Wir sind eine moderne Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie mit
den
Tätigkeitsschwerpunkten in den
Bereichen der Orthopädie,
Chirurgie, Neurologie,
Sportmedizin und Osteopathie und
befindet uns seit 28 Jahren in
einem interdisziplinären
Gesundheitszentrum - im Sportpark
Mannheim - und suchen Dich zur
Verstärkung!
Ein freundliches, aufgeschlossenes
und qualifiziertes Team von 8
Therapeuten und 4
Rezeptionsfachkräften freut sich
auf Dich!
Wir bieten eine interessante,
abwechslun...
Physiotherapie und Osteopathie mit
den
Tätigkeitsschwerpunkten in den
Bereichen der Orthopädie,
Chirurgie, Neurologie,
Sportmedizin und Osteopathie und
befindet uns seit 28 Jahren in
einem interdisziplinären
Gesundheitszentrum - im Sportpark
Mannheim - und suchen Dich zur
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und qualifiziertes Team von 8
Therapeuten und 4
Rezeptionsfachkräften freut sich
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Wir bieten eine interessante,
abwechslun...
die Hausbesuch Rezepte hat er bei den Patienten gelassen.
er wurde aufgefordert, die begonnenen Rezepte in der Praxis abzugeben.
nun behauptet er, dass die Rezepte nicht der Praxis, sondern dem Patienten gehören und droht damit die Angelegenheit der Kasse zu melden…..
Hat er eine Verpflichtung, die Rezepte bei Krankheit in der Praxis abzugeben oder sind die tatsächlich Eigentum des Patienten und müssen im Haus des Patienten verbleiben?
Wer kann mir helfen?
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Rezepte gehören grundsätzlich in die Praxis im Idealfall Einbruchsicher weggeschlossen. Betrachte Es wie Bargeld.
Da geht's ja außerdem auch um Datenschutz.
Um Ärger mit dem Mitarbeiter zu vermeiden hol das Rezept einfach selbst ab und gut ist.
Es ist aber möglich dass der Pat lieber eine andere Praxis beauftragen möchte. Dann musst du vom Rezept eine Kopie machen damit du die bis dahin geleisteten Behandlungen auch abrechnen kannst und danach kann der Pat das Rezept gern wiederbekommen oder man einigt sich mit der
anderen Praxis.
Oder du rechnest das Rezept ab und Pat holt sich dann ein Neues. Kommt halt auch drauf an wieviel Behandlungen noch übrig sind.
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sabine963 schrieb:
Mit Verlaub ein Rezept hat beim Patienten nichts zu suchen. Was soll er auch damit. Was wenn er es zum Beispiel versehentlich wegschmeißt?
Rezepte gehören grundsätzlich in die Praxis im Idealfall Einbruchsicher weggeschlossen. Betrachte Es wie Bargeld.
Da geht's ja außerdem auch um Datenschutz.
Um Ärger mit dem Mitarbeiter zu vermeiden hol das Rezept einfach selbst ab und gut ist.
Es ist aber möglich dass der Pat lieber eine andere Praxis beauftragen möchte. Dann musst du vom Rezept eine Kopie machen damit du die bis dahin geleisteten Behandlungen auch abrechnen kannst und danach kann der Pat das Rezept gern wiederbekommen oder man einigt sich mit der
anderen Praxis.
Oder du rechnest das Rezept ab und Pat holt sich dann ein Neues. Kommt halt auch drauf an wieviel Behandlungen noch übrig sind.
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Schippi schrieb:
@sabine963 wenn der Patient eine andere Praxis haben will,dann muss ein neues Rezept her.das begonnene Rezept wird abgerechnet(in Original),keine Kopie.Die evtl neue Praxis kann mit dem alten Rezept nichts anfangen außer es ist noch kein praxisstempel drauf(mache ich immer zuerst) !was für ne Einigung mit der anderen Praxis willst du denn erzielen????
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pt ani schrieb:
@Schippi Die zweite Praxis kann durchaus auf der Kopie weiterbehandeln und ihren Stempel neben den ersten setzen (den durchstreichen) und das Ganze begründen. Ob man das will...
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Schippi schrieb:
@pt ani ich mit Sicherheit nicht👍👍
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Michaela Unger schrieb:
Ein Mitarbeiter lässt sich Krankschreiben ( über Wochen nachdem er gekündigt wurde)
die Hausbesuch Rezepte hat er bei den Patienten gelassen.
er wurde aufgefordert, die begonnenen Rezepte in der Praxis abzugeben.
nun behauptet er, dass die Rezepte nicht der Praxis, sondern dem Patienten gehören und droht damit die Angelegenheit der Kasse zu melden…..
