Unsere gemütlichen Praxisräume
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
Nähe.
Wir suchen aktuell eine/n
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der/die Freude daran hat Menschen
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Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
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ich habe mal eine frage zum wettbewerbsverbot, da dies in meinem arbeitsvertrag aufgeführt ist. es wäre toll wenn sich damit jemand aus kennt, da ich kündigen möchte und eine neue stelle in einem nachbarort habe, die aber vom wettbewerbsverbot betroffen wäre.
es geht hierbei v.a. um die gültigkeit. das wettbewerbsverbot ist in meinem vertrag aufgeführt, es fehlt aber jeglicher zusatz zu einer möglichen karenzentschädigung bzw. zu den paragraphen, die eben diese karenzentschädigung regeln. verliert damit das wettbewerbsverbot nicht seine gültigkeit?
mfg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe mal eine frage zum wettbewerbsverbot, da dies in meinem arbeitsvertrag aufgeführt ist. es wäre toll wenn sich damit jemand aus kennt, da ich kündigen möchte und eine neue stelle in einem nachbarort habe, die aber vom wettbewerbsverbot betroffen wäre.
es geht hierbei v.a. um die gültigkeit. das wettbewerbsverbot ist in meinem vertrag aufgeführt, es fehlt aber jeglicher zusatz zu einer möglichen karenzentschädigung bzw. zu den paragraphen, die eben diese karenzentschädigung regeln. verliert damit das wettbewerbsverbot nicht seine gültigkeit?
mfg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
danke für die kurze und präzise antwort :blush:
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morpheus-06 schrieb:
"es fehlt aber jeglicher zusatz zu einer möglichen karenzentschädigung bzw. zu den paragraphen, die eben diese karenzentschädigung regeln. verliert damit das wettbewerbsverbot nicht seine Gültigkeit?
JA!
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Shakespeare schrieb:
Ja, allerdings in Unkenntnis der genauen vertraglichen Formulierung also allein auf deinen Angaben fußend, kann man die Aussage von @morpheus-06 als knapp und korrekt betrachten. Ein sogenanntes Wettbewerbsverbot darf grundsätzlich nicht das Grundrecht auf freie Berufsausübung, die ja in aller Regel zur Existenzsicherung erforderlich ist, aushebeln. Des weiteren muss wie du schon geschrieben hast, eine Entschädigung Bestandteil eines solchen Vertrages sein, um etwaige finanzielle Nachteile auszugleichen. Das ganze wäre also rechtlich betrachtet nichtig. Gruß S.
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