- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
- ab sofort
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von 4860,- Euro
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- Teamevents
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- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
sehe ich es richtig daß bei Einnahmen aus dem MTT, dem Gerätetrainiing , dem Einzeltraining oder was auch immer vergleichbares immer die Umsatzsteuer auf der Rechnung mit ausgewiesen werden muß - selbst wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt?
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Klonkrieger schrieb:
Hi Freunde
sehe ich es richtig daß bei Einnahmen aus dem MTT, dem Gerätetrainiing , dem Einzeltraining oder was auch immer vergleichbares immer die Umsatzsteuer auf der Rechnung mit ausgewiesen werden muß - selbst wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt?
Gruß von Monique Es
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Papa Alpaka schrieb:
Bei vorliegender ärztlicher VO kannst du unbesorgt auf UStG Paragraph 4 Punkt 14 zurückgreifen ;)
Steht bei mir unter jeder Rechnung mit Rezept.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
"Die voranstehenden Leistungen sind Umsatzsteuerfrei gem. §4 Nr. 14 UStG"
Steht bei mir unter jeder Rechnung mit Rezept.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Behandlungen mit ärztlicher Verordnung sind immer umsatzsteuerfrei!
Gruß von Monique Es
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