Hat er eine Verpflichtung, die Rezepte bei Krankheit in der Praxis abzugeben oder sind die tatsächlich Eigentum des Patienten und müssen im Haus des Patienten verbleiben?
Wer kann mir helfen?
B) Der Praxisinhaber oder die Fachliche Leitung hat die Aufsichtspflicht. Sprich denen hätte auffallen müssen, dass die HB-Rezepte bei den Patienten gelassen werden.
C) Was meinst du mit ,,gehört"? Meinst du Eigentum oder Besitz?
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Problem beschreiben
Halbtitan schrieb:
A) Ziemlich dumm vom Mitarbeiter sich aus dem ,,Krank" raus zu melden.
B) Der Praxisinhaber oder die Fachliche Leitung hat die Aufsichtspflicht. Sprich denen hätte auffallen müssen, dass die HB-Rezepte bei den Patienten gelassen werden.
C) Was meinst du mit ,,gehört"? Meinst du Eigentum oder Besitz?
Vermutlich hat der Arbeitnehmer die Rezepte bei den Patienten liegen lassen, um uns zu ärgern.
Zudem hat er behauptet, dass dies eine Verpflichtung ist, da die Rezepte ausschließlich dem Patienten gehören und er mich wegen der Handhabung die Rezepte immer mitzunehmen, weil der Krankenkasse anzeigen möchte.
Die Kündigung kam zustande, weil er Patienten Behandlungen angegeben hat, die nicht erfolgt sind…
Auch seine Fahrtkosten Abrechnungen hat er manipuliert..
Mir tut schon der nächste Praxisinhaber leid.
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Hast du diese Behandlungen abgerechnet? Vorsicht! Betrugsfall.
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massu schrieb:
@Michaela Unger „Weil er Patienten Behandlungen angegeben hat, die nicht erfolgt sind“
Hast du diese Behandlungen abgerechnet? Vorsicht! Betrugsfall.
... das musste ich leider auch kennen lernen ... konnte Gott sei Dank schnell die Reißleine ziehen und kündigen! thumbsup
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Evemarie Kaiser schrieb:
Zitat Michaela Unger >>> Die Kündigung kam zustande, weil er Patienten Behandlungen angegeben hat, die nicht erfolgt sind… <<<
... das musste ich leider auch kennen lernen ... konnte Gott sei Dank schnell die Reißleine ziehen und kündigen! thumbsup
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Michaela Unger schrieb:
nein, wir haben die Rezepte im PC als abgebrochen markiert und dann abgeheftet für den Fall, dass es zum Rechtsstreit kommt
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Michaela Unger schrieb:
Der AN musste die Rezepte bisher immer abgeben, damit die Rezeptionskräfte die erfolgten Behandlungen in den PC einlesen konnten.
Vermutlich hat der Arbeitnehmer die Rezepte bei den Patienten liegen lassen, um uns zu ärgern.
Zudem hat er behauptet, dass dies eine Verpflichtung ist, da die Rezepte ausschließlich dem Patienten gehören und er mich wegen der Handhabung die Rezepte immer mitzunehmen, weil der Krankenkasse anzeigen möchte.
Die Kündigung kam zustande, weil er Patienten Behandlungen angegeben hat, die nicht erfolgt sind…
Auch seine Fahrtkosten Abrechnungen hat er manipuliert..
Mir tut schon der nächste Praxisinhaber leid.
Der Arzt stellt eine Verordnung zur Lasten des Kostenträgers aus und beauftragt damit den Leistungserbringer mit der Durchführung sowie gleichzeitig der Patient als Nutznießer des Behandlungsauftrages. Die Originalverordnung ist mit der Abrechnung dem Eigentümer (sprich: Kostenträger) auszuhändigen. In der Zwischenzeit hat der LE die Verordnung lediglich in Verwahrung.
Und hier liegt für dich als PI das Problem, du hast mit der nicht sicheren Verwahrung einen Verstoß gegen der DSGVO begangen. Eine VO hat nach Beginn der Behandlung absolut nichts mehr beim Patienten zu suchen.
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mimikri schrieb:
Warum ist das ein Verstoß gegen dsgvo? Die Verordnung liegt doch bei dem Patienten, der sie ausgestellt bekommen hat, das dürfte doch kein Problem darstellen?
