Du bist Physiotherapeut:in und hast
Lust auf ein großartiges
Praxisteam.
Wir haben eine
Physio-Logo-Osteopathie Praxis. Wir
behandeln sehr gerne Kinder und
sind spezialisiert auf Osteopathie
Kinder und Bobath Kinder.
Natürlich behandeln wir auch
Erwachsene in allen
Therapiebereichen. Wir fahren auch
sehr gerne Hausbesuche.
Wir bieten:
-sehr gute Vergütung
-Arbeitszeit und Stunden frei
wählbar
-30 Tage Urlaub, Geburtstag frei
-5 Tage Fortbildungsurlaub
-interne Fortbildungen mit unser...
Lust auf ein großartiges
Praxisteam.
Wir haben eine
Physio-Logo-Osteopathie Praxis. Wir
behandeln sehr gerne Kinder und
sind spezialisiert auf Osteopathie
Kinder und Bobath Kinder.
Natürlich behandeln wir auch
Erwachsene in allen
Therapiebereichen. Wir fahren auch
sehr gerne Hausbesuche.
Wir bieten:
-sehr gute Vergütung
-Arbeitszeit und Stunden frei
wählbar
-30 Tage Urlaub, Geburtstag frei
-5 Tage Fortbildungsurlaub
-interne Fortbildungen mit unser...
ich habe mal eine frage zum wettbewerbsverbot, da dies in meinem arbeitsvertrag aufgeführt ist. es wäre toll wenn sich damit jemand aus kennt, da ich kündigen möchte und eine neue stelle in einem nachbarort habe, die aber vom wettbewerbsverbot betroffen wäre.
es geht hierbei v.a. um die gültigkeit. das wettbewerbsverbot ist in meinem vertrag aufgeführt, es fehlt aber jeglicher zusatz zu einer möglichen karenzentschädigung bzw. zu den paragraphen, die eben diese karenzentschädigung regeln. verliert damit das wettbewerbsverbot nicht seine gültigkeit?
mfg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe mal eine frage zum wettbewerbsverbot, da dies in meinem arbeitsvertrag aufgeführt ist. es wäre toll wenn sich damit jemand aus kennt, da ich kündigen möchte und eine neue stelle in einem nachbarort habe, die aber vom wettbewerbsverbot betroffen wäre.
es geht hierbei v.a. um die gültigkeit. das wettbewerbsverbot ist in meinem vertrag aufgeführt, es fehlt aber jeglicher zusatz zu einer möglichen karenzentschädigung bzw. zu den paragraphen, die eben diese karenzentschädigung regeln. verliert damit das wettbewerbsverbot nicht seine gültigkeit?
mfg
JA!
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
danke für die kurze und präzise antwort :blush:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
"es fehlt aber jeglicher zusatz zu einer möglichen karenzentschädigung bzw. zu den paragraphen, die eben diese karenzentschädigung regeln. verliert damit das wettbewerbsverbot nicht seine Gültigkeit?
JA!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Ja, allerdings in Unkenntnis der genauen vertraglichen Formulierung also allein auf deinen Angaben fußend, kann man die Aussage von @morpheus-06 als knapp und korrekt betrachten. Ein sogenanntes Wettbewerbsverbot darf grundsätzlich nicht das Grundrecht auf freie Berufsausübung, die ja in aller Regel zur Existenzsicherung erforderlich ist, aushebeln. Des weiteren muss wie du schon geschrieben hast, eine Entschädigung Bestandteil eines solchen Vertrages sein, um etwaige finanzielle Nachteile auszugleichen. Das ganze wäre also rechtlich betrachtet nichtig. Gruß S.
Mein Profilbild bearbeiten