Du willst eine feste Größe sein
im Leben deiner Patienten? Sehr gut
verdienen und viel Spaß haben in
einem Team aus Physios und Osteos?
Wir bieten dir bis zu 5000€
brutto für eine Vollzeitstelle
durch Provision, regelmäßige
Supervision durch erfolgreiche
Osteos, flexible Arbeitszeiten,
digitale Unterstützung durch
Doctolib und Thevea, super nette
Patienten und eine schöne
Altbau-Praxis mit großen
Einzel-Behandlungsräumen,
inklusive Trainingsraum und
Terrasse im Garten, direkt an der
...
im Leben deiner Patienten? Sehr gut
verdienen und viel Spaß haben in
einem Team aus Physios und Osteos?
Wir bieten dir bis zu 5000€
brutto für eine Vollzeitstelle
durch Provision, regelmäßige
Supervision durch erfolgreiche
Osteos, flexible Arbeitszeiten,
digitale Unterstützung durch
Doctolib und Thevea, super nette
Patienten und eine schöne
Altbau-Praxis mit großen
Einzel-Behandlungsräumen,
inklusive Trainingsraum und
Terrasse im Garten, direkt an der
...
ich werde nächstes Jahr eine Physiopraxis eröffnen. Dieses Jahr werde ich noch an meiner jetztigen Arbeitsstelle sein und habe dies auch dem PI mitgeteilt.
Ich habe ihn dazu befragt, wie es mit Werbung in der Zeitung aussieht und mit einem Tag der offenen Tür dieses Jahr, dann gegen Ende. Er hatte nichts dagegen.
Meine Frage, ich bin aber doch eigentlich laut Vertrag noch bis 31.12 in der alten Praxis dann angestellt... ist das rechtlich in Ordnung, oder könnte der PI mich im Nachhinein Verklagen, o.ä ?!?
Danke, für die Antworten!
LG Christina
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
-Christina- schrieb:
Hi,
ich werde nächstes Jahr eine Physiopraxis eröffnen. Dieses Jahr werde ich noch an meiner jetztigen Arbeitsstelle sein und habe dies auch dem PI mitgeteilt.
Ich habe ihn dazu befragt, wie es mit Werbung in der Zeitung aussieht und mit einem Tag der offenen Tür dieses Jahr, dann gegen Ende. Er hatte nichts dagegen.
Meine Frage, ich bin aber doch eigentlich laut Vertrag noch bis 31.12 in der alten Praxis dann angestellt... ist das rechtlich in Ordnung, oder könnte der PI mich im Nachhinein Verklagen, o.ä ?!?
Danke, für die Antworten!
LG Christina
Sollte aber kein Problem sein, wenn deine Praxis ausserhalb des Einzugsgebietes der jetzigen AG-Praxis liegt.
MFG
Meitao
Gefällt mir
die Praxis liegt im Einzugsgebiet...
Danke, für die Info!
Lg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
-Christina- schrieb:
Hi Meitao,
die Praxis liegt im Einzugsgebiet...
Danke, für die Info!
Lg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Stephen Ziegler schrieb:
Dann würde mir eine mündliche Abmchung auch nicht reichen, sondern ihr solltet schriftlich festhalten was Du darfst und was nicht.
Außerdem sind die Leute vor Weihnachten doch sowieso immer mit anderen Dingen beschäftigt, als sich um Neueröffnungen zu kümmern, somit wird das oft überlesen!
LG Jellie
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jellie schrieb:
Ich würde bis zum 1.1. mit den Werbemaßnahmen warten. Erfahrungsgemäß ist in der ersten Januarwoche eh noch nicht so viel los...da müssen alle erstmal wieder zum Arzt. Somit verlierst Du keine Zeit und sparst Dir einen evtl. Konflikt mit Deinem jetzigen Arbeitgeber.
Außerdem sind die Leute vor Weihnachten doch sowieso immer mit anderen Dingen beschäftigt, als sich um Neueröffnungen zu kümmern, somit wird das oft überlesen!
LG Jellie
Lg und nochmals herzlichen Dank!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
-Christina- schrieb:
Danke, für die sehr hilfreichen Antworten! Ich werde besser bis zum nächsten Jahr warten. Ärger möchte ich nämlich keinen verursachen!
Lg und nochmals herzlichen Dank!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Meitao schrieb:
Heikles Thema, denn deine Arbeitnehmerpflicht genauer die Betriebstreue verbietet dir eigendlich dieses Vorgehen. Daher sichere dich schriftlich ab, dass dein AG nichts dagegen hat.
Sollte aber kein Problem sein, wenn deine Praxis ausserhalb des Einzugsgebietes der jetzigen AG-Praxis liegt.
MFG
Meitao
Mein Profilbild bearbeiten