Dazu wird die VO als Solches dem LE treuhänderisch überlassen. Damit geht juristisch eine besondere Sorgfaltspflicht im Umgang mit der VO einher. Es ist schließlich ein offizielles Dokument.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mimikri Die VO ist beim Patient nicht "in absolut sichere Verwahrung", es sei denn, der Patient schließt die VO ständig so ein, dass nur er selbst darauf zugreifen kann. Das Datengeheimnis gemäß DSGVO gilt bei med. Daten auch für Familienangehörigen und erst recht für anderweitigen Besucher.
Dazu wird die VO als Solches dem LE treuhänderisch überlassen. Damit geht juristisch eine besondere Sorgfaltspflicht im Umgang mit der VO einher. Es ist schließlich ein offizielles Dokument.
Auf welcher Seite der Datenschutzverordnung steht das mit den Familienangehörigen ? Weißt du z.b.nicht wann deine Frau geboren ist und wo sie wohnt ? etc.
Ich finde es lachhaft wie HIERZULANDE (also in Deutschland ) der Datenschutz ständig für alles herhalten muss
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eim schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Auf welcher Seite der Datenschutzverordnung steht das mit den Familienangehörigen ? Weißt du z.b.nicht wann deine Frau geboren ist und wo sie wohnt ? etc.
Ich finde es lachhaft wie HIERZULANDE (also in Deutschland ) der Datenschutz ständig für alles herhalten muss
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mimikri schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij aber solange die Verordnung beim Patienten liegt trägt er doch die Verantwortung für die Verwahrung? Die liegt ja auch vor Beginn der Behandlung bei ihm. Er holt sie vom Arzt und bewahrt sie irgendwie auf, bis die Praxis sie bekommt. Wann auch immer. Also ich würde da auch nicht päpstlicher als der Papst sein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mimikri "Der Krug geht solange zu Wasser bis sie bricht." Wie es hier geschehen ist. 🫣
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mimikri schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij naja, er will die Praxis ja anzeigen, weil sie die Rezepte immer "eingezogen" hat, da beweist er ja schon in der Anzeige, dass sie bis dato alles richtig gemacht hat. Der Schaden wird sich in Grenzen halten.
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Schippi schrieb:
Ach Lars,man kann beim Datenschutz aber auch kleinkariert sein!!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi 🤣🤣🤣 Ab und zu muss ich euch Deutschen, als die eigentliche Erfinder und treibende Kraft hinter dem Datenschutz, das mal um die Ohren hauen. 😘
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij 😂😂🤩
Aus diesem Grund ist das Betreuungsgesetz Anfang dieses Jahres geändert worden um genau diese Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen für den Fall, dass deine Frau nicht mehr selbst handeln kann.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim Es geht hierbei um das medizinische Datengeheimnis. Ein Arzt oder auch Therapeut darf dir keine Auskunft über medizinische Daten deiner Frau geben. Soweit geht das Arztgeheimnis tatsächlich (gilt übrigens z. B. auch für das Briefgeheimnis). Deine Frau muss dem Arzt/Therapeut ausdrücklich erlauben medizinische Daten mit dir zu teilen. Ist darüber hinaus in vielen Ländern dieser Welt so geregelt.
Aus diesem Grund ist das Betreuungsgesetz Anfang dieses Jahres geändert worden um genau diese Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen für den Fall, dass deine Frau nicht mehr selbst handeln kann.
Da die Krankenkassen hier auf die Unterschriften der Pat nach jeder Behandlung bestehen, ist das nicht möglich. Es besteht keine Gewährleistung für den Datenschutz. Dies sollte dringend von den Verbänden geklärt werden. Sich hier ruhig einmal mit dem Datenschutzbeauftragten in Verbindung setzen. Falls die Verordnung tatsächlich. beim Pat. lag, ein kleines Problem.Angenommen die Verordnubg ist verloren gegangen oder lag bei einem anderen Pat., unvorstellbar. .........
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Oken1 schrieb:
Sobald der Patient eine Verordnung in einer Praxis vorgelegt und ein Behandlungsvertrag zustande gekommen ist, ist der Praxisinhaber dafür verantwortlich. Er hat das Rezept bis zum Ende der Behandlungen so aufzubewahren, damit die Daten des Pat geschützt sind. Auch die Mitarbeiter haben sich daran zu halten. Unsere Mitarbeiter mussten hierfür unterschreiben. Am Ende wird die Verordnung an die Krankenkasse zur Abrechnung geschickt. Verordnungen dürfen normalerweise die Praxis nicht verlassen" Datenschutz". Hier geht es immerhin um hochsensibke Daten!
