WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
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Jegliche Fachbereiche werden bei
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großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
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sehe ich es richtig daß bei Einnahmen aus dem MTT, dem Gerätetrainiing , dem Einzeltraining oder was auch immer vergleichbares immer die Umsatzsteuer auf der Rechnung mit ausgewiesen werden muß - selbst wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt?
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Klonkrieger schrieb:
Hi Freunde
sehe ich es richtig daß bei Einnahmen aus dem MTT, dem Gerätetrainiing , dem Einzeltraining oder was auch immer vergleichbares immer die Umsatzsteuer auf der Rechnung mit ausgewiesen werden muß - selbst wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt?
Gruß von Monique Es
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Papa Alpaka schrieb:
Bei vorliegender ärztlicher VO kannst du unbesorgt auf UStG Paragraph 4 Punkt 14 zurückgreifen ;)
Steht bei mir unter jeder Rechnung mit Rezept.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
"Die voranstehenden Leistungen sind Umsatzsteuerfrei gem. §4 Nr. 14 UStG"
Steht bei mir unter jeder Rechnung mit Rezept.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Behandlungen mit ärztlicher Verordnung sind immer umsatzsteuerfrei!
Gruß von Monique Es
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