule zur Schule. Allerdings hast du dich ja zum Nachschreibetermin gar nicht angemeldet, warst du vorher schon komplett raus? Frag am besten mal bei deinen Wunschschulen nach!
LG
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Das hört sich wirklich kompliziert an, den nichtbestandene Examen übertragen sich von Schule zur Schule. Allerdings hast du dich ja zum Nachschreibetermin gar nicht angemeldet, warst du vorher schon komplett raus? Frag am besten mal bei deinen Wunschschulen nach! LG
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tinarr schrieb:

Das hört sich wirklich kompliziert an, den nichtbestandene Examen übertragen sich von Schule zur Schule. Allerdings hast du dich ja zum Nachschreibetermin gar nicht angemeldet, warst du vorher schon komplett raus? Frag am besten mal bei deinen Wunschschulen nach!
LG

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Jannis95
14.01.2021 12:18
Hey, ich lese gerade erst den Beitrag, aber es hört sich super interessant an und ich wüsste gerne, wie es bei dir nun aussieht ...

VG
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Hey, ich lese gerade erst den Beitrag, aber es hört sich super interessant an und ich wüsste gerne, wie es bei dir nun aussieht ... VG
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Jannis95 schrieb:

Hey, ich lese gerade erst den Beitrag, aber es hört sich super interessant an und ich wüsste gerne, wie es bei dir nun aussieht ...

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Jannis95
14.01.2021 12:19
Ach und, darf man fragen, wieso du die Ausbildung abgebrochen hast?

Weiterhin viel Erfolg... bleib dran, es ist ein toller Beruf :smile:

VG
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Ach und, darf man fragen, wieso du die Ausbildung abgebrochen hast? Weiterhin viel Erfolg... bleib dran, es ist ein toller Beruf :smile: VG
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Ach und, darf man fragen, wieso du die Ausbildung abgebrochen hast?

Weiterhin viel Erfolg... bleib dran, es ist ein toller Beruf :smile:

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