Da die Krankenkassen hier auf die Unterschriften der Pat nach jeder Behandlung bestehen, ist das nicht möglich. Es besteht keine Gewährleistung für den Datenschutz. Dies sollte dringend von den Verbänden geklärt werden. Sich hier ruhig einmal mit dem Datenschutzbeauftragten in Verbindung setzen. Falls die Verordnung tatsächlich. beim Pat. lag, ein kleines Problem.Angenommen die Verordnubg ist verloren gegangen oder lag bei einem anderen Pat., unvorstellbar. .........
1. die Akten nicht unbeaufsichtigt bleiben,
2. der HB-Patient kein Einsicht in Akten von anderen HB-Patienten nehmen kann.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Oken1 Verordnungen dürfen normalerweise die Praxis nicht verlassen" Datenschutz". Das ist so nicht richtig: Laut Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen dürfen Akten und darin enthaltenen Unterlagen sehr wohl mit zum Hausbesuch genommen werden. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass
1. die Akten nicht unbeaufsichtigt bleiben,
2. der HB-Patient kein Einsicht in Akten von anderen HB-Patienten nehmen kann.
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Oken1 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich sehe hier nirgendwo eine Gewährleistung. Ich habe mit dem Datenschutzbeauftragten telefoniert. Er sagte, was Personen letz endlich anweisen ist nicht erheblich. Die Praxsinhaber tragen die volle Verantwortung, dass die sensiblen Daten des Patienten geschützt werden. Ich nehme doch an, dass ein Therapeut nicht nur einen Hausbesuch tätig und dann danach wieder zur Praxis zurück fährt. Und dann wieder zum nächsten. Also befinden sich mehrere Karteikarten in dessen Auto. Bzw: Falls die Praxis ein Geschäftsauto hat,im Geschäftsauto. Da muss nur eine Karteikarte im Auto liegen bleiben und eine Fremdperson sitzt in das Auto. ODER, oder, so Vieles was passieren kann......oder der Fall, wie oben beschrieben/ erzählt wird.....Wie oft verschreibt man sich, verlegt etwas....Wenn die Karteikarten mit Verordnung außer Haus sind gibt es keine Gewährleistung nehr.
Im Übrigen bringen unsere Therapeuten sämtlichen Akten wieder zurück in der Praxis wenn sie mit ihre Tour fertig sind. Und ansonsten haben sie die Dienstanweisung keine Akten unbeaufsichtigt zu lassen. Weder IN der Praxis noch AUSSERHALB.
Und vergesse nicht, die Landesbeauftragte ist die höchtste Datenschutzbhörde in NRW. Die ahnden auch die Verstöße usw., daher glaube ich diesen Instanz mehr als irgendein Datenschutzbeuaftragte. Im Übrigen teilt auch unseren eigenen Datenschutzbeauftragte deine Meinung nicht.
Ich denke, du bist auf dem Holzweg.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Oken1 Dann würde sämtlich Ärzte, Pflegediensten, Richtern usw. usw., deiner Meinung nach, gegen dem Datenschutz verstoßen, wenn Sie Akten mitnehmen?
Im Übrigen bringen unsere Therapeuten sämtlichen Akten wieder zurück in der Praxis wenn sie mit ihre Tour fertig sind. Und ansonsten haben sie die Dienstanweisung keine Akten unbeaufsichtigt zu lassen. Weder IN der Praxis noch AUSSERHALB.
Und vergesse nicht, die Landesbeauftragte ist die höchtste Datenschutzbhörde in NRW. Die ahnden auch die Verstöße usw., daher glaube ich diesen Instanz mehr als irgendein Datenschutzbeuaftragte. Im Übrigen teilt auch unseren eigenen Datenschutzbeauftragte deine Meinung nicht.
Ich denke, du bist auf dem Holzweg.
Gleich neben der Handtasche? Fenster halb offen? Also bitte, mal realistisch bleiben und nichts dramatisieren. Wir haben undurchsichtige Hausbesuchs-Mappen. Jede Karteikarte hat innerhalb der Mappe ein Fach, mit Klett gut zu verschließen. Und, ja, es kann immer viel passieren. Aber dann dürften wir morgens am Besten erst gar nicht zur Arbeit gehen.
Einen guten Start in die Woche!
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tinki schrieb:
@Oken1 Wer lässt den Unterlagen im Auto??
