Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Ich hab da mal ne Frage. Bei uns hat eine neue Praxis für PT aufgemacht und die werben jetzt mittels Plakate (so wie Wahlplakate angebracht werden) für die Praxis. Ist das rechtens.
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Harri schrieb:
Liebe KollegInnen!
Ich hab da mal ne Frage. Bei uns hat eine neue Praxis für PT aufgemacht und die werben jetzt mittels Plakate (so wie Wahlplakate angebracht werden) für die Praxis. Ist das rechtens.
also kommen sie zu uns, da wird ihr Rücken besser etc...
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TheStonie schrieb:
so weit ich weiß ja. Solange sie nicht mit Heilungsversprechen etc. arbeiten.
also kommen sie zu uns, da wird ihr Rücken besser etc...
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don schrieb:
Natürlich ist es das, warum auch nicht???
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Andreas216 schrieb:
Wo steht das? Seit wann?
[bearbeitet am 12.03.13 08:31]
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morpheus-06 schrieb:
im HWG und SHB V aber nur Leistungen zu Lasten der GKV betreffend.
[bearbeitet am 12.03.13 08:31]
Soll heißen: Niemals einfach verallgemeinern!
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Andreas216 schrieb:
Wenn ich eine Wellnessabteilung habe (angegliedert) darf ich sehr wohl rabatte anbieten. Wenn ich Masseur bin und Selbstzahlerleistung anbiete, darf ich das auch sehr wohl.... :kissing_closed_eyes: Das geht aus der Antwort (bezüglich der Rabatte) nicht hervor!
Soll heißen: Niemals einfach verallgemeinern!
Genauso ist es erlaubt bei der Neueröffnung mit einem großen Plakat zu werben, wenn man sich sonst an die Regeln hält.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Richtig, selbstverständlich darf man bei SZ Leistungen Rabatte anbieten.
Genauso ist es erlaubt bei der Neueröffnung mit einem großen Plakat zu werben, wenn man sich sonst an die Regeln hält.
Gruß Britt
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Andreas216 schrieb:
Da gehe ich mit! :blush:
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AnnaBiel schrieb:
Soweit ich weiß,darfst du keinen Rabatt anbieten.
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