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spätestens 01.04.2025
Physiotherapeut, auch
Berufsanfänger
Gehalt ab € 4.000,--
orthopädisch und neurologisch
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sehr gutem
Betriebsklima in einem med.Center
spätere Praxisübernahme möglich
Du bist zuverlässig und hast
Freude an selbstständigem Arbeiten
- dann
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ich habe mal eine frage zum wettbewerbsverbot, da dies in meinem arbeitsvertrag aufgeführt ist. es wäre toll wenn sich damit jemand aus kennt, da ich kündigen möchte und eine neue stelle in einem nachbarort habe, die aber vom wettbewerbsverbot betroffen wäre.
es geht hierbei v.a. um die gültigkeit. das wettbewerbsverbot ist in meinem vertrag aufgeführt, es fehlt aber jeglicher zusatz zu einer möglichen karenzentschädigung bzw. zu den paragraphen, die eben diese karenzentschädigung regeln. verliert damit das wettbewerbsverbot nicht seine gültigkeit?
mfg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe mal eine frage zum wettbewerbsverbot, da dies in meinem arbeitsvertrag aufgeführt ist. es wäre toll wenn sich damit jemand aus kennt, da ich kündigen möchte und eine neue stelle in einem nachbarort habe, die aber vom wettbewerbsverbot betroffen wäre.
es geht hierbei v.a. um die gültigkeit. das wettbewerbsverbot ist in meinem vertrag aufgeführt, es fehlt aber jeglicher zusatz zu einer möglichen karenzentschädigung bzw. zu den paragraphen, die eben diese karenzentschädigung regeln. verliert damit das wettbewerbsverbot nicht seine gültigkeit?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
danke für die kurze und präzise antwort :blush:
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morpheus-06 schrieb:
"es fehlt aber jeglicher zusatz zu einer möglichen karenzentschädigung bzw. zu den paragraphen, die eben diese karenzentschädigung regeln. verliert damit das wettbewerbsverbot nicht seine Gültigkeit?
JA!
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Shakespeare schrieb:
Ja, allerdings in Unkenntnis der genauen vertraglichen Formulierung also allein auf deinen Angaben fußend, kann man die Aussage von @morpheus-06 als knapp und korrekt betrachten. Ein sogenanntes Wettbewerbsverbot darf grundsätzlich nicht das Grundrecht auf freie Berufsausübung, die ja in aller Regel zur Existenzsicherung erforderlich ist, aushebeln. Des weiteren muss wie du schon geschrieben hast, eine Entschädigung Bestandteil eines solchen Vertrages sein, um etwaige finanzielle Nachteile auszugleichen. Das ganze wäre also rechtlich betrachtet nichtig. Gruß S.
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