Gleich neben der Handtasche? Fenster halb offen? Also bitte, mal realistisch bleiben und nichts dramatisieren. Wir haben undurchsichtige Hausbesuchs-Mappen. Jede Karteikarte hat innerhalb der Mappe ein Fach, mit Klett gut zu verschließen. Und, ja, es kann immer viel passieren. Aber dann dürften wir morgens am Besten erst gar nicht zur Arbeit gehen.
Einen guten Start in die Woche!
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Oken1 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich glaube nicht. Ich hatte mehrere ausführliche Telefongespräche geführt. Und ich telefoniere nicht mit irgendjemanden. sondern mit dem Datenschutzbeauftragten der zuständug ist. Alles geht solange gut, bis etwas passiert. Und dann ist es egal wen es trifft. Ärzte, Pflegedienste, Betreuer, Richter etc...Jeder der mit sensiblen Daten anderer Personen arbeitet sollte einmal genau überprüfen, ob die Daten richtig geschützt werden und wo Gefährdungen bestehen. Und dann sollte genau überlegt werden wie man Gefährdungen vermeiden und verhindern kann. Was ist wirklich notwendig und was nicht. Und ich finde nicht dass es notwendig /wichtig ist dass ein Hausbesuchspatient bei jedem Termin unterschreiben muss.( Überhaupt finde ich es ausreichend genug, dass ein Patient nur noch einmal unterschreiben sollte und zwar wenn das Rezept fertig ist.)......Warum kann/sollte hier nicht eine einmalige Unterschrift ausreichen? Das erleichtert doch die Arbeit für die Therapeuten und man könnte viele Hausbesuche anders schalten und einplanen. Und in Pflegeheimen muss man nicht mehr nach dem Personal suchen, das für den Patienten unterschreiben darf, weil der Pat. es nicht mehr machen kann. Noch nie solche Probleme erlebt? Da haben die Therapeuten keine Lust drauf. Kein Wunder machen immer weniger Praxen Hausbesuche. Hier muss eine Entlastung erreicht werden. Es sollte doch im Interesse eines jeden Arbeitgebers bzw Praxisinhabers sein, zu erreichen, dass ihre Angestellten auch gerne auf Hausbesuch gehen und ausschließlich die Behandlung ausführen müssen. Warum wollen Sie sich hierfür nicht einsetzen? Ist es nicht in Ihrem Interesse, den Arbeitsalltag ihrer Therapeuten zu erleichtern bzw.: den Verwaltungsaufwand zu verringern? Das verstehe ich nicht? Was machen Sie beruflich? Ich bin seit über 20zig Jahren als Fachkraft an der Rezeption tätig und ich weis wovon ich rede und was alles passieren kann. Dann bin ich noch Selbstständig tätig. Ich habe Zusatzqualifikationen in Arbeitssicherheit,,Hygiene und Datenschutz. Und davor habe ich 18 Jahre in einer Einrichtungv für Menschen mit einer seelischen Erkrankung gearbeitet. Also ich weis was Arbeit bedeutet. Ich weis wie oft Fehler passieren können und ich weis wie wichtig es ist in Bereichen in denen man mit sensiblen Daten arbeitet, dafür zu sorgen und zu kämpfen damit sensible Daten nicht in falsche Hände gelangen.
Dann würden Sie die Arbeitsabläufe hinsichtlich Datenschutz im ambulanten Bereich kennen.
Für den Datenschutz zu sorgen ist kein Kampf, sondern tägliche und sorgfältige Routine. Was Sie schreiben klingt völlig überspitzt und *Entschuldigung* fast nach einem Verfolgungswahn. Ich hoffe, dass Ihre Beiträge nicht von Berufsanfängern gelesen werden und diese evtl. verunsichern.
Was ich aber weiß: Ich betreue palliativ Patienten im Hausbesuch. Und was ich ganz sicher nicht möchte, dass ich Angehörige nach dem Verlust mit meinen Forderungen nach Unterschriften belästigen muss. Jede Behandlung wird sofort quittiert.
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tinki schrieb:
@Oken1 Ich schreibe jetzt das erste Mal in diesem Forum ernsthaft, dass ich Ihnen nicht glaube, dass Sie im Datenschutz eine qualifizierte Fachkraft darstellen.
Dann würden Sie die Arbeitsabläufe hinsichtlich Datenschutz im ambulanten Bereich kennen.
Für den Datenschutz zu sorgen ist kein Kampf, sondern tägliche und sorgfältige Routine. Was Sie schreiben klingt völlig überspitzt und *Entschuldigung* fast nach einem Verfolgungswahn. Ich hoffe, dass Ihre Beiträge nicht von Berufsanfängern gelesen werden und diese evtl. verunsichern.
Was ich aber weiß: Ich betreue palliativ Patienten im Hausbesuch. Und was ich ganz sicher nicht möchte, dass ich Angehörige nach dem Verlust mit meinen Forderungen nach Unterschriften belästigen muss. Jede Behandlung wird sofort quittiert.
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Oken1 schrieb:
@tinki Es geht hier nicht um Sterbefälle und es geht nicht um Verfolgungswahn. Es geht um Vereinfachung von Verwaltungsaufgaben und um vereinfachte Arbeitsabläufe. Wenn jemand verstorben ist, müssen vielfälltige Aufgaben erledigt werden, bei denen Unterschriften geleistet werden müssen. Beim Pflegedienst wird der Leistungsnachweis auch nur 1 mal im Monat unterschrieben, damit abgerechnet werden kann.
Wie gut, daß Datenschützer nicht die Welt regieren. Praktikable Lösungen sind sinnvoll, sie führen vor Gericht auch nicht zwangsläufig zu Bestrafungen.
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hgb schrieb:
@Oken1 ...ich weiß, daß ich nichts weiss. Das zunächst zu dem Schreibfehler.
Wie gut, daß Datenschützer nicht die Welt regieren. Praktikable Lösungen sind sinnvoll, sie führen vor Gericht auch nicht zwangsläufig zu Bestrafungen.
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tinki schrieb:
@Oken1 Nichts ist einfacher, als sich direkt im Anschluss der Behandlung die erbrachte Leistung quittieren zu lassen und diese bestenfalls auch noch rasch zu dokumentieren.
Die Unterschrift nach der Behandlung einzuholen ist für mich die leichteste Übung und kein Grund, den HB nicht machen zu wollen.
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massu schrieb:
@Oken1 ich mach keine HB weil ich kein Kontingent dafür frei habe. Ich finde es sehr stressig HBs mitten am Tag zwischen 2 Praxispatienten. Auf DAS hat keiner Lust!
Die Unterschrift nach der Behandlung einzuholen ist für mich die leichteste Übung und kein Grund, den HB nicht machen zu wollen.
Was den Datenschutz anbelangt empfehle ich einmal die eigen Abläufe zu kontrollieren. Wie gesagt, solange nichts passiert, ist gut...aber wenn.....
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Oken1 schrieb:
@massu Das freut mich für Sie, Dass Sie keine Probleme haben. Aber es gibt ganz andere Hausbesuchspatienten. Die können ihre Unteschtift leider nicht mehr selbst leisten. Oft ist das Betreuungspersonal/Bezugsperson nicht aufzufinden. Man rennt mit der Mappe mit Rezepten durch die Gänge, ums Haus....es soll unterschrieben werden und dann fangen die Patienten an zu reden weil sie noch Unterhaltung wünschen und so hinausszögern wollen dass der Therapeut geht. Unsere Mitarbeiter verlassen die Praxis nicht wegen eines Hausbesuches! Durch diese Probleme kommen sie oftmals mit der eingeplanten Zeit nicht zurecht. Auch ist es ein großer Unterschied,ob ein Therapeut auf Hausbesuch geht oder Mehrere! Und alle führen Karteikarten mit sich, die sensible Daten enthalten. Da ist man immer froh wenn alles gut geht. Und es gibt die Unmöglichsten Vorfälle auf Hausbesuch. Und alle unsere Therapeuten machen Hausbesuche. Sie werden nicht dazu gezwungen. Sie entscheiden frei ob sie Hausbesuch machen wollen. Aber der Aufwand mit dem Unterschriften einholen, wird immer anstrengender. Es sollte hier eine Lösung gefunden werden. Allein heute hatten wir wieder 3 Anrufer, die nachgefragt haben, ob wir Hausbesuch machen. Wir mussten leider absagen, da die Gegend viel zu weit weg liegt. Die Praxen die sich bei den Anrufern in der Nähe befinden, machen alle keine Hausbesuche. Schlimm für die Patienten. Viele Hausbesuch Patienten liegen auf den Fahrtwegen zur Arbeit zu unseren Praxen. Wenn der Aufwand mit dem Unterschriften einholen nicht wäre, könnten die Therapeuten auf iihrem Her - oder Nachhauseweg diese Patienten machen. Das ist aber nicht möglich!!!!!Über kurz oder lang,wird niemand mehr Hausbesuch machen. Das geht schneller als man denkt.
Was den Datenschutz anbelangt empfehle ich einmal die eigen Abläufe zu kontrollieren. Wie gesagt, solange nichts passiert, ist gut...aber wenn.....
Selbstverständlich ist es möglich auf dem Nachhause-Weg oder dem Weg zur Praxis Hausbesuche anzufahren.
Auch hier ist Datenschutz ohne Probleme möglich. Oder, Achtung, überspitzt gefragt: Leben Ihre Mitarbeiter auf der Straße? Eine undurchsichtige Aufbewahrungsmappe für die Karteikarten, die am Ende der Tour natürlich nicht über Nacht im Auto bleibt, sondern mit in die Wohnung des Mitarbeiters genommen werden und dort halt nicht als Malvorlage für Kinder dienen oder für eine evtl. Paketboten einsichtbar auf der Flurgarderobe liegen.
Und jetzt frage ich mal: Was soll denn passieren??? Worst case: Die Verordnung geht verloren und Ihr habt die Rennerei ein Duplikat zu besorgen und erbrachte Termine nachzutragen.
Liebe/r Oken1, so langsam tun Sie mir wirklich leid. Das meine ich ernst. Sie schildern viele unnötige und angstbehaftete Situationen, die alle gut kontrollierbar sind, wenn man den Überblick behält und "einfach mal macht".
Wie viele Therapeuten arbeiten denn bei Ihnen, dass Sie hier den Eindruck der Überforderung aufkommen lassen?
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tinki schrieb:
@Oken1 Ihr Problem ist größer als befürchtet.
Selbstverständlich ist es möglich auf dem Nachhause-Weg oder dem Weg zur Praxis Hausbesuche anzufahren.
Auch hier ist Datenschutz ohne Probleme möglich. Oder, Achtung, überspitzt gefragt: Leben Ihre Mitarbeiter auf der Straße? Eine undurchsichtige Aufbewahrungsmappe für die Karteikarten, die am Ende der Tour natürlich nicht über Nacht im Auto bleibt, sondern mit in die Wohnung des Mitarbeiters genommen werden und dort halt nicht als Malvorlage für Kinder dienen oder für eine evtl. Paketboten einsichtbar auf der Flurgarderobe liegen.
Und jetzt frage ich mal: Was soll denn passieren??? Worst case: Die Verordnung geht verloren und Ihr habt die Rennerei ein Duplikat zu besorgen und erbrachte Termine nachzutragen.
Liebe/r Oken1, so langsam tun Sie mir wirklich leid. Das meine ich ernst. Sie schildern viele unnötige und angstbehaftete Situationen, die alle gut kontrollierbar sind, wenn man den Überblick behält und "einfach mal macht".
Wie viele Therapeuten arbeiten denn bei Ihnen, dass Sie hier den Eindruck der Überforderung aufkommen lassen?
Liebe/r Oken1, auch wenn Ihnen jetzt vllt. schlecht wird - DAS ist heutzutage alles auf Hausbesuch möglich und durchaus Datenschutz sicher ;-)
Ich gehe davon aus, dass einige Therapeuten diese oder ähnliche Apps auf ihren privaten Handys haben!
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tinki schrieb:
https://www.physio.de/community/physiotherapie/barcode-scanner-theorg/1/593984/1
Liebe/r Oken1, auch wenn Ihnen jetzt vllt. schlecht wird - DAS ist heutzutage alles auf Hausbesuch möglich und durchaus Datenschutz sicher ;-)
Ich gehe davon aus, dass einige Therapeuten diese oder ähnliche Apps auf ihren privaten Handys haben!
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massu schrieb:
@Oken1 sie müssen mir meinen Alltag nicht erklären. Ich habe über 30 Jahre Berufserfahrung und habe davon viele, viele Jahre im Altenheim gearbeitet. Die Problematik, die Sie hier schildern ist meist Hausgemacht. Es ist immer jemand auf Station (oder in der Raucherecke) da, der bereit ist alle Rezepte zu unterschreiben. Das Pflegepersonal kennt die Physios nach einer Weile, und auch wir wissen wer gerne unterschreibt. Und die Rezepte können auch körpernah in einer Tasche oder Rucksack in einer blickdichten Mappe mitgenommen werden.
Wir sind ja nicht alle Kriminelle, weil wir eher pragmatische Lösungen suchen und finden.
Locker bleiben.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Oken1 Das sind ja furchtbarste Zustände mit denen Sie hier beispiehaft die Apokalypse der Physiotherapie heraufbeschwören. Ich denke, da fehlt wohl etwas der Bezug zur Praxis und ich hoffe, dass die Horrorszenarien hier niemanden in Angstzustände versetzen.
Wir sind ja nicht alle Kriminelle, weil wir eher pragmatische Lösungen suchen und finden.
Locker bleiben.
MfG :)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michaela Unger Die Verordnung als Solches gehört weder dem Arzt noch der Praxis noch dem Patienten. Die Verordnung selbst gehört dem Kostenträger. Die GKV trägt auch die Herstellungskosten für sämtliche fertig bedruckte Formulare oder das GKV-Dokumentenpapier.
Der Arzt stellt eine Verordnung zur Lasten des Kostenträgers aus und beauftragt damit den Leistungserbringer mit der Durchführung sowie gleichzeitig der Patient als Nutznießer des Behandlungsauftrages. Die Originalverordnung ist mit der Abrechnung dem Eigentümer (sprich: Kostenträger) auszuhändigen. In der Zwischenzeit hat der LE die Verordnung lediglich in Verwahrung.
Und hier liegt für dich als PI das Problem, du hast mit der nicht sicheren Verwahrung einen Verstoß gegen der DSGVO begangen. Eine VO hat nach Beginn der Behandlung absolut nichts mehr beim Patienten zu suchen.
Oder der Arbeitnehmer, da er aus unerklärlichen Gründen die Rezepte beim Patienten gelassen hat ( wohl wissend, dass er nicht mehr zur Arbeit kommen wird)?
Alle anderen Therapeuten geben die Rezepte auch immer brav in der Praxis ab.
Bis zur Kündigung hat er dies auch gemacht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michaela Unger Du als PI trägst die endgültige Verantwortung für deine Erfüllungsgehilfen (sprich: Arbeitnehmer). So ja, als PI hast du im juristischen Sinne den Verstoß selbst begangenen. Du haftest nach außen hin vollumfänglich für deine Arbeitnehmer .
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hgb schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij nicht vollumfänglich, aber für diesen Ablauf!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@hgb Wieso nicht vollumfänglich, deiner Meinung nach?
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hgb schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij alles, was vorsätzlich vom AN kommt und nicht hier mit dem Rp zu tun hat. Auch alles, was er in der Arbeitszeit macht, aber nichts mit den Praxisabläufen zu tun hat, z. B. Verkehrsverstöße.
Wenn ein Übernahmeverschulden vorliegt, haftet der AG auch nicht vollumfänglich.
Passt aber wie gesagt beides nicht auf den Fall hier.
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Mus Musculus schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Es gibt schon Einschränkungen, vor allem, wenn es um sog. deliktisches Handeln geht (also Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dann kannst du dich als AG unter bestimmten Voraussetzungen entlasten (§831 BGB).
Wenn ein Übernahmeverschulden vorliegt, haftet der AG auch nicht vollumfänglich.
Passt aber wie gesagt beides nicht auf den Fall hier.
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Problem beschreiben
Michaela Unger schrieb:
Habe ICH den Verstoß begangen?
Oder der Arbeitnehmer, da er aus unerklärlichen Gründen die Rezepte beim Patienten gelassen hat ( wohl wissend, dass er nicht mehr zur Arbeit kommen wird)?
Alle anderen Therapeuten geben die Rezepte auch immer brav in der Praxis ab.
Bis zur Kündigung hat er dies auch gemacht.
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Problem beschreiben
Johnny Doe schrieb:
Oh je. Immer die gleichen Fehler. Der Mitarbeiter hat in der Vergangenheit die Verordnungen zurück in die Praxis gebracht. Gut. Dann empfängt man den zu kündigen Angestellten nach der Rückkehr vom HB und nimmt ihm alle Unterlagen und Schlüssel ab. Begleitet ihn zu seinem Spind, welchen er leerräumt und dann zur Tür. Erteilt Hausverbot und wünscht alles Gute auf dem weiteren Berufsweg. Die Kündigung erfolgt fristgerecht mit sofortiger Freistellung und unter Anrechnung vorhandener Überstunden und Resturlaub.
geh vorbei und hole ab, dauert halt ein wenig, ist aber ergiebiger als wie/(kann mich nie
entscheidensunglasses) diese ausufernde Diskussion
Schöne Grüße aus Stuttgart
Nobert
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Problem beschreiben
Nobert schrieb:
Na, ja, also was für eine heftige Diskussion wegen der fehlenden Rezepte,
geh vorbei und hole ab, dauert halt ein wenig, ist aber ergiebiger als wie/(kann mich nie
entscheidensunglasses) diese ausufernde Diskussion
Schöne Grüße aus Stuttgart
Nobert
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